Jeder zweite Arbeitnehmer in Deutschland ist dazu verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Aber nicht für jeden besteht grundsätzlich eine Abgabepflicht. Trotzdem lohnt es sich für viele. Informieren Sie sich hier, wer zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet ist und wer sie freiwillig einreichen kann. Show
Abgabepflicht bei Erhalt von Kurzarbeitergeld Personen, die mehr als 410 Euro Kurzarbeitergeld im Kalenderjahr beziehen, sind zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet. Wer die Erklärung nicht „freiwillig“ abgibt, sollte bedenken, dass die Finanzämter Informationen über den Bezug von Kurzarbeitergeld per Datenaustausch erhalten, die Steuererklärung dann vielleicht nach einem oder zwei Jahren zwangsweise anfordern und es zu erheblichen Verspätungszuschlägen kommen kann. Auch Aufstockungsbeträge unterliegen dem Progressionsvorbehalt (§ 32b Abs. 1 Nr. 1g EStG). Der Arbeitgeber hat sie in die elektronische Lohnsteuerbescheinigung (für das Kalenderjahr 2020) unter der Nummer 15 einzutragen. Antragsveranlagung = Sie geben freiwillig Ihre Steuererklärung abWenn Sie eine Steuererklärung beim Finanzamt abgeben, obwohl Sie das nicht müssen, nennt sich das im Steuerrecht Antragsveranlagung. Bei einer Antragsveranlagung bleiben grundsätzlich vier Jahre Zeit, die Steuererklärung abzugeben und sich die Steuererstattung zu sichern (siehe Abgabefristen für die Steuererklärung). Wir empfehlen grundsätzlich jedem Arbeitnehmer, eine Steuererklärung abzugeben, um Steuervorteile optimal zu nutzen. Nur so können Sie sich zu viel gezahlte Steuern bei Ihrem Finanzamt zurückholen. Lassen Sie sich nicht zu viel Zeit. Die Abgabe der Steuererklärung ist immer dann freiwillig, wenn man nicht per Gesetz zur Abgabe (siehe unten) verpflichtet ist. Das trifft insbesondere auf Arbeitnehmer in der Steuerklasse I zu, die nur Einnahmen aus ihrer Anstellung als Arbeitnehmer haben. Das gilt aber auch für Verheiratete mit der Steuerklassenkombination IV/IV; für Sie besteht also keine Abgabepflicht. Ihre Einkünfte sind bereits versteuert und Sie können sich unter Umständen die Formulare für das Finanzamt sparen. Auch das Finanzamt fordert Sie in diesen Fällen nicht zur Abgabe der Steuererklärung auf. Arbeitnehmer mit Antragsveranlagung erhalten in 9 von 10 Fällen zu viel gezahlte Steuern vom Finanzamt zurück. Der Fiskus erwartet also kein Geld von Ihnen, sondern muss wahrscheinlich welches an Sie zurückzahlen. Es ist fast immer eine Steuererstattung drin. Beispiele für Arbeitnehmer, die keine Steuererklärung abgeben müssen
Pflichtveranlagung = Sie müssen eine Steuererklärung abgebenWenn Sie als angestellter Arbeitnehmer Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (Anlage N) erwirtschaften, zieht Ihnen Ihr Arbeitgeber jeden Monat Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer direkt von Ihrem Bruttolohn ab. Die Steuern werden direkt an das Finanzamt abgeführt. Eigentlich (!) wäre somit steuerlich gesehen alles erledigt und eine Steuererklärung muss von Ihnen nicht abgegeben werden. Das trifft auch für ledige Arbeitnehmer (Steuerklasse I) zu, die Ihren Arbeitsplatz das ganze Jahr nicht gewechselt haben. Allerdings vermutet die Finanzverwaltung in zahlreichen Fällen, dass die monatlichen Steuerabzüge bei Einkünften aus einem Arbeitsverhältnis zu niedrig ausgefallen sind. Für viele Arbeitnehmer besteht daher die gesetzliche Pflicht eine Steuererklärung abzugeben, die sogenannte Veranlagungspflicht oder Pflichtveranlagung. Pflichtveranlagung für Arbeitnehmer § 46 EStG regelt zahlreiche Fälle, in denen auch Arbeitnehmer zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet sind:
Abgabepflicht für fast alle Nicht-ArbeitnehmerSelbstständige, Gewerbetreibende, Vermieter und Rentner müssen übrigens immer dann eine Steuererklärung machen, wenn der Gesamtbetrag der Einkünfte den Grundfreibetrag übersteigt (§ 56 EStDV). Eine Steuerklärung ist somit für alle verpflichtend, wenn der Gesamtbetrag der Einkünfte (Einnahmen abzüglich Werbungskosten und/oder Betriebsausgaben) folgende Werte übersteigt:
Eine Steuererklärung ist außerdem immer abzugeben, wenn zum Schluss des vorangegangenen Veranlagungszeitraums ein verbleibender Verlustvortrag festgestellt worden ist. Es kann aber auch in anderen Fällen sinnvoll sein, eine Steuererklärung als Selbstständiger, Gewerbetreibender, Vermieter und Rentner abzugeben. Wollen Sie beispielsweise einen Verlustvortrag geltend machen, müssen Sie für das betroffene Veranlagungsjahr auch eine Steuererklärung abgeben. Lohnsteuer kompakt Seit der Rentenreform im Jahr 2005 müssen auch immer mehr Rentner Steuern zahlen und unter Umständen eine Steuererklärung abgeben. Wann müssen Rentner Steuern zahlen? Abgabepflicht, wenn Sie Einkünfte aus Kapitalerträgen erhaltenMit der Einführung der Abgeltungssteuer ist die Abgabe einer Steuererklärung eigentlich obsolet geworden, wenn man nur Einkünfte aus Kapitalvermögen erzielte. Aber auch hier gibt es Ausnahmen, die dazu führen können, dass Sie eine Steuererklärung bei Ihrem Finanzamt einreichen müssen.
Hinweis:Dieser Artikel wird regelmäßig aktualisiert und an die aktuelle Gesetzeslage angepasst. Was passiert wenn man jahrelang keine Steuererklärung gemacht hat?Die Abgabe einer freiwilligen Steuererklärung ist bis zu 4 Jahre nach dem betreffenden Steuerjahr möglich, für das Jahr 2018 also beispielsweise bis Ende 2022. Seit Jahren keine Steuererklärung mehr abgegeben – Kann ich jetzt wieder einreichen? Du kannst für die letzten 4 Steuerjahre freiwillig abgeben.
Ist man verpflichtet die Lohnsteuer zu machen?Das Einkommensteuergesetz (EStG) unterscheidet zwischen der Pflichtveranlagung, bei der Du zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung gesetzlich verpflichtet bist, und der Antragsveranlagung. Dabei gibst Du freiwillig eine Steuererklärung ab.
Ist man gezwungen eine Steuererklärung zu machen?Muss ich eine Steuererklärung machen? Grundsätzlich erwartet das Finanzamt immer dann eine Einkommensteuererklärung von Ihnen, wenn es befürchten muss, andernfalls zu wenige Steuern zu kassieren. In diesem Fall ist die Abgabe einer Steuererklärung Pflicht, man spricht auch von der sogenannten Pflichtveranlagung.
Kann man eine Steuererklärung machen wenn man keine Lohnsteuer zahlt?Das Finanzamt zahlt natürlich nur Steuern zurück, wenn vom Arbeitgeber auch Steuern abgeführt wurden. Ist dies nicht der Fall, dann lohnt sich eine Steuererklärung meistens nicht. Eine Ausnahme hiervon bilden aber Auszubildene, die sich in einer Zweitausbildung befinden.
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