Was passiert wenn man den rundfunkbeitrag nicht zahlt

Die GEZ-Gebühr – oder auch: Rundfunkgebühr, seit neuestem: Beitragsservice – sorgt seit eh und je für Unmut in der Bevölkerung. Dieser Beitragsservice des öffentlich-rechtlichen Rundfunks erscheint vielen Menschen eine reine Schikane und zudem noch völlig überhöht zu sein. Auch die Tatsache, dass sich der Betrag seit Januar 2015 von 17,98 € auf 17,50 € monatlich verringert hat, trägt nicht dazu bei, die erhitzten Gemüter zu beruhigen – eine Verringerung um 48 Cent scheint vielen eine Farce zu sein, zumal sich der Grundsatz bezüglich der Haushaltsabgabe nicht ändert: jeder Haushalt hat sie zu entrichten, und zwar unabhängig davon, ob dort ein Fernseher oder ein Radio vorhanden ist. So kommt so mancher Bürger auf die Idee, die GEZ nicht zu bezahlen. Aber ist das gestattet? Darf man die GEZ unter der Prämisse nicht zahlen, sie sei verfassungswidrig?

Wer muss alles Rundfunkgebühren zahlen?

Bis zum 01.01.2013 war die Rechtslage so, dass nur derjenige Rundfunkgebühren zahlen musste, der auch tatsächlich Rundfunkgeräte genutzt hatte. Sprich: wenn in einem Haushalt werde ein Fernsehgerät noch ein Radio vorhanden gewesen war, bestand keine Zahlungspflicht der Rundfunkbeiträge. Seit der Novellierung des Rundfunkbeitrags jedoch wird dieser als eine Haushaltsabgabe angesehen, was bedeutet, dass unabhängig vom Vorhandensein von Rundfunkgeräten sowie deren Anzahl dieser Beitrag entrichtet werden muss. Damit auch wirklich niemand dieser Pflicht entgeht, hat der Beitragsservice bis zum September 2013 sämtliche Daten der Einwohnermeldeämter durchsucht. Aktuell sollten sämtliche Haushalte in Deutschland erfasst sein – und haben inzwischen ein Schreiben der GEZ erhalten, welches zunächst als eine reine Datenerfassung anzusehen war. Mithilfe der Antwort auf dieses Schreiben wurde die individuelle Haushaltssituation geklärt; sprich: die Frage: „wer wohnt mit wem in einer Wohngemeinschaft?“ beantwortet. Befand sich in einem Haushalt bereits jemand, der Rundfunkbeiträge entrichtet, so genügte die Angabe dessen Kundennummer, und der angeschrieben Bürger musste nicht mehr mit weiteren Schreiben rechnen. Wurde im betreffenden Haushalt jedoch noch keine GEZ-Gebühr entrichtet, so konnte ein dementsprechendes Kundenkonto mithilfe der gewonnenen Daten eingerichtet werden.

Nun kamen bereits zu diesem Zeitpunkt einige Menschen auf die Idee, auf den Brief der GEZ nicht zu antworten in der Hoffnung, sie kämen um eine Erfassung herum. Dies war allerdings nicht der Fall; es folgten mindestens ein weiteres Schreiben und schließlich der Beitragsbescheid. Bei diesem ist zu beachten, dass er sich nicht nur auf künftige, sondern auch auf vergangene Gebühren bezieht. Stichtag hierfür ist der 01.01.2013 oder jenes Datum, zu dem der Betreffende in die besagte Wohnung eingezogen ist.

Was passiert wenn die Zahlungsaufforderung ignoriert wird?

Wird eine derartige Zahlungsaufforderung ignoriert, so erhält der Betreffende in der folgenden Zeit erneute Zahlungserinnerungen, verbunden mit Säumniszuschlägen. Zu diesem Zeitpunkt hat der Empfänger einen Monat Zeit, gegen diesen Bescheid Widerspruch einzulegen. Dabei sollten allerdings die Ländergesetze beachtet werden: in einigen Bundesländern ist es möglich, gleich eine Klage vor dem Verwaltungsgericht einzureichen. Dabei sollte man sich jedoch darüber im Klaren sein, dass die Erfolgsaussichten bei einer Klage eher gering sind. sie versprechen nur dann erfolgreich zu sein, wenn sie sich gegen einen falschen Bescheid richten, beispielsweise wenn der Empfänger bereits verstorben ist oder gar nicht in der betreffenden Wohnung gelebt hat.

Wer es versäumt, fristgerecht Widerspruch einzulegen, und dennoch den Beitragsbescheid ignoriert, der muss damit rechnen, irgendwann einen Vollstreckungsbescheid zu bekommen. Dieser kann im schlimmsten Fall zu einer Lohnpfändung und/oder einem Besuch des Gerichtsvollziehers führen. Darüber hinaus begeht der Schuldner eine Ordnungswidrigkeit, wenn er mehr als sechs Monate im Zahlungsverzug ist. Diese kann unter Umständen zur Zahlung eines Bußgeldes führen.

Ist die Zahlungsverweigerung der Rundfunkgebühren eine Straftat?

Die Zahlungsverweigerung der Rundfunkgebühren an sich stellt jedoch keine Straftat dar, so dass diesbezüglich keine Repressalien zu erwarten sind.

Nun kommt immer wieder die Meinung auf, der Rundfunkbeitrag hätte in der Form, wie es geschehen ist, gar nicht beschlossen werden dürfen. Begründet wird dies mit der Auffassung, dass es sich bei diesem um eine Gemeinlast, also um eine Steuer, handelt. Wäre dies der Fall, so hätte dessen Regelung nicht bei den Ländern liegen dürfen. Somit wäre er verfassungswidrig. Die Frage, ob es sich bei den Rundfunkgebühren um eine Steuer handelt oder nicht, sorgt für kontroverse Meinungen innerhalb der Experten. Möglich wäre es, dass sich diesbezüglich eine Einigung ergeben wird, welche auf die Zahlungspflicht des Rundfunkbeitrags in der jetzigen Form auswirken wird. Solange dies jedoch noch offen ist, ist jeder Bürger gut beraten, der Zahlungsaufforderung seitens der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten nachzukommen.

Was passiert wenn ich meinen Rundfunkbeitrag nicht zahle?

„Wer muss keinen Rundfunkbeitrag bezahlen? “ Nicht zahlen müssen alle, die Sozialleistungen beziehen. Sozialleistungen sind beispielsweise Arbeitslosengeld II, BAföG, Grundsicherung oder auch Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.

Wie lange kann man GEZ überziehen?

Mediennutzer haben vier Wochen Zeit, um die Gebühr zu überweisen. Verpassen Nutzer allerdings die Frist, wird ein Festsetzungsbescheid verschickt. Darin enthalten ist ein Säumniszuschlag von einem Prozent der Beitragsschuld. Diese beträgt mindestens acht Euro.

Kann die GEZ das Konto sperren?

Der Beitragsservice des öffentlich-rechtlichen Rundfunks führt, wie andere Gläubiger auch, die Zwangsvollstreckung zum Beispiel über den Weg der Kontopfändung oder Lohnpfändung durch. Deswegen sollten Sie auf keinen Fall Mahnungen oder Beitragsbescheide mit Säumniszuschlägen ignorieren.

Wie lange muss ich GEZ nachzahlen?

Zahlungsfrist. Der Rundfunkbeitrag ist innerhalb von vier Wochen nach der Fälligkeit zu zahlen. Der Beitragsservice ist nicht verpflichtet, eine gesonderte Zahlungserinnerung zu verschicken. Wird der rückständige Betrag nicht beglichen, wird ein Festsetzungsbescheid verschickt.

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