Was macht der Generalinspekteur der Bundeswehr?

Soldatinnen und Soldaten, Reservistinnen und Reservisten, zivile Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter!

Wie die gesamte Bundesrepublik Deutschland ist auch die Bundeswehr von COVID-19 betroffen. Die Infektion macht vor unseren Bundeswehrangehörigen nicht halt. Die ersten Auswirkungen erleben wir bereits: Beispielsweise in der Durchführung unserer Kontingentwechsel für die Einsätze, im täglichen Dienstbetrieb, bei Ausbildungen und Übungen.

Nach den Weisungen zur Führungsorganisation und zum Meldewesen haben wir gestern mit der dritten Weisung des BMVg umfangreiche Maßnahmen angewiesen, um die Einsatzbereitschaft der Bundeswehr weiterhin durchhaltefähig aufrechtzuerhalten, das Personal im In- und Ausland bestmöglich zu schützen sowie die Verbreitung von COVID-19 zu verlangsamen.

Was macht der Generalinspekteur der Bundeswehr?

Foto ©Bundeswehr/photothek.net/Thomas Imo

Auch unter den besonderen Bedingungen der COVID-19-Lage müssen und werden wir unsere Kernaufgaben erfüllen, ob in den Auslandseinsätzen, einsatzgleichen Verpflichtungen, Dauereinsatzaufgaben oder zu Hause im Grundbetrieb. Dazu gehört auch, die dafür erforderliche Ausbildung weiterhin zu gewährleisten.

Zusätzlich stellt sich die Bundeswehr auf die Unterstützung von Bundesressorts, Ländern und Kommunen in Deutschland im Wege der Amtshilfe ein. Wir leisten damit einen Beitrag zum Erhalt der staatlichen Handlungsfähigkeit. Auf der Grundlage der ressortübergreifend abgestimmten Vorgaben haben wir die Kategorien „Schutz“ und „Reaktion“ festgelegt. Für beide Kategorien haben wir einen umfangreichen Maßnahmenkatalog festgelegt, der in der Verantwortung der jeweiligen Dienststellenleitung umzusetzen ist.

Das BMVg steuert aus dem „Lagezentrum CORONA“ unter Leitung der Abteilung Strategie und Einsatz alle erforderlichen Maßnahmen und führt ein umfassendes Lagebild.

Es kommt darauf an, wo immer möglich mit reduzierter Vor-Ort-Präsenz, Schichtbetrieb, Bereitschaftsregelungen und mobilem Arbeiten die Bundeswehrangehörigen vor Infektion zu schützen, um so gleichzeitig die Durchhalte- und Reaktionsfähigkeit der Bundeswehr insgesamt zu erhalten. In der Kategorie „Schutz“ sind dazu bereits alle erforderlichen Vorbereitungen angewiesen, die auf Weisung BMVg oder bei Auftreten eines begründeten Verdachts- und Erkrankungsfalls wirksam werden.

Besonders weise ich auf die in der Weisung enthaltenen dienst- und arbeitsrechtlichen Grundlagen, die Grundsätze für die Gewährung von Sonderurlaub bzw. Arbeitsbefreiung zur Kinderbetreuung und die Leitlinien der Bundesregierung hin.

Ich fordere Sie alle auf, mit Ihrer Arbeit, auch unter diesen schwierigen Rahmenbedingungen weiterhin tatkräftig zur Einsatzfähigkeit der Bundeswehr beizutragen. Ihre Erfahrung und Ihr Können sorgen dafür, dass sich die Gesellschaft auf uns verlassen kann. Dies gilt im besonderen Maße auch für unsere Reservistinnen und Reservisten, ich zähle auf Sie und Ihre Unterstützung zur Sicherstellung der Durchhaltefähigkeit der aktiven Truppe, sollte die Lage dies erfordern.

Bei allem Können und Engagement gilt jedoch: Jede einzelne Person muss ihren Beitrag zur eigenen Gesunderhaltung leisten und helfen, die Gesundheit der Kameradinnen und Kameraden sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu erhalten und zu schützen.

Ich appelliere an Ihre Verantwortung und Umsicht mit Blick auf die noch auf uns zu kommenden Herausforderungen und ich weiß, dass ich mich auf Sie alle verlassen kann!

Eberhard Zorn

General

Quelle BMVg

Was macht der Generalinspekteur der Bundeswehr?

Eberhard Zorn, seit April 2018 Generalinspekteur der Bundeswehr

picture alliance/dpa | Wolfgang Kumm

Nach dem gescheiterten Versuch im Januar, die Macht des obersten militärischen Beraters der Bundesregierung zu begrenzen, soll Verteidigungsministerium Christine Lambrecht (SPD) nun einen neuen Anlauf unternommen haben, erfuhr Business Insider aus Ministeriumskreisen.

Vorlagen an Lambrecht aus den Abteilungen „Strategie & Einsatz“ sowie „Politik“ nicht wie bisher über Generalinspekteur Eberhard Zorn gehen, sondern über Lambrechts Staatssekretärin Margarethe Sudhof. Zudem sollen die Abteilungen umstrukturiert werden.

Bereits bei der Bestandsaufnahme der Truppe scheint Zorn keine Rolle mehr zu spielen.

Mitte Januar hatten wir berichtet, dass Verteidigungsministerin Christine Lambrecht (SPD) ihren obersten Soldaten und zugleich höchsten Militär-Berater der Bundesregierung teilweise entmachten wolle. Die Attacke auf Generalinspekteur Eberhard Zorn scheiterte jedoch, nachdem Business Insider entsprechende Pläne zur Rücknahme des sogenannten Dresdner Erlasses von 2012 enthüllt hatte. Aus Bundestagskreisen wird kolportiert, dass sich seinerzeit das Kanzleramt eingeschaltet haben soll.

Doch der Machtkampf im Bendlerblock ist damit nicht entschieden – im Gegenteil, wie mehrere Quellen im Bundesverteidigungsministerium übereinstimmend berichten. Klammheimlich soll Zorn nun doch entmachtet worden sein, auch wenn dies noch nicht formell bestätigt ist: Vorlagen an die Ministerin bei Themen zur Führung der Truppe, Strategie und Einsatz gehen dem Vernehmen nach nicht mehr über Zorns Schreibtisch, wie bislang üblich, sondern über den von Lambrechts Staatssekretären – allen voran Magaretha Sudhof. Sie sei nun bei diesen Themen entscheidend, nicht mehr Zorn, heißt es.

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Mittelfristig sollen dem Generalinspekteur zudem auch noch seine wichtigsten Abteilungen weggenommen werden, so berichten es uns Insider. Demnach sollen die Abteilungen Strategie & Einsatz sowie Führung Streitkräfte, die laut Ministeriums-Geschäftsordnung und Dresdner Erlass bisher Zorn direkt unterstanden, angeblich zusammen mit dem bisherigen Leitungsstab in einem großen Planungsstab aufgehen, der dann der Ministerin unterstellt wird. Der Generalinspekteur wäre damit endgültig bedeutungslos.

Ob es am Ende wirklich so kommt, bleibt freilich abzuwarten. Schriftlich sei „noch“ nichts entschieden worden, heißt es. Doch vieles spricht dafür, dass der Generalinspekteur künftig tatsächlich nicht mehr die herausgehobene Stellung wie in der Vergangenheit haben soll. Das zeigt beispielsweise die Anweisung Lambrechts für eine Bundeswehr-Bestandsaufnahme von Struktur und Einsatzbereitschaft bis Juni. Wäre nämlich genau das eigentlich Aufgabe des Generalinspekteurs, soll die Bestandsaufnahme nun der Stab Organisation und Revision verantworten. Lambrecht legt damit auch die geplante Strukturreform ihrer Vorgängerin Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU) auf Eis, wie Business Insider im Januar exklusiv berichtet hatte. Die Reformpläne hatte damals federführend Zorn mit ausgearbeitet.

Im Ministerium ist die Stimmung vor allem unter Soldaten aktuell eher bescheiden. So werde die Umorganisationen so wahrgenommen, dass Lambrecht die Soldaten eher auf Distanz halten wolle. Auch aus dem Justizministerium, wo Lambrecht vorher Ministerin war, hört man heute, dass die Hausspitze eine Wagenburgmentalität gehabt habe. Was die Ministerin und ihre Staatssekretäre zu all dem sagen? Unklar. Sie reagieren genauso wenig wie Zorn auf direkte Anfragen von uns.

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Was ist der Generalinspekteur der Bundeswehr?

Der Generalinspekteur der Bundeswehr ist truppendienstlicher Vorgesetzter aller Soldatinnen und Soldaten in den ihm unterstellten Streitkräften und ist als militärischer Berater der Bundesregierung und als höchster militärischer Repräsentant der Bundeswehr Teil der Leitung des Verteidigungsministeriums.

Welchen Rang hat der Generalinspekteur der Bundeswehr?

Der Generalinspekteur der Bundeswehr (GenInspBw) ist der ranghöchste Soldat der Bundeswehr, truppendienstlicher Vorgesetzter aller Soldaten der Streitkräfte sowie deren höchster militärischer Repräsentant. Er ist der militärische Berater des Bundesministers der Verteidigung sowie der Bundesregierung.

Wie viel verdient der Generalinspekteur?

Der höchste Dienstgrad der Bundeswehr ist der General, oder auch Vier-Sterne-General. In Friedenszeiten gibt es davon maximal zwei, wovon einer der Generalinspekteur der Bundeswehr ist. Er wird nach der Besoldungsgruppe B10 bezahlt. Das entspricht einem Grundgehalt von 12.040,35 Euro brutto im Monat.

Wer ist höher als der General?

Äquivalente, nach- und übergeordnete Dienstgrade.