1. Das Wichtigste in KürzeEntgeltfortzahlung im Krankheitsfall erhalten Arbeitnehmende, wenn sie arbeitsunfähig und schon seit mindestens 4 Wochen in dem Betrieb beschäftigt sind. Die Arbeitsunfähigkeit muss dem Betrieb gemeldet werden. Der gesetzliche Anspruch auf Entgeltfortzahlung beträgt 6 Wochen. Show
2. Gesetzliche Grundlage der EntgeltfortzahlungDie Entgeltfortzahlung ist im Entgeltfortzahlungsgesetz geregelt. Dort finden sich neben den Bestimmungen zur Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall auch solche zur Entgeltfortzahlung an gesetzlichen Feiertagen und zur wirtschaftlichen Sicherung bei Krankheit sowie der Feiertagsbezahlung von Beschäftigten in Heimarbeit. 3. Voraussetzungen der Entgeltfortzahlung
4. Pflichten der beschäftigten Person
5. Zweifel am KrankenstandBei Zweifeln an der Arbeitsunfähigkeit kann der Betrieb von der Krankenkasse der betroffenen beschäftigten Person verlangen, dass diese ein Gutachten des Medizinischen Dienstes (MD) einholt. Dazu sind die Krankenkassen grundsätzlich verpflichtet, außer wenn die AU sich eindeutig durch die vorhandenen ärztlichen Unterlagen belegen lässt. 6. Dauer der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
7. Höhe der EntgeltfortzahlungDie Entgeltfortzahlung beträgt 100 % des bisherigen üblichen Arbeitsentgelts. Berechnungsgrundlage ist das gesamte Arbeitsentgelt mit Zulagen wie z.B.:
In Tarifverträgen kann die Grundlage für die Bemessung der Entgeltfortzahlung abweichend von den gesetzlichen Regelungen bestimmt werden. Im Arbeitsvertrag oder in einer Vereinbarung zum Arbeitsvertrag kann geregelt sein, dass Sondervergütungen während der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall gekürzt werden. Die Kürzung darf pro Tag höchstens 1/4 des durchschnittlichen Arbeitsentgelts pro Tag im Jahresdurchschnitt betragen. Wenn ein Betrieb eine Entgeltfortzahlung trotz unverschuldeter Arbeitsunfähigkeit verweigert, muss die Krankenkasse der beschäftigten Person Krankengeld zahlen. Die Krankenkasse hat dann in der Regel einen Erstattungsanspruch gegenüber dem Betrieb. 8. Erstattung von Teilen der Entgeltfortzahlung für Betriebe über das Umlageverfahren U1Insbesondere für kleine Betriebe mit wenigen Beschäftigten kann die Pflicht zur Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall eine große Belastung darstellen. Deshalb gibt es das Umlageverfahren U1. Wer weniger als 30 Beschäftigte in Vollzeit hat, nimmt daran verpflichtend teil. Darüber hinaus können auch Betriebe mit mehr Beschäftigten umfasst sein, z.B. wenn dort Menschen mit Schwerbehinderung arbeiten. Diese Betriebe zahlen eine monatliche Umlage. Aus der U1-Umlage können die Betriebe sich bis zu 80% der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall erstatten lassen. Die Erstattung müssen die Betriebe beantragen. 9. Praxistipps
10. Wer hilft weiter?Weitere Informationen erteilen die Arbeitgebenden oder das Bürgertelefon des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (Thema Arbeitsrecht), Telefon 030 221911-004, Mo–Do 8–20 Uhr. 11. Verwandte LinksArbeitsunfähigkeit Krankengeld Verletztengeld Stufenweise Wiedereingliederung Arbeitslosengeld bei Arbeitsunfähigkeit Arbeitslosengeld > Nahtlosigkeit Rechtsgrundlagen: EntgFG {}Entgeltfortzahlung{/}{}Lohnfortzahlung{/} Was passiert wenn man in den ersten 4 Wochen krank ist?Ein neu eingestellter Arbeitnehmer hat in den ersten vier Wochen der Beschäftigung keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Dafür zahlt in der Regel die Krankenkasse Krankengeld.
Was passiert wenn man im ersten Monat krank ist?Der Lohnabzug bei Krankheit im ersten Monat ist hinsichtlich der Lohnfortzahlung ein Sonderfall in der Entgeltfortzahlung. Normalerweise ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, im Krankheitsfall wie auch bei der Quarantäne das Entgelt für den Zeitraum von sechs Wochen fortzuzahlen.
Wie hoch ist das Krankengeld in den ersten 4 Wochen?Ihr Krankengeld beträgt 70 Prozent Ihres letzten beitragspflichtigen Arbeitsentgelts, maximal aber 90 Prozent Ihres Nettogehalts. Lesen Sie hier, welche Zahlungen noch berücksichtigt werden und wie hoch das maximale kalendertägliche Krankengeld ist.
Was ist wenn man in der Probezeit krank wird?Erkranken Beschäftigte nach vier Wochen Probezeit, steht ihnen eine Entgeltfortzahlung für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit bis zur Dauer von sechs Wochen zu. Daran schließt sich gegebenenfalls der Bezug von Krankengeld durch die gesetzliche Krankenversicherung an.
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