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Derzeit leben weltweit 50 Millionen Menschen mit Demenz, wobei mehr als 60 %1 aller Bewohner in Langzeit-Pflegeeinrichtungen von der Erkrankung betroffen sind. Wenngleich die Betreuung eines Menschen mit einer dementiellen Erkrankung äußerst bereichernd sein kann, bilden viele Erkrankte aufgrund der Art und Komplexität der Erkrankung im Krankheitsverlauf Verhaltensweisen aus, die im Pflegeumfeld mitunter komplizierte Situationen herbeiführen und somit Validation erfordern. Mit ständig zunehmender Anzahl von Menschen mit dieser Erkrankung wächst auch der Bedarf an Unterstützung, sowohl auf Pflegekraft- als auch auf Einrichtungsebene. Wir bieten Pflegekräften und deren Bewohnern mit dementieller Erkrankung nicht-pharmazeutische Lösungen, die rund um die Uhr einen personenorientierten Ansatz bei wichtigen Routineaufgaben ermöglichen, um Konflikte weitestgehend zu vermeiden.
Die Mobilitätsgalerie™ und die Beispielcharaktere für Menschen mit einer dementiellen Erkrankung wurden erdacht, um Ihnen zu helfen, die individuellen Bedürfnisse zu erkennen und angemessene Lösungen auszuwählen, um Aktivitäten im Alltag zu unterstützen.
Wir sind der Überzeugung, dass es nur möglich ist, die Lebensqualität von Menschen mit einer dementiellen Erkrankung zu erhalten, indem Episoden von herausforderndem Verhalten gemildert werden und die Würde der Menschen erhalten wird, wenn ein personenorientierter Ansatz bei der Pflege dieser Menschen im Vordergrund steht.
Im Herzstück unserer Forschungs- und Entwicklungsarbeiten sowohl für die akute als auch die Langzeitpflege liegen unsere Gestaltungsprinzipien. Diese Prinzipien leiten nicht nur die Produktentwicklung, sondern bilden auch das Fundament unseres Portfolios und dienen dazu, sicherzustellen, dass wir weiterhin den Bedürfnissen und Herausforderungen der heutigen Pflegeumgebungen gerecht werden.
Unser sorgfältig ausgewähltes Portfolio für die Pflege von Menschen mit einer dementiellen Erkrankung kann Ihnen helfen, rund um die Uhr eine personenorientierte Pflege bereitzustellen, von den Transfers bis hin zum Baden und der Förderung des allgemeinen Wohlbefindens. Quellen 1. Alzheimer’s Disease International. World Alzheimer Report 2018. London: Alzheimer’s Disease International; 2018. Vor dem Hintergrund gemeinsamer demografischer Entwicklungen in Europa und den hieraus resultierenden ähnlichen Problemen durch die steigende Zahl pflegebedürftiger Bürger_innen, ist die Suche nach grenzüberschreitenden Lösungen nicht zuletzt eine Option, um nationale soziale Sicherungssysteme bezahlbar zu halten. Grenzregionen als «Laboratorien» für Zukunftsstrategien spielen eine zentrale Rolle, wenn es darum geht, komplementäre Qualitäten zu erkennen und voneinander zu lernen. Das partizipativ ausgerichtete Projekt stellte angesichts der wachsenden Herausforderung Fragen aus der Region für die Region, z.B. wie Pflegearbeit gesamtgesellschaftlich verteilt ausgerichtet werden kann. Was ist nötig? Was ist machbar? Interviews mit Pflegebedürftigen, Pflegenden, Beratenden und eine Online-Erhebung eröffnen neue Blicke auf Problemfelder, Defizite, aber auch gemeinsame Visionen. Besonderes Augenmerk gilt der informellen Pflege, über die trotz immenser Bedeutung in beiden Ländern immer noch viel zu wenig gewusst wird.
CoPflegeInvestRNikolai Fischer2022-03-21T11:40:08+01:00 CoPflegeInvestR – Richtlinie zur Gewährung eines Ausgleichs für die coronabedingten Mindereinnahmen bei der Umlage der gesondert berechenbaren Investitionsaufwendungen in vollstationären Einrichtungen der PflegeDer finanzielle Ausgleich für coronabedingte Mindereinnahmen bei der Umlage der gesondert berechenbaren Investitionsaufwendungen bei vollstationären Einrichtungen wird bis zum 30.06.2022 verlängert. Mit dem Programm „COPFLEGE“ sollen die COVID-19 bedingten Mindereinnahmen der stationären Pflegeeinrichtungen im Bereich der gesondert berechenbaren Investitionsaufwendungen seit 4. April 2020 bis – soweit erforderlich – längstens zum 30.06.2022 ausgeglichen werden. Es handelt sich um eine freiwillige Leistung, die nach Maßgabe der Richtlinie Corona-Pflege Investitionsumlage – CoPflegeInvestR und der allgemeinen haushaltsrechtlichen Bestimmungen des Freistaates Bayern als Billigkeitsleistung (Art. 53 Bayerische Haushaltsordnung – BayHO) ohne Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel ausgereicht wird. Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die eine zugelassene Pflegeeinrichtung mit Sitz im Freistaat Bayern betreiben und die Mindereinnahmen nachweisen. Wichtige Hinweise! Anträge die bis zum Ablauf des 30.11.2021 bereits beim LfP gestellt wurden, gelten auch für den verlängerten Ausgleichszeitraum als gestellt. Das Antragsformular muss nicht nochmals eingereicht werden. Es sind lediglich die Excel-Tabellen für die Erfassung der Wochenmeldungen (Anlage 2) weiter einzureichen. Wir weisen jedoch ausdrücklich darauf hin, dass auch für den verlängerten Ausgleichszeitraum eine Mitteilung und ein Nachweis von Änderungen der grundlegenden Leistungsvoraussetzungen erforderlich ist. In einem solchen Fall müssen die entsprechenden Unterlagen an das LfP übermittelt werden. Darüber hinaus können auch Einrichtungen, die bisher noch keinen Antrag auf Ausgleichszahlungen nach CoPflegeInvestR gestellt haben, nun einen Antrag stellen, wenn sie die Voraussetzungen erfüllen. In diesem Fall sind die kompletten Antragsunterlagen samt Anlagen auszufüllen und einzureichen. BITTE BEACHTEN SIE ! Die auf dieser Seite zur Verfügung gestellten Unterlagen betreffen allein die Antragstellung für vollstationäre
Pflegeeinrichtungen. Aus Gründen der Übersichtlichkeit sind die Unterlagen für die Antragstellung der Einrichtungen der Tagespflege weiterhin unter der „alten“ Bezeichnung CoTapfInvestR auf der Homepage des LfP eingestellt. Bayerisches Landesamt für
Pflege
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Wem steht das Geld von der Pflegekasse zu?Voraussetzung für den Bezug von Pflegegeld ist, dass die häusliche Pflege selbst sichergestellt ist, zum Beispiel durch Angehörige oder andere ehrenamtlich tätige Pflegepersonen, und mindestens Pflegegrad 2 vorliegt. Das Pflegegeld wird der pflegebedürftigen Person von der Pflegekasse überwiesen.
Wann kann Verhinderungspflege in Anspruch genommen werden?Ein Anspruch auf Verhinderungspflege besteht jedoch erst, nachdem die Pflegeperson die Pflegebedürftige beziehungsweise den Pflegebedürftigen mindestens sechs Monate in ihrer beziehungsweise seiner häuslichen Umgebung gepflegt hat.
Welche Bedeutung hat die Pflege in der Gesellschaft?„Der gesellschaftliche Auftrag der Pflege ist es, einzelnen Menschen, Familien und ganzen Gruppen dabei zu helfen, ihr physisches, psychisches und soziales Potenzial zu bestimmen und zu verwirklichen, und zwar in dem für die Arbeit anspruchsvollen Kontext ihrer Leben- und Arbeitsumwelt.
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