Was ist der unterschied von umsatzsteuervoranmeldung und umsatzsteuererklaerung

Wenn Du als Selbstständiger umsatzsteuerpflichtige Leistungen erbringst, musst Du diese entweder monatlich oder vierteljährlich durch Abgabe einer Umsatzsteuervoranmeldung bei dem Finanzamt offenlegen.

Erfahre, welchen Zweck die Umsatzsteuervoranmeldung erfüllt und welche Besonderheiten Du beachten musst.

Was ist eine Umsatzsteuervoranmeldung?

In Deutschland sind Unternehmer dazu verpflichtet, dem Finanzamt – in regelmäßigen Abständen – eine Umsatzsteuervoranmeldung zukommen zu lassen. Mit ihr wird nicht nur die Höhe der zu entrichtenden Umsatzsteuer festgesetzt, sondern im gleichen Zuge der fällige Betrag zur Zahlung ausgeschrieben.

Im Zuge dessen ermittelst du selbst deine Steuerschuld und teilst diese dem Finanzamt, im Rahmen der Umsatzsteuervoranmeldung, mit. Die Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung offenbart für dich und den Staat beidseitig Vorteile. Während das Finanzamt Kenntnis von der zu erwartenden Umsatzsteuereinnahme erhält, kannst du deine Umsatzsteuerschuld gleichmäßig über das Jahr verteilen

Wann muss ich die Umsatzsteuervoranmeldung abgeben?

Grundsätzlich hängt der Zeitpunkt zur Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung von der jeweiligen Höhe der Umsatzsteuerzahllast des vergangenen Kalenderjahres ab: 

  • Monatlich: Eine monatliche Abgabepflicht erwartet dich nur dann, wenn deine Umsatzsteuerzahllast des Vorjahres höher als 7.500 Euro war. 
  • Quartalsweise: Liegt die Umsatzsteuerzahllast des Vorjahres hingegen zwischen 1.000 und 7.500 Euro, bist du zur vierteljährlichen Abgabe einer Umsatzsteuervoranmeldung verpflichtet. 
  • Keine Pflicht zur Abgabe hast du nur dann, wenn deine Umsatzsteuerzahllast des Vorjahres unter dem Wert von 1.000 Euro lag. In dem Fall genügt es dem Finanzamt, wenn du deine Umsatzsteuerjahreserklärung übermittelst. 

Umsatzsteuervoranmeldung: Arten der steuerlichen Erfassung 

Zum Zeitpunkt der steuerlichen Erfassung deines Unternehmens, hast du die Möglichkeit, die Ist-Besteuerung zu beantragen. Für den Fall, dass du von der Option keinen Gebrauch machst, wendet das Finanzamt die Soll-Besteuerung an.

Dies bedeutet, dass du im Vorfeld Umsatzsteuerzahlungen leisten musst, auch wenn deine Kunde noch nicht gezahlt haben. Anders verhält es sich bei der Ist-Besteuerung, die erst nach Zahlungseingang des Kunden fällig wird. Und darin liegt genau der Vorteil der beiden Besteuerungsverfahren. Du zahlst bei der Ist-Besteuerung erst, wenn du den Rechnungsbetrag vom Kunden erhalten hast. 

Wie geht man bei der Umsatzsteuervoranmeldung vor?

Wie bereits erwähnt, errechnest du selbst deine Steuerschuld für die Umsatzsteuervoranmeldung. Hierzu addierst du sämtliche Umsatzsteuerbeträge eines Abrechnungszeitraums auf, die du deinen Kunden in Rechnung gestellt hast. Im Anschluss daran ziehst du von dem Betrag die sogenannte Vorsteuer ab, die du als Kunde bei Unternehmen gezahlt hast.

Dieser Vorgang wird auch als Vorsteuerabzug bezeichnet. Um der doppelten Besteuerung zu entgehen, erstattet Ihnen das Finanzamt die Vorsteuer. Die Differenz aus beiden Größen ist deine Umsatzsteuer-Zahllast

Wer ist zur Abgabe einer Umsatzsteuervoranmeldung verpflichtet?

Als Unternehmensgründer wirst du ab dem ersten Tag der Selbstständigkeit in die Umsatzsteuerpflicht genommen. Dementsprechend müssen deine Rechnungen mit Umsatzsteuer ausgewiesen werden. Ferner bist du zur regelmäßigen Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen angehalten. Natürlich bestehen im Rahmen der Umsatzsteuer auch Ausnahmen, die nicht unter die Umsatzsteuerpflicht fallen: 

Kleinunternehmer    

Selbstständige, die am Anfang ihrer Existenzgründung stehen, können von der KleinunternehmerregelungGebrauch machen. Diese besagt, dass der Umsatz im Vorjahr nicht höher als 17.500 Euro sein darf und der Umsatz des laufenden Jahres die Marke von 50.000 Euro nicht überschreiten soll. Ist dies der Fall, musst du keine gesonderte Umsatzsteuer erheben. 

Bestimmte Berufszweige 

Ebenso eine Befreiung von der Umsatzsteuerpflicht besteht bei unterschiedlichen Berufsgruppen, wie zum Beispiel Ärzte, Physiotherapeuten, Zahnärzte oder Versicherungsmakler. 

Umsatzsteuerzahllast unter 1.000 Euro

Betrug deine Zahllast des Vorjahres weniger als 1.000 Euro, kannst du dich vom Finanzamt zur Abgabe einer Umsatzsteuervoranmeldung befreien lassen. Im Zuge dessen wirst du ausschließlich um die Erstellung deiner jährlichen Umsatzsteuererklärung gebeten. 

Form zur Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung 

Im Unterschied zu anderen formellen Angelegenheiten ist ausschließlich die Online-Form der Umsatzsteuervoranmeldung zulässig. Unter bestimmten Umständen und auch nur auf Antrag akzeptiert das Finanzamt auch eine Umsatzsteuervoranmeldung in Papierform.

Hab keine Angst. Das Formular zur Voranmeldung ist zwei Seiten lang und das Ausfüllen nimmt lediglich drei Minuten deiner Zeit in Anspruch. Darüber hinaus ist die Übermittlung auch schnell vollzogen. Für die elektronische Übermittlung der Umsatzsteuervoranmeldung ist die Nutzung des Elster Online-Portals des Finanzamts unabdingbar.

Über das Portal kannst du die Formulare zur Umsatzsteuervoranmeldung bequem online ausfüllen. Damit du die Dienste des Elster online nutzen kannst, ist ein elektronisches Zertifikat notwendig. Dieses Zertifikat übernimmt die Funktion deiner digitalen Unterschrift. Nach Beantragung des Zertifikats kann es bis zu zwei Wochen dauern, bis das elektronische Zertifikat bei Ihnen ist. Bedenke dies bei der Planung der Umsatzsteuervoranmeldung. 

Gründe für die Abgabe einer Umsatzsteuervoranmeldung

Das Konzept der Umsatzsteuervoranmeldung wurde lediglich ins Leben gerufen, damit der Staat nicht 12 Monate oder länger auf die Einnahmen aus dem Umsatzsteuergesetz wartet. Durch die verteilte Abbuchung der Umsatzsteuerzahllasten genießt der Staat einen sicheren Zinsvorteil. Des Weiteren wird durch die Umsatzsteuervoranmeldung das Risiko einer möglichen Unternehmensinsolvenz minimiert. 

Fazit zur Umsatzsteuervoranmeldung

  • Aufgrund ihrer Selbstständigkeit sind Unternehmer dazu verpflichtet, dem Finanzamt regelmäßige Umsatzsteuervoranmeldungen zukommen zu lassen. 
  • Im Rahmen der steuerlichen Erfassung empfiehlt sich die Ist-Besteuerung, da du erst Steuern zahlst, wenn der Kunde seine Rechnung bezahlt hat. 
  • Die Umsatzsteuervoranmeldung ist stets online auszufüllen und elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln. 
  • Dein Vorteil liegt in der Verteilung der jährlichen Zahllast. 
  • Bei einer Zahllast von über 7.500 Euro ist eine monatliche Abgabe notwendig. Bewegt sich die Zahllast zwischen 1.000 und 7.500 Euro muss eine vierteljährliche Abgabe erfolgen. 

Was ist der Unterschied zwischen Umsatzsteuervoranmeldung und Umsatzsteuererklärung?

Umsatzsteuerpflichtige Unternehmer müssen über die Umsatzsteuervoranmeldungen, die während eines Geschäftsjahres einzureichen sind, hinaus auch eine Umsatzsteuerjahreserklärung erstellen. Für diesen Zweck sind amtliche Vordrucke zu verwenden, die sich unkompliziert über Elster abrufen lassen.

Warum Umsatzsteuervoranmeldung und Umsatzsteuererklärung?

Durch die Umsatzsteuer-Voranmeldungen leisten Sie als Unternehmer/-in Vorauszahlungen auf Ihre Jahresumsatzsteuer. Sie haben jeweils bis zum zehnten Tag nach Ablauf jedes Voranmeldungszeitraums Zeit, Ihre Umsatzsteuer-Voranmeldung an Ihr Finanzamt authentifiziert zu übermitteln.

Was versteht man unter einer Umsatzsteuervoranmeldung?

Mit der monatlichen oder vierteljährlichen Umsatzsteuervoranmeldung zeigt der Unternehmer an, wie viel Geld er an das Finanzamt zu zahlen hat – dies dient als Vorauszahlung auf die Umsatzsteuerschuld des ganzen Jahres.

Wann muss ich eine Umsatzsteuererklärung machen?

Du kannst Deine Umsatzsteuererklärung in elektronischer Form beim Finanzamt einreichen. Alternativ nutzt Du die Möglichkeit, Deine Umsatzsteuererklärung schriftlich in Papierform bei Deinem zuständigen Finanzamt abzugeben. Die Abgabefrist ist der 31. Mai des Folgejahres.

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