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Klar, der Personalausweis dient zunächst einmal zum Nachweis der eigenen Identität durch Name, Geburtstag, etc. Daneben befinden sich allerdings noch ein paar Ziffern und Codes auf dem Ausweis. Wofür diese stehen, ist eigentlich recht einfach und offensichtlich.

Die Nummer auf dem Personalausweis sorgt bei manchen Bürgern für Verwirrung. Wie setzt sie sich zusammen und wofür stehen die Ziffern? Wir haben Antworten.

München - Es gibt so manche wilde Vermutung, welchen Zweck die Zahlen im Personalausweis erfüllen sollen. Da gibt es die Idee, dass damit angezeigt wird, wie viele Menschen mit dem gleichen Namen zu finden sind. Aber auch die Theorie, dass darüber herauszufinden ist, welche Personen der eigenen ähnlich sind.

Wofür aber stehen die Ziffern wirklich? Stimmen die Spekulationen oder ist die Auflösung eigentlich viel einfacher? Hier gibt es die Antworten.

Personalausweis: Dafür stehen die letzten Ziffern

Zunächst ist wichtig zu wissen, dass die Ausweiskennziffer aus drei Teilbereichen zusammengesetzt ist. Bei der letzten Zahl handelt es sich um die Prüfziffer. Diese Zahl ist wichtig, um eventuelle Fälschungen ermitteln zu können. Ein besonderes mathematisches System kann dann anhand dieser Ziffer herausfinden, ob die angegebene Personalnummer korrekt ist oder nicht.

Die maschinenlesbare Zone, die auf der Rückseite des Personalausweises zu finden ist, beinhaltet vier Prüfziffern. Die ersten drei schließen die jeweiligen Teilbereiche ab. Zu finden sind die Prüfziffern im ersten und im zweiten Teilbereich des Ausweises. Wobei die letzte Prüfziffer die Gesamtprüfziffer ist.

Personalausweis: Das sind die drei Teilbereiche

Der erste Teilbereich des Personalausweises beginnt mit der Kombination IDD – ID steht für Personalausweis und D für den Ländercode der Bundesrepublik Deutschland. Anschließend folgt die Dokumentennummer, welche mit der Prüfziffer abschließt.

Im zweiten Teilbereich ist das Geburtsdatum mit Prüfziffer, sowie das Gültigkeitsdatum mit Prüfziffer, der Ländercode und die Versionsnummer angegeben. Abgeschlossen wird dieser Teilbereich mit der sogenannten Gesamtprüfziffer. In der dritten und letzten Zeile werden Familienname und Vorname hinterlegt. Hier folgt dann keine Prüfziffer mehr. (swa)

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Man braucht sie selten, doch wenn man sie braucht dann sucht man sie erst einmal: Gemeint ist die Ausweisnummer auf dem Personalausweis. Benötigt wird die Ausweisnummer beispielsweise bei Reisebuchungen, bei Abschlüssen von Verträgen (z.B. Eröffnung eines neuen Bankkontos) oder auch bei der Abholung eines Päckchen. Doch wo findet man die Ausweisnummer auf dem neuen Personalausweis. Das und welche Nummern es sonst noch auf den Personalausweis gibt, erfährt man nachfolgend.

Die Ausweisnummer findet man auf der Vorderseite des neuen Personalausweises in der oberen rechten Ecke. Sie besitzt neun Zeichen (Buchstaben und Ziffern) und dient als eindeutige Nummer zur Identifikation eines Ausweises zu einer Person. Die Ausweisnummer (auch Seriennummer genannt) setzt sich aus einer vierstelligen Behördenkennzahl (BKZ) und einer fünfstelligen, zufälligen Nummer zusammen (siehe hierzu § 2 Abs. 8 PauswG).

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Die Ausweisnummer findet man nicht nur auf der Vorderseite des neuen Personalausweises, sondern auch auf der Rückseite. Unten in der maschinenlesbare Zone, findet man an erster Stelle ebenfalls noch einmal die Ausweisnummer, mitsamt einer Prüfziffer am Ende. Dieser Bereich dient zum automatischen Auslesen und Verarbeiten der Ausweisdaten durch Maschinen. Die Prüfziffer wird aus den anderen Ziffern berechnet und dient zur Verifikation der Korrektheit der Daten.

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Hier steht die Zugangsnummer (CAN)

Die Zugangsnummer ist die zweite Nummer auf der Vorderseite des Personalausweis und befindet sich rechts unterhalb der Ausweisnummer. Die Zugangsnummer wird manchmal auch mit der Abkürzung CAN bezeichnet, was für Card Access Number steht. Die Zugangsnummer lässt keine Rückschlüsse auf die Person dahinter zu. Benötigt wird sie beispielsweise, falls man zwei Mal den Pin bei der Online-Ausweisfunktion falsch eingegeben hat, damit nicht durch eine dritte Fehleingabe der PIN gesperrt wird. Sie dient damit unter anderem der Absicherung gegen unberechtigten Zugriff auf die Kommunikation zwischen Personalausweis und Kartenlesegerät.

Bürgerinnen und Bürger mit mehreren Vornamen verwenden im Alltag zumeist nur einen Vornamen – den sogenannten „Rufnamen“. Auf dem Personalausweis und dem Reisepass werden grundsätzlich alle Vornamen der Inhaberin bzw. des Inhabers wiedergegeben. Dafür sind im Datenfeld „Vornamen“ des Personalausweises maximal 80 Schreibstellen inkl. Leerzeichen vorgesehen (Reisepass: 124). Das ist für den Zweck des Ausweisdokuments - nämlich das Identifizieren - unerlässlich. Maßgeblich für die Reihenfolge der Vornamen auf dem Personalausweis bzw. Reisepass ist dabei die Eintragung in der Geburtsurkunde.

Für die Einhaltung internationaler Standards ist es erforderlich, alle Vornamen unterschiedslos und in der durch die Geburtsurkunde festgelegten Reihenfolge in den Personalausweis bzw. Reisepass zu übernehmen. Diese Verfahrensweise wurde zum 1. November 2010 mit Einführung des Personalausweises im Scheckkartenformat und mit Online-Ausweisfunktion umgesetzt.

Da in der maschinenlesbaren Zone des Personalausweises nur 30 Schreibstellen inkl. Leerzeichen (Reisepass: 39) für die Namensdarstellung zur Verfügung stehen und immer zuerst der Familienname und dann die Vornamen in der o. g. Reihenfolge von links nach rechts wiederholt werden, ist in der maschinenlesbaren Zone häufiger mit Kürzungen zu rechnen als im Datenfeld „Vornamen“. Grundsätzlich gilt hierbei: Das Fehlen des gebräuchlichen Vornamens in der maschinenlesbaren Zone beeinträchtigt weder Gültigkeit noch Nutzbarkeit Ihres Ausweisdokuments im Geschäfts- bzw. Reiseverkehr.

Auf Grund der Gleichwertigkeit aller Vornamen verwenden Dritte in der Regel den im Ausweisdokument erstgenannten Vornamen. Ist der erste Vorname jedoch nicht der sog. „Rufname“, hat die Inhaberin bzw. der Inhaber des Ausweisdokuments nur wenig Bezug zum verwendeten Vornamen.

Um derartige Fälle zu vermeiden, können Sie die Reihenfolge Ihrer Vornamen durch eine Erklärung beim Standesamt neu bestimmen (vgl. § 45a des Personenstandsgesetzes, PStG) und den gebräuchlichen Vornamen („Rufname“) an die erste Stelle Ihrer Vornamen setzen lassen. Für einen entsprechenden Antrag wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Standesamt.

Wenn Sie die ursprüngliche Reihenfolge der Vornamen beibehalten möchten, können Sie mit Hilfe einer Meldebescheinigung (vgl. § 18 des Bundesmeldegesetzes) bei Geschäften des täglichen Lebens darauf hinwirken, dass lediglich der darin als gebräuchlich gekennzeichnete Vorname verwendet wird.

Wie setzt sich die Nummer des Personalausweises zusammen?

Die Alphanumerische Seriennummern von Personalausweis und Reisepass setzen sich aus einer vierstelligen Behördenkennzahl (BKZ) und einer fünfstelligen, im neuen Personalausweis zufällig vergebenen Nummer zusammen und können Ziffern und Buchstaben enthalten (§ 2 Abs. 8 PAuswG und Anlage 11 PassV).

Was bedeutet die 4 auf dem Personalausweis?

Bei der letzten Zahl handelt es sich um die Prüfziffer. Diese Zahl ist wichtig, um eventuelle Fälschungen ermitteln zu können. Ein besonderes mathematisches System kann dann anhand dieser Ziffer herausfinden, ob die angegebene Personalnummer korrekt ist oder nicht.

Was bedeuten die Buchstaben und Zahlen auf dem Personalausweis?

Eigenschaften der Dokumentennummer • Diese 26 Zeichen werden verwendet: C, F, G, H, J, K, L, M, N, P, R, T, V, W, X, Y, Z sowie 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9. Um sinntragende Wörter zu vermeiden und Verwechslungen von Buchstaben zu vermeiden, wird auf die Buchstaben A, B, D, E, I, O, Q, S und U verzichtet.

Was ist auf dem Ausweis die Prüfziffer?

In jedem der drei Abschnitte befindet sich eine Prüfziffer und der vierte Abschnitt ist eine Prüfziffer über den gesamten Personalausweis. Die Prüfziffer hat die Funktion Tippfehler bei der Eingabe der Ausweisnummer zu verhindern. Eine hohe Sicherheit bringt diese Prüfziffer nicht.