Was bedeute m sm

Die elektronische Lohnsteuerbescheinigung bietet bereits die Möglichkeit, bestimmte Buchstaben auszuweisen (in Zeile 2 dort), beispielsweise „U“ als Nachweis für einen

U

nterbrechungszeitraum/Elternzeit.
Nun kommt der neue Buchstabe „M“ hinzu. Dieser steht für

M

ahlzeitengestellung.

  Die Pflicht zur Bescheinigung einer Mahlzeitengestellung besteht seit 2014. Durch eine Übergangsregelung wurde diese Verpflichtung des Arbeitgebers ausgesetzt. Mit BMF-Schreiben vom 30.07.2015 wurde diese Frist verlängert und läuft zum 31.12.2018 endgültig aus. Ab 2019 ist somit diese Verpflichtung zwingend umzusetzen.

Warum ist eine Bescheinigung nun notwendig?

Es soll eine zutreffende Erfassung von Reisekosten bei der Veranlagung zur Einkommensteuer in den Finanzämtern sichergestellt werden.

Wann ist der Großbuchstabe „M“ in der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung zu bescheinigen?

Der Großbuchstabe „M“ ist im Lohnkonto aufzuzeichnen und zu bescheinigen, wenn einem Arbeitnehmer (AN) anlässlich oder während einer beruflichen Auswärtstätigkeit eine Mahlzeit gestellt wurde. Dies gilt auch im Rahmen einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung. Die Mahlzeitengestellung in den oben genannten Fällen muss vom Arbeitgeber oder auf dessen Veranlassung von einem Dritten unentgeltlich oder verbilligt erfolgen. Hierbei ist der amtliche Sachbezugswert der zu bewertenden Mahlzeit in Höhe von 60 Euro maßgeblich.

  Ohne Bedeutung für die Aufzeichnungs- und Bescheinigungspflicht ist die Anzahl der im Kalenderjahr gewährten Mahlzeiten. Bereits eine Mahlzeitengestellung führt zur Bescheinigungspflicht des Großbuchstaben „M“.

  Die Bescheinigungspflicht knüpft ausschließlich an den Sachverhalt der üblichen Mahlzeitengestellung an, unabhängig davon,

  • ob die Besteuerung der Mahlzeit unterbleibt, weil der Arbeitnehmer Verpflegungspauschalen als Werbungskosten geltend machen kann (§ 8 Absatz 2 Satz 9 EStG),
  • die Mahlzeit pauschal (§ 40 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1a EStG) oder
  • individuell besteuert wurde.

Beispiel

Der Arbeitnehmer nimmt an einer mehrtägigen Fortbildung außerhalb der Dienststelle teil. Die Mahlzeiten werden gestellt.
=> Der Buchstabe „M“ ist im Lohnkonto aufzuzeichnen.

  Im Fall der Gewährung von Mahlzeiten, die keinen Arbeitslohn darstellen oder deren Preis 60 Euro übersteigt und die daher nicht mit dem amtlichen Sachbezugswert zu bewerten sind, besteht keine Pflicht, den Großbuchstaben „M“ im Lohnkonto aufzuzeichnen und zu bescheinigen.

SF-Klassen S und M in der Kfz-Versicherung

11.09.2020 —

Die Schadenfreiheitsklasse bestimmt die Höhe des Beitrags der Kfz-Versicherung. Die Klassen S und M sind Sondereinstufungen, die den Tarif richtig teuer machen können. Welche Fahrer dort eingestuft werden.

Wer lange Zeit unfallfrei fährt, wird von seiner Kfz-Versicherung mit niedrigeren Beiträgen belohnt: Das Stichwort dazu heißt Schadenfreiheitsrabatt. Je länger man unfallfrei fährt, desto mehr Rabatt gibt es auf den Versicherungsbeitrag. Die Zahl der unfallfreien Jahre bestimmt dabei die Schadenfreiheitsklasse. Es gibt allerdings auch Einstufungen für Sonderfälle wie die Klassen S und M. Gerade die Klasse M kann für den Fahrer besonders teuer werden. Alle Infos! 

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Wie funktioniert das SF-Klassen-System?

Die Schadenfreiheitsklasse gibt an, wie viele Jahre man unfallfrei gefahren ist, beziehungsweise wie viele schadenfreie Jahre die Versicherung anrechnet. Wer durch viele Jahre unfallfreien Fahrens in eine hohe SF-Klasse eingestuft wird, bekommt einen entsprechend hohen Schadenfreiheitsrabatt auf den zu zahlenden Grundbeitrag angerechnet. Die Schadenfreiheitsklassen reichen von SF-Klasse 0 (Ersteinstufung für Fahranfänger mit weniger als drei Jahren Fahrerlaubnis) bis SF-Klasse 35 (35 Jahre unfallfrei). Mit höherer SF-Klasse wird die Kfz-Versicherung also immer günstiger. Umgekehrt kann der Versicherte allerdings auch wieder zurückgestuft werden, wenn er der Versicherung einen selbstverschuldeten Schaden melden muss. Die Versicherung überprüft jeweils zum Jahresende, ob ein Schaden gemeldet wurde und passt die Schadenfreiheitsklasse entsprechend an.

Wann landet man in SF-Klasse S oder M?

SF-Klasse M: Wer als Fahranfänger eine Kfz-Versicherung abschließt, landet in der Regel in der SF-Klasse 0, sprich null unfallfreie Jahre. Da hier noch keine schadenfreien Jahre gesammelt wurden, gibt es theoretisch noch keinen Rabatt zu verlieren. Aber wer jetzt einen Unfall baut, wird trotzdem herabgestuft – und zwar in die Klasse M (für Malus). Sie ist nur durch Rückstufung erreichbar und geht in der Haftpflicht üblicherweise mit mindestens dem eineinhalbfachen Beitragssatz einher, in der Kasko können sogar weit über 200 Prozent des eigentlichen Beitrags fällig werden. Achtung: Häufig werden auch langjährige Kunden, die in einem Jahr mehrere Schäden melden, in die Klasse M eingestuft.

SF-Klasse S: Daneben gibt es noch die SF-Klasse S, die bezüglich des Rabatts meistens zwischen den Stufen 0 und 1 liegt. In diese Klasse wird man in der Regel dann zurückgestuft, wenn man mit SF-Klasse 1 einen Unfall baut. Damit fällt man zumindest nicht ganz auf null zurück und darf sich immerhin noch über einen kleinen Nachlass freuen. Unterschiedlich gehandhabt wird die Rückstufung aus der Klasse SF 1/2: Sie ist für Fahranfänger nach wenigen Monaten erreichbar und greift häufig auch, wenn man den Führerschein schon einige Jahre besitzt, aber zuvor noch kein eigenes Auto versichert hatte. Wer mit SF 1/2 einen Unfall baut, wird bei manchen Versicherungen in die teuerste M-Klasse zurückgestuft, bei anderen rutscht man nur auf SF S ab. Genaue Details dazu kann man bei seiner Versicherung abfragen oder direkt der Rückstufungstabelle entnehmen.

In S oder M eingestuft – wie kann man trotzdem sparen?

Auch bei wenigen schadenfreien Jahren oder einer Einstufung in die vergleichsweise teuren Klassen S oder M, gibt es Möglichkeiten bei der Kfz-Versicherung zu sparen. So sollte man unbedingt die Tarife verschiedener Versicherer vergleichen und ggf. zu einer günstigeren Kfz-Versicherung wechseln. Meist lassen sich so 100-200 Euro im Jahr sparen. Weiteres Sparpotenzial liegt zum Beispiel in der Anpassung der Kilometerleistung, in der Höhe der Selbstbeteiligung oder dem Leistungsumfang der Versicherung.

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