Zeugnissprache – schwere Sprache
Jeder Arbeitnehmer hat bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses Anspruch auf ein schriftliches Arbeitszeugnis. Das Zeugnis dient sowohl dem beruflichen Fortkommen des Arbeitnehmers als auch dem arbeitskräftesuchenden Arbeitgeber bei der Auswahl der Stellenbeschreibung.
Man unterscheidet zwischen dem sog. End- und dem Zwischenzeugnis. Auf die Erteilung eines Zwischenzeugnisses hat der Arbeitnehmer nur unter bestimmten Umständen einen Anspruch.
Das sog. qualifizierte Arbeitszeugnis enthält neben Angaben zur Art und Dauer der Beschäftigung auch solche zur Beurteilung der Leistungen und des (Sozial-)Verhaltens des Arbeitnehmers.
In der Praxis gibt es immer wieder Streitigkeiten über die letztgenannten Punkte. Anders als bei der Beurteilung der Leistung gibt es bei der Beurteilung des Verhaltens
keinen allgemein anerkannten Zeugniscode. Folgende beispielhafte Formulierungen dürften allerdings im Allgemeinen anerkannt sein: „Sein Auftreten war geprägt von höchster persönlicher Integrität, vorbildlichem Einsatz und herausragendemFührungsvermögen. Er war bei Vorgesetzten, Kollegen und nachgeordneten Mitarbeitern gleichermaßen
anerkannt und geschätzt.“= sehr gut„Er war durch sein ausgeglichenes und freundliches Wesen, seine hohe Integrität und sein Führungsvermögen
bei Vorgesetzten, Kollegen und nachgeordneten Mitarbeitern gleichermaßen geschätzt.“ „Sein Verfahren gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und nachgeordneten Mitarbeitern war stets einwandfrei.“= gut„Durch sein Auftreten war er bei Vorgesetzten, Kollegen und nachgeordneten Mitarbeitern gleichermaßen
geschätzt.“ = durchschnittlich„Sein Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und nachgeordneten Mitarbeitern gab zu Beanstandungen
keinen Anlass.“ = unterdurchschnittlich„Sein Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und Mitarbeitern war zufriedenstellend.“„Sein Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und Mitarbeitern war im Großen und Ganzen einwandfrei.“ = mangelhaft
Bei der Beurteilung der Leistung
hat sich ein bestimmter Schlüssel für die Grundbeurteilung durchgesetzt. Dieser lautet wie folgt:Er/Sie hat die ihm/ihr übertragenen Aufgaben
„stets zu unserer vollsten Zufriedenheit erledigt“„stets zu unserer vollsten Zufriedenheit erledigt und unseren Erwartungen in jeder Hinsicht entsprochen“ = sehr gut„stets zu unserer vollen Zufriedenheit erledigt.“= gut„zu unserer vollen Zufriedenheit erledigt.“= durchschnittlich„zu unserer Zufriedenheit erledigt.“ = unterdurchschnittlich „im Großen und Ganzen/insgesamt zu unserer Zufriedenheit erledigt.“= mangelhaft„Er/Sie hat sich bemüht, die ihm/ihr übertragenen Arbeiten zu unserer Zufriedenheit zu erledigen“ „Er/Sie führte die ihm/ihr übertragenen Aufgaben mit großem Fleiß und Interesse aus.“= völlig unzureichendDie Grundbenotung muss allerdings auch zum sonstigen Inhalt des Zeugnisses passen. Ergibt sich aus dem sonstigen Text des Zeugnisses eine sehr gute Leistung, so darf die Grundbenotung dahinter nicht zurückbleiben. Hier ist im Einzelnen sehr genau zu differenzieren.
Hallo zusammen, Arbeitszeugnisse werden ja bekanntlich "codiert" geschrieben. Sprich, die Sätze können je nach Wortlaut einer Bewertungsskala (1-6) zugeordnet werden. Ich habe schon länger danach gesucht, jedoch nie herausgefunden, was der Satz "Bei den Vorgesetzten und Mitarbeitern war er gleichermassen beliebt." bedeutet. Klar, irgendwie tönt es positiv. Aber könnte es nicht auch negativ sein? Kennt jemand die genaue
Bedeutung? 3 Antworten
Also die "Bewertungsskala" trifft doch meistens nicht zu. Ich meine es ist eine hinterfotziger Satz, der soviel bedeutend wie: "Er kennt keine Autoritäten und ist respektlos und geschwätzig."
Die Arbeit kommt daher bei ihm zu kurz.
Das, was du hier vorstellst, ist ja nur der aus dem Zusammenhang gerissene Satz oder Satzteil. Wie der zu verstehen ist, lässt sich anhand so eines Fragmentes nicht wirklich beurteilen. Wie gut (oder
wie schlecht) dein Zeugnis ausfällt, lässt sich erst sagen, wenn man es komplett, im Wortlaut (einschließlich orthographischer Fehler!), von der Überschrift bis zum Datum (natürlich anonymisiert) kennt. Überall, aber auch wirklich überall (im Aufbau, Stil, Wortreihenfolgen, Betonungen, Weglassungen, Wiederholungen usw.) können Hinweise auf Stärken und/oder Schwächen enthalten sein. Letztendlich macht dann der Gesamttenor des Zeugnisses die Note aus. Ausschnitte oder
gar einzelne Sätze sind für die sachgerechte Bewertung von untergeordneter Bedeutung.
Nein, das klingt nur positiv, ist es aber nicht. Irgendwo ist mir das schon mal negativ untergekommen. Das hier kennst du?: //karrierebibel.de/arbeitszeugnis-formulierungen-bewertung/