Wann muss man einen Erbschein beantragen

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Erbschein beantragen: Nutzen, Kosten & Arten von Erbscheinen

Der Erbschein ist ein wichtiges Dokument für Erben, weil das amtliche Zeugnis eine Person als Erbberechtigten beurkundet. Aber wie und wo wird der Erbschein eigentlich beantragt? In welchen Zusammenhängen spielt der Erbschein eine wichtige Rolle? Lässt sich der Erbschein unmittelbar nach dem Tod des Erblassers beantragen? Wir informieren Sie.


Was ist ein Erbschein?

Bei einem Erbschein handelt es sich um ein wichtiges Dokument. Denn die amtliche Urkunde weist eine Person als legitimen Erben, also als Erbberechtigten, aus. Die amtliche Beurkundung als Erbe kann beispielsweise dann notwendig sein, wenn der Erbberechtigte Formalitäten erledigen, oder Geschäfte tätigen muss, die das Erbe betreffen. Die Urkunde ist besonders dann von Wichtigkeit, wenn ein Testament oder ein Erbvertrag fehlt, oder wenn die Angaben in beiden Dokumenten nur unzureichend sind, um den Erben als solchen auszuweisen. Der Erbschein muss beim zuständigen Nachlassgericht beantragt werden und wird gegen eine Gebühr ausgestellt.

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Welchen Nutzen hat der Erbschein?

Ein Erbschein ist ein amtliches Zeugnis, das öffentlich beurkundet, wer Erbe eines Nachlasses ist.

Der Erbschein als amtliche Beurkundung eines Erben

In allererster Linie erfüllt der Erbschein den Zweck, einen Erben als solchen auszuweisen bzw. amtlich zu beurkunden, und zwar gegenüber verschiedenen Institutionen. Mit dem Erschein wird also ein amtlich beurkundeter Nachweis erbracht, dass es sich bei einer Person tatsächlich um einen Erben handelt, der alle Rechte und Pflichten besitzt, die mit dem Nachlass in Verbindung stehen.

Erbschein beantragen für etwaige Rechtsgeschäfte

Im Kontext vieler Rechtsgeschäfte, die das Erbe betreffen, reicht ein Testament als glaubhafte Beurkundung aus, um eine bestimmte Person als Erbe "auszuweisen". In bestimmten Fällen ist jedoch ein Erbschein erforderlich, um als Erbe Geschäfte zu tätigen oder Formalitäten zu regeln, die mit dem Erbe in Verbindung stehen. So ist beispielsweise dann ein Erbschein notwendig, wenn Erben Formalitäten bei Behörden erledigen müssen, die den Nachlass betreffen. Auch wenn ein Erblasser eine Immobilie hinterlässt, muss der entsprechende Erbe einen Erbschein beantragen und vorlegen, um den Grundbucheintrag ändern zu lassen.

Erbschein beantragen: Was ist zu beachten beim Erbscheinsantrag?

Erbschein beim Nachlassgericht beantragen

Der Antrag für einen Erbschein muss beim zuständigen Nachlassgericht gestellt werden, es kann aber auch ein Notar mit der Aufgabe betraut werden. Im Regelfall muss dem Gericht zur Bewilligung des Antrags ein entsprechendes Testament vorliegen. Liegt keines vor, muss der Erbe seine Erbberechtigung über die gesetzliche Erbfolge nachweisen. Oft müssen dafür wichtige Dokumente wie die Geburtsurkunde und die Sterbeurkunde des Erblassers beim Gericht (Nachlassgericht) eingereicht werden. Je komplexer sich der Nachweis der Erbberechtigung darstellt, desto länger kann der Antrag und somit die Austellung des Erbscheins andauern.

Wer kann einen Erbschein beantragen?

Personen, die einen Erbschein beantragen können

  • der Erbe bzw. die Erben
  • ein Testamentsvollstrecker (z. B. ein Notar)
  • ein Nachlassverwalter
  • ein gesetzlicher Betreuer eines Erben

Wie hoch sind die Kosten für einen Erbschein?

Grundsätzlich sind die Kosten für die Beantragung eines Erbscheins in der behördlichen Kostenordnung geregelt. Meist liegen die Kosten bei circa 35 Euro.

Größere Erbmasse, höhere Kosten für den Erbschein

Viel entscheidender für die Höhe der Erbscheinkosten ist der Wert des Nachlasses bzw. der Erbmasse. Denn je höher diese ausfällt, desto höher fällt auch die Gebühr für den Erbschein aus.

Zusätzliche Kosten für den Erbschein

Ein falsch gestellter Antrag kann vom Gericht abgewiesen werden und zusätzliche Kosten verursachen. Bevor ein Antrag beim Gericht eingereicht wird, sollten daher alle notwendigen Details für den Antrag mit dem Nachlassgericht geklärt werden.

Welche Arten von Erbscheinen gibt es?

Arten des Erbscheins im Überblick

  • Erbschein für Alleinerben
  • Teilerbschein für mehrere Erben
  • Teilerbschein für Erbgemeinschaft
  • gemeinschaftlicher Erbschein

Häufig gestellte Fragen

Ein Erbschein ist grundsätzlich dann nötig, wenn ein Erbe einen offiziellen Nachweis über seinen Status als Erbe erbringen muss. Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn ein Erbe eine Immobilie erbt und den entsprechenden Grundbucheintrag ändern lassen möchte.

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Ein Erbschein muss beim zuständigen Nachlassgericht beantragt werden.

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Im Regelfall muss dem Nachlassgericht zur Bewilligung des Antrags ein entsprechendes Testament vorliegen. Liegt keines vor, muss der Erbe seine Erbberechtigung über die gesetzliche Erbfolge nachweisen. Oft müssen dafür wichtige Dokumente wie die Geburtsurkunde und die Sterbeurkunde des Erblassers beim Gericht (Nachlassgericht) eingereicht werden.

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Wann ist ein Erbschein nicht notwendig?

Wenn Grundstücke oder Immobilien geerbt werden, ist ein Erbschein zwingend erforderlich, damit die Begünstigten ihr Erbe erhalten können. Einzige Ausnahme bilden ein notarielles Testament oder ein notarieller Erbvertrag. Liegen diese Dokumente vor, kann ein Eröffnungsprotokoll den Erbschein überflüssig machen.

Ist ein Erbschein zwingend notwendig?

Ein Erbschein ist erforderlich, wenn Du Dich als Erbe ausweisen musst, um den Nachlass zu bekommen und darüber verfügen zu können. Willst Du also nach dem Erbfall als Erbe zum Beispiel gegenüber Mietern oder Vermietern, Banken, Behörden oder Geschäftspartnern auftreten, brauchst Du in der Regel einen Erschein.

Was passiert wenn man den Erbschein nicht beantragt?

Im Falle einer Erbschaft, muss gemäß deutschem Erbrecht ein Erbschein nicht unbedingt von den Erben beantragt werden. Auch ohne einen Erbschein bleibt ein Erbe der rechtmäßige Rechtsnachfolger einer verstorbenen Person, entweder durch ein Testament oder durch die gesetzliche Erbfolge.

Kann man auch ohne Erbschein Erben?

Nach ständiger Rechtsprechung müsse der Erbe sein Erbrecht nicht durch einen Erbschein nachweisen, sondern könne den Nachweis auch in anderer Form führen. Eine Möglichkeit sei die Vorlage einer beglaubigten Abschrift eines handschriftlichen Testaments mit Eröffnungsvermerk, so die Karlsruher Richter.