Wann muss ich die Anlage KAP ausfüllen?

Wer Geld spart und Kapitaleinkünfte hat, muss diese auch verteuern. Dafür wird der Steuererklärung das Formular für Einkünfte aus Kapitalerträgen (Anlage KAP) beigefügt.

Schnelleinstieg

  • Wofür benötige ich die Anlage KAP?
  • Ist die Anlage KAP Pflicht?
  • Wie fülle ich Anlage KAP aus?
  • Download Anlage KAP

Wofür benötige ich die Anlage KAP?

Die Anlage KAP ist ein Formular für die Steuererklärung. Hier werden Erträge aus angelegtem Kapital erfasst. In Deutschland werden fast alle Kapitalerträge mit 25 Prozent Abgeltungssteuer zzgl. 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag sowie ggf. Kirchensteuer versteuert.

Was sind Kapitalerträge?

Kapitalerträge sind Gewinne, die du mit Geldanlagen wie z. B. Aktien oder ETFs machst. Dazu gehören zum Beispiel Zinsen, Dividenden und andere Gewinne aus Kapitalvermögen. Auch Fonds oder Wertpapiere können Gewinne für dich bringen.

Welche KAP Formulare gibt es?

  1. Verkürzte ursprüngliche Anlage KAP
  2. Neue Anlage KAP-INV für Fonds und ETFs
  3. Neue Anlage KAP-BET für Beteiligungen an einer Personengesellschaft

Ist die Anlage KAP Pflicht?

Nein. Wenn deine Erträge ausschließlich bei deutschen Anbietern liegen, benötigst du die Anlage KAP nicht. Es kann aber trotzdem sinnvoll sein, diese auszufüllen.

Pflicht wird die Anlage KAP, wenn

  • du Kapitalerträge aus dem Ausland,
  • Zinsen aus Privatdarlehen oder
  • Rückerstattungszinsen vom Finanzamt hast, oder wenn
  • du dem automatischen Abführen der Kirchensteuer widersprichst.

Keine Pflicht, aber sinnvoll, wenn

  • deine Bank einen Fehler in der Berechnung der Steuern gemacht hat.

Wann muss ich die Anlage KAP ausfüllen?

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Wie fülle ich Anlage KAP aus?

Am einfachsten geht das Ausfüllen mit WISO Steuer. Hier musst du dich nicht durch unverständliche Formulare quälen, sondern beantwortest ein paar Fragen und schon ist die Steuererklärung erledigt.

Hilfe: Ausfüllen des Formulars

AbgabegrundAngaben in der Anlage KAPEs wurden steuerpflichtige Kapitalerträge erzielt, die nicht der Abgeltungsteuer unterlegen haben.- Zeilen 14-19 bzw. 38-43: Angabe der nicht dem Steuerabzug unterlegenen Kapitalerträge
- Zeile 12, 13: In Anspruch genommener Sparer-Pauschbetrag, z. B. durch Kapitalerträge, die dem Steuerabzug unterlegen haben
- Zeilen 50-52: Angabe der ausländischen Quellensteuern zu den ErträgenEs wurden Kapitalerträge erzielt, die der tariflichen Einkommensteuer unterliegen.Im Gegensatz zu den anderen Kapitalerträgen dürfen bei diesen Einkünften die Einnahmen um Werbungskosten gekürzt werden. Einzutragen ist nur der Differenzbetrag.
- Zeilen 20-24 bzw. 44-46: Angaben der vollen Kapitaleinkünfte (Einnahmen abzüglich Werbungskosten)
- Zeilen 53-55: Angabe der SteuerabzugsbeträgeEs wird ein Antrag auf Günstigerprüfung gestellt.Es sind alle Kapitalerträge zu erklären:
- Zeile 4: Ja (Ich beantrage die Günstigerprüfung)
- Zeilen 7-11: Angabe aller Kapitalerträge, die dem Steuerabzug unterlegen haben (Spalte „Beträge lt. Steuerbescheinigung“)
- Zeile 12: Infolge eines Freistellungsauftrages in Anspruch genommener Sparer-Pauschbetrag für die in der Anlage KAP angegebenen Kapitalerträge
- Zeilen 14-19: Angabe aller Kapitalerträge, die nicht dem Kapitalertragssteuerabzug unterlegen haben
- Zeilen 31-46: Angabe aller Beteiligungserträge
- Zeilen 47-55: Angabe der Steuerabzugsbeträge und ausländische Quellensteuern zu den ErträgenEs wird ein Antrag auf Überprüfung des Kapitalertragssteuereinbehalts für bestimmte Kapitalerträge gestellt.- Zeile 5: Ja (Ich beantrage die Überprüfung des Steuereinbehalts für bestimmte Kapitalerträge)
- Zeilen 7-11: Es sind diejenigen Kapitalerträge anzugeben, deren Kapitalertragssteuerabzug korrigiert werden soll. In die linke Spalte „Beträge lt. Steuerbescheinigungen“ sind die Werte aus den Bescheinigungen der Banken einzutragen. In der rechten Spalte „korrigierter Betrag“ die Werte, die sich nach Ihrer eigenen Korrektur ergeben.
- Zeile 12: Infolge eines Freistellungsauftrages in Anspruch genommener Sparer-Pauschbetrag für die in der Anlage KAP angegebenen Kapitalerträge
- Zeile 13: Hier ist die Höhe des für den nicht in der Anlage KAP eingetragene Kapitalerträge in Anspruch genommenen Sparer-Pauschbetrages einzutragen
- Zeilen 47-52: Steuerabzugsbeträge und ausländische Quellensteuern zu den ErträgenNach der Zinsinformationsverordnung wurde anzurechnende EU-Zinssteuer einbehalten.- Zeile 56: Angabe der Zinssteuer laut BescheinigungEinbehaltene inländische Kapitalertragssteuern und der einbehaltene Solidaritätszuschlag, die im Rahmen von gewerblichen, land-und forstwirtschaftlichen, selbständigen Tätigkeiten oder im Rahmen einer Vermietung und Verpachtung angefallen sind, sollen angerechnet werden.- Zeilen 53-55: Angabe der anzurechnenden SteuernGegenüber der auszahlenden Stelle wurden keine Angaben zur Kirchensteuerpflicht gemacht.- Zeile 6: Ja (Es besteht Kirchensteuerpflicht, von den Kapitalerträgen wurde Kapitalertragssteuer, aber keine Kirchensteuer einbehalten).
- Zeile 47: Angabe der Kapitalertragssteuer, die von der auszahlenden Stelle einbehalten worden ist.

Download Anlage KAP

Anlage KAP kannst du hier herunterladen – oder noch einfacher: Nutze WISO Steuer. Hier brauchst du dir keine Sorgen mehr um den Papierkram machen.

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Wann muss ich Einkünfte aus Kapitalvermögen angeben?

Wer Gewinne aus Geldanlagen erzielt, muss den erwirtschafteten Kapitalertrag versteuern – eine Steuererklärung gibt aber nicht jeder ab. Der Grund: Seit 2009 kassiert der Fiskus die Steuern direkt an der Quelle.

Wer muss eine Anlage KAP abgeben?

Ehegatten müssen ab 2009 jeweils eine eigene Anlage KAP einreichen. Zum anderen gibt es Fälle, in denen ein Veranlagungswahlrecht besteht. Steuerpflichtige sollten die Anlage KAP vor allem dann abgeben, wenn kein oder ein zu geringer Freistellungsauftrag bei der Bank gestellt wurde.

Werden Kapitalerträge automatisch an das Finanzamt gemeldet?

Auch die Jahres-Endsalden der Finanzkonten sowie Kapitalerträge und Veräußerungserlöse müssen Banken und Investmentfonds automatisch an den Wohnsitzstaat des Kontoinhabers melden.

Was passiert wenn man Kapitalerträge nicht angibt?

Falsche Angaben zu Zinsen, Dividenden und Kursgewinnen Wer es eingeht, dem bleibt meist nur der Weg über die Selbstanzeige. Als Kanzlei für Steuerstrafrecht vertreten und verteidigen wir Sie bundesweit beim Vorwurf der Steuerhinterziehung und bei der Abgabe von strafbefreienden Selbstanzeigen.