Sind Kinder automatisch in der Haftpflicht mitversichert?

Wann ich meine erste Haftpflichtversicherung abgeschlossen habe, weiß ich nicht mehr genau. Ich weiß nur, dass mir meine Eltern erklärt hatten, dass die Haftpflichtversicherung mit zu den wichtigsten Versicherungen zählt, die man abschließen sollte. Denn bei Unfällen können durch Personen-, Sach- und Vermögensschäden sehr hohe Summen entstehen, die man zahlen muss. Genau hier springt eine Haftpflicht mit ein, egal, ob einem etwas absichtlich oder unabsichtlich passiert ist.

Als unser großer Spatz gerade mal fünf Monate alt war, las Papa einen Artikel über Familientarife von Versicherungen. Dabei erfuhren wir, dass bei privaten Haftpflicht­versicherungen deliktunfähige Kinder nicht immer automatisch mitversichert sind.

Im nachfolgenden Text möchte ich Euch kurz erklären, was wir uns für Fragen gestellt haben bzw. was für uns wichtig war, um uns für die richtige Versicherung zu entscheiden.

Inhalt

  • Wozu eine Haftpflichtversicherung?
  • Was bedeutet “deliktunfähige Kinder”?
  • Wieso deliktunfähige Kinder in die Haftpflicht mit aufnehmen?
  • Übersicht von getesteten Haftpflichtversicherungen?

Wozu eine Haftpflichtversicherung?

“Eine Privathaftpflichtversicherung braucht jeder. Schon kleine Fehler können sonst den finanziellen Ruin bedeuten.”1 , schreibt die Zeitschrift Finanztest.

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Nachdem Papa und ich 2011 zusammen gezogen waren, hatten wir noch jeder eine eigene Haftpflichtversicherung. Allerdings kann man als Paar, wenn man zusammen wohnt, eine gemeinsame Haftpflichtversicherung abschließen. Damals waren wir noch nicht verheiratet. Also wählten wir eine gemeinsame Haftpflichtversicherung aus. Eine, die deliktunfähige Kinder mitversichert.

Was bedeutet “deliktunfähige Kinder”?

“Laut Gesetz haften Kinder unter sieben Jahren nicht für Schäden. Sie gelten als deliktunfähig. Im Straßenverkehr liegt die Altersgrenze sogar bei zehn Jahren.”2

Wieso deliktunfähige Kinder in die Haftpflicht mit aufnehmen?

Im Grunde bedeutet das ja, dass man nicht zahlen muss, wenn die Kleinen etwas kaputt machen. Sofern man seine Aufsichtspflicht nicht verletzt hat.3

Wir entschlossen uns jedoch dazu, den Punkt “deliktunfähige Kinder” mit in die Haftplicht­versicherung aufzunehmen. Denn wenn unser Spatz bei Freunden oder in der Familie etwas kaputt macht, soll niemand auf den Kosten sitzen bleiben!

Übersicht von getesteten Haftpflichtversicherungen?

In der Dezemberausgabe der Finanztest 2014 steht der aktuellste Test von Haftpflicht­ver­sicherungen. Online kann man den Test für 3 € kaufen und sich einen Überblick verschaffen.

Mittlerweile gibt es viele gute Versicherungen, die deliktunfähige Kinder und andere wichtige Punkte mitversichern. Stiftung Warentest rät außerdem dazu, eine bestehende Haftpflicht­ver­sicherung zu überprüfen, wenn sie fünf Jahre oder älter ist. Denn möglicherweise bekommt man für den jetzigen Jahresbeitrag einen besseren Versicherungsschutz.4

Unsere Haftpflichtversicherung haben wir vor vier Jahren abgeschlossen. Daher werde ich sie mir bald mal raussuchen und mit dem aktuellen Test vergleichen.

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Ist das Kind automatisch in der Haftpflichtversicherung?

Ja. Sofern Sie keinen Singletarif wählen, sind Ihre Kinder in Ihrer Haftpflichtversicherung meist automatisch mitversichert. Dies gilt sowohl für Ihre eigenen Kinder als auch für Pflege-, Stief- und Adoptivkinder, so lange diese minderjährig oder volljährig und noch in der Ausbildung und ledig sind.

Hat jedes Kind eine Haftpflichtversicherung?

Kinder sind nicht automatisch mitversichert. Wenn Kinder unter sieben Jahren einen Schaden verursachen, gelten sie als deliktunfähig, sind nicht haftbar und daher rechtlich nicht verpflichtet, zu zahlen. Viele Versicherer machen das trotzdem.

Bei welchen Versicherungen sind Kinder mitversichert?

Zu den wichtigen Versicherungen für Kinder und deren Eltern gehören eine private Familien-Haftpflichtversicherung, eine Berufsunfähigkeits- und Risikolebensversicherung sowie eine Kinderunfallversicherung.

Wer haftet wenn ein Kind einen Schaden verursacht?

Eltern haften für Schäden durch ihre Kinder, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Kinder unter sieben Jahren haften nie; ab sieben können sie auch selbst für Schäden verantwortlich gemacht werden. Eine Familienhaftpflichtversicherung ist also unverzichtbar für Familien.