Parkschilder bedeutung pfeile

Ja und nein. Offiziell existiert das Parkverbotsschild gar nicht, sondern ist als Schild „eingeschränktes Halteverbot” (Verkehrszeichen 286) bekannt. Da daneben aber noch das Schild „absolutes Halteverbot” (Verkehrszeichen 283) besteht, wird hier umgangssprachlich oft eine Unterscheidung getroffen: Das eingeschränkte Halteverbot ist das Parkverbot und das absolute Halteverbot gilt als Halteverbot im engeren Sinne. Bei beiden Schildern ist es nicht erlaubt zu parken.

Was bedeutet ein Parkverbotsschild mit Pfeil?

Parkverbotsschilder, die einen Pfeil (oder zwei) aufweisen, finden sich üblicherweise bei längeren Verbotsstrecken. Die Pfeile zeigen an, wo diese beginnen bzw. enden. Ausführliche Informationen zur Bedeutung der Pfeile finden Sie .

Das Parkverbotsschild heißt offiziell „eingeschränktes Halteverbot”

Ganz schön abstrakt: Parkverbotsschilder bedürfen einer Erklärung.Ganz schön abstrakt: Parkverbotsschilder bedürfen einer Erklärung.

In der Anlage 2 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) werden die Vorschriftszeichen erläutert. Suchen Sie hier nach dem Parkverbotsschild, werden Sie jedoch feststellen, dass es diese Bezeichnung gar nicht gibt. Offiziell heißt das Verkehrszeichen 286 nämlich „eingeschränktes Halteverbot”. Bei diesem Zeichen ist das Halten nach wie vor erlaubt, sofern Sie Ihr Fahrzeug hier höchstens für drei Minuten abstellen und dieses nicht verlassen. Das Parken hingegen ist absolut tabu, weshalb das Verkehrszeichen umgangssprachlich eben auch als „Parkverbotsschild” bekannt ist.

Die Bezeichnung existiert vor allem in Abgrenzung zum Verkehrszeichen 283 („absolutes Halteverbot”). Bei diesem Schild ist laut StVO das Halten auf der Fahrbahn verboten. Es ist in der Praxis aber unmöglich zu parken, ohne vorher auch zu halten. Demnach gilt auch bei diesem Verkehrszeichen ein Parkverbot, selbst wenn die StVO dies nicht explizit erwähnt.

Demnach handelt es sich bei beiden Halteverbotsschildern immer auch um Parkverbotsschilder. Sie werden lediglich anders in der StVO bezeichnet.

Parkverbot: Was ein Schild mit Pfeil bedeutet

Halte- bzw. Parkverbotsschilder weisen mitunter einen oder zwei weiße Pfeile auf. Das kommt vor, wenn die Verbotsstrecke länger ist und deshalb durch mehrere Schilder markiert wird, um die Autofahrer fortwährend an das bestehende Parkverbot zu erinnern:

  • Ein weißer Pfeil, der zur Fahrbahn zeigt, kennzeichnet den Beginn der Verbotsstrecke.
  • Zeigt der Pfeil von der Fahrbahn weg, endet das Parkverbot.
  • Ein Parkverbotsschild mit zwei Pfeilen, die in verschiedene Richtungen zeigen, weist auf ein Fortbestehen des Verbots hin.

VZ 286 mit Pfeil zur Fahrbahn: Anfang des HalteverbotsVZ 286 mit Pfeil zur Fahrbahn: Anfang des Halteverbots

VZ 286 mit Pfeil von Fahrbahn weg: Ende des HalteverbotsVZ 286 mit Pfeil von Fahrbahn weg: Ende des Halteverbots

VZ 286 mit zwei Pfeilen: Fortführung des HalteverbotsVZ 286 mit zwei Pfeilen: Fortführung des Halteverbots

„Parkverbotsschilder” im weiteren Sinne

Neben dem eigentlichen Parkverbotsschild gibt es noch andere Verkehrsschilder, die ein Parkverbot anzeigen können. Dazu wollen wir Ihnen ein paar Beispiele geben:

Das Verkehrszeichen 224 kennzeichnet eine Bushaltestelle in Deutschland.Das Verkehrszeichen 224 kennzeichnet eine Bushaltestelle.

Sehen Sie ein Haltestellenschild, dürfen Sie 15 Meter davor und dahinter nicht parken.

Verkehrszeichen 201: AndreaskreuzVerkehrszeichen 201: Das Andreaskreuz markiert den Bahnübergang.

Bei einem Andreaskreuz ist das Parken sowohl davor als auch dahinter in einem Abstand von 5 Metern (innerorts) bzw. 50 Metern (außerorts) verboten.

VZ 314 mit Zusatzschild: Für alle Fahrzeuge außer Krafträdern gilt hier ein Parkverbot.VZ 314 mit Zusatzschild: Für alle KFZ außer Krafträdern gilt hier ein Parkverbot.

Das Schild 314 weist eigentlich darauf hin, dass das Parken an dieser Stelle erlaubt ist. Es kann aber mit einem Zusatzschild daherkommen, dass diese Erlaubnis einschränkt. Werden die Bedingungen des Zusatzschildes nicht erfüllt, gilt ein Parkverbot. Hier im Beispiel dürfen ausschließlich Krafträder im entsprechenden Bereich parken. Für alle anderen Fahrzeuge ist das Parken hier tabu.

Zeichen 103: KurveZeichen 103: In einer scharfen Kurve sind gemäß § 12 Abs. 1 StVO sowohl das Parken als auch das Halten verboten.

Dieses Schild soll Sie eigentlich nur vor einer scharfen Kurve warnen und stellt selbst keine besonderen Vorschriften auf. Gemäß § 12 Abs. 1 StVO ist es in scharfen Kurven aber generell untersagt zu halten oder zu parken. Somit handelt es sich auch bei diesem Zeichen indirekt um ein „Parkverbotsschild”.

Halteverbotsschilder gibt es reichlich. Doch wie verhält es sich, wenn die Verbotszeichen zusätzlich einen kleinen weißen Pfeil auf dem blauen Grund aufweisen? Was es damit auf sich hat, lesen Sie hier.

Die Suche nach einer freien Parklücke ist gerade in überfüllten Innenstädten nicht immer einfach. Manch ein Autofahrer kommt im Schilderwald immer wieder ins Grübeln, wo und ob das Parken erlaubt ist.

Ein bekanntes Schild ist das Schild "Absolutes Halteverbot". Steht es ohne weiteren Zusatz am Straßenrand, ist noch alles klar: Auf der Straßenseite, wo es angebracht ist, ist das Halten verboten. Doch wie verhält es sich, wenn das Verbotszeichen zusätzlich einen kleinen weißen Pfeil auf dem blauen Grund aufweist?

Der Pfeil markiert die Halteverbotszone

Achmed Leser erinnert an das oft in Vergessenheit geratene Fahrschulwissen: "Der kleine weiße Pfeil weist auf Anfang und Ende einer Halteverbotsstrecke hin", so der Experte vom Tüv Thüringen. "Zeigt der Pfeil zur Fahrbahn, signalisiert er den Beginn, zeigt er von der Fahrbahn weg, das Ende einer solchen Verbotsstrecke." Dazwischen ist das Halten also tabu.

"Unabhängig von diesem Verbotsschild können Halten und Parken aber auch durch andere in der StVO genannte Regeln untersagt sein", ergänzt der Verkehrsexperte. Beispiele dafür sind Zusatzzeichen unterhalb des Schildes, die weitere Einschränkungen oder Ausnahmen festlegen können. Ein Halteverbotszeichen mit Pfeil in beide Richtungen signalisiert dem Betrachter, dass er sich gerade innerhalb einer Verbotsstrecke befindet und hier nicht halten darf.

Eingeschränktes Halteverbot: In der Regel nur drei Minuten halten

Mehr zum Thema

Wann Abschleppen möglich ist Falsch geparkt auf E-Auto-Platz?

Nachträgliches Halteverbot Wann darf der Wagen abgeschleppt werden?

Auto ist weg Abgeschleppt auch ohne Parkverbot?

Im Zusammenhang mit Baustellen oder Umzügen werden auch regelmäßig mobile, nur vorübergehend aufgestellte Halteverbotsschilder aufgestellt. Diese Schilder heben alle anderen Vorschriften für den ruhenden Verkehr auf. Auch hier droht also ein Knöllchen, wenn man sie ignoriert. Auch das sogenannte Parkverbotszeichen mit einfach durchgestrichener blauer Fläche interpretieren viele Autofahrer zu großzügig, denn auch im "eingeschränkten Halteverbot" darf in der Regel laut StVO höchstens drei Minuten gehalten werden.

Ausnahmen, die unter Umständen ein etwas längeres Halten ermöglichen, sind das Ein- oder Aussteigen sowie das Be- und Entladen des Fahrzeugs. Dieses muss dann jedoch ohne Verzögerung erfolgen.

Was bedeutet der Pfeil auf dem parkschild?

Das Ende des erlaubten Parkens wird auf der rechten Seite der Straße durch ein P-Schild mit einem nach rechts weisenden Pfeil gekennzeichnet. Auf der linken Straßenseite wird ein P-Schild mit einem nach links weisenden Pfeil für das Ende des erlaubten Parkens aufgestellt.

Was bedeuten Pfeile auf Verkehrszeichen?

Was für eine Bedeutung haben Halteverbotsschildern mit Pfeilen? Verkehrsschilder für ein Halteverbot, die mit einem Pfeil versehen sind, zeigen an, in welcher Richtung der Fahrbahn das Verbot beginnt oder endet.

Wie liest man ein parkverbotsschild?

Ein Pfeil, der nach links in Richtung Fahrbahn zeigt, markiert bei einem Parkverbotsschild den Anfang. Ab diesem Schild greift das Verbot. Weist der Pfeil hingegen nach rechts und demnach von der Fahrbahn weg, ist das Parkverbot zu Ende. Ab diesem Schild dürfen Sie demnach wieder parken.

Bei welchem Schild darf ich Parken?

Ein Parkverbot gilt an all jenen Stellen, an denen das Schild “Eingeschränktes Halteverbot” angebracht ist. Darüber hinaus ist das Parken an folgenden Stellen verboten: 5 Meter vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen. 5 Meter vor und hinter Andreaskreuzen innerorts, 50 Meter außerorts.