Für sogenannte Kleingewerbe gelten in Deutschland besondere Regelungen. Der Gesetzgeber erspart kleineren Unternehmen beispielsweise die ordnungsgemäße kaufmännische Buchführung (§ 141 AO) und erlaubt ihnen auch, die Umsatzsteuer nicht nach den gestellten Rechnungen, sondern nach den tatsächlichen Einnahmen zu berechnen und abzuführen (§ 20 UstG). Doch was bedeutet das im Einzelnen? Show
Hier erfahren Sie, was das Kleingewerbe vom kaufmännischen Gewerbebetrieb unterscheidet. Wir erläutern die Vor- und Nachteile, die mit einem Kleingewerbe einhergehen, und stellen heraus, unter welchen Voraussetzungen der Betreiber eines Unternehmens als Kleinunternehmer gilt. Inhaltsverzeichnis
Die Gewerbeordnung (GewO) macht keinen Unterschied zwischen großen und kleinen Gewerbebetrieben. Alle Rechte und Pflichten dieses Gesetzes gelten in vollem Umfang für Unternehmen jeder Größe, wenn es sich um Gewerbebetriebe handelt. Dagegen erklärt das Handelsgesetzbuch gleich im ersten Paragrafen, dass es für ein solches Unternehmen nicht zuständig ist, das „nach Art oder Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht erfordert“ § 1 Abs. 2 Handelsgesetzbuch (HGB). Im allgemeinen Sprachgebrauch hat sich für solche Unternehmen aufgrund ihrer Größe der Begriff Kleingewerbe etabliert. Definition: Kleingewerbe Als Kleingewerbe bezeichnet man eine gewerbliche Selbstständigkeit, deren Größe eine Einrichtung als kaufmännischer Gewerbebetrieb nicht erforderlich macht. Anders als Kaufleute unterliegen Kleingewerbetreibende damit nicht dem HGB, jedoch weiterhin der GewO sowie den Steuervorschriften. Gewerbliche TätigkeitAls gewerbliche Tätigkeit wird in Deutschland jede berufliche Selbstständigkeit definiert, die folgende Voraussetzungen erfüllt: Die selbstständige Tätigkeit ist …
Ausgenommen davon sind eine Palette freiberuflicher Tätigkeiten sowie die sogenannte Urproduktion. Welche Tätigkeiten zu den freien Berufen gehören, listet der § 18 des Einkommensteuergesetzes (EStG) auf – daher bezeichnet man sie auch als „Katalogberufe“. Auch die sogenannten „katalogähnlichen Berufe“ (also Berufe, die nicht im genannten Paragrafen aufgeführt werden, die aber ähnliche Tätigkeiten umfassen wie die Katalogberufe) können zu den freien Berufen gezählt werden. Die Urproduktion umfasst Tätigkeiten wie Land- und Forstwirtschaft, Jagd, Fischerei und Bergbau. Sie gelten schon kraft Gewohnheitsrecht nicht als Gewerbetätigkeit. Gewerbe ohne kaufmännischen GeschäftsbetriebDas Handelsgesetzbuch sowie die Abgabenordnung nennen zwei eindeutige Grenzwerte dafür, ob der Umfang einer gewerbliche Tätigkeit einen Geschäftsbetrieb nach kaufmännischen Regeln erfordert oder ob ein Kleingewerbe zulässig ist (§ 241a HGB, § 141 Abs. 1 Satz 1 und 4 AO). Dies sind jeweils
Weitere Bedingungen werden dort nicht genannt. Daneben gibt es Veröffentlichungen mit differenzierteren Darstellungen. Die IHK-Berlin stellt es beispielsweise so dar, dass es auf das „Gesamtbild“ des Unternehmens ankomme und nur die „Gesamtschau die Beurteilung des Unternehmens“ zulasse. Die dort genannten Kriterien sind unter anderem:
Kein Handelsregistereintrag für KleingewerbeFür Gewerbetreibende, die ein Handelsgewerbe mit ordnungsgemäßer Buchhaltung unterhalten, ist auch der Eintrag ins Handelsregister Pflicht. Ein Kleingewerbe zählt nicht als Handelsgewerbe, und sein Inhaber ist dementsprechend von der Eintragungspflicht befreit (rechtlich zählen sie nicht zu den Kaufleuten). Hinweis Einem Kleinunternehmen steht es offen, sich freiwillig ins Handelsregister einzutragen. Das Kleingewerbe wird damit rechtlich zum Handelsgewerbe, der Kleingewerbetreibende erhält den Kaufmannsstatus und ist folglich an die Regelungen des HGB gebunden. Man spricht in diesem Fall von einem Kann-Kaufmann § 2 HGB. Unterschied: Kleingewerbe – KleinunternehmerKleingewerbetreibende werden oft mit Kleinunternehmern verwechselt. Die zwei Begriffe beschreiben jedoch grundsätzlich unterschiedliche Sachverhalte und sollten nicht synonym verwendet werden. Während es sich beim Kleingewerbe um ein Unternehmen ohne Handelsregistereintrag handelt, ist ein Kleinunternehmer ein Unternehmer, der die Kleinunternehmerregelung des Umsatzsteuergesetzes in Anspruch nimmt (§ 19 UstG). Hinweis Wer sich dem Finanzamt gegenüber als Kleinunternehmen erklärt, braucht keine Umsatzsteuer auszuweisen oder abzuführen, kann sich im Gegenzug aber auch keinen Vorsteuerabzug aus Rechnungen anderer Unternehmen erstatten lassen. Unternehmer können die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen, wenn ihr Umsatz zuzüglich Steuern im vergangenen Kalenderjahr 22.000 Euro (Stand Jahr 2021 - aktuell Höhe siehe auch UstG §19) nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr 50.000 Euro voraussichtlich nicht übersteigen wird. Rechtsform und GeschäftsbezeichnungFür die meisten Rechtsformen, die ein Unternehmen haben kann, sind die ordnungsgemäße Buchführung samt Jahresabschluss mit Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung sowie der Handelsregistereintrag zwingend vorgeschrieben – unabhängig von der Unternehmensgröße. Dies gilt für jede Art von Kapitalgesellschaft (AG, GmbH, UG), aber auch für die meisten Personengesellschaften (KG, oHG) sowie für Mischformen (z. B. KG auf Aktien). Damit stehen diese Rechtsformen auch nicht für das Kleingewerbe zur Verfügung. Für das Kleingewerbe bleiben nur der einfache Einzelunternehmer und die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR – §§ 705ff BGB), bei der die Gesellschafter voll für das Unternehmen haftbar bleiben. Als Geschäftsbezeichnung für ein Kleingewerbe ist jeder denkbare, noch verfügbare Fantasiebegriff möglich. Im Geschäftsverkehr müssen jedoch zusätzlich der Name des Kleingewerbetreibenden inklusive Vorname sowie eine ladungsfähige Adresse aufgeführt werden. Handelt es sich bei dem Kleingewerbe um eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist der Zusatz „GbR“ zu empfehlen. Er ist zwar gesetzlich nicht vorgeschrieben, dient aber der Rechtsklarheit. Steuer- und BuchführungsvorschriftenDer Status „Kleingewerbetreibender“ hat für Unternehmer zwei wesentliche Vorteile:
Gewinnermittlung via EinnahmenüberschussrechnungKleingewerbetreibende sind weder an das HGB noch an die damit verbundenen Buchführungsvorschriften – die sogenannte ordnungsgemäße Buchführung – gebunden. Der zu besteuernde Gewinnbetrag wird stattdessen über eine Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) ermittelt. Berechnung der Umsatzsteuer nach vereinnahmten EntgeltenGemäß § 16 Umsatzsteuergesetz (UStG) wird die Umsatzsteuer in Deutschland „nach vereinbarten Entgelten“ berechnet. Die Umsatzsteuerschuld eines Unternehmers entsteht somit im Prinzip, sobald Leistung ganz oder teilweise erbracht wurde. In der Praxis bedeutet das: im Moment der Rechnungsstellung. Diese Art der Umsatzsteuerberechnung wird Soll-Besteuerung genannt. Die Soll-Versteuerung hat einen spezifischen Nachteil: Die berechnete Umsatzsteuer muss bereits nach der Rechnungsstellung abgeführt werden, also unter Umständen, bevor der Kunde die Rechnung mitsamt der Umsatzsteuer gezahlt hat. Um kleineren Unternehmen diesen Nachteil zu ersparen, gewährt der Gesetzgeber gemäß § 20 Umsatzsteuergesetz (UStG) die Möglichkeit, eine Ist-Besteuerung zu beantragen, bei der die Umsatzsteuer nach vereinnahmten Entgelten berechnet wird, das heißt also, erst gezahlt werden muss, wenn auch der Kunde gezahlt hat.
Ein Gewerbetreibender, der eine Ist-Besteuerung beantragen möchte, muss mindestens eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen.
Kleingewerbebetriebe erfüllen in der Regel beide Kriterien. Sie können die ihren Kunden berechnete Umsatzsteuer am Ende des Voranmeldezeitraums (oder am Ende des Jahres, wenn keine Pflicht zur Voranmeldung besteht) abführen, in dem die Kunden die Rechnungen jeweils bezahlt haben. Tipp Auch Freiberufler sind zur Ist-Besteuerung berechtigt – unabhängig von ihrem Umsatz. Bei Kleingewerbetreibenden, die als Kleinunternehmer arbeiten, entfällt natürlich die Umsatzsteuerberechnung. Die Soll- und die Ist-Besteuerung haben dann keine Bedeutung. Vor und Nachteile des Kleingewerbes im ÜberblickDie folgende Tabelle zeigt die wichtigsten Vor- und Nachteile, die mit dem Status „Kleingewerbe“ verbunden sind.
Nebenberuflich selbstständig – was muss ich wissen? Wollen Sie nebenberuflich selbstständig arbeiten? Damit sind Sie nicht allein. Kein Wunder, hat diese Form der Existenzgründung doch einige Vorteile, etwa minimieren Sie Ihr finanzielles Risiko. Generell dürfen Sie eine nebenberufliche Selbstständigkeit beginnen. Es gibt jedoch auch bestimmte Bedingungen zu beachten. Wenn Sie sich nebenberuflich selbstständig machen, kommen verschiedene... Nebenberuflich selbstständig – was muss ich wissen?Gewerbeanmeldung – so melden Sie Ihr Gewerbe richtig an Wenn Sie beruflich selbstständig sind und eine Gewerbetätigkeit ausüben, dann sind Sie zur Gewerbeanmeldung verpflichtet. Doch welche Tätigkeiten sind eigentlich als Gewerbe definiert? Wo genau melden Sie sich an, damit Sie einen Gewerbeschein erhalten? Und was gilt es bei dieser Anmeldung zu beachten? Wir klären die wichtigsten Fragen, gehen auf Voraussetzungen und Kosten ein und geben Ihnen eine... Gewerbeanmeldung – so melden Sie Ihr Gewerbe richtig anKleingewerbe anmelden - so funktioniert´s Kleingewerbe sind wegen ihrer geringen Größe nicht den Regeln des Handelsgesetzbuchs unterworfen. An die Gewerbeordnung müssen sich aber alle Gewerbebetriebe halten – unabhängig von ihrer Größe. Das gilt nicht zuletzt auch für die Pflicht zur Anmeldung bei der zuständigen Behörde. Es gibt aber Besonderheiten, die Kleingewerbetreibende bei der Gewerbeanmeldung beachten sollten. Wir haben die... Kleingewerbe anmelden - so funktioniert´sNebengewerbe anmelden – so geht’s Egal, ob Angestellter, Auszubildender oder Student: Nahezu jeder kann ein Nebengewerbe gründen und sich somit nebenberuflich selbstständig machen. Eine Existenzgründung im Nebengewerbe ist für viele Unternehmer eine gute Möglichkeit, die eigene Geschäftsidee zu prüfen und dabei finanziell abgesichert zu sein. Doch bevor es mit der Selbstständigkeit losgehen kann, stehen einige Behördengänge an. Nebengewerbe anmelden – so geht’s
Das Einzelunternehmen: Alles, was Gründer wissen sollten Das Einzelunternehmen ist mit Abstand die beliebteste Form bei Gründern in Deutschland. Im Vergleich zu anderen Unternehmensformen ist der Aufwand bei der Gründung gering und es sind keine großen finanziellen Rücklagen notwendig. So gelingt der Schritt in die Selbstständigkeit schnell und unkompliziert. Doch es gibt auch Nachteile und Risiken, die jeder Gründer vorher kennen sollte. Das Einzelunternehmen: Alles, was Gründer wissen solltenBis wann gilt man als Kleingewerbe?Als Kleingewerbetreibender kannst du nur solange tätig sein, wie dein Umsatz aus dem vorigen Jahr unter 22.000 Euro liegt. Im laufenden Jahr darf dein Gesamtumsatz 50.000 Euro nicht überschreiten (Kleinunternehmerregelung). Der Begriff Kleingewerbe stammt aus dem Handels- und Gewerberecht.
Ist Kleingewerbe und nebengewerbe das gleiche?Der Gesetzgeber zieht bei 15 Arbeitsstunden die Grenze zwischen Nebengewerbe und hauptberuflicher Tätigkeit. Synonym werden häufig die Begriffe Nebentätigkeit, Kleingewerbe oder Kleinunternehmen verwendet.
Was zählt alles zum Kleingewerbe?Ein Kleingewerbe ist ein gewerbliches Unternehmen, dessen Betreiber sich nicht an die Bestimmungen des Handelsgesetzbuches (HGB) und andere kaufmännische Vorschriften halten müssen, da es „keinen kaufmännisch eingerichteten Betrieb erfordert”.
Bin ich als Kleinunternehmer selbstständig?Für Kleinunternehmer bestehen folgende Umsatzgrenzen: Umsatzgrenze von 22.000: Ein Kleinunternehmer darf die Schwelle von 22.000 € pro Jahr bei umsatzsteuerpflichtigen Umsätzen nicht überschreiten. Überschreitet der Vorjahresumsatz die Umsatzgrenze von 22.000 €, darf er im Folgejahr nicht mehr Kleinunternehmer sein.
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