Der Kinderzuschlag ist eine Leistung für Familien mit kleinem Einkommen. Durch den Kinderzuschlag wird Ihre Familie unterstützt, wenn sie über ein niedriges Einkommen verfügt und davon den Bedarf der gesamten Familie nicht oder nicht vollständig decken kann. Show
Sie haben Anspruch auf Kinderzuschlag für Ihre unter 25 Jahre alten Kinder, wenn
Die Höhe des Kinderzuschlages beträgt höchstens EUR 205,00 monatlich je Kind. Wenn Ihr Einkommen höher ist als Ihr eigener Bedarf, verringert sich der Kinderzuschlag. Auch das Einkommen Ihrer Kinder wird berücksichtigt, zum Beispiel, wenn Ihre Kinder Unterhalt, Unterhaltsvorschuss oder Halbwaisenrente bekommen. Der Kinderzuschlag wird jeweils für 6 Monate bewilligt. Nach 6 Monaten müssen Sie einen neuen Antrag stellen. Als Einkommen wird angerechnet:
Seit dem 1. Januar 2020 können Sie den Kinderzuschlag auch erhalten, wenn Sie mit Ihrem Erwerbseinkommen, dem Kinderzuschlag und dem Wohngeld nicht mehr als 100 Euro unter dem SGB II -Anspruch bleiben. INFO: Wenn Sie Kinderzuschlag oder Wohngeld bekommen, können Sie Leistungen zur Bildung und Teilhabe für Ihre Kinder erhalten. Außerdem können Sie sich von den KiTa-Gebühren befreien lassen. Der KiZ-Lotse hilft Ihnen, schnell und einfach zu prüfen, ob für Sie ein Anspruch auf Kinderzuschlag in Betracht kommt. Sie finden den KiZ-Lotsen auf der Internetseite der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit unter der Navigation Die Familienkasse bietet eine Videoberatung an, über die Sie Fragen zum Kinderzuschlag von zu Hause aus stellen können. Einen Termin zur Videoberatung können Sie telefonisch unter 0800 4555530 vereinbaren. Der Kinderzuschlag von bis zu 209 Euro pro Kind und Monat ist eine zusätzliche Leistung für einkommensschwache Familien, die Kinderarmut verringern und die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben fördern soll. Eltern können ihn bekommen, wenn sie genug für sich selbst verdienen, aber ihr Einkommen nicht für ihre gesamte Familie reicht. Zusätzlicher Vorteil der Unterstützungsleistung: Wer den Kinderzuschlag bezieht, ist von
Kitagebühren befreit. Schulkinder bekommen außerdem kostenloses Mittagessen und haben Anspruch auf das Schulbedarfspaket in Höhe von 150 Euro pro Schuljahr. Darüber hinaus können Eltern die tatsächlichen Fahrtkosten zur Schule erstattet bekommen. Beim Kinderzuschlag sind die starren Einkommenshöchstgrenzen seit Januar 2020 weggefallen, wodurch mehr Eltern anspruchsberechtigt sind. Der Zuschlag wird ab dem Monat der Antragstellung gewährt und zusammen mit dem Kindergeld
ausgezahlt. Tipp: Ob Ihr Antrag Erfolg hat, können Sie online bei der Arbeitsagentur prüfen. Ab Juli 2022 steigt der Höchstbetrag für den Kinderzuschlag von bis zu 209 auf bis zu
229 Euro monatlich pro Kind. Das bringt das Entlastungspaket, das Bundestag und Bundesrat im Mai 2022 beschlossen haben. Eltern, die nur über ein geringes Einkommen verfügen, haben Anspruch auf den Kinderzuschlag. Wer wenig verdient, sollte diesen
Anspruch prüfen. Das sind die Voraussetzungen: Für die Entscheidung über den Antrag kommt es auf die Einkommensverhältnisse in den letzten sechs Monaten vor Antragsstellung an. Bei Mietwohnungen sind die Wohnkosten im Antragsmonat maßgeblich, bei Wohneigentum wird aus den monatlichen Kosten im Kalenderjahr vor Antragsstellung ein Durchschnittswert ermittelt. Das
Einkommen und Vermögen der Eltern und des Kindes werden auf den Kinderzuschlag angerechnet – aber in unterschiedlichem Umfang. So stellen Sie den Antrag auf den KinderzuschlagDen Antrag auf Kinderzuschlag gibt es auf den Seiten der Familienkasse. Dort können Sie ihn direkt online beantragen. Die Familienkasse entscheidet auch, ob und in welcher Höhe er bewilligt wird. Sofern Sie mit dem Bescheid nicht einverstanden sind, können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der Entscheidung in Form des Bescheids Widerspruch bei der Familienkasse einlegen. Bleibt sie bei ihrer Entscheidung, können Sie ebenfalls innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der Entscheidung in Form des Widerspruchbescheids Klage beim Sozialgericht erheben. So lange kann der Kinderzuschlag bezogen werdenDie Familienkasse bewilligt den Kinderzuschlag für sechs Monate. Der Bewilligungszeitraum beginnt mit dem Monat, in dem der Antrag gestellt wird. Ist der Bewilligungszeitraum abgelaufen, muss der Kinderzuschlag neu beantragt werden. In der Regel zahlt die Familienkasse den Kinderzuschlag bis zur Volljährigkeit des Kindes – genauso wie das Kindergeld, das aber unter bestimmten Voraussetzungen auch länger bezogen werden kann (mehr dazu im Special Kindergeld ab 18: Kindergeld für junge Erwachsene). An diese Regeln müssen Sie sich während des Bezugs des Kinderzuschlags haltenWer den Kinderzuschlag bekommt, hat bestimmte Mitwirkungspflichten. Verletzt er sie, muss er mit Sanktionen rechnen. Ganz wichtig ist es, der Familienkasse jede Veränderung der Lebensumstände zu melden, zum Beispiel wenn jemand auszieht oder ein weiteres Kind geboren wurde. Für die Veränderungsmitteilung stellen die Familienkassen online ein Formular bereit. Wird die Familienkasse verspätet oder gar nicht über Veränderungen, die wichtig für den Anspruch auf den Kinderzuschlag sind, informiert, muss möglicherweise zu Unrecht erhaltenes Geld zurückgezahlt werden. Außerdem drohen Geldstrafen und in besonders schweren Fällen strafrechtliche Konsequenzen. Wie viel darf ich maximal verdienen um Kinderzuschlag zu bekommen?Damit die Eltern Kinderzuschlag erhalten können, muss das monat- liche Bruttoeinkommen mindestens 900 Euro betragen und das zu berücksichtigende Einkommen und Vermögen unter 1.503,02 Euro (Höchsteinkommensgrenze) liegen.
Was wird alles auf Kinderzuschlag angerechnet?Dazu gehören etwa Einnahmen aus selbstständiger und nichtselbstständiger Arbeit, Arbeitslosengeld oder Krankengeld und Elterngeld. Als Vermögen gelten abzüglich fester Freibeträge etwa Bargeld, Sparguthaben und Wertpapiere.
Was brauche ich um Kinderzuschlag zu bekommen?Voraussetzungen für Kinderzuschlag
Das Bruttoeinkommen Ihrer Familie beträgt mindestens 900 Euro (Paare) beziehungsweise 600 Euro (Alleinerziehende). Sie hätten genug Geld für den Unterhalt Ihrer Familie, wenn Sie zusätzlich zu Ihrem Einkommen Kinderzuschlag und eventuell Wohngeld erhalten würden.
Wann kommt der Kindergeldbonus 2022?Die Auszahlung vom Kinderbonus erfolgt im Juli 2022.
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