Kann man sich für einen Monat arbeitslos melden?

Endet das Arbeitsverhältnis, machen sich wohl die meisten Arbeitnehmer große Sorgen. Die Agentur der Arbeit bietet dann aber Maßnahmen, die die Betroffenen absichern sollen. Eine dieser Hilfen beginnt mit der Arbeitssuchendmeldung durch den Arbeitnehmer. Wir erklären in diesem Ratgeber, wie Sie sich arbeitssuchend melden.

Kann man sich für einen Monat arbeitslos melden?
Arbeitssuchendmeldung: Melden Sie sich spätestens drei Monate vor Ende des Beschäftungsverhältnisses.

Das Wichtigste zum Thema „arbeitssuchend melden“ kurz und knapp zusammengefasst:

Wo muss ich mich arbeitslos melden?

Um Arbeitslosengeld zu erhalten, müssen Sie sich bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend melden.

Wann muss ich mich arbeitssuchend melden?

Die Meldung müssen Sie spätestens drei Monate vor Ende des Arbeitsverhältnisses vornehmen. Mehr dazu lesen Sie hier.

Was passiert, wenn ich mich nicht rechtzeitig melde?

Melden Sie sich zu spät arbeitssuchend, tritt eine Sperrfrist von einer Woche ein. In dieser zeit erhalten Sie kein Arbeitslosengeld 1.

Inhalt

  • Wann muss man sich arbeitssuchend melden?
    • Arbeitssuchend melden: Sperrfristen beachten
  • Welches Formular benötigen Sie?
    • Sie möchten sich arbeitssuchend melden? Diese Unterlagen benötigen Sie

Wann muss man sich arbeitssuchend melden?

Kann man sich für einen Monat arbeitslos melden?
Kann man sich für einen Monat arbeitslos melden?
Arbeitssuchend melden: Ein Formular benötigen Sie nicht, Sie können die Meldung online vornehmen.

Rückt das Ende des Arbeitsverhältnisses immer näher, droht ggf. die Arbeitslosigkeit. Damit es aber gar nicht erst so weit kommt, sollten Sie sich bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend melden. Die Frist für die Meldung liegt bei drei Monaten vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

Wann muss ich mich arbeitssuchend melden, wenn ich erst später Kenntnis von dem Ende erhalte? Dann müssen Sie sich innerhalb von drei Arbeitstagen arbeitssuchend melden (§ 38 Abs.1 SGB). Halten Sie sich nicht an diese Fristen, tritt eine Sperrzeit ein.

Wichtig: Es ist zwischen der persönlichen Arbeitssuchendmeldung nach § 38 Abs. 1 Drittes Sozialgesetzbuch (SGB III) und der persönlichen Arbeitslosmeldung zu unterscheiden. Melden Sie sich arbeitssuchend, ersetzt dies nicht die Arbeitslosmeldung. Diese ist nötig, um Arbeitslosengeld zu erhalten. Frühstens drei Monate vor Einritt, spätestens jedoch am ersten Tag Ihrer Arbeitslosigkeit können Sie sich arbeitslos melden.

Arbeitssuchend melden: Sperrfristen beachten

Wann Sie sich arbeitssuchend melden müssen, konnten wir nun bereits klären. Was passiert nun aber, wenn Sie die Frist versäumen? Dann tritt eine Sperrzeit von einer Woche ein. In dieser Zeit erhalten Sie kein Arbeitslosengeld 1 und die Dauer des Anspruchs auf Arbeitslosengeld wird so gemindert.

Ziel der frühzeitigen Meldung ist es, die Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt zu beschleunigen oder die Arbeitslosigkeit ganz zu verhindern. Können Sie sich aus einem wichtigen Grund nicht rechtzeitig arbeitssuchend melden, holen Sie dies so schnell wie möglich nach und geben Sie den Grund an. Unter Umständen tritt die Sperrfrist dann nicht ein.

Welches Formular benötigen Sie?

Kann man sich für einen Monat arbeitslos melden?
Kann man sich für einen Monat arbeitslos melden?
Werden Sie arbeitlos, müssen Sie sich arbeitssuchend melden.

Wie melde ich mich arbeitssuchend? Ein Formular benötigen Sie dazu nicht, denn Sie können die Meldung online bei der Bundesagentur für Arbeit vornehmen. Alternativ können Sie sich auch telefonisch, persönlich oder schriftlichen bei der Arbeitsagentur arbeitssuchend melden.

Sofern Sie nicht gleich persönlich vorsprechen, müssen Sie spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit zum zuständigen Amt gehen.

Sie sollten sich bei der Agentur für Arbeit (früher Arbeitsamt) auch arbeitssuchend melden, wenn Sie das Fortbestehen des Arbeitsverhältnisses gerichtlich durchsetzen oder eine Verlängerung bzw. Übernahme vom Arbeitgeber in Aussicht gestellt bekommen.

Sie möchten sich arbeitssuchend melden? Diese Unterlagen benötigen Sie

Melden Sie sich online arbeitssuchend, tragen Sie in die Pflichtfelder Ihre persönlichen Daten ein und hinterlegen Ihren Lebenslauf.

Sprechen Sie dann persönlich bei der Agentur für Arbeit vor, benötigen Sie ggf. folgende Unterlagen:

  • Personalausweis
  • Lebenslauf (falls nicht online hinterlegt)
  • Kündigung (bei Arbeitslosenmeldung)
  • Sozialversicherungsnummer
  • Arbeitsnachweise
  • Arbeitsbescheinigung des Arbeitgebers

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Kann man sich arbeitslos aber nicht arbeitssuchend melden?

Man muss sich nicht zwingend arbeitssuchend melden, wenn man keinen neuen Job will. Wer sich arbeitslos, aber nicht arbeitssuchend meldet und dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht, hat allerdings keinen Anspruch auf ALG I.

Wann lohnt es sich sich arbeitslos zu melden?

Übrigens: Wenn Sie bereits einen neuen Job gefunden haben, sollten Sie beachten, dass es sich auch lohnt, sich für eine Überbrückungszeit von nur ein oder zwei Monaten arbeitslos zu melden. Denn für diesen Zeitraum zahlt die Arbeitsagentur in jedem Fall die Beiträge für Renten- und Krankenversicherung.

Wie lange darf man arbeitslos sein?

Sind Sie jünger als 50 Jahre, können Sie höchstens für die Dauer von 12 Monaten Arbeitslosengeld erhalten – vorausgesetzt, Sie waren zuvor 24 Monate oder länger versicherungspflichtig. Weiteres Beispiel: Waren Sie 12 Monate versicherungspflichtig, erhalten Sie 6 Monate Arbeitslosengeld.

Kann man sich arbeitslos melden wenn man selbst gekündigt hat?

Kann ich mich arbeitslos melden, wenn ich selbst gekündigt habe? Unabhängig davon, ob die Arbeitsagentur eine Sperre verhängt oder nicht, gilt immer eine Frist von 3 Monaten bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses. In diesen 3 Monaten müssen Sie sich arbeitssuchend melden.