Kann man ein Auto abmelden und wieder anmelden?

Die Freude über ein neues Auto – sei es nun ein Neu- oder Gebrauchtwagen – ist in der Regel groß. Wurde der Kaufvertrag unterschrieben und das Fahrzeug übergeben, können Sie die Formalitäten allerdings noch nicht abhaken. Nachdem Sie sich um eine passende Kfz-Versicherung gekümmert haben, steht schließlich die Kfz-Zulassung bzw. Ummeldung bei der zuständigen Zulassungsstelle an.

Und auch Personen, die ihr altes Fahrzeug nicht mehr benötigen und es beispielsweise verschrotten lassen möchten, weil sich ein Weiterverkauf nicht mehr lohnt, können sich nicht vor einem nötigen Behördengang drücken. In einem solchen Fall ist eine Abmeldung des Autos nötig.

FAQ: Für die Kfz-Ab- und Anmeldung entstehende Kosten

Was kostet es, ein neues Auto anzumelden?

Möchten Sie ein neues Auto für die Teilnahme am Straßenverkehr anmelden, entstehen Kosten von etwa 25 bis 70 Euro.

Wie teuer ist eine Ummeldung des Kfz?

Die Kosten, um ein Auto ummelden zu lassen, liegen bei etwa 17 bis 60 Euro.

Was kostet es, ein Auto abmelden zu lassen?

Wenn Sie ein Auto abmelden lassen wollen, müssen Sie Kosten zwischen ca. 7 bis zu 12 Euro einplanen.

Möchten Sie ein Auto anmelden, entstehen dafür Kosten. Auch für die Um- und Abmeldung werden Gebühren erhoben. Doch wie hoch fallen diese genau aus? Erfahren Sie im folgenden Ratgeber mehr dazu.

Inhaltsverzeichnis

  • Was kostet es, ein Auto anmelden zu lassen?
    • Kosten für die Ummeldung eines Kfz
  • Kfz abmelden: Kosten, wenn das alte Auto nicht mehr gebraucht wird

Was kostet es, ein Auto anmelden zu lassen?

Auto oder Motorrad anmelden: Die Kosten unterscheiden sich in der Regel nicht.

Bevor ein Fahrzeug auf deutschen öffentlichen Straßen bewegt werden kann, muss es zunächst zugelassen werden. Dies erfolgt bei der Zulassungsstelle, die für den Wohnort des Autobesitzers zuständig ist. Eine Kfz-Zulassung außerhalb des Hauptwohnsitzes ist nicht möglich.

Möchten Sie ein Auto anmelden, ist mit Kosten von ca. 25 bis 70 Euro zu rechnen. Je nach Zulassungsstelle können sich die Gebühren etwas voneinander unterscheiden. Wichtig ist zudem, dass die Kosten für die Kfz-Zulassung je nach Aufwand variieren. Der genaue Betrag kann Ihnen deshalb in der Regel erst nach einer Prüfung der vollständigen Unterlagen bei der Behörde genannt werden.

Die Kosten, um ein Auto anmelden zu lassen, können noch weiter steigen. Entscheiden Sie sich für ein Wunschkennzeichen, ist zusätzlich mit einer Gebühr von 10,20 Euro zu rechnen. Reservieren Sie das spezielle Kennzeichen vorab, werden außerdem 2,60 Euro fällig. Wenn Sie ein Auto anmelden, sind die Kosten für die Prägung der Kennzeichen nicht zu vergessen. Je nach Anbieter schlägt dies mit etwa 30 bis 35 Euro zu Buche.

Kosten für die Ummeldung eines Kfz

Ziehen Sie um, so ist dies der Kfz-Zulassungsstelle mitzuteilen. In einem solchen Fall müssen Sie Ihr Auto ummelden. Die Kosten variieren zum einen je nach Behörde. Zum anderen wird häufig ein Unterschied gemacht, ob Sie von außerhalb in eine neue Stadt ziehen oder ob der Umzug innerhalb eines Zulassungsbezirkes erfolgt.

Wenn Sie Ihr Kfz ummelden, entstehen Kosten von etwa 17 bis 60 Euro. Es ist möglich, dass Sie Ihr altes Kennzeichen behalten. In einem solchen Fall fällt die Gebühr etwas geringer aus. Wird ein neues Kennzeichen ausgestellt, steigen die Kosten dementsprechend.

Kfz abmelden: Kosten, wenn das alte Auto nicht mehr gebraucht wird

Wenn Sie Ihr Auto abmelden, sind die Kosten dafür überschaubar.

Planen Sie, Ihr Fahrzeug über einen längeren Zeitraum nicht zu nutzen oder es verschrotten zu lassen, ist eine sogenannte Kfz-Stilllegung nötig. Wenn Sie Ihr Auto abmelden, entstehen Kosten für diesen Vorgang. Diese liegen bei etwa 7 bis 12 Euro.

Sie sollten beachten, dass Sie ein Auto, nachdem es stillgelegt wurde, nicht mehr auf öffentlichen Straßen bewegen dürfen. Soll das Kfz verwertet werden, müssen Sie einen entsprechenden Nachweis vorlegen.

Nicht ganz richtig. Wenn z.B. vorher Papa der Halter war und jetzt der Sohn der Halter wird, dann ist das ein Risikowegfall, also ist das Auto jetzt wieder neu versicherbar. Grundsätzlich ist die ganze Jahreprämie weg.... (VVG nachlesen!).... Aber Papa meldet ja gleichzeitig sein Auto wieder an... also Risikowechsel.... für Papa alles im Lot... Differenz Prämie alter Wagen/Prämie neuer Wagen... fertig.

Sohn meldet Auto nun auf sich an... Deckungskarte erforderlich, neue Versicherung.

So hätte ich jedenfalls die Frage verstanden.... Alles weitere habe ich in Form einer Antwort bereits geschrieben.

Nasenbaer93

01.03.2017, 10:11

Guten Morgen zusammen,

dankeschön schonmal an alle für die zahlreichen Antworten.

Um die Sache etwas klarer zu machen erklär ich es noch etwas ausführlicher.

Ich bin Halter des Fgz1 und die Versicherung für dieses Fzg läuf auf einen Vertrag meines Vaters mit SF28, den er mir zur Verfügung gestellt hatte, da er ihn im moment nicht braucht, da er nur ein Fzg hatte.

Diesen Vertag hätte er jetzt gerne wieder, wegen dem guten SF-Rabatt, aber jedoch nicht bei der Versicherungsgesellschaft, bei der ich im moment bin, da diese im Vergleich erheblich mehr kosten würde

Da ist das Problem.. Daher war unser Gedanke.. Wenn man ein Kfz am Landratsamt abmeldet endet ja normalerweise auch die aktuelle Versicherung.. ist somit wieder "frei"..?

Dann könnte er eine neue EVB-Nummer bei seiner Wunschversicherung auf diese Vertragsnummer anfordern und sein neues Fzg mit dem SF28 Vertrag zulassen.

Und ich würde im gleichen Zug auch eine neue EVB für mein Fahrzeug anfordern bei der ich dann halt ab SF1/2 beginnen würde und das Fahrzeug wieder frisch zulassen. 

Da sind wir uns nicht sicher ob das so funktioniert oder ob es da eine Sperrfrist gibt.

Danke Euch schonmal.

Lg Nasenbaer93

2 Kommentare 2

siola55 01.03.2017, 11:26

Da ist das Problem.. Daher war unser Gedanke.. Wenn man eigeht nur in eine Ruheversicherungn Kfz am Landratsamt abmeldet endet ja normalerweise auch die aktuelle Versicherung.. ist somit wieder "frei"..?

Lieber Nasenbaer93, da irrst du dich leider...

Dein Problem ist, dass du bereits Fzg-Halter bist und somit durch eine Ab- u. Anmeldung keinen Anspruch auf einen Versichererwechsel hast! Die bisherige Versicherung ruht nur und tritt automatisch mit der Anmeldung wieder in Kraft, da kein Fzg-Halterwechsel vorliegt :-((

NamenSindSchwer 01.03.2017, 12:01

Das funktioniert leider nicht.

Wenn sich der Halter nicht tatsächlich ändert, hat die Ab- und wieder Anmeldung kein Sonderkündigungsrecht wegen Risikofortfalls zur Folge. 

Papa kann natürlich eine eVB für sein neues Auto bekommen und das auch im Vertrag mit der guten SF Klasse versichern. Das bisherige Auto wird dann beim bisherigen Versicher als Zweitwagen eingestuft. 

siola55

Community-Experte

Versicherung, Kfz-Versicherung

28.02.2017, 22:52

Hi lieber Nasenbaer93,

nur bei einem Fzg-Halterwechsel wäre dies möglich! Handelt es sich denn hier um ein Zweitfahrzeug, welches bisher auf den Vater versichert war???

Gruß siola55

1 Kommentar 1

Apolon 01.03.2017, 00:45

Nicht nur der Fahrzeughalter muss gewechselt werden, sondern auch der Versicherungsnehmer.

Smartass67

28.02.2017, 22:22

Halt halt. Wer ist Halter des Fahrzeugs? Eigentlich unerheblich, denn viele Versicherer bieten Zweitwagen-Tarife an - sprich teilweise behältst Du sogar den Rabatt und Papa bekommt ihn trotzdem.... Du fährst dann den Zweitwagen zu den Konditionen, die er auch hat. Ummelden daher unnötig und nur kostenträchtig.

Das macht nicht jede Versicherung aber einen Zweitwagentarif haben eigentlich alle und der ist immer billiger als der Fahranfänger-Tarif. Außerdem kannst Du ja Fahrerfahrung vorweisen, das kann man teilweise auch anrechnen lassen....

Langer Rede kurzer Sinn: Informiere Dich bei Deiner jetztigen Versicherung, welches die optimale Lösung ist.

Warum ich sie jetzt nicht präsentiere? Weil die Versicherungen bei der Tarifierung heute ziemliche Freiheiten haben und die beste Lösung für Deinen Fall inzwischen bei jeder Versicherung anders aussieht. 

2 Kommentare 2

schleudermaxe 01.03.2017, 06:05

Falsche Antwort! Wo steht das,

"der ist immer billiger als der Fahranfänger-Tarif" und warum händelt der Marktführer dies nicht so wie behauptet?

Dort bekommen die Anfänger über 23 Jahre die SF-Klasse 4 und 48% Beitrag in der ZFR, aber auf eigenem Namen eben nur die SF 1/2 und 75% und wenn sie unter 23 sind eben auch nur die SF 1/2, also rechnen lassen.



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Smartass67 01.03.2017, 10:38

@schleudermaxe

Da wir beide nicht die nötigen Daten haben und auch die Versicherung nicht wissen: Ja, rechnen lassen.

Was braucht man um ein abgemeldetes Auto wieder anmelden?

Kfz - Wiederzulassung eines abgemeldeten Fahrzeugs.
Bei natürlichen Personen: Personalausweis oder Reisepass oder Kartenführerschein des künftigen Fahrzeughalters. ... .
Meldebescheinigung (nicht älter als 2 Wochen), falls im Einwohnermelderegister eine Auskunftssperre eingetragen ist..

Wie lange muss ein Auto abgemeldet sein um es neu zu versichern?

Die Versicherung endet mit der Abmeldung nicht sofort. 18 Monate lang gilt eine Ruheversicherung. Kaufst du dir ein Auto, das schon über 18 Monate abgemeldet ist, oder meldest du es nach der Frist wieder an, kannst du eine neue Kfz-Versicherung abschließen.

Wie lange kann man ein Auto stilllegen?

Ein stillgelegter Pkw darf nur auf Privatgrund stehen. Die Außerbetriebssetzung (Stilllegung) gilt maximal für 7 Jahre. Innerhalb dieses Zeitraumes kann das stillgelegte Auto jederzeit wieder angemeldet werden. Dafür notwendig ist eine gültige Hauptuntersuchung (HU) sowie eine Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer).

Was ist der Unterschied zwischen abmelden und stilllegen?

Im Amtsdeutsch heißt die Kfz-Abmeldung übrigens Außerbetriebsetzung. Bis 2007 wurde noch zwischen "vorübergehender" und "endgültiger Stilllegung" unterschieden. Diese Unterscheidung gibt es heute nicht mehr.

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