Kann man am Anfang des Schuljahres die Schule wechseln

Leistungsbeschreibung

Ein Schulartwechsel findet regelmäßig nach dem Besuch der Grundschule statt. In der 4. Klasse der Grundschule erhalten alle Schülerinnen und Schüler eine Empfehlung für den weiteren Schulbesuch ab der 5. Klasse. Diese Empfehlung ist nicht bindend. Sie können Ihr Kind auch an einer anderen Schulart anmelden.

Auch zwischen den Schularten der Sekundarstufe I sind unter bestimmten Voraussetzungen Wechsel möglich.

Wird bei Ihrem Kind ein sonderpädagogischer Förderbedarf festgestellt, entscheiden Sie, ob ihr Kind eine Förderschule besuchen soll oder am inklusiven Unterricht -in der Regel an einer Schwerpunktschule - teilnimmt. Die konkret zu besuchende Schule legt die Schulbehörde fest.

    Verfahrensablauf

    Wechsel von der Grundschule an eine Schule der Sekundarstufe I:

    • Sie melden Ihr Kind an der von Ihnen gewünschten Schule der Sekundarstufe I an.
    • Bei Gymnasien und Realschulen plus findet ggf. ein „Umlenkungsverfahren“ an eine andere Schule der entsprechenden Schulart statt, wenn die Aufnahmekapazität der gewünschten Schule überschritten ist.
    • Bei Integrierten Gesamtschulen findet bei Kapazitätsüberschreitung ein Losverfahren statt.

    Wechsel innerhalb der Schularten der Sekundarstufe I:

    • Ein Wechsel von einer Realschule plus auf ein Gymnasium setzt eine entsprechende Empfehlung der Klassenkonferenz voraus.
    • Ein Wechsel von einem Gymnasium zu einer Realschule plus ist im Regelfall jeweils zum Ende eines Schulhalbjahres möglich; in der Klassenstufe 10 nur in besonderen Fällen und nur zum Ende des Schulhalbjahres.

    Wechsel aus dem inklusiven Unterricht an eine Förderschule oder Wechsel von der Förderschule in den inklusiven Unterricht

    • Wenn der sonderpädagogische Förderbedarf weiterhin besteht, können Sie zum Termin der Halbjahreszeugnisse einen formlosen Antrag auf Wechsel an eine Förderschule oder in den inklusiven Unterricht stellen. Der Wechsel wird zum Beginn des nächsten Schuljahres wirksam. Die konkret zu besuchende Förderschule oder die konkret zu besuchende Schwerpunktschule legt die Schulbehörde fest.

    Wechsel in einen anderen Bildungsgang an einer Förderschule oder im inklusiven Unterricht

    • Sie müssen einen formlosen Antrag auf Überprüfung des sonderpädagogischen Förderschwerpunkts oder Bildungsgangs stellen. Die besuchte Schule führt das Verfahren durch. Die Entscheidung trifft die Schulbehörde auf der Grundlage eines sonderpädagogischen Gutachtens.
    • Für Aufhebung des sonderpädagogischen Förderschwerpunkts oder den Wechsel in den zielgleichen Unterricht stellen Sie einen formlosen Antrag an die besuchte Schule. Die Entscheidung trifft die Schulleitung der besuchten Schule.
    • Die aufnehmende und die abgebende Schule arbeiten beim Übergang zusammen, damit der Wechsel gelingt.
    • Sie werden hierbei umfassend beraten.

      An wen muss ich mich wenden?

      Beim Wechsel von einer Grundschule an eine Schule der Sekundarstufe I wenden Sie sich an die gewünschte Schule.

      Beim Wechsel an eine andere Schulart der Sekundarstufe I wenden Sie sich an die die zurzeit besuchte Schule.

      Beim Wechsel aus dem inklusiven Unterricht an eine Förderschule oder von einer Förderschule in den inklusiven Unterricht wenden Sie sich an die besuchte Schule.

        Voraussetzungen

        Voraussetzung zum Wechsel von der Grundschule zu einer Schule der Sekundarstufe I ist der erfolgreiche Besuch der Grundschule.

        Voraussetzung für einen Wechsel von einer Realschule plus innerhalb der Sekundarstufe I auf ein Gymnasium ist eine entsprechende Empfehlung der Klassenkonferenz.

        Ein Wechsel zu einer Integrierten Gesamtschule ist nur möglich, wenn dort Aufnahmekapazität besteht.

        In eine Förderschule oder eine Schwerpunktschule mit inklusivem Unterricht werden nur Schülerinnen und Schüler aufgenommen, bei denen die Schulbehörde sonderpädagogischen Förderbedarf festgestellt hat. Die konkret zu besuchende Schule legt die Schulbehörde nach Anhörung der Eltern fest.

          Welche Unterlagen werden benötigt?

          Bei einem Wechsel werden folgende Unterlagen benötigt:

          Wechsel von der Grundschule auf eine Schule der Sekundarstufe I:

          • Halbjahreszeugnis des letzten Grundschuljahres
          • das von der Grundschule erhaltene Anmeldeformular

          Wechsel in eine andere Schulart der Sekundarstufe I:

          • Empfehlung der Klassenkonferenz der abgebenden Realschule plus

          Wechsel von der Förderschule in den inklusiven Unterricht oder vom inklusiven Unterricht an eine Förderschule

          • Bescheid der Schulbehörde über die zu besuchende Schule

            Welche Gebühren fallen an?

            Es fallen keine Gebühren an.

              Welche Fristen muss ich beachten?

               Bei der Anmeldung an einer weiterführenden Schule nach der Grundschule:

              • an einem neunjährigen Gymnasium/einer Realschule: Anmeldung nach Ausgabe der Halbjahreszeugnisse bis zum 5. März
              • an einem achtjährigen Gymnasium/einer Integrierten Gesamtschule: Anmeldung nach schulischem Anmeldetermin zwischen Ausgabe der Halbjahreszeugnisse und 14. Februar

              Für den Wechsel an eine Förderschule oder für den Wechsel in den inklusiven Unterricht:

              • der Antrag ist spätestens am Tag der Ausgabe der Halbjahreszeugnisse zu stellen

                Rechtsgrundlage

                §§ 11, 12,1318, 19, 20, 21 de für Förderschulen geltenden Schulordnung (Sonderschulordnung SoSchO)

                • § 11 Übergreifende Schulordnung (SchulO RP)
                • § 12 Übergreifende Schulordnung (SchulO RP)
                • § 13 Übergreifende Schulordnung (SchulO RP)
                • § 28 Übergreifende Schulordnung (SchulO RP)
                • § 29 Übergreifende Schulordnung (SchulO RP)
                • § 11 Sonderschulordnung (SoSchO)
                • § 12 Sonderschulordnung (SoSchO)
                • § 13 Sonderschulordnung (SoSchO)
                • § 18 Sonderschulordnung (SoSchO)
                • § 19 Sonderschulordnung (SoSchO)
                • § 20 Sonderschulordnung (SoSchO)
                • § 21 Sonderschulordnung (SoSchO)
                • §§ 11, 12,13,18, 19, 20, 21 Sonderschulordnung (SoSchO)

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                Leistungsbeschreibung

                Ein Schulartwechsel findet regelmäßig nach dem Besuch der Grundschule statt. In der 4. Klasse der Grundschule erhalten alle Schülerinnen und Schüler eine Empfehlung für den weiteren Schulbesuch ab der 5. Klasse. Diese Empfehlung ist nicht bindend. Sie können Ihr Kind auch an einer anderen Schulart anmelden.

                Auch zwischen den Schularten der Sekundarstufe I sind unter bestimmten Voraussetzungen Wechsel möglich.

                Wird bei Ihrem Kind ein sonderpädagogischer Förderbedarf festgestellt, entscheiden Sie, ob ihr Kind eine Förderschule besuchen soll oder am inklusiven Unterricht -in der Regel an einer Schwerpunktschule - teilnimmt. Die konkret zu besuchende Schule legt die Schulbehörde fest.

                Verfahrensablauf

                Wechsel von der Grundschule an eine Schule der Sekundarstufe I:

                • Sie melden Ihr Kind an der von Ihnen gewünschten Schule der Sekundarstufe I an.
                • Bei Gymnasien und Realschulen plus findet ggf. ein „Umlenkungsverfahren“ an eine andere Schule der entsprechenden Schulart statt, wenn die Aufnahmekapazität der gewünschten Schule überschritten ist.
                • Bei Integrierten Gesamtschulen findet bei Kapazitätsüberschreitung ein Losverfahren statt.

                Wechsel innerhalb der Schularten der Sekundarstufe I:

                • Ein Wechsel von einer Realschule plus auf ein Gymnasium setzt eine entsprechende Empfehlung der Klassenkonferenz voraus.
                • Ein Wechsel von einem Gymnasium zu einer Realschule plus ist im Regelfall jeweils zum Ende eines Schulhalbjahres möglich; in der Klassenstufe 10 nur in besonderen Fällen und nur zum Ende des Schulhalbjahres.

                Wechsel aus dem inklusiven Unterricht an eine Förderschule oder Wechsel von der Förderschule in den inklusiven Unterricht

                • Wenn der sonderpädagogische Förderbedarf weiterhin besteht, können Sie zum Termin der Halbjahreszeugnisse einen formlosen Antrag auf Wechsel an eine Förderschule oder in den inklusiven Unterricht stellen. Der Wechsel wird zum Beginn des nächsten Schuljahres wirksam. Die konkret zu besuchende Förderschule oder die konkret zu besuchende Schwerpunktschule legt die Schulbehörde fest.

                Wechsel in einen anderen Bildungsgang an einer Förderschule oder im inklusiven Unterricht

                • Sie müssen einen formlosen Antrag auf Überprüfung des sonderpädagogischen Förderschwerpunkts oder Bildungsgangs stellen. Die besuchte Schule führt das Verfahren durch. Die Entscheidung trifft die Schulbehörde auf der Grundlage eines sonderpädagogischen Gutachtens.
                • Für Aufhebung des sonderpädagogischen Förderschwerpunkts oder den Wechsel in den zielgleichen Unterricht stellen Sie einen formlosen Antrag an die besuchte Schule. Die Entscheidung trifft die Schulleitung der besuchten Schule.
                • Die aufnehmende und die abgebende Schule arbeiten beim Übergang zusammen, damit der Wechsel gelingt.
                • Sie werden hierbei umfassend beraten.

                  An wen muss ich mich wenden?

                  Beim Wechsel von einer Grundschule an eine Schule der Sekundarstufe I wenden Sie sich an die gewünschte Schule.

                  Beim Wechsel an eine andere Schulart der Sekundarstufe I wenden Sie sich an die die zurzeit besuchte Schule.

                  Beim Wechsel aus dem inklusiven Unterricht an eine Förderschule oder von einer Förderschule in den inklusiven Unterricht wenden Sie sich an die besuchte Schule.

                    Voraussetzungen

                    Voraussetzung zum Wechsel von der Grundschule zu einer Schule der Sekundarstufe I ist der erfolgreiche Besuch der Grundschule.

                    Voraussetzung für einen Wechsel von einer Realschule plus innerhalb der Sekundarstufe I auf ein Gymnasium ist eine entsprechende Empfehlung der Klassenkonferenz.

                    Ein Wechsel zu einer Integrierten Gesamtschule ist nur möglich, wenn dort Aufnahmekapazität besteht.

                    In eine Förderschule oder eine Schwerpunktschule mit inklusivem Unterricht werden nur Schülerinnen und Schüler aufgenommen, bei denen die Schulbehörde sonderpädagogischen Förderbedarf festgestellt hat. Die konkret zu besuchende Schule legt die Schulbehörde nach Anhörung der Eltern fest.

                      Welche Unterlagen werden benötigt?

                      Bei einem Wechsel werden folgende Unterlagen benötigt:

                      Wechsel von der Grundschule auf eine Schule der Sekundarstufe I:

                      • Halbjahreszeugnis des letzten Grundschuljahres
                      • das von der Grundschule erhaltene Anmeldeformular

                      Wechsel in eine andere Schulart der Sekundarstufe I:

                      • Empfehlung der Klassenkonferenz der abgebenden Realschule plus

                      Wechsel von der Förderschule in den inklusiven Unterricht oder vom inklusiven Unterricht an eine Förderschule

                      • Bescheid der Schulbehörde über die zu besuchende Schule

                        Welche Gebühren fallen an?

                        Es fallen keine Gebühren an.

                          Welche Fristen muss ich beachten?

                           Bei der Anmeldung an einer weiterführenden Schule nach der Grundschule:

                          • an einem neunjährigen Gymnasium/einer Realschule: Anmeldung nach Ausgabe der Halbjahreszeugnisse bis zum 5. März
                          • an einem achtjährigen Gymnasium/einer Integrierten Gesamtschule: Anmeldung nach schulischem Anmeldetermin zwischen Ausgabe der Halbjahreszeugnisse und 14. Februar

                          Für den Wechsel an eine Förderschule oder für den Wechsel in den inklusiven Unterricht:

                          • der Antrag ist spätestens am Tag der Ausgabe der Halbjahreszeugnisse zu stellen

                            Rechtsgrundlage

                            §§ 11, 12,1318, 19, 20, 21 de für Förderschulen geltenden Schulordnung (Sonderschulordnung SoSchO)

                            • § 11 Übergreifende Schulordnung (SchulO RP)
                            • § 12 Übergreifende Schulordnung (SchulO RP)
                            • § 13 Übergreifende Schulordnung (SchulO RP)
                            • § 28 Übergreifende Schulordnung (SchulO RP)
                            • § 29 Übergreifende Schulordnung (SchulO RP)
                            • § 11 Sonderschulordnung (SoSchO)
                            • § 12 Sonderschulordnung (SoSchO)
                            • § 13 Sonderschulordnung (SoSchO)
                            • § 18 Sonderschulordnung (SoSchO)
                            • § 19 Sonderschulordnung (SoSchO)
                            • § 20 Sonderschulordnung (SoSchO)
                            • § 21 Sonderschulordnung (SoSchO)
                            • §§ 11, 12,13,18, 19, 20, 21 Sonderschulordnung (SoSchO)

                            Rechtsbehelf

                            Fachlich freigegeben durch

                            Fachlich freigegeben am

                            Welche Gründe gibt es um die Schule zu wechseln?

                            Schlechte Noten, Mobbing, Krankheit oder psychische Probleme sind nur einige der Anlässe, die es manchmal notwendig machen, die Schule zu wechseln – bisweilen sogar mitten im Schuljahr. Auch der Umzug in eine andere Stadt kommt häufig vor und ist nahezu unausweichlich mit einem Schulwechsel verbunden.

                            Was braucht man um eine Schule zu wechseln?

                            Um die Schule wechseln zu können, müssen Sie einen Antrag beim zuständigen Schulamt stellen. Informieren Sie sich jedoch vorab darüber, ob die neue Schule genug Kapazitäten hat, um Ihr Kind aufnehmen zu können.

                            Wie stelle ich einen Antrag auf Klassenwechsel?

                            Über deinen Antrag berät dann die Schulleitung mit der Klassenkonferenz und dem Lehrkörper deiner Parallelklasse. Wenn pädagogische Gründe gesehen werden, die für den Wechsel sprechen, stehen deine Chancen gut. In der Schulkonferenz wird dann über deinen endgültigen Wechsel in die andere Klasse entschieden.

                            Wie kann man Schule wechseln in Wien?

                            Folgende Schritte sind im Falle eines gewünschten Schulwechsels erforderlich: Gespräch(e) mit dem/der Klassenlehrer/in. Gespräch mit der Schulleitung. Ausfüllen eines Antragsformulars (dies liegt bei der Schulleitung auf) und Abgabe dieses Antrags bei der Schulleitung.

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