Kann der Arbeitgeber bei der Krankenkasse anrufen?

Kann der Arbeitgeber bei der Krankenkasse anrufen?

Sie sind erkrankt und melden sich nach einem Arztbesuch bei Ihrem Arbeitgeber arbeitsunfähig. Dieser will unbedingt wissen, woran Sie erkrankt ist. Zwar haben Sie ein gutes Verhältnis zum Chef und vielleicht ist die Frage auch durchaus legitim, aber geht er mit dieser Frage nicht etwas zu weit? Müssen Sie ihm tatsächlich sagen, welche Erkrankung vorliegt?

Natürlich interessiert es Ihren Arbeitgeber, warum genau seine Mitarbeiter wegen Krankheit zu Hause bleiben. Schließlich muss er mit ihnen planen können und auch in den Arbeitsabläufen auf Arbeitsausfälle Rücksicht nehmen. Aber eines sei vorausgeschickt: In der Regel geht es den Arbeitnehmer nichts an, was Ihnen fehlt, und er darf auch nicht in Ihren Krankenakten schnüffeln.

Zweifel an der Erkrankung?

Es gibt immer wieder Arbeitgeber, die hartnäckig sind und wissen wollen, was Ihnen fehlt, oder – noch schlimmer – sogar anzweifeln, dass Sie überhaupt krank sind. Ist das Misstrauen gegenüber dem Arbeitnehmer sehr groß, dann wird ein Chef auch schon einmal zu Bespitzelungen greifen und unter Umständen sogar einen Detektiv beauftragen, der überprüfen soll, ob der Mitarbeiter mit dem Rückenleiden nicht vielleicht doch heimlich am Umbau seines Hauses werkelt. Oder direkt beim Arzt anrufen. Doch er darf nichts sagen, da ist die ärztliche Schweigepflicht vorrangig.

Zwar kann der Arbeitgeber verlangen, dass Sie als Arbeitnehmer direkt am ersten Tag der Erkrankung eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung des Arztes vorlegen, den berühmten „gelben Schein“, doch dieser enthält in der Ausfertigung für den Arbeitgeber keine Angaben zum Grund der Arbeitsunfähigkeit. Nur auf der Ausfertigung, die an die Krankenkasse geht, ist die Erkrankung aufgeführt, aber auch dort ist diese im Regelfall verschlüsselt und nicht für jeden sichtbar. 

Ärztliche Schweigepflicht gilt – immer

Wenn der Arbeitnehmer Zweifel an der Erkrankung hat, darf er zwar Nachforschungen anstellen (mit dem erwähnten Detektiv), er kann Sie aber auch zu Hause besuchen. In den häufigsten Fällen wird Ihr Arbeitnehmer sich direkt an die Krankenkasse wenden und dort seine Zweifel äußern. Diese kann dann veranlassen, dass sich der Medizinische Dienst einschaltet. Doch dessen Erkenntnisse dürfen von der Krankenkasse nicht an den Arbeitgeber weitergeleitet werden.

In einigen Fällen kann eine Erkrankung auch bei einer Routinekontrolle des Betriebsarztes entdeckt werden. Er darf zwar dem Arbeitgeber mitteilen, ob Sie weiterhin in der Lage sind, Ihre aktuelle Tätigkeit auszuüben, doch auch er darf keine Diagnose weitergeben. 

Wann Information Pflicht ist

Generell ist es also so, dass Ihre Erkrankung nicht an die Öffentlichkeit gelangt, solange Sie das nicht wollen und von sich aus nicht den Grund preisgeben. Aber es gibt immer wieder Situationen, in denen Sie dem Arbeitgeber mitteilen müssen, woran Sie erkrankt sind. Das sind zwar Ausnahmefälle, aber sie kommen doch regelmäßig vor. Wenn Sie beispielsweise eine ansteckende Krankheit haben, muss der Betrieb das wissen und entsprechende Maßnahmen einleiten. Eventuell müssen Ihre Kollegen sich testen lassen, um sicherzustellen, dass sie sich nicht infiziert haben.

Ähnlich sieht es aus, wenn Sie im Krankenhausbereich oder in der Lebensmittelproduktion beschäftigt sind – beides sehr sensible Bereiche, in denen Hygiene eine große Rolle spielt und keiner die Übertragung von Krankheitserregern riskieren möchte. Stellen Sie sich vor, dass diese den Weg ins Krankenhaus, in die Gastronomie oder in die Lebensmittelproduktion finden! Hier sagt einem schon der vernünftige Menschenverstand, dass der Arbeitgeber unbedingt von der Erkrankung wissen muss. Aber in allen anderen Fällen: Es geht ihn schlichtweg nichts an!

Erwachen Sie in der Früh und Ihr Schädel zerbirst fast, dann haben Sie vermutlich einen Migräneanfall. An Arbeiten ist in diesem Zustand kaum zu denken, da der stechende Schmerz im Kopf häufig auch mit Unwohlsein und Geräuschsensitivität einhergeht. Es hilft alles nicht: Auch, wenn Sie auf der Arbeit gebraucht werden, scheuen Sie sich nicht vor dem Gang zum Arzt.

Kann der Arbeitgeber bei der Krankenkasse anrufen?
Bei der Krankmeldung können Arbeitnehmer einiges falsch machen. Wie Sie sich richtig verhalten, erläutern wir in diesem Ratgeber.

Nutzen Sie den Entgeltfortzahlungsrechner

Die Frage, die sich nun stellt, ist: Wann muss ich mich krank melden? Erst, wenn ich den gelben Schein (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung) in den Händen halte oder habe ich den Arbeitgeber spätestens zum regulären Dienstantritt über das Vorliegen einer Krankheit zu informieren?

Kurz & knapp: Krankmeldung

Wann muss ich eine Krankmeldung abgeben?

Bis zu welchem Zeitpunkt Sie die Krankmeldung spätestens abgeben müssen, entnehmen Sie Ihrem Arbeitsvertrag. Reichen Sie die Krankmeldung zu spät oder gar nicht ein, müssen Sie mit einer Abmahnung oder schlimmstenfalls einer Kündigung rechnen.

Wird mein Gehalt nach der Krankmeldung weiterhin gezahlt?

Verhalten Sie sich korrekt, erhalten Sie sechs Wochen lang eine Entgeltfortzahlung vom Arbeitgeber, obwohl Sie krankgemeldet sind.

Wie könnte eine Krankmeldung per E-Mail aussehen?

Wie eine Krankmeldung per E-Mail aussehen könnte, verrät unser kostenloses Muster, welches Sie hier finden.

Wir erläutern im Verlauf des folgenden Ratgebers, wie Sie sich als Arbeitnehmer richtig krankmelden, ob eine Mail reicht, wie lange Sie eine Entgeltfortzahlung erhalten und ob Sie auch krank ohne Krankmeldung sein dürfen.

  • Nutzen Sie den Entgeltfortzahlungsrechner
  • Kurz & knapp: Krankmeldung
  • Wann ist die Krankmeldung gemäß Arbeitsrecht einzureichen?
    • Krankmeldung einreichen: Erst 3 Tage später?
    • Müssen Sie bei der Krankmeldung über die Diagnose Auskunft erteilen?
    • Krankmeldung per E-Mail schreiben – ist das erlaubt?
  • Krankmeldung im Urlaub – wenn Sie in den Ferien kalt erwischt werden
    • Krank im Urlaub – Gelten für die Krankmeldung hier andere Vorgaben?
  • Werden Sie trotz Krankmeldung weiterbezahlt?
    • Krankmeldung nach 6 Wochen – das müssen Sie beachten
  • Krankmeldung nicht abgeben – Ist eine Kündigung die Folge?
    • Weiterführende Suchanfragen

Wann ist die Krankmeldung gemäß Arbeitsrecht einzureichen?

Ist der Weg zum Arzt unausweichlich, stellt sich die Frage: Wann müssen Sie Ihren Arbeitgeber darüber informieren, dass Sie nicht auf Arbeit erscheinen werden? Schon auf dem Weg zum Arzt? Oder erst, wenn Sie definitiv wissen, wie lange Sie arbeitsunfähig sind?

Kann der Arbeitgeber bei der Krankenkasse anrufen?
Wann müssen Sie die Krankmeldung spätestens einreichen? Schauen Sie in den Arbeits- oder Tarifvertrag.

In diesem Fall hilft ein Blick in Ihren Arbeitsvertrag. In diesem haben Sie sich zu Beginn Ihres Vertragsverhältnisses darauf geeinigt, wann die Krankmeldung zu erfolgen hat.

Das bedeutet: Je nach Vereinbarung können Sie auch einen Tag krank sein, ohne Krankmeldung in Form der Abgabe einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Auf der Arbeit Bescheid sagen, dass Sie nicht erscheinen werden, müssen Sie natürlich trotzdem, schließlich rechnen die Kollegen mit Ihnen.

Welche gesetzlichen Grundlagen bei der Krankmeldung durch Arbeitnehmer einzuhalten sind, ist dem Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG) zu entnehmen. Es führt auf, dass zu den Anzeige- und Nachweispflichten gehört, den Vorgesetzten bzw. die Personalabteilung zeitnah und unverzüglich über das Vorliegen einer Arbeitsunfähigkeit und deren absehbarer Dauer zu informieren. Kommt es dazu, dass ein Arzt angesichts gravierender Gründe die Krankmeldung verlängern muss, ist auch dieser Beleg beim Arbeitgeber einzureichen.

Auf Nummer sicher gehen Sie, wenn Sie den Arbeitgeber spätestens zum gewöhnlichen Arbeitsbeginn darüber in Kenntnis setzen, sich auf dem Weg zum Arzt zu befinden. Wenn Sie wissen, wie lange Sie der ärztlichen Diagnose nach ausfallen werden, lohnt es sich, die Personalabteilung noch ein weiteres Mal mit den konkreten Informationen zu versorgen.

Krankmeldung einreichen: Erst 3 Tage später?

So manch ein Arbeitnehmer ärgert sich, wenn er hört, dass ein Freund oder Bekannter, drei Tage krank ohne Krankmeldung sein darf. Ist das rechtens?

Gemäß Entgeltfortzahlungsgesetz sind Arbeitnehmer spätestens am vierten Tag der Arbeitsunfähigkeit dazu verpflichtet, eine Krankmeldung in Form einer ärztlichen Bescheinigung einzureichen. Es steht dem Arbeitgeber jedoch zu, bereits am ersten Tag eine solches Attest einzufordern.

Die Krankmeldung für einen Tag muss demnach unbedingt erfolgen, jedoch nicht zwingend mit einem Besuch beim Arzt verbunden sein – wenn der Arbeitsvertrag dies vorsieht. Insbesondere bei wenig gravierenden grippalen Infekten, wie sie in der Herbst- und Winterzeit häufiger auftreten, kann dies den Arbeitnehmern entgegenkommen. Viele scheuen schließlich die Krankmeldung für einen Tag oder ein paar mehr und kommen trotzdem weiterhin zur Arbeit. Im schlechtesten Fall stecken sie damit einige andere Kollegen an, die im Folgenden der Reihe nach ausfallen. Gewonnen hat der Arbeitgeber damit nichts.

Müssen Sie bei der Krankmeldung über die Diagnose Auskunft erteilen?

Kann der Arbeitgeber bei der Krankenkasse anrufen?
Krankmeldung und öffentlicher Dienst: Beschäftigte erhalten neben dem Krankengeld manchmal auch einen Krankengeldzuschuss.

Fällt ein Beschäftigter verdächtig häufig und immer an Montagen oder Freitagen aus, legt das bei so manchem Arbeitgeber den Verdacht nahe, dass gar keine wirkliche Erkrankung vorliegt und die Krankmeldung nur vorgeschoben ist. Nichtsdestotrotz gilt: Über die Ursachen einer Erkrankung darf Stillschweigen bewahrt werden, da es sich um eine sehr persönliche Angelegenheit handelt. Dem Arbeitgeber ist deshalb untersagt diesbezüglich weiterzubohren und Auskunft zu verlangen.

Das ist der Grund, warum Ärzte, wenn Sie die Krankmeldung schreiben, ihre Diagnose auf dem Arbeitgeberattest nicht vermerken. Der bei der Krankenkasse einzureichende Beleg enthält diese Information hingegen schon, jedoch kodiert – nach dem ICD-10-Schlüssel.

Krankmeldung per E-Mail schreiben – ist das erlaubt?

In den meisten Unternehmen ist es Usus, eine Krankmeldung telefonisch zu verkünden. Das heißt: Der erkrankte Arbeitnehmer ruft beim Vorgesetzten oder in der Personalabteilung durch, um mitzuteilen, dass er seiner vertraglich geschuldeten Leistung leider heute und in den folgenden Tagen nicht nachkommen kann. Damit ist die Sache für gewöhnlich erledigt. Schwieriger wird es, wenn es zum Streit mit dem Arbeitgeber kommt. Meint dieser, es sei gar keine Krankmeldung erfolgt, hilft es, einen Zeugen benennen zu können, der Ihre Aussage bestätigt. Entscheidend ist hierbei nicht nur die Angabe des Tags, sondern auch die Benennung der konkreten Uhrzeit und des Gesprächspartners.

Das Entgeltfortzahlungsgesetz besagt nicht, welches Kommunikationsmittel Sie benutzen müssen, um die Krankmeldung zu formulieren. Statt des Griffs zum Telefonhörer ist es demnach grundsätzlich auch erlaubt, eine E-Mail zu verfassen und den Arbeitgeber auf diesem Wege über die eigene Arbeitsunfähigkeit zu unterrichten.

Entscheiden Sie sich für diesen Weg, gilt es einiges zu beachten. Zwar bietet der schriftliche Weg den Vorteil der besseren Nachweisbarkeit im Streitfall, doch können Sie nicht sicherstellen, wann Ihre Nachricht tatsächlich auch gelesen wird. Auf Nummer sicher gehen Sie daher in der Regel, wenn Sie sich für die telefonische Krankmeldung entscheiden.

Krankmeldung per E-Mail schreiben – eine Vorlage

Wollen Sie trotzdem auf die E-Mail-Variante zurückgreifen, da Sie sich sicher sind, dass Ihr Arbeitgeber rechtzeitig davon Kenntnis nimmt, dass Sie arbeitsunfähig sind? Dann müssen Sie nur noch über den konkreten Wortlaut Ihrer Nachricht grübeln. Zeit sparen Sie mit unserem Muster. Wir zeigen im Folgenden, wie eine solche Formulierung aussehen kann.

Sehr geehrte/r Frau/Herr xyz,
ich bin auf dem Weg zu meinem Arzt, da ich mich nicht wohl fühle. Wenn mir bestätigt wurde, wie lange ich ausfallen werde, melde ich mich zügig wieder. Die ausgestellte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung reiche ich zeitnah ein.

Mit freundlichen Grüßen
Xyz (Arbeitnehmer)

Krankmeldung im Urlaub – wenn Sie in den Ferien kalt erwischt werden

Kann der Arbeitgeber bei der Krankenkasse anrufen?
Arbeiten trotz Krankmeldung? Das dürfen Sie. Besondere Achtung ist bei ansteckenden Krankheit geboten.

Viele Beschäftigte fiebern ihrem Urlaub geradezu entgegen, da ihnen nur begrenzt viele Urlaubstage im Jahr zustehen. Deshalb wird meist lange im Voraus gebucht und geplant, schließlich soll die freie Zeit so gut wie möglich genutzt werden.

Doch manchmal ist es echt verflixt: Kaum einen Tag in der wohlverdienten Auszeit und schon werden Sie krank. Das darf doch nicht wahr sein. Bei Experten ist dieses Phänomen als Poststress-Syndrom bekannt.

Zurückzuführen ist der Ausbruch einer Krankheit dabei auf Störungen im Immun- und Nervensystem, die bei plötzlicher Entspannung nicht mehr wie gewohnt funktionieren und aus dem Takt geraten.

Arbeitnehmer sind nicht dazu verpflichtet, ihre Urlaubstage für Krankheit zu opfern. Deshalb sollte auch in diesem Fall der Gang zum Arzt nicht gescheut werden und eine Krankmeldung binnen einer Frist erfolgen. Hierbei gilt: Es ist die Kommunikationsmethode zu wählen, bei der am wenigsten Zeit verstreicht. Die Kosten hierfür können Sie Ihrem Arbeitgeber in Rechnung stellen. Drei Tage tatenlos verbringen, dürfen Sie in diesem Fall also nicht – egal, was in Ihrem Arbeitsvertrag oder einem etwaigen Tarifvertrag steht.

Krank im Urlaub – Gelten für die Krankmeldung hier andere Vorgaben?

Besonders achtsam sollten Sie sein, wenn Sie sich bei Ihrem Urlaub im Ausland aufhalten. Sind Sie krank im Urlaub muss die Krankmeldung wie folgt vonstatten gehen:

  • Der Chef ist nicht nur vom Vorliegen der Arbeitsunfähigkeit und über die voraussichtliche Dauer zu informieren. Ihm ist ebenfalls mitzuteilen, unter welcher Adresse Sie im Urlaubsland anzutreffen sind.
  • Auch die gesetzliche Krankenkasse ist darüber in Kenntnis zu setzen, dass Sie erkrankt sind und wie lange der Arzt die Genesungszeit bemisst. Hiermit stellen Sie sicher, dass Sie nicht selbst die Behandlungskosten übernehmen müssen.
  • Sollte die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung noch gültig sein, wenn Sie aus dem Urlaub wieder zurück nach Hause kommen, müssen Sie Arbeitgeber und Krankenkasse dies ebenfalls so schnell wie möglich wissen lassen.

Werden Sie trotz Krankmeldung weiterbezahlt?

Wie aus dem Geschilderten hervorgeht, müssen bei der Krankmeldung ganz bestimmte Vorgaben eingehalten werden. Aber weshalb? Damit Sie auch bei Krankheit weiterbezahlt werden! Das Entgeltfortzahlungsgesetz hält dies in § 3 „Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall“ fest:

Wird ein Arbeitnehmer durch Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit an seiner Arbeitsleistung verhindert, ohne daß ihn ein Verschulden trifft, so hat er Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit bis zur Dauer von sechs Wochen. […]

Sie müssen demnach nicht um Ihre Existenz bangen, wenn Sie unverschuldet erkranken. Hierzu zählt das Gesetz im Übrigen auch die Zeiten, in denen Sie sich von einem Schwangerschaftsabbruch oder einer Sterilisation erholen.

Um hierauf Anspruch zu erheben, gilt eine notwendige Voraussetzung: Das Beschäftigungsverhältnis muss bereits seit mindestens vier Wochen bestehen – und das ohne Unterbrechungen.

Krankmeldung nach 6 Wochen – das müssen Sie beachten

Kann der Arbeitgeber bei der Krankenkasse anrufen?
Öffentlicher Dienst: Warum die Krankmeldung zu erfolgen hat, ist auch hier dem Entgeltfortzahlungsgesetz zu entnehmen.

Erkrankte Arbeitnehmer haben ab ihrer Krankmeldung einen gesetzlich verbrieften Anspruch darauf, für die kommenden sechs Wochen weiterhin ihr Entgelt vom Arbeitgeber zu erhalten. Hierbei nicht berücksichtigt werden multiple Erkrankungen. Ziehen Sie sich also während Ihres Ausfalls noch weitere Krankheiten zu, hat dies keine Auswirkung auf die Länge der Entgeltfortzahlung.

Anders verhält es sich, wenn Sie kurz nach der Rückkehr aus einer Arbeitsunfähigkeitsphase erneut krank werden, in diesem Fall die Krankmeldung aber andere Gründe hat. Den Anspruch auf Fortzahlung des Lohns haben Sie dennoch.

Und wie sieht es bei zum Beispiel chronischen Krankheiten aus? Können Arbeitnehmer auch hier jedes Mal auf die sechs Wochen Lohn ohne Arbeit pochen? Das Entgeltfortzahlungsgesetz äußert sich hierzu wie folgt: Wer wegen ein und derselben Erkrankung wieder arbeitsunfähig wird, darf weiterhin auf Gehalt bestehen, sofern:

  • er, bevor die erneute Arbeitsunfähigkeit eintrat, für mindestens sechs Monate nicht infolge dieser Erkrankung arbeitsunfähig war.
  • mindestens bereits 12 Monate verstrichen sind, seitdem er sich das erste Mal wegen besagter Erkrankung die Arbeitsunfähigkeit von einem Arzt bestätigen hat lassen.

Haben Sie – unabhängig der Gründe der Krankmeldung – die Entgeltfortzahlung ausgeschöpft, sitzen Sie finanziell nicht auf dem Trockenen. Im Folgenden springt für gewöhnlich die Krankenkasse ein und zahlt Ihnen das sogenannte Krankengeld, das jedoch nicht ganz so hoch ausfällt, wie Ihr eigentlicher Verdienst. Um wie viel Geld es sich konkret handelt, ist im Sozialgesetzbuch Fünftes Buch festgehalten. Gesetzlich versicherte Arbeitnehmer haben einen Anspruch auf die Zahlung eines Betrages von mindestens 70 Prozent des Bruttogehalts und höchstens 90 Prozent ihres Nettoverdienstes. Von dem jeweils niedrigeren Betrag werden jedoch noch die Sozialversicherungsbeiträge abgezogen. Das, was dann unter dem Strich steht, erhalten Sie als Krankengeld pro Monat und das gewöhnlich für höchstens 78 Wochen.

Kann der Arbeitgeber bei der Krankenkasse anrufen?
Mit der rechtzeitigen Krankmeldung gibt’s das Gehalt weiter. Allerdings nur für 6 Wochen.

Achtung: Um Ihre Ansprüche nicht zu verlieren, müssen Sie bei einer Arbeitsunfähigkeit, die sich über mehr als sechs Wochen hinzieht beachten: Vergessen Sie bei Verlängerung nicht, die Krankmeldung rechtzeitig zur Vorlage bei Ihrem Arbeitgeber bzw. Ihrer Krankenkasse zu bringen. Heißt ergo: Weist der erste gelbe Schein beispielsweise eine voraussichtliche Krankheitsdauer von 5 Wochen und 3 Tagen aus und Sie fühlen sich nach dieser Zeit noch nicht wesentlich besser, müssen Sie allerspätestens am nächsten Werktag erneut einen Arzt aufsuchen und sich eine Folgebescheinigung ausstellen lassen. Nur so kann gewährleistet werden, dass Sie tatsächlich auch Krankengeld erhalten.

Stellen Sie fest, dass Sie zu spät dran waren, ist der Ärger für gewöhnlich ziemlich groß. Vielen kommt angesichts der finanziellen Notlage, in die sie geraten eine Idee: Wieso nicht einfach eine Krankmeldung rückwirkend einreichen? So einfach ist das allerdings nicht. Für gewöhnlich weigern sich Ärzte bei diesem Spiel mitzuspielen. Die Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie besagt jedoch, dass der gelbe Schein in ganz bestimmten Fällen nur ausnahmsweise und bis maximal zwei Tage in die Vergangenheit ausgestellt werden darf.

Krankmeldung nicht abgeben – Ist eine Kündigung die Folge?

Arbeitnehmer und Arbeitgeber haben Rechte und Pflichten, die nicht nur im Arbeitsvertrag, sondern auch in Gesetzen niedergeschrieben sind. Dazu gehört auch, dass sich Beschäftigte unverzüglich beim Arbeitgeber krankmelden. Kommen sie diesem Erfordernis nicht oder zu spät nach, riskieren sie eine Abmahnung. Der Vorgesetzte weist mit dieser darauf hin, dass Sie sich fehlverhalten haben und in Zukunft bitte anders handeln.

Diesem Hinweis ist unbedingt Folge zu leisten, wenn Sie Ihren Job nicht verlieren wollen, denn: Wer eine Abmahnung ignoriert und den Warnschuss nicht versteht, der kann bei Wiederholung rechtmäßig entlassen werden. In diesem Fall ist von einer ordentlichen Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen die Rede.

Kann der Arbeitgeber bei der Krankenkasse anrufen?
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Was kann Arbeitgeber bei Krankenkasse nachfragen?

Der Arbeitgeber selbst kann verlangen, dass die Krankenkasse eine gutachtliche Stellungnahme des Medizinischen Dienstes zur Überprüfung der Arbeitsunfähigkeit einholt (§ 275 Abs. 1a Satz 3 SGB V). Er hat mithin gegenüber den gesetzlichen Krankenkassen einen entsprechenden Anspruch.

Was tun wenn die Krankenkasse anruft?

So kann man sich gegen Anrufe der Krankenkasse wehren Wer sich von Anrufen der gesetzlichen Krankenkasse unter Druck gesetzt fühlt, kann sich an das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) oder die zuständige Aufsichtsbehörde des Bundeslandes wenden.

Wann darf der Arbeitgeber anrufen?

Alexander Bredereck: Es gibt kein Gesetz, das dem Chef den Anruf verbieten könnte. Wenn der Chef nachfragen will, wie es dem Arbeitnehmer geht oder wenn er eine dringende wichtige Frage hat – etwa nach einem überlebenswichtigen Passwort, dann darf er anrufen.

Wann ruft die Krankenkasse an?

Wer droht, in den Krankengeldbezug zu rutschen, oder bereits Krankengeld erhält, wird häufig von der Krankenkasse kontaktiert und nach vielen Informationen gefragt.

Wird der Arbeitgeber von der Krankenkasse informiert?

Gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer informieren ihren Arbeitgeber daher unverzüglich über ihre Arbeitsunfähigkeit und suchen - sofern erforderlich - einen Arzt auf. Ab dem 1. Januar 2023 ist der Abruf von AU-Daten bei den Krankenkassen für Arbeitgeber verpflichtend.

Was muss ich der Krankenkasse über meine Krankheit erzählen?

Wer krankgeschrieben ist, erhält von seiner Krankenkasse oft einen „Selbstauskunftsbogen“ mit medizinischen und persönlichen Fragen. Zulässig ist das meistens nicht. Deswegen sollten Betroffene ihre Daten keinesfalls gutgläubig der Kasse zur Verfügung stellen.