Am heutigen Tag, 31. Mai, hat das Hessische Ministerium für Soziales und Integration (HMSI) die Rückstufung der Landeshauptstadt Wiesbaden in die sogenannte „Landesstufe 1“ am 2. Juni auf seiner Webseite mitgeteilt. Damit tritt infolge der weiter sinkenden Inzidenzzahlen an diesem Tag die sogenannte „Bundes-Notbremse“ außer Kraft und zahlreiche Erleichterungen werden für die Bürgerinnen und Bürger wirksam. Dies ist möglich geworden durch die gemeinsame disziplinierte Anstrengung der Bevölkerung. „Wir freuen uns, dass die schrittweise Rückkehr zu mehr Normalität auch für Landeshauptstadt Wiesbaden endlich möglich wird. Gerade für die Gastronomie, die unter der Pandemie schwer gellittet hat, ist das ein gutes Signal. Größere Fortschritte im Hinblick auf Lockerungen sind aber erst möglich, wenn der Inzidenzwert dauerhaft unter 100 bleibt und Wiesbaden in Stufe 2 nach dem Landeskonzept aufrückt. Deshalb appellieren wir an alle, die Abstands- und Hygieneregeln weiterhin konsequent einzuhalten. Wir sind noch nicht über den Berg, aber auf einem guten Weg“, sagten Oberbürgermeister Gert-Uwe Mende und Bürgermeister und Gesundheitsdezernent Dr. Oliver Franz. Das Eingreifen der Landesstufe 1, wie sie in der Corona-Einrichtungsschutzverordnung sowie in der Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung der hessischen Landesregierung niedergelegt ist, bedeutet ab dem 2. Juni im Wesentlichen Folgendes: • Ausgangssperre: • Kontaktbeschränkungen: • Alkoholkonsum • Schulen: • Kitas: • Kinder- und Jugendarbeit: • Zusammenkünfte, Veranstaltungen, Kulturangebote • Private Zusammenkünfte • Verkaufsstätten / Einzelhandel • Freizeit- und Amateursport • Fitnessstudios • Schwimmbäder und ähnliches • Freizeitparks und ähnliches • Museen,
Schlösser, Galerien, Gedenkstätten, Tierparks, Zoos und botanische Gärten • Körpernahe Dienstleistungen • Gastronomie • Clubs, Diskotheken • Übernachtungsangebote, Hotels, Jugendherbergen, Campingplätze Bei der Maskenpflicht für Fahrgäste in Bussen und Bahnen sowie in Haltestellenbereichen gilt dann die Mindestanforderung einer medizinischen Maske statt bisher FFP2-Maske. Für die elektronische Hinterlassung der Kontaktdaten bietet sich die Verwendung der komfortabel zu bedienenden Luca-App an, über die eine Kontaktnachverfolgung insbesondere für das Gesundheitsamt leicht möglich ist; daneben ist weiterhin das Ausfüllen entsprechender papierbasierter Kontaktnachverfolgungsformulare möglich. Die Möglichkeit zur Verwendung der Luca-App wird in den einzelnen Einrichtungen über gut sichtbare Aushänge sogenannte QR-Codes sichtbar gemacht. Sämtliche Lockerungsschritte hängen von der erfolgreichen Sicherstellung des Vorliegens weiterhin niedriger Infektionszahlen ab. Daher sind die bekannten AHA+L-Regeln (Abstand halten, Händewaschen, (Alltags-)Masken und Lüften) unbedingt weiterhin diszipliniert einzuhalten. Dies gilt insbesondere, da inzwischen auch die hochansteckende sogenannte „indische Variante“ des neuartigen Corona-Virus in Wiesbaden festgestellt wurde und gegen diese nach derzeitigem Erkenntnisstand nur eine vollständige Impfung mit allen erforderlichen Impfgaben des jeweiligen Impfstoffs zuverlässig schützt. Steigen die Inzidenzzahlen wieder über 100 Neuinfektionen bezogen auf 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner in den vergangenen sieben Tagen für drei aufeinanderfolgende Tage, greifen die strengen Kontaktbeschränkungsmaßnahmen der „Bundes-Notbremse“ wieder. +++ |