Im juristischen Sprachgebrauch werden viele lateinische Ausdr�cke verwendet. Selbst der Begriff �Republik� stammt aus dem �res republica� ab und bedeutet ��ffentliche Sache�. Der Grund f�r die Verwendung von vielen lateinischen Begriffen ist in der Geschichte unseres Rechtssystems gelagert. Das deutsche Zivilrecht, das hei�t das B�rgerliche Gesetzbuch (BGB) hat seine Wurzeln im r�mischen Recht. Das r�mische Recht, in Gestalt von Pandekten, war bis zum in Kraft treten des B�rgerlichen Gesetzbuches am 01.01.1900, geltendes Recht.
Lateinischer Begriff / Satz
aufgrund der gesetzlichen Erbfolge
In Abwesenheit des Angeklagten
Accessio cedit Principali
Die Nebensache teil das Schicksal der Hauptsache
Klage gegen eine bestimmte Person
deliktischer Schadensersatz
Der Kl�ger folgt dem Gerichtsstand des Beklagten
Actore non probante reus absolvitur
Wenn der Kl�ger die Tatsachen nicht beweisen kann, obsiegt der Beklagte
Dem Kl�ger obliegt der Beweis
Klage wegen Eigentumsst�rung des Eigentums im r�mischen Recht (vgl. � 1004 BGB)
Klage eines Gesellschafters f�r die anderen Gesellschafter als Prozessstandschafter (vgl. � 705 BGB)
Eine Handlung, die das Gegenteil einer fr�heren Rechtshandlung bezweckt.(Actus-contrarius-Theorie)
die Adoption imitiert die Natur
Affirmanti incumbit probatio
Dem Behauptenden obliegt der Beweis
Eine andere, als die vertraglich geschuldete Sache
Animus negotii alieni gerendi
Absicht, f�r einen anderen ein Gesch�ft zu f�hren(Fremdgesch�ftsf�hrungswille)
Der Wille, ein Testament zu machen
Zueignungsabsicht (� 242 I StGB)
Klageverfahren vor dem Richter
Der Schiedsspruch hat Urteilskraft
Argumentum a maiori ad minus
Zueignungsabsicht (� 242 I StGB)
Argumenta non sunt numeranda sed ponderanda
Die Gr�nde/Beweise sind nicht aufzuz�hlen, sondern zu gewichten
Man h�re auch die andere Seite(Grundsatz des rechtlichen Geh�rs (Art. 103 I GG))
Lateinischer Begriff / Satz
Bene iudicat qui distinguit
Gut urteilt, wer unterscheidet
Bis de eadem re non sit actio
�ber dieselbe Sache soll es nicht zweimal Klage geben
In gutem Glauben, gutgl�ubig
�bereignung kurzer Hand (ohne �bergabe) (� 929 S. 2 BGB)
Lateinischer Begriff / Satz
Cautela abundans non nocet
�bertriebene Vorsicht schadet nicht
Sicherstellung, Sicherheitsleistung
gesetzlicher Forderungs�bergang
notwendiger Forderungs�bergang
Cessionarius utitur iure cedentis
Der Zessionar macht das Recht des Zedenten geltend
Clausula rebus sic stantibus
Bei Vertragschluss gehen die Parteien davon aus, dass sich die wesentlichen Vereinbarungen nicht ver�ndern werden
Cogitationis poenam nemo patitur
Wegen Gedanken wird man nicht bestraft
Begehen durch Unterlassen
stellvertretendes commodum � stellt einen Ersatzanspruch dar, der bei Unm�glichkeit der Leistung verlangt werden kann (� 285 BGB)
Anspruch auf Herausgabe aus ungerechtfertigter Bereicherung
gesetzliches R�ckforderungsrecht
Condictio ob causam finitam
Leistungskondiktion (� 812 Abs. 1 Satz 2 Fall 1 BGB)
Jede Handlung, die nicht hinweggedacht werden kann, ohne dass der Erfolg in seiner konkreten Gestalt entfiele (Kausalit�t)
Anerkennung vor dem Gericht
Confessio regina probationum
Das Gest�ndnis ist die K�nigin der Beweismittel
Confessio pro veritate accipitur
Das Gest�ndnis wird als Wahrheit angesehen
Contra facta non valent argumenta
Gegen Fakten helfen keine Argumente
contra rem iudicatam nemo audietur
Nach Rechtskraft einer Sache wird niemand mehr geh�rt werden
Verschulden im Einzelfall
Verschulden bei Vertragsschluss
Auswahlverschulden (vgl. � 831 BGB)
Verschulden in der Unterweisung
Cuius est commodum,eius est periculum
Wessen Gut, dessen ist die Gefahr (� 446 BGB)
Lateinischer Begriff / Satz
Da mihi facta, dabo tibi ius
Liefere mir die Tatsachen, dann werde ich dir das Recht geben. (vgl. �� 130, 253 ZPO)
nach der Rechtslage (von Rechts wegen)
Nach geltendem Recht/Gesetz
Diligentia quam in suis rebus
Die Sorgfalt in seinen eigenen Angelegenheiten
Dolo agit, qui petit, quod statim redditurus est
B�swillig handelt, wer fordert, was sofort zur�ckgew�hrt werden muss
Dolo facit, qui petit, quod statim redditurus est
Arglistig handelt, wer etwas verlangt, was er sofort wieder herausgeben m�sste
Vor der Tat vorliegender Vorsatz
Eventualvorsatz/bedingter Vorsatz
Vorsatz wird nicht vermutet
Nach der Tat vorliegender Vorsatz
Donatio inter virum et uxorem
Schenkung unter Ehegatten
Lateinischer Begriff / Satz
Ei incumbit probatio, qui dicit, non qui negat
Die Beweisf�hrung obliegt dem, der einen Anspruch behauptet, nicht aber der bestreitenden Partei
Ein Rechenfehler schadet nicht
Irrtum �ber eine Tatsache
wesentliche Elemente eines Rechtsgesch�ftes
Nach billigem und gutem Ermessen
zuvor, aus fr�herer Sicht
Nach dem Ermessen eines unparteiischen Sachverst�ndigen
Aus dem Grund des erteilten Auftrags
Ex iniuria ius non oritur
Aus Unrecht kann kein Recht erwachsen
hinterher, aus sp�terer Sicht
Aus dem Sinn des Gesetzes
Die Ausnahme best�tigt die Regel
Die Einrede der Anh�ngigkeit eines Rechtsstreites
rechtsvernichtende Einrede
Exceptio rei in iudicium deductae
Einrede der Streitanh�ngigkeit
Einrede der Rechtskraft einer Entscheidung
�berschreitung des Auftrages
Executio iuris non habet iniuriam
Die Vollstreckung des Rechts ist kein Unrecht
Lateinischer Begriff / Satz
Falsa demonstratio non nocet
Eine unrichtige Bezeichnung schadet nicht
Vertreter ohne Vertretungsmacht
vereinbarter Gerichtsstand
Gerichtsstand des Wohnortes des Beklagten
vereinbarter Gerichtsstand
Gerichtsstand des Wohnsitzes des Beklagten
Gerichtsstand der gelegenen Sache
Es ist ein Betrug, einen Betrug zu verbergen
Der Dieb ist immer im Verzug
Furiosi voluntas nulla est
Der Wille des Geisteskranken ist nichtig
Gebrauchsanma�ung (� 248b StGB)
Lateinischer Begriff / Satz
Die Gattung geht nicht unter
Lateinischer Begriff / Satz
Unkenntnis des Rechts schadet
Impossibilium nulla est obligatio
Zu Unm�glichem kann nicht verpflichtet werden
Im Zweifel gegen den Kl�ger
In dubio contra stipulatorem
Im Zweifel gegen den Gl�ubiger
Im Zweifel f�r den Angeklagten
In dubio pro reo iudicandum est
Im Zweifel ist f�r den Angeklagten zu entscheiden
unter Umgehung des Gesetzes
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
In iudicando criminosa est celeritas
Eile beim Richten ist verbrecherisch
In praeteritum non vivitur
f�r die Vergangenheit lebt man nicht
Aufforderung zur Abgabe eines Angebots
Invitus agere nemo cogitur
Niemand wird gezwungen, eine Klage zu erheben
Bezeichnung des zust�ndigen Richters im Rechtsmittelrecht
Bezeichnung des zust�ndigen Richters im Rechtsmittelrecht
Der Richter rechnet nicht (vgl. � 319 ZPO)
Rechte an einer fremden Sache
Das Gericht kennt das Recht
Iure suo uti nemo cogitur
Von seinem Recht ist niemand verpflichtet Gebrauch zu machen
das Recht der letzten Instanz
Lateinischer Begriff / Satz
ein zweifelhaftes Gesetz bindet nicht
Das Gesetz soll ermahnen, nicht belehren
Lex posterior derogat legi priori
Ein sp�ter erlassenes Gesetz geht dem fr�heren vor
Lex posterior derogat priori
Das (zeitlich) sp�tere Gesetz hebt das fr�here auf
Lex proscipit, non descipit
Das Gesetz blickt nach vorn, nicht zur�ck
Lex specialis derogat legi generali
Das speziellere Gesetz geht dem Allgemeineren vor
Wert, den die Sache verk�rpert (Sachwerttheorie � 242 StGB)
Lateinischer Begriff / Satz
Auftrag auf den Todesfall
Manifesta non egent probatione
Was offensichtlich ist bedarf keines Beweises
Eigentums�bertragung an Grund- st�cken
Melior est conditio possidentis
Die bessere Lage ist die des Besitzers
Um Kleinigkeiten k�mmert sich der Richter nicht (vgl. � 153 StPO)
Lateinischer Begriff / Satz
Narra mihi factum dabo tibi ius
Erz�hle mir den Sachverhalt, und ich werde dar�ber Recht sprechen
Nicht zweimal gegen dasselbe
Es soll nicht zweimal in derselben Sache geklagt werden
Nicht �ber das Begehrte hinaus (vgl. �� 308 ZPO, 88 VwGO )
Negativa non sunt probanda
Das Nichtbestehen von Tatsachen braucht nicht bewiesen zu werden
Niemand ist Richter ohne Kl�ger
Nemo plus iuris transferre potest quam ipse habet
Niemand kann mehr Recht �bertragen als er selbst innehat
Nemo tenetur se ipsum accusare
Niemand kann gezwungen werden sich selber anklagen
Nemo testis in propria causa
niemand kann Zeuge in eigener Sache sein
Non ex regula jus sumatur, sed ex jure, quod est regula fiat
nicht aus Regeln ergibt sich das Gesetz, sondern umgekehrt
Nulla poena sine lege scripta
keine Strafe ohne Gesetz (Art. 103 II GG)
Kein Verbrechen ohne Gesetz
geschlossene Zahl (Zugangsbeschr�nkung von Bewerbern)
Lateinischer Begriff / Satz
das nebenbei Gesagte (nebenbei ge�u�erte Rechtsansicht)
vertragliche Verpflichtung
deliktische Verpflichtung
der bereits fest zur Tat entschlossene T�ter
Lateinischer Begriff / Satz
Vertr�ge sind einzuhalten
Vertragliches Abtretungsverbot (� 399 BGB)
V�terliche Gewalt �ber die Familie
aufhebend, die Sache erledigend
nach Eintritt der Rechtsh�ngigkeit bleibt die Zust�ndigkeit des Gerichts erhalten (vgl. z. B. � 261 ZPO)