Gleiches recht für alle latein

Im juristischen Sprachgebrauch werden viele lateinische Ausdr�cke verwendet. Selbst der Begriff �Republik� stammt aus dem �res republica� ab und bedeutet ��ffentliche Sache�. Der Grund f�r die Verwendung von vielen lateinischen Begriffen ist in der Geschichte unseres Rechtssystems gelagert. Das deutsche Zivilrecht, das hei�t das B�rgerliche Gesetzbuch (BGB) hat seine Wurzeln im r�mischen Recht. Das r�mische Recht, in Gestalt von Pandekten, war bis zum in Kraft treten des B�rgerlichen Gesetzbuches am 01.01.1900, geltendes Recht.

Lateinischer Begriff / Satz

aufgrund der gesetzlichen Erbfolge

In Abwesenheit des Angeklagten

Accessio cedit Principali

Die Nebensache teil das Schicksal der Hauptsache

Klage gegen eine bestimmte Person

deliktischer Schadensersatz

Der Kl�ger folgt dem Gerichtsstand des Beklagten

Actore non probante reus absolvitur

Wenn der Kl�ger die Tatsachen nicht beweisen kann, obsiegt der Beklagte

Dem Kl�ger obliegt der Beweis

Klage wegen Eigentumsst�rung des Eigentums im r�mischen Recht (vgl. � 1004 BGB)

Klage eines Gesellschafters f�r die anderen Gesellschafter als Prozessstandschafter (vgl. � 705 BGB)

Eine Handlung, die das Gegenteil einer fr�heren Rechtshandlung bezweckt.(Actus-contrarius-Theorie)

die Adoption imitiert die Natur

Affirmanti incumbit probatio

Dem Behauptenden obliegt der Beweis

Eine andere, als die vertraglich geschuldete Sache

Animus negotii alieni gerendi

Absicht, f�r einen anderen ein Gesch�ft zu f�hren(Fremdgesch�ftsf�hrungswille)

Der Wille, ein Testament zu machen

Zueignungsabsicht (� 242 I StGB)

Klageverfahren vor dem Richter

Der Schiedsspruch hat Urteilskraft

Argumentum a maiori ad minus

Zueignungsabsicht (� 242 I StGB)

Argumenta non sunt numeranda sed ponderanda

Die Gr�nde/Beweise sind nicht aufzuz�hlen, sondern zu gewichten

Man h�re auch die andere Seite(Grundsatz des rechtlichen Geh�rs (Art. 103 I GG))

Lateinischer Begriff / Satz

Bene iudicat qui distinguit

Gut urteilt, wer unterscheidet

Bis de eadem re non sit actio

�ber dieselbe Sache soll es nicht zweimal Klage geben

In gutem Glauben, gutgl�ubig

�bereignung kurzer Hand (ohne �bergabe) (� 929 S. 2 BGB)

Lateinischer Begriff / Satz

Cautela abundans non nocet

�bertriebene Vorsicht schadet nicht

Sicherstellung, Sicherheitsleistung

gesetzlicher Forderungs�bergang

notwendiger Forderungs�bergang

Cessionarius utitur iure cedentis

Der Zessionar macht das Recht des Zedenten geltend

Clausula rebus sic stantibus

Bei Vertragschluss gehen die Parteien davon aus, dass sich die wesentlichen Vereinbarungen nicht ver�ndern werden

Cogitationis poenam nemo patitur

Wegen Gedanken wird man nicht bestraft

Begehen durch Unterlassen

stellvertretendes commodum � stellt einen Ersatzanspruch dar, der bei Unm�glichkeit der Leistung verlangt werden kann (� 285 BGB)

Anspruch auf Herausgabe aus ungerechtfertigter Bereicherung

gesetzliches R�ckforderungsrecht

Condictio ob causam finitam

Leistungskondiktion (� 812 Abs. 1 Satz 2 Fall 1 BGB)

Jede Handlung, die nicht hinweggedacht werden kann, ohne dass der Erfolg in seiner konkreten Gestalt entfiele (Kausalit�t)

Anerkennung vor dem Gericht

Confessio regina probationum

Das Gest�ndnis ist die K�nigin der Beweismittel

Confessio pro veritate accipitur

Das Gest�ndnis wird als Wahrheit angesehen

Contra facta non valent argumenta

Gegen Fakten helfen keine Argumente

contra rem iudicatam nemo audietur

Nach Rechtskraft einer Sache wird niemand mehr geh�rt werden

Verschulden im Einzelfall

Verschulden bei Vertragsschluss

Auswahlverschulden (vgl. � 831 BGB)

Verschulden in der Unterweisung

Cuius est commodum,eius est periculum

Wessen Gut, dessen ist die Gefahr (� 446 BGB)

Lateinischer Begriff / Satz

Da mihi facta, dabo tibi ius

Liefere mir die Tatsachen, dann werde ich dir das Recht geben. (vgl. �� 130, 253 ZPO)

nach der Rechtslage (von Rechts wegen)

Nach geltendem Recht/Gesetz

Diligentia quam in suis rebus

Die Sorgfalt in seinen eigenen Angelegenheiten

Dolo agit, qui petit, quod statim redditurus est

B�swillig handelt, wer fordert, was sofort zur�ckgew�hrt werden muss

Dolo facit, qui petit, quod statim redditurus est

Arglistig handelt, wer etwas verlangt, was er sofort wieder herausgeben m�sste

Vor der Tat vorliegender Vorsatz

Eventualvorsatz/bedingter Vorsatz

Vorsatz wird nicht vermutet

Nach der Tat vorliegender Vorsatz

Donatio inter virum et uxorem

Schenkung unter Ehegatten

Lateinischer Begriff / Satz

Ei incumbit probatio, qui dicit, non qui negat

Die Beweisf�hrung obliegt dem, der einen Anspruch behauptet, nicht aber der bestreitenden Partei

Ein Rechenfehler schadet nicht

Irrtum �ber eine Tatsache

wesentliche Elemente eines Rechtsgesch�ftes

Nach billigem und gutem Ermessen

zuvor, aus fr�herer Sicht

Nach dem Ermessen eines unparteiischen Sachverst�ndigen

Aus dem Grund des erteilten Auftrags

Ex iniuria ius non oritur

Aus Unrecht kann kein Recht erwachsen

hinterher, aus sp�terer Sicht

Aus dem Sinn des Gesetzes

Die Ausnahme best�tigt die Regel

Die Einrede der Anh�ngigkeit eines Rechtsstreites

rechtsvernichtende Einrede

Exceptio rei in iudicium deductae

Einrede der Streitanh�ngigkeit

Einrede der Rechtskraft einer Entscheidung

�berschreitung des Auftrages

Executio iuris non habet iniuriam

Die Vollstreckung des Rechts ist kein Unrecht

Lateinischer Begriff / Satz

Falsa demonstratio non nocet

Eine unrichtige Bezeichnung schadet nicht

Vertreter ohne Vertretungsmacht

vereinbarter Gerichtsstand

Gerichtsstand des Wohnortes des Beklagten

vereinbarter Gerichtsstand

Gerichtsstand des Wohnsitzes des Beklagten

Gerichtsstand der gelegenen Sache

Es ist ein Betrug, einen Betrug zu verbergen

Der Dieb ist immer im Verzug

Furiosi voluntas nulla est

Der Wille des Geisteskranken ist nichtig

Gebrauchsanma�ung (� 248b StGB)

Lateinischer Begriff / Satz

Die Gattung geht nicht unter

Lateinischer Begriff / Satz

Unkenntnis des Rechts schadet

Impossibilium nulla est obligatio

Zu Unm�glichem kann nicht verpflichtet werden

Im Zweifel gegen den Kl�ger

In dubio contra stipulatorem

Im Zweifel gegen den Gl�ubiger

Im Zweifel f�r den Angeklagten

In dubio pro reo iudicandum est

Im Zweifel ist f�r den Angeklagten zu entscheiden

unter Umgehung des Gesetzes

Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

In iudicando criminosa est celeritas

Eile beim Richten ist verbrecherisch

In praeteritum non vivitur

f�r die Vergangenheit lebt man nicht

Aufforderung zur Abgabe eines Angebots

Invitus agere nemo cogitur

Niemand wird gezwungen, eine Klage zu erheben

Bezeichnung des zust�ndigen Richters im Rechtsmittelrecht

Bezeichnung des zust�ndigen Richters im Rechtsmittelrecht

Der Richter rechnet nicht (vgl. � 319 ZPO)

Rechte an einer fremden Sache

Das Gericht kennt das Recht

Iure suo uti nemo cogitur

Von seinem Recht ist niemand verpflichtet Gebrauch zu machen

das Recht der letzten Instanz

Lateinischer Begriff / Satz

ein zweifelhaftes Gesetz bindet nicht

Das Gesetz soll ermahnen, nicht belehren

Lex posterior derogat legi priori

Ein sp�ter erlassenes Gesetz geht dem fr�heren vor

Lex posterior derogat priori

Das (zeitlich) sp�tere Gesetz hebt das fr�here auf

Lex proscipit, non descipit

Das Gesetz blickt nach vorn, nicht zur�ck

Lex specialis derogat legi generali

Das speziellere Gesetz geht dem Allgemeineren vor

Wert, den die Sache verk�rpert (Sachwerttheorie � 242 StGB)

Lateinischer Begriff / Satz

Auftrag auf den Todesfall

Manifesta non egent probatione

Was offensichtlich ist bedarf keines Beweises

Eigentums�bertragung an Grund- st�cken

Melior est conditio possidentis

Die bessere Lage ist die des Besitzers

Um Kleinigkeiten k�mmert sich der Richter nicht (vgl. � 153 StPO)

Lateinischer Begriff / Satz

Narra mihi factum dabo tibi ius

Erz�hle mir den Sachverhalt, und ich werde dar�ber Recht sprechen

Nicht zweimal gegen dasselbe

Es soll nicht zweimal in derselben Sache geklagt werden

Nicht �ber das Begehrte hinaus (vgl. �� 308 ZPO, 88 VwGO )

Negativa non sunt probanda

Das Nichtbestehen von Tatsachen braucht nicht bewiesen zu werden

Niemand ist Richter ohne Kl�ger

Nemo plus iuris transferre potest quam ipse habet

Niemand kann mehr Recht �bertragen als er selbst innehat

Nemo tenetur se ipsum accusare

Niemand kann gezwungen werden sich selber anklagen

Nemo testis in propria causa

niemand kann Zeuge in eigener Sache sein

Non ex regula jus sumatur, sed ex jure, quod est regula fiat

nicht aus Regeln ergibt sich das Gesetz, sondern umgekehrt

Nulla poena sine lege scripta

keine Strafe ohne Gesetz (Art. 103 II GG)

Kein Verbrechen ohne Gesetz

geschlossene Zahl (Zugangsbeschr�nkung von Bewerbern)

Lateinischer Begriff / Satz

das nebenbei Gesagte (nebenbei ge�u�erte Rechtsansicht)

vertragliche Verpflichtung

deliktische Verpflichtung

der bereits fest zur Tat entschlossene T�ter

Lateinischer Begriff / Satz

Vertr�ge sind einzuhalten

Vertragliches Abtretungsverbot (� 399 BGB)

V�terliche Gewalt �ber die Familie

aufhebend, die Sache erledigend

nach Eintritt der Rechtsh�ngigkeit bleibt die Zust�ndigkeit des Gerichts erhalten (vgl. z. B. � 261 ZPO)

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