Freund schuldet mir Geld was kann ich tun

Wenn Sie dem Herrn einen Betrag in Höhe von 80,00 € geliehen haben, schuldet er Ihnen natürlich die Rückzahlung dieses Betrages.

Einen solchen Anspruch (in dieser Höhe) kann man vor dem örtlichen (Wohnort des Herrn) Amtsgericht einklagen. Der Vertretung durch einen Rechtsanwalt bedarf es dabei nicht. Da ich Ihrer Anfrage jedoch entnehme, dass Sie das Geld schnellst möglich zurück haben möchten, rate ich Ihnen von einer solchen Klage (erst einmal) ab. Ein solches Verfahren kann nämlich sehr langwierig sein, zumal Sie beweisen können müssen, dass Sie dem Herrn den Betrag in Höhe von 80,00 Euro geliehen haben.

Ich rate Ihnen, gegen den Herrn (zunächst) im Wege des Mahnverfahrens vorzugehen, um Ihren Anspruch auf Rückzahlung der 80,00 € durchzusetzen.

Das Mahnverfahren ist ein schnelleres und kostengünstigeres Rechtsmittel, um Ihren Anspruch durchzusetzen. Auch hierbei müssen Sie sich keinen Anwalt „nehmen“.

Unter www.online-mahnantrag.de können Sie den Antrag zur Durchführung eines Mahnverfahrens selbst ausfüllen, ihn u. U. ausdrucken und dann an das in Ihrem Fall zuständige Mahngericht Hagen (Sie meinten doch Bottrop-Fuhlenbrock?) schicken.

Dem Schuldner wird nach Ihrer Antragstellung ein sogenannter Mahnbescheid zugestellt. Auf diesen kann er dann die Zahlung der 80,00 Euro an Sie leisten oder aber dem Mahnbescheid widersprechen.

Sie sollten in Ihrem Antrag angeben, dass Sie im Falle eines Widerspruchs die Abgabe an das zuständige Gericht beantragen, vor welchem Sie dann Ihren Anspruch durchsetzen könnten.

Widerspricht der Herr nicht, erhalten Sie einen Vollstreckungsbescheid. Mit diesem können Sie Ihre 80,00 Euro durch einen Gerichtsvollzieher „eintreiben“ lassen. Dazu müssten Sie den Vollstreckungsbescheid mit einem Auftrag zur Durchführung der Zwangsvollstreckung an die Gerichtsvollzieherverteilerstelle des zuständigen Amtsgerichts (Wohnort des Herrn) senden.

Die Kosten, die Ihnen durch die Einschlagung des Rechtsweges entstehen, müssen Sie zunächst vorleisten. Sollte er dem Mahnantrag jedoch nicht widersprechen oder im gerichtlichen Verfahren zur Rückzahlung an Sie verurteilt werden, müsste der Herr alle Kosten tragen.

Die Beantragung eines Mahnbescheides würde Sie (ohne Rechtsanwalt) zunächst 23,00 € kosten. Diese hätte der Herr Ihnen aber zu ersetzen, wenn Sie obsiegen.

Es tut mir sehr leid, dass Sie Ihr Geld jedoch auch durch das Mahnverfahren nicht bis zum Ende des Monats erhalten werden. Eine schnellere Lösung Ihres Problems existiert jedoch rechtlich leider nicht.

  1. Ratgeber
  2. Geld & Recht

Ratgeber Schulden : Was tun, wenn Freunde ihre Schulden nicht zurückzahlen?

Sie haben Geld verliehen und die versprochene Rückzahlung lässt auf sich warten? Zwischen guten Freunden oder Familienmitgliedern kann man das schon mal unter den Tisch fallen lassen. Doch was tun, wenn sich solche Situationen wiederholen oder wenn es sich um eine größere Summe handelt?

Sie haben Geld verliehen und die versprochene Rückzahlung lässt auf sich warten? Zwischen guten Freunden oder Familienmitgliedern kann man das schon mal unter den Tisch fallen lassen. Doch was tun, wenn sich solche Situationen wiederholen oder wenn es sich um eine größere Summe handelt?

Die Weihnachtsmarkt-Saison geht in eine neue Runde und damit das gemütliche Zusammenstehen am Glühweinstand mit Freunden oder Kollegen nach Feierabend. Da ist es meist gar kein Problem, wenn jemand mal den Geldbeutel vergessen hat – die paar Euro werden selbstverständlich ausgelegt. Unangenehm wird es jedoch, wenn die Person die geliehene Summe nicht von selbst wieder zurückzahlt. Mit den folgenden Tipps lassen sich Unannehmlichkeiten vermeiden.

Freundliche, aber direkte Gespräche führen

Zwischen Eltern und Kindern oder guten Freunden kommt es öfter vor, dass auch größere Summen verliehen werden. Wurde der Betrag nach längerer Zeit noch nicht zurückerstattet, ist es in Ordnung, das Gegenüber zu konfrontieren. Dabei ist zunächst das direkte Gespräch wichtig. Unpersönliche E-Mails, SMS oder Telefonate können schnell missverstanden werden. Die Auseinandersetzung sollte in einer entspannten Atmosphäre stattfinden und freundlich, aber dennoch bestimmt begonnen werden. Ein guter Gesprächsanfang ist zum Beispiel: „Wir haben euch gerne die 2.000 Euro geliehen. Wann könnt ihr uns das Geld zurückzahlen?“

Rückzahlungsplan erstellen

Es ist hilfreich, dem Schuldner einige Vorgaben zu machen, an die es sich zu halten gilt. Der wichtigste Anhaltspunkt ist hierbei eine feste Frist. Dem Freund oder Familienmitglied sollte klar sein, bis wann die Summe erstattet werden muss. Bei höheren Beträgen ist eine Ratenzahlung sinnvoll. Beispielsweise könnte man für den entsprechenden Zeitraum gemeinsam bei der Bank einen Dauerauftrag erstellen, sodass die Person die Summe nicht aktiv monatlich zurücklegen muss.

Überblick behalten: Bill-Splitting-Apps auf dem Smartphone nutzen

„Zusammen oder getrennt?“, fragt die Bedienung im Restaurant – woraufhin jedes Tischmitglied seine eigene Rechnung begleichen kann. Einfacher geht die Kostenaufteilung innerhalb einer Gruppe mit sogenannten Bill-Splitting-Apps. Diese sind besonders in Wohngemeinschaften beliebt: Mitglieder können für den Haushalt bezahlte Rechnungen einfach eintragen, woraufhin der Gesamtsaldo aller Beteiligten automatisch neu berechnet wird. Auch im Urlaub mit Freunden ermöglichen sie eine erheblich unkompliziertere und übersichtliche Ausgabenteilung.

Schulden direkt per Smartphone begleichen

Noch einfacher und bequemer ist es, Schulden erst gar nicht entstehen zu lassen. Einige Bankinstitute bieten mittlerweile kostenfrei die Möglichkeit an, kleinere Geldbeträge schnell und einfach mit dem Smartphone zu überweisen. So beispielsweise die Sparkasse mit ihrer App Kwitt: Hier können Nutzer nicht nur direkt Schulden begleichen – über Kwitt lassen sich auch freundliche Zahlungsaufforderungen verschicken, falls die Rückzahlung auf sich warten lässt.

Auf dem Weihnachtsmarkt erweist sich das Bezahlen per Handy ebenfalls als praktisch: In Skandinavien beispielsweise wird heute fast ausschließlich per sogenanntem „Mobile-Pay“ bezahlt. Am Glühweinstand in Deutschland macht es die innovative Funktion möglich, sich etwas Bargeld zu leihen und den Abend trotzdem gemütlich und schuldenfrei ausklingen zu lassen.

Kann man geliehenes Geld zurückfordern?

Die Schriftform ist nur bei Darlehensverträgen zwischen Verbrauchern und Unternehmern gesetzlich vorgeschrieben (§§ 488, 491 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)). Sie können Ihr geliehenes Geld also auch dann zurückfordern, wenn Sie das Geld ohne schriftlichen Vertrag übergeben haben.

Wie lange kann man geliehenes Geld zurückfordern?

Wenn Sie jemandem Geld geliehen haben, sollten Sie unbedingt sicherstellen, dass Ihr Rückzahlungsanspruch nicht verjährt. Grundsätzlich unterliegen alle Forderungen der Verjährung. Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre.

Was kann ich machen wenn jemand seine Schulden nicht bezahlt?

Wenn ein Schuldner trotz Mahnung einfach nicht zahlt oder die Zahlung sogar verweigert, sollten Sie auf keinen Fall abwarten, sich vertrösten lassen oder zögern. Gehen Sie massiv mithilfe eines Anwalts gegen den säumigen Schuldner vor und holen Sie sich das Ihnen zustehende Geld.

Wie treibt man Schulden ein?

Reagiert ein Schuldner nicht auf Zahlungsaufforderungen und außergerichtliche Mahnungen, haben Gläubiger verschiedene Möglichkeiten, um das Geld eintreiben zu lassen. Beispielsweise kann ein Inkassounternehmen beauftragt werden oder ihre Forderungen mittels einer Zwangsvollstreckung durchsetzen.