Familienkasse wer ist zuständig

Ein Anspruch auf Kindergeld besteht ab der Geburt des Kindes. Das Kindergeld bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres des Kindes gewährt werden.


Kindergeld erhalten Sie ab der Geburt bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres Ihres Kindes.

Kindergeld wird monatlich in folgender Höhe gezahlt:

◾für die ersten beiden Kinder jeweils 219 Euro,

◾für das dritte Kind 225 Euro,

◾für jedes weitere Kind 250 Euro

Das Kindergeld wird an die Person ausgezahlt, in deren Haushalt sich das Kind befindet. Lebt das Kind mit beiden Eltern zusammen, können diese bestimmen, wer von ihnen das Kindergeld erhalten soll.

Sie können sich hier entscheiden, ob in Ihrem Browser ein eindeutiger Webanalyse-Cookie abgelegt werden darf, um dem Betreiber der Website die Erfassung und Analyse verschiedener statistischer Daten zu ermöglichen. Wenn Sie mit der Erfassung einverstanden sind, aktivieren Sie bitte das Häkchen bei "Statistik". Nähere Informationen finden Sie in der .

Für die Festsetzung und Auszahlung des Kindergeldes ist ab 01.12.2022 die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit zuständig.

Unter Externer Link öffnet sich in neuem Fenster: www.familienkasse.de können Neuanträge auf Kindergeld gestellt, Veränderungen mitgeteilt und Nachweise einreicht werden.

Die Familienkasse ist eine dem Bundeszentralamt für Steuern (BzSt) unterstellte Finanzbehörde des Bundes, deren Aufgabe die Festsetzung und Auszahlung des Kindergeldes und Kinderzuschlages gemäß Bundeskindergeldgesetzt ist. Darum hat sich umgangssprachlich auch der Begriff Kindergeldkasse synonym zu Familienkasse eingebürgert. Die Verwaltung der Familienkasse obliegt der Bundesagentur für Arbeit.

Anspruch auf Zahlungen der Familienkasse des Bundes

  • Kindergeld

Anspruch auf Leistungen der Familienkasse haben alle Eltern oder Erziehungsberechtigten mit dauerhaftem Wohnsitz bzw. uneingeschränkter Steuerpflicht in Deutschland, die nicht im öffentlichen Dienst arbeiten oder einer Arbeit bei Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen des öffentlichen Rechts nachgehen.

  • Kinderzuschlag

Anspruch auf diese Zahlung der Kindergeldkasse haben Eltern und Alleinerziehende, die sich mit ihren unverheirateten Kindern unter 25 Jahren den gleichen Haushalt teilen. Anders als das Kindergeld, unterliegt der Kinderzuschlag einer gesetzlich festgelegten Einkommensgrenze.

Zentrale und dezentrale Familienkassen

In den meisten Fällen, in denen Anspruch auf Kindergeld oder Kinderzuschlag besteht, ist die Familienkasse des Bundes bei der Bundesagentur für Arbeit zuständig. Kindergeld-Berechtigte, deren Arbeitgeber im Bereich des öffentlichen Dienstes oder öffentlichen Rechtes angesiedelt sind, wenden sich bei Anspruch auf Zahlungen an separate Kindergeldkassen. Hierzu haben die öffentlich-rechtlichen Arbeitgeber ca. 8.000 dezentrale Familienkassen eingerichtet.

Es ist vorgesehen, dass die Zuständigkeit vereinheitlicht wird. Demnach sollen ab 2022 auch kindergeldberechtigte Angestellte im öffentlich-rechtlichen Apparat über die Kindergeldkasse der Agentur für Arbeit Kindergeld und Kinderzuschlag bekommen. Es ist allerdings derzeit (Stand: 2021) noch offen, ob anstelle der Bundesagentur für Arbeit ein bundesweit zuständiges Verwaltungsamt die Bearbeitung rund um das Kindergeld übernehmen wird.

Antrag auf Kindergeld bei der Familienkasse

Den Anspruch auf Kindergeld muss man bei der zuständigen Familienkasse schriftlich geltend machen, weil es sich im Sinne des Gesetzes eine Sozialleistung handelt. Wird bei der Kindergeldkasse einen entsprechenden Antrag gestellt, prüft die Familienkasse zunächst, ob Anspruch besteht. Wird der Antrag auf Beihilfe bewilligt, erhalten Kindergeldberechtigte die Unterstützung in Form monatlicher Auszahlungen.

Die Bearbeitung von Anträgen auf Kindergeld und Kinderzuschlag, sowie die Auszahlung der Leistungen, übernehmen die zuständigen Familienkassen der jeweiligen Länder.

Hinweis: Kindergeld kann seit einer gesetzlichen Reform 2018 nur noch bis zu 6 Monate rückwirkend beantragt werden. (§ 66, Abs. 3 Einkommenssteuergesetz (EstG))

Kindergeld und Kinderzuschlag bei der Steuer

Die Absetzbarkeit bzw. die Freibetragsgrenze von Kindergeld und Kinderzuschlag sind in der für einkommenssteuerpflichtige Eltern obligatorisch auszufüllenden Anlage Kind steuerlich geregelt.

Suchen

A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z #


SteuerSparErklärung 2023, Mac-Version - gewerbliche Lizenz

Die gewerbliche Lizenz gilt für 3 Arbeitsplätze und alle Anwender, die die Software im Rahmen einer entgeltlichen Hilfe in Steuersachen nutzen, also insbesondere beim Einsatz in steuerberatenden Berufen (Lohnsteuerhilfeverein, Steuerberater, Rechtsanwälte o.ä.).

Wer kümmert sich um das Kindergeld?

Die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit (BA) ist daher Ihre Ansprechpartnerin, wenn es um Kindergeld oder Kinderzuschlag geht. Wir bearbeiten Ihre Anträge und zahlen die Geldleistungen aus.

Welche Familienkasse ist für mich zuständig NRW?

Die Familienkasse NRW Ost der Bundesagentur für Arbeit mit Sitz in Dortmund ist zuständig für die Zahlung von Kindergeld und Kinderzuschlag.

Welche Familienkasse ist für mich zuständig Bayern?

Die Zuständigkeit der Familienkasse richtet sich in der Regel nach dem Wohnort. In einigen Regionen ist auch nur eine Behörde für mehrere Ortschaften vorgesehen. Wählen Sie aus der Liste die für Sie zuständige Familienkasse in Bayern.

Welche Familienkasse ist für mich zuständig Hamburg?

Seit dem 01.07.2020 ist die Zuständigkeit der Kindergeldzahlung für Beschäftigte des hamburgischen öffentlichen Dienstes auf die Bundesagentur für Arbeit - Familienkasse Nord - übergegangen.

Toplist

Neuester Beitrag

Stichworte