Dürfen mich meine Eltern mit 17 rausschmeißen

Krissy hat uns zu dem Thema geschrieben: "Ich habe von ein paar Freunden gehört, dass man auf das Kindergeld auch Rechte hat. "

Wer hätte nicht gerne über 200 Euro Taschengeld im Monat? Wohl jeder!

Dürfen mich meine Eltern mit 17 rausschmeißen
Dürfen mich meine Eltern mit 17 rausschmeißen

Ein Beitrag von kindersache 21. Dezember 2021

518 Kommentare

7855

Dürfen mich meine Eltern mit 17 rausschmeißen

©Alexas_Fotos, pixabay.de

Es ist so: Die Eltern bekommen für ihre Kinder das Kindergeld: Jeweils 219 € für die ersten beiden Kinder, 225 für das dritte und 250 € für jedes weitere Kind. Aber warum ist das so? Das hat seinen Grund: Das Kindergeld ist als Unterstützung für die Eltern gedacht.

Die Pflichten deiner Eltern

Deine Eltern sind nicht dazu verpflichtet, dir das Kindergeld auszuzahlen, solange du minderjährig bist und noch zuhause lebst. Allerdings sind sie dir gegenüber zum Unterhalt verpflichtet, solange du in der ersten Ausbildung oder im ersten Studium bist und dich nicht selbst versorgen kannst und selbst kein Einkommen hast. Das Kindergeld wird dem Unterhalt dann angerechnet. Nach dem Gesetz schulden die Eltern dem Kind nur eine (!) Ausbildung. Mit dem Abschluss der ersten Ausbildung hat das Kind dann die Möglichkeit sich seinen Lebensunterhalt selbst zu verdienen. Die Eltern haben damit ihre Pflicht getan.

Antrag auf Auszahlung

Wenn die Eltern trotz ihrer bestehenden Verpflichtung keinen Unterhalt leisten, kann die Familienkasse das Kindergeld auf Antrag des Kindes direkt an das Kind auszahlen. Voraussetzungen sind aber, dass das Kind volljährig ist (also über 18 Jahre) und einen eigenen Wohnsitz hat.

Der erste Schritt ist aber immer, die Eltern um Unterhalt zu bitten. Hier gibt es Richtwerttabellen, z.B. die so genannte Düsseldorfer Tabelle (gültig für die alten Bundesländer) und die so genannte Berliner Tabelle (gültig für die neuen Bundesländer). Darin steht, wie viel Unterhalt dem Kind zusteht.

Checkliste Kindergeld

Kindergeld gibt es:

  • ...für ein Kind bis zum vollendeten 25. Lebensjahr (verlängert um abgeleisteten Kriegs-/Ersatzdienst), das sich in Ausbildung befindet. Ob es sich um die erste oder zehnte Ausbildung handelt, spielt keine Rolle,
  • ...für ein Kind bis zum vollendeten 21. Lebensjahr, das arbeitsuchend gemeldet ist,
  • ...für ein Kind bis zum vollendeten 25. Lebensjahr, das ausbildungsplatzsuchend gemeldet ist,
  • ...für ein Kind bis zum vollendeten 25. Lebensjahr, das sich in der Übergangszeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten bis zur Dauer von 4 Monaten befindet (klassisch: Wartezeit zwischen Abitur und Studium),
  • ...für ein Kind, das ein Freiwilliges Soziales oder Ökologisches Jahr ableistet.
  • ...für ein Kind, das aufgrund einer Behinderung nicht in der Lage ist, sich selbst zu unterhalten, vorausgesetzt, die Behinderung ist vor dem 25. Lebensjahr eingetreten (eine Tätigkeit in beschützenden Werkstätten spricht nicht dagegen).

Wenn du persönliche Fragen zum Thema Kindergeld hast, kannst du uns gerne über das Kontaktformular schreiben.

Hinweis an Erwachsene: Dies ist eine Seite für Kinder! Wir bitten Sie daher, von Kommentaren zu diesem Thema abzusehen. Für Ihre Fragen sind die örtlichen Familienkassen zuständig.

  • Nächster Beitrag

Deine Meinung

  • Ist super

    1656
  • Ist lustig

    1386
  • Ist okay

    1271
  • Lässt mich staunen

    1153
  • Macht mich traurig

    1163
  • Macht mich wütend

    1554


Dein Kommentar

Hilfe zum Textformat

Speichern

Bitte dieses Feld leer lassen

Eure Kommentare

Dürfen mich meine Eltern mit 17 rausschmeißen

Gast schreibt am 10. Mai 2016

Tag, ich bin 17 und wollte mit freunden in urlaub fahren. Ich habe meinen Vater gefragt ob er mir es zahlt. Er weigert sich aber auch nur das geringste etwas zu zahlen. Was ist mein dad verplichtet zu zahlen? Essen? Fahrt? Unterkunft? Mir würde nur das Essensgeld reichen was sich bei mir grob auf 10€ am tag belaufen würde. Da Essen ja zum Unterhalt gehört hatte ich gedacht er müsste das zahlen. Vielen Dank für eure Bemühungen.

[Anmerkung der Redaktion: Hallo! Klar, deine Eltern sind unterhaltspflichtig für dich. Sie müssen dich unterstützen, solange du dich noch in der Ausbildung befindest und dich noch nicht selbst finanzieren kannst. Da du ab 18 Jahren volljährig bist, musst du dich um die Einforderung deiner Rechte (dazu gehört auch das Recht auf Unterhalt) selbst kümmern. Aus der sogenannten Düsseldorfer Tabelle (siehe Internet) kannst du entnehmen, auf welchen Betrag du Anspruch hast. Falls deine Eltern dir nichts zahlen sollten, kannst du den Unterhalt notfalls über das Familiengericht einklagen. Viele Grüße, dein ks-Team]

Kann ich mein Kind aus dem Haus werfen?

Dem volljährigen Kind steht dabei kein Recht mehr zu, in der elterlichen Wohnung zu leben. In der von den Eltern bewohnten Wohnung steht den Eltern das Hausrecht zu. Danach können sie auch von ihrem volljährigen Kind verlangen, dass dieses auszieht.

Wie bekomme ich meine Kinder aus dem Haus?

Prinzipiell haben Eltern das Recht, ihre volljährigen Kinder vor die Tür zu setzen. Im Fachjargon können sie ihren Kindern ohne Begründung ein Hausverbot erteilen. "Im Einzelfall sollte jedoch immer ein einvernehmlicher Auszug eines volljährigen Kindes aus der elterlichen Wohnung angestrebt werden", so die Expertin.