Bauschutt illegal gelagert wer ist zuständig

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Bauschutt illegal gelagert wer ist zuständig

Bild: Umwelt- und Naturschutzamt CW

Wenn Müll nicht in den dafür vorgesehenen Containern entsorgt wird und stattdessen auf Grundstücken lagert, kann dies eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellen.
Abfälle sind aus diesem Grunde ordnungsgemäß und vor allem zeitnah (regelmäßig) zu entsorgen.
Die bezirklichen Umwelt- und Naturschutzämter, oder die entsprechenden Ordnungsämter (für Spandau) sind für die Durchsetzung einer ordnungsgemäßen Entsorgung zuständig, wenn es sich um wilde Abfallablagerungen auf Privatgrundstücken handelt.

Ordnung der Beseitigung
Abfälle dürfen zum Zweck der Beseitigung nur in den dafür zugelassenen Anlagen oder Einrichtungen (Abfallbeseitigungsanlagen) behandelt, gelagert oder abgelagert werden.
Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig Abfälle, die er nicht verwertet, außerhalb einer Abfallbeseitigungsanlage behandelt, lagert oder ablagert.
Diese Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu fünfzigtausend Euro geahndet werden.
Weitergehende Entsorgungspflichten ergeben sich aus der landesspezifischen Regelung.

Pflichten der Abfallbesitzer
Die auf den Grundstücken angefallenen Abfälle sind in die dafür aufgestellten Abfuhrbehälter einzufüllen; insbesondere sind auch die Mieter der Grundstücke verpflichtet, sich ausschließlich der aufgestellten Abfuhrbehälter zu bedienen.

Getrennthaltung von Abfällen Um eine Abfallverwertung zu ermöglichen, sollen insbesondere folgende Abfallfraktionen getrennt gesammelt werden:

  • Papier, Pappe, Karton
  • Glas
  • Kunststoffe
  • organische Abfälle
  • Metalle
  • Elektrogeräte
  • Sperrmüll

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Zuständigkeiten und Befugnisse bei der Verfolgung illegaler Abfallentsorgung

Abfälle dürfen nur in dafür zugelassenen Abfallentsorgungsanlagen entsorgt werden. Verstöße gegen diese Vorgabe, wie z. B. das Wegwerfen, Lagern oder Verbrennen von Abfällen außerhalb dafür zugelassener Anlagen, werden von den Abfallbehörden als Ordnungswidrigkeit verfolgt. In besonders schweren Fällen wird die Polizei / Staatsanwaltschaft wegen Verdachts auf Vorliegen einer Straftat eingeschaltet.

Die Abfallbehörden veranlassen die ordnungsgemäße Entsorgung illegal gelagerter Abfälle.

Hierbei sind Städte und Gemeinden als Abfallbehörden zuständig für Abfälle,

  • die ausschließlich abgelagert (abgestellt oder weggeworfen) werden und sich
  • außerhalb von genehmigungsbedürftigen Anlagen befinden.

Das Regierungspräsidium als Abfallbehörde ist zuständig, sofern sich die Abfälle

  • in einer genehmigungspflichtigen Anlage befinden oder
  • behandelt (z. B. verbrannt) werden.

Diese Zuständigkeit des Regierungspräsidiums erstreckt sich auch auf genehmigungsbedürftige Abfallentsorgungsanlagen (nach Bundes-Immissionsschutz-Gesetz (BImSchG), Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) oder Bauordnung), die ohne die dazu erforderliche Genehmigung betrieben werden

Bei ungenehmigt betriebenen (illegalen) Anlagen kann das RP die Stilllegung oder Beseitigung anordnen und diese Anordnung auch mit Vollstreckungsmaßnahmen durchsetzen.

Bußgeldkatalog Baden-Württemberg (gültig seit: 2004)

OrdnungswidrigkeitGeldbuße (in €)
Gegenstände des Hausmülls (ohne Sperrmüll) behandelt, lagert oder ablagert, z. B. durch Wegwerfen, Liegenlassen, Vergraben, Wegschütten, Verbrennen
- soweit sie unbedeutender Art sind, z. B. Zigarettenschachtel, Pappbecher, Pappteller, Papierstück, Taschentuch, Inhalt von Aschenbechern, Stoffreste, Obst- und Lebensmittelreste (Bananenschale etc.), flüssige Abfälle bis 1/2 l (Spülmittel, Farbreste etc.) 10 - 25
- mehrere Gegenstände unbedeutender Art bzw. Gegenstände von gewisser Bedeutung, z. B. Zeitung, Illustrierte, Plastikbeutel, Tasche, Sack, Plastikflasche, Verpackungsmaterial, Schachtel, Karton, Geschirr, Kochtopf, Blechdose, Kleidungsstück, flüssige Abfälle von 1/2 l bis 1 l 25 - 75
- eine Menge über 2 kg bzw. über 2 l 75 - 500
- scharfkantige, ätzende und schneidende Gegenstände, z. B. Glasflaschen, Glasscherben, rostige Nägel, Blech- und Eisenreste 25 - 100
Gegenstände des Sperrmülls mit Ausnahme von Fahrzeugen, Autoreifen, Bauschutt und pflanzlichen Abfällen behandelt, lagert oder ablagert
- Einzelstücke kleineren Umfangs, z. B. Radio, Fernseher, Küchenmaschine, Koffer, Matratze, Rasenmäher, Kinderwagen, Kinderauto, Dreirad, Waschschüssel, Fensterladen, Stuhl, Schränkchen, Bilderrahmen, Kisten, Schlitten, Korb 50 - 200
- mehrere Einzelstücke kleineren Umfangs bzw. Einzelstücke größeren Umfangs, z. B. Kühlschrank, Waschmaschine, Nähmaschine, Ofen, Heizkörper, Boiler, Schrank, Kommode, Bettgestell, Badewanne, Tür, Leiterwagen 100 - 300
- mehrere Einzelstücke bzw. eine Menge bis 1 m³ oder 200 kg 100 - 500
- Sperrmüll über 1 m³ bzw. über 200 kg 500 - 2.500
Altreifen behandelt, lagert oder ablagert
- Mengen bis zu 5 Stück 75 - 200
- größere Mengen 200 - 2.500
Autowracks und Ähnliches ...
... lagert oder ablagert
- Moped oder Motorrad: bei sofortiger Beseitigung/sonst 50 - 150/150 - 250
- Pkw: bei sofortiger Beseitigung/sonst 150 - 300/300 - 1.250
- Lkw, Anhänger, Traktor, Wohnwagen, Omnibus: bei sofortiger Beseitigung/sonst 400 - 750/750 - 2.500
... behandelt (z. B. Fahrzeuge ausbrennt): Einzelfall/sonst 400 - 1.500/1.000 - 5.000
Bauschutt lagert oder ablagert
- Menge bis 1 m³ 50 - 250
- Menge bis 5 m³ 250 - 750
- Menge über 5 m³ 750 - 2.500
schlammige Stoffe ablagert (z. B. Fäkalien, Klärschlamm und Abfälle aus Massentierhaltungen)
- Verunreinigung durch kleine Mengen von Fäkalien (z. B. Hundekot an Orten, an denen besondere Beeinträchtigungen auftreten, insbesondere auf Gehwegen und Kinderspielplätzen) 10 - 50
- Menge bis 1 m³ 50 - 250
- Menge bis 5 m³ 250 - 750
- Menge über 5 m³ 750 - 2.500
Schlachtabfälle und Tierkadaver behandelt, lagert oder ablagert
- Menge bis 20 kg 25 - 150
- Menge darüber 150 - 2.500
- pflanzliche Abfälle behandelt, lagert oder ablagert
- Menge bis 1 Eimer 10 - 25
- Menge bis 1 Handwagen oder Kofferraum 25 – 50
- Menge bis 1 Lastwagenfuhre 50 – 300
- Menge darüber 300 - 1.500
Sonstige Verstöße
- Geruchsbelästigung 10 - 20
- Rauchbelästigung 25 - 150
- Anzeigepflichtverletzung 10 - 25
- Verstoß gegen Zeitvorschrift 20 - 40
- Verstoß gegen vorgesehene Orte 25 - 50
- Anzünden von Feuer bei starkem Wind 50 - 500
- Vorzeitiges Verlassen der Feuerstelle 50 - 750
- gleichzeitiges Inbrandsetzen größerer Flächen 50 - 1.500
- Sichtbehinderung auf öffentlichen Verkehrsflächen 50 - 1.500

Bußgeldkatalog Bayern (gültig seit: 2011)

OrdnungswidrigkeitGeldbuße (in €)
Gegenstände des Hausmülls (ohne Sperrmüll) behandelt, lagert oder ablagert, z. B. durch Wegwerfen, Liegenlassen, Vergraben, Wegschütten, Verbrennen
- soweit sie unbedeutender Art sind, z. B. Zigarettenschachtel, Pappbecher, Pappteller, Papierstück, Taschentuch, Inhalt von Aschenbechern, Stoffreste, Obst- und Lebensmittelreste (Bananenschale etc.), flüssige Abfälle bis 1/2 l (Spülmittel, Farbreste etc.) 20
- mehrere Gegenstände unbedeutender Art bzw. Gegenstände von gewisser Bedeutung, z. B. Zeitung, Illustrierte, Plastikbeutel, Tasche, Sack, Plastikflasche, Verpackungsmaterial, Schachtel, Karton, Geschirr, Kochtopf, Blechdose, Kleidungsstück, flüssige Abfälle von 1/2 l bis 1 l 35
- eine Menge bis 2 kg bzw. 2 l 35 - 80
- eine Menge über 2 kg bzw. über 2 l 80 - 320
- scharfkantige, ätzende und schneidende Gegenstände, z. B. Glasflaschen, Glasscherben, rostige Nägel, Blech- und Eisenreste 35 - 80
Gegenstände des Sperrmülls mit Ausnahme von Fahrzeugen, Autoreifen, Bauschutt und pflanzlichen Abfällen behandelt, lagert oder ablagert
- Einzelstücke kleineren Umfangs, z. B. Radio, Fernseher, Küchenmaschine, Koffer, Matratze, Rasenmäher, Kinderwagen, Kinderauto, Dreirad, Waschschüssel, Fensterladen, Stuhl, Schränkchen, Bilderrahmen, Kisten, Schlitten, Korb 80 - 240
- mehrere Einzelstücke kleineren Umfangs bzw. Einzelstücke größeren Umfangs, z. B. Kühlschrank, Waschmaschine, Nähmaschine, Ofen, Heizkörper, Boiler, Schrank, Kommode, Bettgestell, Badewanne, Tür, Leiterwagen 160 - 500
- mehrere Einzelstücke bzw. eine Menge bis 1 m³ oder 100 kg 160 - 700
- Sperrmüll über 1 m³ bzw. über 100 kg 700 - 2500
Altreifen behandelt, lagert oder ablagert
- Mengen bis zu 5 Stück 110 - 330
- größere Mengen 330 - 1600
Autowracks und Ähnliches ...
... lagert oder ablagert
- Fahrrad: bei sofortiger Beseitigung/sonst 35 - 80/80 - 160
- Moped oder Motorrad: bei sofortiger Beseitigung/sonst 80 - 160/160 - 320
- Pkw: bei sofortiger Beseitigung/sonst 160 - 320/500 - 2.000
- Lkw, Anhänger, Traktor, Wohnwagen, Omnibus: bei sofortiger Beseitigung/sonst 500 - 800/800 - 3.200
... behandelt (z. B. Fahrzeuge ausbrennt): Einzelfall/sonst 500 - 1.300/800 - 8.000
Bauschutt lagert oder ablagert
- Menge bis 1 m³ 80 - 400
- Menge bis 5 m³ 400 - 1.000
- Menge über 5 m³ 1.000 - 2.500
schlammige Stoffe ablagert (z. B. Fäkalien, Klärschlamm und Abfälle aus Massentierhaltungen)
- Verunreinigung durch kleine Mengen von Fäkalien (z. B. Hundekot an Orten, an denen besondere Beeinträchtigungen auftreten, insbesondere auf Gehwegen und Kinderspielplätzen) 20 - 150
- Menge bis 1 m³ 80 - 400
- Menge bis 5 m³ 400 - 800
- Menge über 5 m³ 800 - 2.400
Schlachtabfälle und Tierkadaver behandelt, lagert oder ablagert
- Menge bis 20 kg 40 - 160
- Menge darüber 160 - 1.600
pflanzliche Abfälle behandelt, lagert oder ablagert
- Menge bis 1 Eimer 10 - 35
- Menge bis 1 Handwagen oder Kofferraum 50
- Menge bis 1 Lastwagenfuhre 80 - 320
- Menge darüber 320 - 1.300
Sonstige Verstöße
- Geruchsbelästigung 20
- Verstoß gegen Zeitvorschrift 35
- Verstoß gegen vorgesehene Orte 35
- Anzünden von Feuer bei starkem Wind 80 - 460
- gleichzeitiges Inbrandsetzen größerer Flächen 475 - 1.300
- Sichtbehinderung auf öffentlichen Verkehrsflächen 80 - 1.600
- Anzeigepflichtverletzung 20

Bußgeldkatalog Berlin (gültig seit: 2006)

OrdnungswidrigkeitGeldbuße (€)
Gegenstände des Hausmülls (ohne Sperrmüll) behandelt, lagert oder ablagert, z. B. durch Wegwerfen, Liegenlassen, Vergraben, Wegschütten, Verbrennen
- soweit sie unbedeutender Art sind, z. B. Zigarettenschachtel, Pappbecher, Pappteller, Papierstück, Taschentuch, Inhalt von Aschenbechern, Stoffreste, Obst- und Lebensmittelreste (Bananenschale etc.), flüssige Abfälle bis 1/2 l (Spülmittel, Farbreste etc.) 30
- mehrere Gegenstände unbedeutender Art bzw. Gegenstände von gewisser Bedeutung, z. B. Zeitung, Illustrierte, Plastikbeutel, Tasche, Sack, Plastikflasche, Verpackungsmaterial, Schachtel, Karton, Geschirr, Kochtopf, Blechdose, Kleidungsstück, flüssige Abfälle von 1/2 l bis 1 l 35
Ablagern von schlammigen Stoffen (z. B. Fäkalien, Klärschlamm) und Abfällen von Massentierhaltung außerhalb zugelassener Anlagen oder Einrichtungen (Abfallbeseitigungsanlagen) mit der Folge von Verunreinigungen durch kleine Mengen von Fäkalien 10 - 20

Bußgeldkatalog Brandenburg (gültig seit: 1995)

OrdnungswidrigkeitGeldbuße (€)
Gegenstände des Hausmülls (ohne Sperrmüll) behandelt, lagert oder ablagert, z. B. durch Wegwerfen, Liegenlassen, Vergraben, Wegschütten, Verbrennen
- soweit sie unbedeutender Art sind, z. B. Zigarettenschachtel, Pappbecher, Pappteller, Papierstück, Taschentuch, Inhalt von Aschenbechern, Stoffreste, Obst- und Lebensmittelreste (Bananenschale etc.), flüssige Abfälle bis 1/2 l (Spülmittel, Farbreste etc.) 15
- mehrere Gegenstände unbedeutender Art bzw. Gegenstände von gewisser Bedeutung, z. B. Zeitung, Illustrierte, Plastikbeutel, Tasche, Sack, Plastikflasche, Verpackungsmaterial, Schachtel, Karton, Geschirr, Kochtopf, Blechdose, Kleidungsstück, flüssige Abfälle von 1/2 l bis 1 l 20
- eine Menge bis 2 kg bzw. bis 2 l 20 - 50
- eine Menge über 2 kg bzw. über 2 l 50 - 200
- scharfkantige, ätzende und schneidende Gegenstände, z. B. Glasflaschen, Glasscherben, rostige Nägel, Blech- und Eisenreste 20 - 50
Gegenstände des Sperrmülls behandelt, ablagert, lagert
- Einzelstücke kleineren Umfangs, z. B. Radio, Fernseher, Küchenmaschine, Koffer, Matratze, Rasenmäher, Kinderwagen, Kinderauto, Dreirad, Waschschüssel, Fensterladen, Stuhl, Schränkchen, Bilderrahmen, Kisten, Schlitten, Korb 37,50 - 150
- mehrere Einzelstücke kleineren Umfangs bzw. Einzelstücke größeren Umfangs, z. B. Kühlschrank, Waschmaschine, Nähmaschine, Ofen, Heizkörper, Boiler, Schrank, Kommode, Bettgestell, Badewanne, Tür, Leiterwagen 100 - 300
- mehrere Einzelstücke bzw. eine Menge bis 1 m³ oder 100 kg 100 - 300
- Sperrmüll über 1 m³ bzw. über 100 kg 400 - 1.500
Altreifen behandelt, lagert oder ablagert
- 1 Stück 30
- Mengen bis zu 5 Stück 75 - 200
- größere Mengen 200 - 1.000
Autowracks und Ähnliches lagert, ablagert
- Fahrrad: bei sofortiger Beseitigung/sonst 20 - 50/100 - 200
- Moped oder Motorrad: bei sofortiger Beseitigung/sonst 50 - 100/100 - 400
- Pkw: bei sofortiger Beseitigung/sonst 150 - 500/500 - 4.000
- Lkw, Anhänger, Traktor, Wohnwagen, Omnibus: bei sofortiger Beseitigung/sonst 400 - 2.000/1.000 - 5.000
- Einzelfall 300 - 2.500
- sonst 1.000 - 10.000
Bauschutt lagert, ablagert oder behandelt
- Menge bis 1/2 m³ 37,50
- Menge bis 1 m³ 50 - 250
- Menge bis 5 m³ 250 - 600
- Menge über 5 m³ 600 - 1.500
schlammige Stoffe ablagert (z. B. Fäkalien, Klärschlamm und Abfälle aus Massentierhaltungen)
- Verunreinigung durch kleine Mengen von Fäkalien (z. B. Hundekot an Orten, an denen besondere Beeinträchtigungen auftreten, insbesondere auf Gehwegen und Kinderspielplätzen) 10 - 20
- Menge bis 1 m³ 50 - 250
- Menge über 5 m³ 200 - 500
- Menge bis 20 m³ 500 - 1.500
- Menge bis 100 m³ 1.500 - 10.000
- Menge über 100 m³ 10.000 - 50.000
Schlachtabfälle und Tierkadaver behandelt, lagert oder ablagert
- Menge bis 20 kg 20 - 100
- Menge darüber 100 - 1.000

Bußgeldkatalog Bremen (gültig seit: 2008)

OrdnungswidrigkeitGeldbuße (€)
Gegenstände des Hausmülls (ohne Sperrmüll) behandelt, lagert oder ablagert, z. B. durch Wegwerfen, Liegenlassen, Vergraben, Wegschütten, Verbrennen
- soweit sie unbedeutender Art sind, z. B. Zigarettenschachtel, Pappbecher, Pappteller, Papierstück, Taschentuch, Inhalt von Aschenbechern, Stoffreste, Obst- und Lebensmittelreste (Bananenschale etc.), flüssige Abfälle bis 1/2 l (Spülmittel, Farbreste etc.) 20
- mehrere Gegenstände unbedeutender Art bzw. Gegenstände von gewisser Bedeutung, z. B. Zeitung, Illustrierte, Plastikbeutel, Tasche, Sack, Plastikflasche, Verpackungsmaterial, Schachtel, Karton, Geschirr, Kochtopf, Blechdose, Kleidungsstück, flüssige Abfälle von 1/2 l bis 1 l 25
- eine Menge bis 2 kg bzw. bis 2 l 25 - 75
- eine Menge über 2 kg bzw. über 2 l 75 - 1.000
- scharfkantige, ätzende und schneidende Gegenstände, z. B. Glasflaschen, Glasscherben, rostige Nägel, Blech- und Eisenreste 20 - 250
Schadstoffe wie Lacke, Batterien, Chemikalien, Abbeizmittel, Altöl 50 - 2.500
Sperrige Gegenstände behandelt, ablagert, lagert
- Einzelstücke kleineren Umfangs, z. B. Koffer, Matratze, Kinderwagen, Kinderauto, Dreirad, Waschschüssel, Fensterladen, Stuhl, Schränkchen, Bilderrahmen, Kisten, Schlitten, Korb 50 - 200
- mehrere Einzelstücke kleineren Umfangs bzw. Einzelstücke größeren Umfangs, z. B. Ofen, Schrank, Kommode, Bettgestell, Badewanne, Tür, Leiterwagen 100 - 400
- mehrere Einzelstücke bzw. eine Menge bis 1 m³ oder 100 kg 100 - 500
- Sperrmüll über 1 m³ bzw. über 100 kg 500 - 2.500
Sperrmüll mit schadstoffhaltigen Bestandteilen (Kühlschrank, asbesthaltiger Heizkörper etc.) 150 - 2.500
Elektro- und Elektronikgeräte
- Einzelstücke von Haushaltskleingeräten wie z. B. Rasenmäher, Staubsauger, Toaster, Küchenmaschine, Bohrmaschine. Nähmaschine 50 - 200
- mehrere Einzelstücke von Haushaltskleingeräten oder Einzelstücke von Haushaltsgroßgeräten wie z. B. Waschmaschine, - Wäschetrockner, elektr. Heizgeräte, elektr. Heizkörper 100 - 400
- schadstoffhaltige Elektrogeräte wie z. B. Fernseher, Monitore, Kühlgeräte, Leuchtstoffröhren 150 - 2.500
Altreifen behandelt, lagert oder ablagert
- Mengen bis zu 5 Stück 75 - 250
- größere Mengen 250 - 5.000
Autowracks und Ähnliches lagert, ablagert, behandelt
- Moped oder Motorrad 100 - 400
- Pkw 200 - 2.000
- Lkw, Anhänger, Traktor, Wohnwagen, Omnibus 400 - 4.000
Bauschutt lagert, ablagert oder behandelt
- Menge bis 1 m³ 50 - 400
- Menge bis 5 m³ 400 - 800
- Menge über 5 m³ 800 - 5.000
Bauabfälle mit schädlichen Verunreinigungen 500 - 25.000
schlammige Stoffe ablagert (z. B. Fäkalien, Klärschlamm und Abfälle aus Massentierhaltungen)
- Verunreinigung durch kleine Mengen von Fäkalien (z. B. Hundekot an Orten, an denen besondere Beeinträchtigungen auftreten, insbesondere auf Gehwegen und Kinderspielplätzen) 35 - 70
- Menge bis 1 m³ 50 - 400
- Menge bis 5 m³ 400 - 800
- Menge über 5 m³ 800 - 5.000
Schlachtabfälle und Tierkadaver behandelt, lagert oder ablagert
- Menge bis 20 kg 25 - 150
- Menge darüber 150 - 2.500
pflanzliche Abfälle behandelt, lagert oder ablagert
- Menge bis 1 Eimer 20 - 50
- Menge bis 1 Handwagen oder Kofferraum 50 - 100
- Menge bis 1 Lastwagenfuhre 100 - 500
- Menge darüber 500 - 2.000

Bußgeldkatalog Hamburg (gültig seit: 2013)

OrdnungswidrigkeitGeldbuße (€)
Gegenstände des Hausmülls (ohne Sperrmüll) behandelt, lagert oder ablagert, z. B. durch Wegwerfen, Liegenlassen, Vergraben, Wegschütten, Verbrennen
- soweit sie unbedeutender Art sind, z. B. Zigarettenschachtel, Pappbecher, Pappteller, Papierstück, Taschentuch, Inhalt von Aschenbechern, Stoffreste, Obst- und Lebensmittelreste (Bananenschale etc.), flüssige Abfälle bis 1/2 l (Spülmittel, Farbreste etc.) 35 - 70
- mehrere Gegenstände unbedeutender Art bzw. Gegenstände von gewisser Bedeutung, z. B. Zeitung, Illustrierte, Plastikbeutel, Tasche, Sack, Plastikflasche, Verpackungsmaterial, Schachtel, Karton, Geschirr, Kochtopf, Blechdose, Kleidungsstück, flüssige Abfälle von 1/2 l bis 1 l 50 - 100
- eine Menge über 2 kg bzw. über 2 l 120 - 600
- scharfkantige, ätzende und schneidende Gegenstände, z. B. Glasflaschen, Glasscherben, rostige Nägel, Blech- und Eisenreste 75 - 300
Gegenstände des Sperrmülls mit Ausnahme von Fahrzeugen, Autoreifen, Bauschutt und pflanzlichen Abfällen behandelt, lagert oder ablagert
- Einzelstücke kleineren Umfangs, z. B. Radio, Fernseher, Küchenmaschine, Koffer, Matratze, Rasenmäher, Kinderwagen, Kinderauto, Dreirad, Waschschüssel, Fensterladen, Stuhl, Schränkchen, Bilderrahmen, Kisten, Schlitten, Korb 75 - 250
- mehrere Einzelstücke kleineren Umfangs bzw. Einzelstücke größeren Umfangs, z. B. Kühlschrank, Waschmaschine, Nähmaschine, Ofen, Heizkörper, Boiler, Schrank, Kommode, Bettgestell, Badewanne, Tür, Leiterwagen 150 - 1.000
- mehrere Einzelstücke bzw. eine Menge bis 1 m³ oder 100 kg 250 - 2.000
- Sperrmüll über 1 m³ bzw. über 100 kg 400 - 2.000
Altreifen behandelt, lagert oder ablagert: pro Stück 75
Autowracks und Ähnliches lagert, ablagert
- Fahrrad 100
- Moped oder Motorrad 250
- Pkw 500
- Lkw, Anhänger, Traktor, Wohnwagen, Omnibus 1.000 - 2.000
Fahrzeuge behandelt (z.B. ausbrennt): je Fahrzeug 150 - 1.000
Bauschutt lagert, ablagert oder behandelt
- Menge bis 1 m³ 50 - 300
- Menge bis 5 m³ 300 - 800
- Menge über 5 m³ 800 - 3.000
schlammige Stoffe ablagert (z. B. Fäkalien, Klärschlamm und Abfälle aus Massentierhaltungen)
- Verunreinigung durch kleine Mengen von Fäkalien (z. B. Hundekot an Orten, an denen besondere Beeinträchtigungen auftreten, insbesondere auf Gehwegen und Kinderspielplätzen) 30 - 100
- Menge bis 1 m³ 100 - 300
- Menge bis 5 m³ 300 - 800
- Menge über 5 m³ 800 - 3.000
Schlachtabfälle und Tierkadaver behandelt, lagert oder ablagert
- Menge bis 20 kg 50 - 200
- Menge darüber 200 - 2.000
pflanzliche Abfälle behandelt, lagert oder ablagert
- Menge bis 1 Eimer 50
- Menge bis 1 Handwagen oder Kofferraum 100
- Menge bis 1 Lastwagenfuhre 100 - 500
- Menge darüber 500 - 2.000
Lagern oder Ablagern von gefährlichen Abfällen wie z.B. Medikamente, Leuchtstoffröhren, Lösemittel, Farbreste, Öl, Chemikalien
- bis 2 l oder 2 kg 300 - 1.500
- darüber 600 - 5.000

Bußgeldkatalog Hessen (gültig seit: 2003)

OrdnungswidrigkeitGeldbuße (€)
Gegenstände des Hausmülls (ohne Sperrmüll) behandelt, lagert oder ablagert, z. B. durch Wegwerfen, Liegenlassen, Vergraben, Wegschütten, Verbrennen
- soweit sie unbedeutender Art sind, z. B. Zigarettenschachtel, Pappbecher, Pappteller, Papierstück, Taschentuch, Inhalt von Aschenbechern, Stoffreste, Obst- und Lebensmittelreste (Bananenschale etc.), flüssige Abfälle bis 1/2 l (Spülmittel, Farbreste etc.) 10
- mehrere Gegenstände unbedeutender Art bzw. Gegenstände von gewisser Bedeutung, z. B. Zeitung, Illustrierte, Plastikbeutel, Tasche, Sack, Plastikflasche, Verpackungsmaterial, Schachtel, Karton, Geschirr, Kochtopf, Blechdose, Kleidungsstück, flüssige Abfälle von 1/2 l bis 1 l 20
- eine Menge bis 2 kg bzw. bis 2 l 20 - 50
- eine Menge über 2 kg bzw. über 2 l 50 - 1.500
- scharfkantige, ätzende und schneidende Gegenstände, z. B. Glasflaschen, Glasscherben, rostige Nägel, Blech- und Eisenreste 20 - 100
Schadstoffe wie Lacke, Batterien, Chemikalien, Abbeizmittel 50 - 1.500
Gegenstände des Sperrmülls mit Ausnahme von Fahrzeugen, Autoreifen, Bauschutt und pflanzlichen Abfällen behandelt, lagert oder ablagert
- Einzelstücke kleineren Umfangs, z. B. Radio, Fernseher, Küchenmaschine, Koffer, Matratze, Rasenmäher, Kinderwagen, Kinderauto, Dreirad, Waschschüssel, Fensterladen, Stuhl, Schränkchen, Bilderrahmen, Kisten, Schlitten, Korb 50 - 150
- mehrere Einzelstücke kleineren Umfangs bzw. Einzelstücke größeren Umfangs, z. B. Kühlschrank, Waschmaschine, Nähmaschine, Ofen, Heizkörper, Boiler, Schrank, Kommode, Bettgestell, Badewanne, Tür, Leiterwagen 100 - 300
- mehrere Einzelstücke bzw. eine Menge bis 1 m³ oder 100 kg 100 - 400
- Sperrmüll über 1 m³ bzw. über 100 kg 400 - 1.500
Sperrmüll mit schadstoffhaltigen Bestandteilen (Kühlschrank, asbesthaltiger Heizkörper etc.) 150 - 2.500
Altreifen behandelt, lagert oder ablagert
- Mengen bis zu 5 Stück 75 - 200
- größere Mengen 200 - 1.000
Autowracks und Ähnliches lagert, ablagert
- Fahrrad: bei sofortiger Beseitigung/sonst 20 - 50/50 - 100
- Moped oder Motorrad: bei sofortiger Beseitigung/sonst 50 - 100/100 - 200
- Pkw: bei sofortiger Beseitigung/sonst 100 - 300/300 - 1.500
- Lkw, Anhänger, Traktor, Wohnwagen, Omnibus: bei sofortiger Beseitigung/sonst 300 - 1.000/1.000 - 3.000
Fahrzeuge: Einzelfall/sonst 300 - 500/500 - 5.000
sonstige mit Betriebsstoffen behaftete Teile (z.B. Fahrzeug- und andere Maschinenteile) behandelt, lagert oder ablagert
- Fahrzeugbatterie (je Stück) 25 - 100
- Einzelstücke kleineren Umfangs 100 - 200
- mehrere Einzelstücke 150 - 400
- mehrere Einzelstücke bzw. eine Menge bis 1 m³ oder 100 kg 250 - 500
- mehrere Einzelstücke bzw. eine Menge über 1 m³ oder 100 kg (z.B. komplette Industriemaschinen) 500 - 5.000
Altöle u. Ä. lagert, ablagert, behandelt (z.B. in geschlossenen Kanister oder offenen Eimer/Behältnissen)
- Mengen bis 5 l 25 - 50
- Mengen bis 20 l 50 - 250
- Mengen über 20 l 250 - 5.000
Bauschutt lagert, ablagert oder behandelt
- Menge bis 1 m³ 50 - 250
- Menge bis 5 m³ 250 - 600
- Menge über 5 m³ 600 - 10.000
Bauabfälle mit schädlichen Verunreinigungen 250 - 50.000
schlammige Stoffe ablagert (z. B. Fäkalien, Klärschlamm und Abfälle aus Massentierhaltungen)
- Verunreinigung durch kleine Mengen von Fäkalien (z. B. Hundekot an Orten, an denen besondere Beeinträchtigungen auftreten, insbesondere auf Gehwegen und Kinderspielplätzen) 20
- Menge bis 1 m³ 50 - 250
- Menge bis 5 m³ 200 - 500
- Menge über 5 m³ 500 - 2.000
Schlachtabfälle und Tierkadaver behandelt, lagert oder ablagert
- Menge bis 20 kg 40 - 200
- Menge darüber 100 - 1.000
pflanzliche Abfälle behandelt, lagert oder ablagert
- Menge bis 1 Eimer 10 - 20
- Menge bis 1 Handwagen oder Kofferraum 30 - 50
- Menge bis 1 Lastwagenfuhre 50 - 200
- Menge darüber 200 - 1.000

Bußgeldkatalog Mecklenburg-Vorpommern (gültig seit: 1999)

OrdnungswidrigkeitGeldbuße (€)
Gegenstände des Hausmülls (ohne Sperrmüll) behandelt, lagert oder ablagert, z. B. durch Wegwerfen, Liegenlassen, Vergraben, Wegschütten, Verbrennen
- soweit sie unbedeutender Art sind, z. B. Zigarettenschachtel, Pappbecher, Pappteller, Papierstück, Taschentuch, Inhalt von Aschenbechern, Stoffreste, Obst- und Lebensmittelreste (Bananenschale etc.), flüssige Abfälle bis 1/2 l (Spülmittel, Farbreste etc.) 5 - 10
- mehrere Gegenstände unbedeutender Art bzw. Gegenstände von gewisser Bedeutung, z. B. Zeitung, Illustrierte, Plastikbeutel, Tasche, Sack, Plastikflasche, Verpackungsmaterial, Schachtel, Karton, Geschirr, Kochtopf, Blechdose, Kleidungsstück, flüssige Abfälle von 1/2 l bis 1 l 10 - 20
- eine Menge mehr als 1 l bis 10 l 15 - 200
- scharfkantige, ätzende und schneidende Gegenstände, z. B. Glasflaschen, Glasscherben, rostige Nägel, Blech- und Eisenreste 15 - 150
Schadstoffe wie Lacke, Batterien, Chemikalien, Abbeizmittel, Altöl 80 - 2.000
Gegenstände des Sperrmülls und Elektro-/Elektronikschrott behandelt, ablagert, lagert
- Mengen bis 1 m³ oder 100 kg 30 - 500
- Mengen mehr als 1 m³ bzw. über 100 kg 500 - 5.000
- besonders überwachungsbedürftige Abfälle behandelt, lagert oder ablagert
- einzelne kleinere Gegenstände (z. B. Taschenlampenbatterie), flüssige Abfälle bis 1/2 l (Spülmittel, Farbreste etc.) 10 - 20
- mehrere kleinere, einzelne größere Gegenstände (z. B. Autobatterie) oder flüssige Abfälle von mehr als 1/2 l bis 10 l 20 - 500
Mengen über 10 l bzw. 10 kg hinausgehend bis 100 kg bzw. 100 l 200 - 5.000
Mengen mehr als 100 kg bzw. 100 l 5.000 - 50.000
Altreifen behandelt, lagert oder ablagert
- Mengen bis zu 1 t 75 - 200
- Mengen mehr als 1 t bis zu 10 t 250 - 1.000
- Mengen mehr als 10 t bis 100 t 1.000 - 10.000
- Mengen über 100 t 10.000 - 50.000
Autowracks und Ähnliches lagert, ablagert, behandelt
- Fahrrad 20 - 100
- Moped oder Motorrad 50 - 500
- Pkw und Anhänger 100 - 2.500
- Lkw, Traktor, Wohnwagen,
Omnibus
300 - 5.000
Bauschutt lagert, ablagert oder behandelt
- Mengen bis 1 m³ 50 - 250
- Mengen mehr als 1 m³ bis 10 m³ 250 - 1.250
- Mengen 10 m³ bis 100 m³ 1.250 - 12.500
- Mengen über 100 m³ 12.500 - 50.000
schlammige Stoffe ablagert (z. B. Fäkalien, Klärschlamm und Abfälle aus Massentierhaltungen)
- Verunreinigung durch kleine Mengen von Fäkalien (z. B. Hundekot an Orten, an denen besondere Beeinträchtigungen auftreten, insbesondere auf Gehwegen und Kinderspielplätzen) 10 - 20
- Menge bis 1 m³ 20 - 250
- Menge mehr als 1 m³ bis 10 m³ 250 - 500
- Menge mehr als 10 m³ bis 100 m³ 500 - 5.000
- Menge über 100 m³ 5.000 - 50.000
pflanzliche Abfälle behandelt, lagert oder ablagert
- Menge bis 1 m³ 10 - 20
- Menge mehr als 1 m³ bis 10 m³ 20 - 500
- Menge mehr als 10 m³ bis 100 m³ 500 - 5.000
- Menge über 100 m³ 5.000 - 50.000
- Menge bis 1 Handwagen oder Kofferraum 40 - 100
- Menge bis 1 Lastwagenfuhre 100 - 500
- Menge darüber 200 - 1.500
Anzeigepflichtverletzung 10
Verstoß gegen Zeitvorschrift 20 - 100
Verstoß gegen vorgesehene Orte 20

Bußgeldkatalog Niedersachsen (gültig seit: 2008)

OrdnungswidrigkeitGeldbuße (€)
Gegenstände des Hausmülls (ohne Sperrmüll) behandelt, lagert oder ablagert, z. B. durch Wegwerfen, Liegenlassen, Vergraben, Wegschütten, Verbrennen
- soweit sie unbedeutender Art sind, z. B. Zigarettenschachtel, Pappbecher, Pappteller, Papierstück, Taschentuch, Inhalt von Aschenbechern, Stoffreste, Obst- und Lebensmittelreste (Bananenschale etc.), flüssige Abfälle bis 1/2 l (Spülmittel, Farbreste etc.) 10 - 50
- mehrere Gegenstände unbedeutender Art bzw. Gegenstände von gewisser Bedeutung, z. B. Zeitung, Illustrierte, Plastikbeutel, Tasche, Sack, Plastikflasche, Verpackungsmaterial, Schachtel, Karton, Geschirr, Kochtopf, Blechdose, Kleidungsstück, flüssige Abfälle von 1/2 l bis 1 l 50 - 80
- eine Menge bis 2 kg bzw. bis 2 l 50 - 100
- eine Menge über 2 kg bzw. über 2 l 80 - 1.000
- scharfkantige, ätzende und schneidende Gegenstände, z. B. Glasflaschen, Glasscherben, rostige Nägel, Blech- und Eisenreste 50 - 100
- Schadstoffe wie Lacke, Batterien, Chemikalien, Abbeizmittel, Altöl 80 - 2.000
Sperrige Gegenstände behandelt, ablagert, lagert
- Einzelstücke kleineren Umfangs, z. B. Radio, Fernseher, Küchenmaschine, Koffer, Matratze, Rasenmäher, Kinderwagen, Kinderauto, Dreirad, Waschschüssel, Fensterladen, Stuhl, Schränkchen, Bilderrahmen, Kisten, Schlitten, Korb 50 - 150
- mehrere Einzelstücke kleineren Umfangs bzw. Einzelstücke größeren Umfangs, z. B. Kühlschrank, Waschmaschine, Nähmaschine, Ofen, Heizkörper, Boiler, Schrank, Kommode, Bettgestell, Badewanne, Tür, Leiterwagen 100 - 500
- mehrere Einzelstücke bzw. eine Menge bis 1 m³ oder 100 kg 100 - 450
- Sperrmüll über 1 m³ bzw. über 100 kg 450 - 1.550
- Sperrmüll mit schadstoffhaltigen Bestandteilen (Kühlschrank, asbesthaltiger Heizkörper etc.) 150 - 2.500
Altreifen behandelt, lagert oder ablagert
- Mengen bis zu 5 Stück 80 - 1.000
- größere Mengen 1.000 - 25.000
Autowracks und Ähnliches lagert, ablagert, behandelt
- Fahrrad: bei sofortiger Beseitigung/nicht sofortiger Beseitigung oder mehreren Fahrräder 50 - 100/100 - 1.000
- Moped oder Motorrad: bei sofortiger Beseitigung/nicht sofortiger Beseitigung oder mehreren Mopeds 100 - 400/100 - 2.000
- Pkw: bei sofortiger Beseitigung/nicht sofortiger Beseitigung oder mehreren PKW 100 - 1.000/500 - 5.000
- Altfahrzeug (z. B. Lkw, Anhänger, Traktor, Wohnwagen, Omnibus) oder mobile Maschine (z. B. Kran, Bagger, Förderband, Presse): bei sofortiger Beseitigung/nicht sofortiger Beseitigung oder mehreren Altfahrzeuge oder mobilen Maschinen 500 - 5.000/5.000 - 50.000
sonstige mit Betriebsstoffen behaftete Teile (z.B. Fahrzeug- und andere Maschinenteile) behandelt, lagert oder ablagert: Einzelfall/sonst 100 - 1.000/1.000 - 25.000
- Fahrzeugbatterie (je Stück) 50 - 500
Altöle u. Ä. lagert, ablagert, behandelt (z.B. in geschlossenen Kanister oder offenen Eimer/Behältnissen)
- Mengen bis 5 l 50 - 100
- Mengen bis 20 l 100 - 500
- Mengen über 20 l 500 - 25.000
Bauschutt lagert, ablagert oder behandelt
- Menge bis 1 m³ 50 - 450
- Menge bis 5 m³ 450 - 800
- Menge über 5 m³ 800 - 1.550
Bauabfälle mit schädlichen Verunreinigungen 250 - 25.000
schlammige Stoffe ablagert (z. B. Fäkalien, Klärschlamm und Abfälle aus Massentierhaltungen)
- Verunreinigung durch kleine Mengen von Fäkalien (z. B. Hundekot an Orten, an denen besondere Beeinträchtigungen auftreten, insbesondere auf Gehwegen und Kinderspielplätzen) 50 - 100
- Menge bis 1 m³ 50 - 500
- Menge bis 5 m³ 200 - 2.000
- Menge über 5 m³ 550 - 10.000
Schlachtabfälle und Tierkadaver behandelt, lagert oder ablagert
- Menge bis 20 kg 20 - 100
- Menge darüber 100 - 2.000
pflanzliche Abfälle behandelt, lagert oder ablagert
- Menge bis 10-l-Eimer 20 - 40
- Menge bis 1 Handwagen oder Kofferraum 40 - 100
- Menge bis 1 Lastwagenfuhre 100 - 500
- Menge darüber 200 - 1.500

Bußgeldkatalog Nordrhein-Westfalen (gültig seit: 2006)

OrdnungswidrigkeitGeldbuße (€)
Gegenstände des Hausmülls (ohne Sperrmüll) behandelt, lagert oder ablagert, z. B. durch Wegwerfen, Liegenlassen, Vergraben, Wegschütten, Verbrennen
- soweit sie unbedeutender Art sind, z. B. Zigarettenschachtel, Pappbecher, Pappteller, Papierstück, Taschentuch, Inhalt von Aschenbechern, Stoffreste, Obst- und Lebensmittelreste (Bananenschale etc.), flüssige Abfälle bis 1/2 l (Spülmittel, Farbreste etc.) 10 - 25
- mehrere Gegenstände unbedeutender Art bzw. Gegenstände von gewisser Bedeutung, z. B. Zeitung, Illustrierte, Plastikbeutel, Tasche, Sack, Plastikflasche, Verpackungsmaterial, Schachtel, Karton, Geschirr, Kochtopf, Blechdose, Kleidungsstück, flüssige Abfälle von 1/2 l bis 1 l 25 - 80
- eine Menge bis 2 kg bzw. bis 2 l 25 - 100
- eine Menge über 2 kg bzw. über 2 l 80 - 510
Gegenstände des Sperrmülls behandelt, ablagert, lagert
- Einzelstücke kleineren Umfangs, z. B. Radio, Fernseher, Küchenmaschine, Koffer, Matratze, Rasenmäher, Kinderwagen, Kinderauto, Dreirad, Waschschüssel, Fensterladen, Stuhl, Schränkchen, Bilderrahmen, Kisten, Schlitten, Korb 50 - 150
- mehrere Einzelstücke kleineren Umfangs bzw. Einzelstücke größeren Umfangs, z. B. Kühlschrank, Waschmaschine, Nähmaschine, Ofen, Heizkörper, Boiler, Schrank, Kommode, Bettgestell, Badewanne, Tür, Leiterwagen 100 - 300
- mehrere Einzelstücke bzw. eine Menge bis 1 m³ oder 100 kg 100 - 410
- Sperrmüll über 1 m³ bzw. über 100 kg 410 - 1.530
Altreifen behandelt, lagert oder ablagert
- Mengen bis zu 5 Stück 80 - 200
- größere Mengen 200 - 510
Autowracks und Ähnliches lagert, ablagert
- Fahrrad 20 - 80
- Moped oder Motorrad 50 - 200
- Pkw 100 - 1.500
- Lkw, Anhänger, Traktor, Wohnwagen,
Omnibus
300 - 1.500
Fahrzeuge behandelt (z. B. ausbrennt): Einzelfall/sonst 300 - 1.500/1.500 - 5.000
Altöle u. Ä. lagert, ablagert, behandelt (z.B. in geschlossenen Kanister oder offenen Eimer/Behältnissen)
- Mengen bis 5 l 25 - 80
- Mengen bis 20 l 50 - 250
- Mengen über 20 l 250 - 5.100
- Fahrzeugbatterie (je Stück) 25
sonstige mit Betriebsstoffen behaftete Teile (z. B.
Fahrzeug- und andere Maschinenteile)
- Einzelstücke kleineren Umfangs 100 - 200
- mehrere Einzelstücke 150 - 410
- mehrere Einzelstücke bzw. eine Menge bis 1 m³ oder 100 kg 250 - 510
- mehrere Einzelstücke bzw. eine Menge über 1 m³ oder 100 kg (z.B. komplette Industriemaschinen) 510 - 5.100
Bauschutt lagert, ablagert oder behandelt
- Menge bis 1 m³ 50 - 410
- Menge bis 5 m³ 410 - 800
- Menge über 5 m³ 800 - 5.000
schlammige Stoffe ablagert (z. B. Fäkalien, Klärschlamm und Abfälle aus Massentierhaltungen)
- Verunreinigung durch kleine Mengen von Fäkalien (z. B. Hundekot an Orten, an denen besondere Beeinträchtigungen auftreten, insbesondere auf Gehwegen und Kinderspielplätzen) 10 - 100
- Menge bis 1 m³ 50 - 250
- Menge bis 5 m³ 200 - 510
- Menge über 5 m³ 510 - 1.530
Schlachtabfälle und Tierkadaver behandelt, lagert oder ablagert
- Menge bis 20 kg 20 - 100
- Menge darüber 100 - 1.020
pflanzliche Abfälle behandelt, lagert oder ablagert
- Menge bis 1 Handwagen oder Kofferraum 5 - 30
- Menge bis 1 Lastwagenfuhre 50 - 200
- Menge darüber 200 - 820

Bußgeldkatalog Rheinland-Pfalz (gültig seit: 2000)

OrdnungswidrigkeitGeldbuße (€)
Gegenstände des Hausmülls (ohne Sperrmüll) behandelt, lagert oder ablagert, z. B. durch Wegwerfen, Liegenlassen, Vergraben, Wegschütten, Verbrennen
- soweit sie unbedeutender Art sind, z. B. Zigarettenschachtel, Pappbecher, Pappteller, Papierstück, Taschentuch, Inhalt von Aschenbechern, Stoffreste, Obst- und Lebensmittelreste (Bananenschale etc.), flüssige Abfälle bis 1/2 l (Spülmittel, Farbreste etc.) 10,23 - 25,56
- mehrere Gegenstände unbedeutender Art bzw. Gegenstände von gewisser Bedeutung, z. B. Zeitung, Illustrierte, Plastikbeutel, Tasche, Sack, Plastikflasche, Verpackungsmaterial, Schachtel, Karton, Geschirr, Kochtopf, Blechdose, Kleidungsstück, flüssige Abfälle von 1/2 l bis 2 l 25,56 - 76,69
- eine Menge über 2 kg bzw. über 2 l 76,69 - 511,29
- scharfkantige, ätzende und schneidende Gegenstände, z. B. Glasflaschen, Glasscherben, rostige Nägel, Blech- und Eisenreste 20,45 - 102,26
Schadstoffe wie Lacke, Batterien, Chemikalien, Abbeizmittel, Altöl 80 - 2.000
Gegenstände des Sperrmülls behandelt, ablagert, lagert
- Einzelstücke kleineren Umfangs, z. B. Radio, Fernseher, Küchenmaschine, Koffer, Matratze, Rasenmäher, Kinderwagen, Kinderauto, Dreirad, Waschschüssel, Fensterladen, Stuhl, Schränkchen, Bilderrahmen, Kisten, Schlitten, Korb 50,13 - 204,52
- mehrere Einzelstücke kleineren Umfangs bzw. Einzelstücke größeren Umfangs, z. B. Kühlschrank, Waschmaschine, Nähmaschine, Ofen, Heizkörper, Boiler, Schrank, Kommode, Bettgestell, Badewanne, Tür, Leiterwagen 102,26 - 409,03
- mehrere Einzelstücke bzw. eine Menge bis 1 m³ oder 100 kg 102,26 - 511,29
- Sperrmüll über 1 m³ bzw. über 100 kg 511,29 - 2.556,46
Sperrmüll mit schadstoffhaltigen Bestandteilen (Kühlschrank, asbesthaltiger Heizkörper etc.) 150 - 2.500
Altreifen behandelt, lagert oder ablagert
- Mengen bis zu 5 Stück 76,69 - 204,52
- größere Mengen 204,52 - 2.556,46
Autowracks und Ähnliches lagert, ablagert
- Moped oder Motorrad: bei sofortiger Beseitigung/sonst 51,13 - 153,39/153,39 - 255,65
- Pkw: bei sofortiger Beseitigung/sonst 102,26 - 306,78/306,78 - 1.022,58
- Lkw, Anhänger, Traktor, Wohnwagen,
Omnibus: bei sofortiger Beseitigung/sonst
409,03 - 1.022,58/1.022,58 - 2.556,46
Fahrzeuge behandelt (z. B. ausbrennt): Einzelfall/sonst 409,03 - 1.533,88/1.022,58 - 5.122,92
Bauschutt lagert, ablagert
- Menge bis 1 m³ 51,13 - 255,65
- Menge bis 5 m³ 255,65 - 766,94
- Menge über 5 m³ 766,94 - 2.556,46
schlammige Stoffe ablagert (z. B. Fäkalien, Klärschlamm und Abfälle aus Massentierhaltungen)
- Verunreinigung durch kleine Mengen von Fäkalien (z. B. Hundekot an Orten, an denen besondere Beeinträchtigungen auftreten, insbesondere auf Gehwegen und Kinderspiel-plätzen) 10,23 - 25,56
- Menge bis 1 m³ 51,13 - 255,65
- Menge bis 5 m³ 255,65 - 766,94
- Menge über 5 m³ 766,94 - 2.556,46
Schlachtabfälle und Tierkadaver behandelt, lagert oder ablagert
- Menge bis 20 kg 20,45 - 153,39
- Menge darüber 153,39 - 1.533,88
pflanzliche Abfälle behandelt, lagert oder ablagert
- Menge bis 10-l-Eimer 10,23 - 25,56
- Menge bis 1 Handwagen oder Kofferraum 25,56 - 51,13
- Menge bis 1 Lastwagenfuhre 51,13 - 306,78
- Menge darüber 306,78 - 1.533,88
Anzeigepflichtverletzung 10,23
Verstoß gegen Zeitvorschrift 20,45
Verstoß gegen Anordnungen 20,45

Bußgeldkatalog Saarland (gültig seit: 2002)

OrdnungswidrigkeitGeldbuße (€)
Gegenstände des Hausmülls (ohne Sperrmüll) behandelt, lagert oder ablagert, z. B. durch Wegwerfen, Liegenlassen, Vergraben, Wegschütten, Verbrennen
- soweit sie unbedeutender Art sind, z. B. Zigarettenschachtel, Pappbecher, Pappteller, Papierstück, Taschentuch, Inhalt von Aschenbechern, Stoffreste, Obst- und Lebensmittelreste (Bananenschale etc.), flüssige Abfälle bis 1/2 l (Spülmittel, Farbreste etc.) 10 - 100
- mehrere Gegenstände unbedeutender Art bzw. Gegenstände von gewisser Bedeutung, z. B. Zeitung, Illustrierte, Plastikbeutel, Tasche, Sack, Plastikflasche, Verpackungsmaterial, Schachtel, Karton, Geschirr, Kochtopf, Blechdose, Kleidungsstück, flüssige Abfälle von 1/2 l bis 2 l 25 - 200
- eine Menge über 2 kg bzw. über 2 l 75 - 500
- scharfkantige, ätzende und schneidende Gegenstände, z. B. Glasflaschen, Glasscherben, rostige Nägel, Blech- und Eisenreste 25 - 150
Gegenstände des Sperrmülls mit Ausnahme von Fahrzeugen, Autoreifen, Bauschutt und pflanzlichen Abfällen behandelt, lagert oder ablagert
- Einzelstücke kleineren Umfangs, z. B. Radio, Fernseher, Küchenmaschine, Koffer, Matratze, Rasenmäher, Kinderwagen, Kinderauto, Dreirad, Waschschüssel, Fensterladen, Stuhl, Schränkchen, Bilderrahmen, Kisten, Schlitten, Korb 50 - 200
- mehrere Einzelstücke kleineren Umfangs bzw. Einzelstücke größeren Umfangs, z. B. Kühlschrank, Waschmaschine, Nähmaschine, Ofen, Heizkörper, Boiler, Schrank, Kommode, Bettgestell, Badewanne, Tür, Leiterwagen 100 - 300
- mehrere Einzelstücke bzw. eine Menge bis 1 m³ oder 200 kg 100 - 500
- Sperrmüll über 1 m³ bzw. über 200 kg 500 - 2.500
Altreifen behandelt, lagert oder ablagert
- Mengen bis zu 5 Stück 75 - 200
- größere Mengen 200 - 2.500
Autowracks und Ähnliches lagert, ablagert
- Fahrrad: bei sofortiger Beseitigung/sonst 20 - 50/50 - 100
- Moped oder Motorrad: bei sofortiger Beseitigung/sonst 50 - 150/150 - 250
- Pkw: bei sofortiger Beseitigung/sonst 150 - 300/300 - 1.250
- Lkw, Anhänger, Traktor, Wohnwagen, Omnibus: bei sofortiger Beseitigung/sonst 400 - 750/750 - 2.500
Fahrzeuge behandelt (z.B. ausbrennt): Einzelfall/sonst 400 - 1.500/1.000 - 5.000
Bauschutt lagert, ablagert oder behandelt
- Menge bis 1 m³ 50 - 250
- Menge bis 5 m³ 250 - 750
- Menge über 5 m³ 750 - 2.500
schlammige Stoffe ablagert (z. B. Fäkalien, Klärschlamm und Abfälle aus Massentierhaltungen)
- Verunreinigung durch kleine Mengen von Fäkalien (z. B. Hundekot an Orten, an denen besondere Beeinträchtigungen auftreten, insbesondere auf Gehwegen und Kinderspielplätzen) 10 - 30
- Menge bis 1 m³ 50 - 250
- Menge bis 5 m³ 250 - 750
- Menge über 5 m³ 750 - 2.500
Schlachtabfälle und Tierkadaver behandelt, lagert oder ablagert
- Menge bis 20 kg 25 - 150
- Menge darüber 150 - 2.500

Bußgeldkatalog Sachsen (gültig seit: 2008)

OrdnungswidrigkeitGeldbuße (€)
Gegenstände des Hausmülls (ohne Sperrmüll) behandelt, lagert oder ablagert, z. B. durch Wegwerfen, Liegenlassen, Vergraben, Wegschütten, Verbrennen
- soweit sie unbedeutender Art sind, z. B. Zigarettenschachtel, Pappbecher, Pappteller, Papierstück, Taschentuch, Inhalt von Aschenbechern, Stoffreste, Obst- und Lebensmittelreste (Bananenschale etc.), flüssige Abfälle bis 1/2 l (Spülmittel, Farbreste etc.) 10 - 40
- mehrere Gegenstände unbedeutender Art bzw. Gegenstände von gewisser Bedeutung, z. B. Zeitung, Illustrierte, Plastikbeutel, Tasche, Sack, Plastikflasche, Verpackungsmaterial, Schachtel, Karton, Geschirr, Kochtopf, Blechdose, Kleidungsstück, flüssige Abfälle von 1/2 l bis 1 l
- eine Menge bis 2 kg bzw. 2 l 20 - 50
- eine Menge über 2 kg bzw. über 2 l 40 - 120
- scharfkantige, ätzende und schneidende Gegenstände, z. B. Glasflaschen, Glasscherben, rostige Nägel, Blech- und Eisenreste 25 - 200
Schadstoffe wie Lacke, Batterien, Chemikalien, Abbeizmittel 50 - 1.500
Gegenstände des Sperrmülls mit Ausnahme von Fahrzeugen, Autoreifen, Bauschutt und pflanzlichen Abfällen behandelt, lagert oder ablagert
- Einzelstücke kleineren Umfangs, z. B. Radio, Fernseher, Küchenmaschine, Koffer, Matratze, Rasenmäher, Kinderwagen, Kinderauto, Dreirad, Waschschüssel, Fensterladen, Stuhl, Schränkchen, Bilderrahmen, Kisten, Schlitten, Korb 50 - 200
- mehrere Einzelstücke kleineren Umfangs bzw. Einzelstücke größeren Umfangs, z. B. Kühlschrank, Waschmaschine, Nähmaschine, Ofen, Heizkörper, Boiler, Schrank, Kommode, Bettgestell, Badewanne, Tür, Leiterwagen 100 - 300
- Sperrmüll über 1 m³ bzw. über 100 kg 300 - 10.000
Sperrmüll mit schadstoffhaltigen Bestandteilen (Kühlschrank,
asbesthaltiger Heizkörper etc.)
150 - 2.500
Altreifen behandelt, lagert oder ablagert
- Mengen bis zu 5 Stück 70 - 250
- größere Mengen 250 - 3.000
Autowracks und Ähnliches ...
... lagert oder ablagert
- Fahrrad: bei sofortiger Beseitigung/sonst 20 - 60/60 - 120
- Moped oder Motorrad: bei sofortiger Beseitigung/sonst 100 - 250/250 - 500
- Pkw: bei sofortiger Beseitigung/sonst 200 - 500/500 - 2.500
- Lkw, Anhänger, Traktor, Wohnwagen, Omnibus: bei sofortiger Beseitigung/sonst 400 - 1.200/1.200 - 5.000
... behandelt (z. B. Fahrzeuge ausbrennt): Einzelfall/sonst 400 - 1.000/1.000 - 5.000
Bauschutt lagert oder ablagert
- einmalig bis zu Menge bis 1 m³ 100 - 1.500
- mehrmals oder Menge bis 5 m³ 500 - 20.000
Bauschutt und Bodenaushub mit schädlichen Verunreinigungen 500 - 25.000
schlammige Stoffe ablagert (z. B. Fäkalien, Klärschlamm und Abfälle aus Massentierhaltungen)
- Verunreinigung durch kleine Mengen von Fäkalien (z. B. Hundekot an Orten, an denen besondere Beeinträchtigungen auftreten, insbesondere auf Gehwegen und Kinderspielplätzen) 10 - 100
- einmalig bis zu Menge bis 5 m³ 100 - 2.500
- mehrmals oder Menge über 5 m³ 500 - 25.000
Schlachtabfälle und Tierkadaver behandelt, lagert oder ablagert
- Menge bis 20 kg 25 - 200
- Menge darüber 200 - 3.000
pflanzliche Abfälle ...
... behandelt, lagert oder ablagert
- Menge bis 1 Eimer 10 - 25
- Menge bis 1 Handwagen oder Kofferraum 25 - 50
- Menge bis 1 Lastwagenfuhre 50 - 200
- Menge darüber 200 - 1.500
Sonstige Schadstoffe (gefährliche Abfälle bzw. besonders
überwachungsbedürftige Abfälle)
500 - 25.000
... unter Verstoß gegen die Verordnung über die Beseitigung von pflanzlichen Abfällen außerhalb zugelassener Beseitigungsanlagen entsorgt/verbrannt
- Hervorrufen von Gefahren oder Belästigungen für die
Allgemeinheit oder die Nachbarschaft, insbesondere
durch Rauch oder Funkenflug
10 - 200
- Verbrennung außerhalb der zugelassenen Zeiten 25 - 1.000
- Nichteinhaltung der vorgeschriebenen Mindestabstände 25 - 1.500
- Verbrennung ohne erforderliche Ausnahmegenehmigung 25 - 1.500
Anzeigepflichtverletzung 100 - 6.000

Bußgeldkatalog Sachsen-Anhalt
(nicht existent)

Bußgeldkatalog Schleswig-Holstein (gültig seit: 1995)

OrdnungswidrigkeitGeldbuße (€)
Gegenstände des Hausmülls (ohne Sperrmüll) behandelt, lagert oder ablagert, z. B. durch Wegwerfen, Liegenlassen, Vergraben, Wegschütten, Verbrennen
- soweit sie unbedeutender Art sind, z. B. Zigarettenschachtel, Pappbecher, Pappteller, Papierstück, Taschentuch, Inhalt von Aschenbechern, Stoffreste, Obst- und Lebensmittelreste (Bananenschale etc.), flüssige Abfälle bis 1/2 l (Spülmittel, Farbreste etc.) 10
- mehrere Gegenstände unbedeutender Art bzw. Gegenstände von gewisser Bedeutung, z. B. Zeitung, Illustrierte, Plastikbeutel, Tasche, Sack, Plastikflasche, Verpackungsmaterial, Schachtel, Karton, Geschirr, Kochtopf, Blechdose, Kleidungsstück, flüssige Abfälle von 1/2 l bis 1 l 20
- eine Menge bis 2 kg bzw. bis 2 l 20 - 50
- eine Menge über 2 kg bzw. über 2 l 50 - 200
- scharfkantige, ätzende und schneidende Gegenstände, z. B. Glasflaschen, Glasscherben, rostige Nägel, Blech- und Eisenreste 20 - 50
Gegenstände des Sperrmülls behandelt, ablagert, lagert 20 - 50
- Einzelstücke kleineren Umfangs, z. B. Radio, Fernseher, Küchenmaschine, Koffer, Matratze, Rasenmäher, Kinderwagen, Kinderauto, Dreirad, Waschschüssel, Fensterladen, Stuhl, Schränkchen, Bilderrahmen, Kisten, Schlitten, Korb 50 - 150
- mehrere Einzelstücke kleineren Umfangs bzw. Einzelstücke größeren Umfangs, z. B. Kühlschrank, Waschmaschine, Nähmaschine, Ofen, Heizkörper, Boiler, Schrank, Kommode, Bettgestell, Badewanne, Tür, Leiterwagen 100 - 300
- mehrere Einzelstücke bzw. eine Menge bis 1 m³ oder 100 kg 100 - 400
- Sperrmüll über 1 m³ bzw. über 100 kg 400 - 1.500
Altreifen behandelt, lagert oder ablagert
Mengen bis zu 5 Stück 75 - 200
größere Mengen 200 - 1.000
Autowracks und Ähnliches lagert, ablagert
- Fahrrad: bei sofortiger Beseitigung/sonst 20 - 50/50 - 100
- Moped oder Motorrad: bei sofortiger Beseitigung/sonst 50 - 100/100 - 200
- Pkw: bei sofortiger Beseitigung/sonst 100 - 200/300 - 800
- Lkw, Anhänger, Traktor, Wohnwagen,
Omnibus: bei sofortiger Beseitigung/sonst
300 - 800/500 - 5.000
Fahrzeuge behandelt (z. B. ausbrennt): Einzelfall/sonst 300 - 800/500 - 5.000
Bauschutt lagert, ablagert oder behandelt
- Menge bis 1 m³ 50 - 250
- Menge bis 5 m³ 250 - 600
- Menge über 5 m³ 600 - 1.500
schlammige Stoffe ablagert (z. B. Fäkalien, Klärschlamm und Abfälle aus Massentierhaltungen)
- Verunreinigung durch kleine Mengen von Fäkalien 10 - 20
- Menge bis 1 m³ 50 - 250
- Menge bis 5 m³ 200 - 500
- Menge über 5 m³ 50 - 1.500
Schlachtabfälle und Tierkadaver behandelt, lagert oder ablagert
- Menge bis 20 kg 20 - 100
- Menge darüber 100 - 1.000
pflanzliche Abfälle behandelt, lagert oder ablagert
- Menge bis 1 Eimer 5 - 20
- Menge bis 1 Handwagen oder Kofferraum 30
- Menge bis 1 Lastwagenfuhre 50 - 200
- Menge darüber 200 - 800

Bußgeldkatalog Thüringen (gültig seit: 2002)

OrdnungswidrigkeitGeldbuße (in €)
Gegenstände des Hausmülls (ohne Sperrmüll) behandelt, lagert oder ablagert, z. B. durch Wegwerfen, Liegenlassen, Vergraben, Wegschütten, Verbrennen
- soweit sie unbedeutender Art sind, z. B. Zigarettenschachtel, Pappbecher, Pappteller, Papierstück, Taschentuch, Inhalt von Aschenbechern, Stoffreste, Obst- und Lebensmittelreste (Bananenschale etc.), flüssige Abfälle bis 1/2 l (Spülmittel, Farbreste etc.) 10
- mehrere Gegenstände unbedeutender Art bzw. Gegenstände von gewisser Bedeutung, z. B. Zeitung, Illustrierte, Plastikbeutel, Tasche, Sack, Plastikflasche, Verpackungsmaterial, Schachtel, Karton, Geschirr, Kochtopf, Blechdose, Kleidungsstück, flüssige Abfälle von 1/2 l bis 1 l 20
- eine Menge bis 2 kg bzw. bis 2 l 20 - 50
- eine Menge über 2 kg bzw. über 2 l 50 - 1.500
- scharfkantige, ätzende und schneidende Gegenstände, z. B. Glasflaschen, Glasscherben, rostige Nägel, Blech- und Eisenreste 20 - 100
Gegenstände des Sperrmülls mit Ausnahme von Fahrzeugen, Autoreifen, Bauschutt und pflanzlichen Abfällen behandelt, lagert oder ablagert 50 - 1.500
- Einzelstücke kleineren Umfangs, z. B. Radio, Fernseher, Küchenmaschine, Koffer, Matratze, Rasenmäher, Kinderwagen, Kinderauto, Dreirad, Waschschüssel, Fensterladen, Stuhl, Schränkchen, Bilderrahmen, Kisten, Schlitten, Korb 50 - 150
- mehrere Einzelstücke kleineren Umfangs bzw. Einzelstücke größeren Umfangs, z. B. Kühlschrank, Waschmaschine, Nähmaschine, Ofen, Heizkörper, Boiler, Schrank, Kommode, Bettgestell, Badewanne, Tür, Leiterwagen 100 - 300
- mehrere Einzelstücke bzw. eine Menge bis 1 m³ oder 200 kg 100 - 400
- Sperrmüll über 1 m³ bzw. über 100 kg 400 - 1.500
Sperrmüll mit schadstoffhaltigen Bestandteilen (Kühlschrank, asbesthaltiger Heizkörper etc.) 150 - 2.500
Altreifen behandelt, lagert oder ablagert
- Mengen bis zu 5 Stück 75 - 200
- größere Mengen 200 - 1.000
Autowracks und Ähnliches ...
... lagert, ablagert, behandelt
- Fahrrad: bei sofortiger Beseitigung/sonst 20 - 50/50 - 100
- Moped oder Motorrad: bei sofortiger Beseitigung/sonst 50 - 100/100 - 200
- Pkw: bei sofortiger Beseitigung/sonst 100 - 300/300 - 1.500
- Lkw, Anhänger, Traktor, Wohnwagen, Omnibus: bei sofortiger Beseitigung/sonst 300 - 1.000/1.000 - 3.000
... behandelt (z. B. Fahrzeuge ausbrennt): Einzelfall/sonst 300 - 500/500 - 5.000
sonstige mit Betriebsstoffen behaftete Teile (z.B. Fahrzeug- und andere Maschinenteile) behandelt, lagert oder ablagert
- Fahrzeugbatterie (je Stück) 25 - 100
- Einzelstücke kleineren Umfangs 100 - 200
- mehrere Einzelstücke 150 - 400
- mehrere Einzelstücke bzw. eine Menge bis 1 m³ oder 100 kg 250 - 500
- mehrere Einzelstücke bzw. eine Menge über 1 m³ oder 100 kg (z.B. komplette Industriemaschinen) 500 - 5.000
Altöle u. Ä. lagert, ablagert, behandelt (z.B. in geschlossenen Kanister oder offenen Eimer/Behältnissen)
- Mengen bis 5 l 25 - 50
- Mengen bis 20 l 50 - 250
- Mengen über 20 l 250 - 5.000
Bauschutt lagert, ablagert oder behandelt
- Menge bis 1 m³ 50 - 250
- Menge bis 5 m³ 250 - 600
- Menge über 5 m³ 600 - 10.000
schlammige Stoffe ablagert (z. B. Fäkalien, Klärschlamm und Abfälle aus Massentierhaltungen)
- Verunreinigung durch kleine Mengen von Fäkalien (z. B. Hundekot an Orten, an denen besondere Beeinträchtigungen auftreten, insbesondere auf Gehwegen und Kinderspielplätzen) 20
- Menge bis 1 m³ 50 - 250
- Menge bis 5 m³ 200 - 500
- Menge über 5 m³ 500 - 2.000
Schlachtabfälle und Tierkadaver behandelt, lagert oder ablagert
- Menge bis 20 kg 40 - 200
- Menge darüber 100 - 1.000
pflanzliche Abfälle behandelt, lagert oder ablagert
- Menge bis 1 Eimer 10 - 20
- Menge bis 1 Handwagen oder Kofferraum 30 - 50
- Menge bis 1 Lastwagenfuhre 50 - 200
- Menge darüber 200 - 1.000

Abfall falsch entsorgt? Was sagt das Kreislaufwirtschafts­gesetz?

Bauschutt illegal gelagert wer ist zuständig
Kreislaufwirtschafsgesetze der Bundesländer

Das Kreislaufwirtschaftsgesetz, kurz KrWG, ist ein zentrales Bundesgesetz und regelt das deutsche Abfallrecht. Zielstellung beim Abfallgesetz ist es, die Kreislaufwirtschaft zur Ressourcenschonung und sinnvollen Weiterverarbeitung von Abfall bzw. Müll sicherzustellen und eine gute Lösung zur Abfallbeseitigung zu finden.

Im nachfolgenden Artikel geben wir Ihnen zum „Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen“ einen groben Überblick und gehen auf die möglichen Sanktionen bei fehlerhafter Entsorgung der Abfälle ein, die laut Bußgeldkatalog ein Bußgeldbescheid bedingt. Wie hoch das Bußgeld für die einzelnen Gesetzesverstöße genau ausfällt, ist dem aktuellen Bußgeldrechner oder einer Bußgeldtabelle zu entnehmen. Zudem gehen wir im Folgenden auf die Frage ein, wie und wo Bürger laut Abfallverordnung (AbVg) ihren Müll richtig entsorgen, damit es auch versehentlich nicht zu einer illegalen Müllentsorgung kommt.

FAQ: Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz

Welche Zweck erfüllen das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz?

Sowohl das Kreislaufwirtschafts- als auch das Abfallgesetz sollen die natürlichen Ressourcen schonen, umweltverträgliche Bewirtschaftung von Abfall sicherstellen und die Umweltbelastung durch Müll verringern. Die Gesetze tragen dadurch zum Umweltschutz bei.

Worauf gilt es bei der Entsorgung von Abfällen zu achten?

In Deutschland gilt es die Vorgaben zur Mülltrennung einzuhalten. Informationen zu den verschiedenen Tonnen und Abgabestellen finden Sie hier.

Was droht bei Verstößen gegen Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetze?

Die Sanktionen für solche Ordnungswidrigkeiten können je nach Bundesland und Tatbestand variieren, wobei grundsätzlich ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro möglich ist.

Warum gibt es ein Abfallgesetz & ein Kreislaufwirtschaftsgesetz?

Diese beiden Gesetze sollen folgende Ziele bezwecken:

Bauschutt illegal gelagert wer ist zuständig
Das Kreislaufwirtschaftsgesetz

  • Schonung der natürlichen Ressourcen
  • Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfall
  • Abfälle in umweltbelastenden Deponien erheblich reduzieren
  • Abfallvermeidung (Verzicht von vermeidbaren Müll & Mehrfachverwendung von Verpackungen)

Nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz werden Abfälle umweltschonend weiterverarbeitet, also recycelt, und bleiben im Umweltkreislauf bestehen. Bei der Verwertung werden Schadstoffe aus den Abfällen vernichtet und zum Schutz der Umwelt isoliert. Die verbliebenen, schadhaften Reststoffe, die nicht recycelt werden können, werden in der Regel in sogenannten Deponien und Verbrennungsanlagen entsorgt und gegebenenfalls als Sonderabfälle deponiert. Darüberhinaus gibt es auch in einigen Regionen biologisch-mechanische Abfallbehandlungsanlagen, allerdings werden diese mitunter den hohen Anforderungen des zu deponierenden Materials nicht gerecht.

Vorteile der rechtlich verankerten Müllentsorgung

Das Kreislaufwirtschaftsgesetz regelt die Verwertung von wiederverwendbarem Abfall und Rohstoffmaterialien und schont damit die umweltbelastende Abfallbeseitigung von Deponien, die in erster Linie nicht verwertbare Abfälle entsorgen. Das nachhaltige Recycling-System im Zusammenhang mit der gesetzlichen Abfallverordnung bietet demnach einen enormen ökologischen Vorteil und findet Unterstützung durch folgende Maßnahmen:

  • Einführung der Biotonne
  • Einführung: der Grüne Punkt (Duales System Deutschland)
  • Einschränkungen in der Produktion von Getränkedosen & Plastiktüten
  • Einsatz von Getränkemehrwegflaschen unter Verzicht von langen Transportwegen
  • verstärkte Recycling-Prozesse (stoffliche Verwertung durch Einschmelzen von Material)
  • energetische Verwertung der Abfälle (Nutzung des energetischen Gehalts des Abfalls)

Die deutsche Abfallverordnung (AbVg)

Laut deutschem Abfallgesetz ergibt sich hinsichtlich des Umganges mit Müll folgende Hierarchie:

  1. Vermeidung von Abfall
  2. Vorbereitung zur Wiederverwendung
  3. Recycling
  4. Sonstige Verwertung (z.B. energetische Verwertung, Verfüllung)
  5. Beseitigung/Entsorgung

Diese Hierarchie ist aus Gründen des Umweltschutzes flexibel zu gestalten und bildet lediglich eine Richtlinie für die korrekte Müllentsorgung. Alle Verwertungsmaßnahmen müssen stets technisch möglich und wirtschaftlich vertretbar sein und dürfen gleichzeitig laut Abfallgesetz nicht verstärkt die Umwelt belasten.

Der inhaltliche Aufbau vom KrWG

Das Kreislaufwirtschaftsgesetz unterteilt sich in neun Kapitel und vier Anlagen:

1. Allgemeine Vorschriften

Enthält allgemeine Bestimmungen zur Entsorgung von Abfällen.

2. Grundsätze & Plichten

Beinhaltet Regeln/Pflichten für Erzeuger & Besitzer von Abfällen sowie für öffentliche Entsorgungsträger.

3. Produktverantwortung

Regelt die Verantwortlichkeiten der Produzenten von Verpackungsmaterialien.

4. Planungsverantwortung

Enthält Bestimmungen über die Verantwortlichkeiten bzgl. der Planung von Verpackungsproduktionen.

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Wie Sie Abfall selbst entsorgen können, steht im KrWG

5. Absatzförderung & Abfallberatung

Hier sind Leitlinien zur Abfallberatung und korrekten Absatzförderung aufgeführt.

6. Überwachung

Beinhaltet Überwachungsbestimmungen zu allen Abfallprozessen.

7. Entsorgungsfachbetriebe

Angabe von korrekten Entsorgungsfachbetrieben und deren Abläufen.

8. Betriebsorganisationen

Enthält Bestimmungen zur Betriebsorganisation und Hilfen für Unternehmensstandorte.

9. Schlussbestimmungen

Hier stehen zusammenfassende Erklärungen.

Anlage I: Beseitigungsverfahren

Informationen zu den Verfahren zur Beseitigung von Abfall sind hier aufgeführt.

Anlage II: Verwertungsverfahren

Enthält Informationen zu den Verfahren zur Verwertung von Abfall.

Anlage III: Kriterien zum Technikstand

Bestimmt die Kriterien zum technischen Stand der Verwertungsanlagen

Anlage IV: Abfallvermeidungsmaßnahmen

Führt Beispiele für Maßnahmen zur Abfallvermeidung auf.

Das Kreislaufwirtschaftsgesetz regelt die gesetzeskonforme Entsorgung von Abfällen.

Im Idealfall sollten Abfälle laut KrWG möglichst vermieden werden.

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Den Müll richtig entsorgen, erspart Bußgelder

Produzierter Abfall sollte zudem soweit wie möglich stofflich oder energetisch verwertet und der resultierende Restmüll beseitigt werden. Alle Wertstoffe, wie zum Beispiel Metall, Papier oder Glas müssen getrennt, gesammelt und sortiert werden. Grobe Verstöße gegen das Kreislaufwirtschaftsgesetz werden laut aktuellem Bußgeldkatalog mit einem Bußgeld geahndet. Wer sich genau über die Höhe des zu erwartenden Bußgeldes informieren möchte, kann in der aktuellen Bußgeldtabelle oder einem Bußgeldrechner nachsehen.

Materialien, die sich nicht zur Wiederverwertung eignen, werden möglichst schadstoffarm deponiert und verbrannt. Vom KrWG ausgenommen sind:

  • Deponien & Müllverbrennungsanlagen (unterliegen dem Bundes-Immissionsschutzgesetz)
  • Aufbereitung, Behandlung & Endlagerung radioaktiver Abfälle (Atomgesetz)
  • Beseitigung von Tierkörpern und tierischen Produkten
  • Beseitigung von Bergbauabfällen & Bauschutt
  • Beseitigung von gasförmigen, behälterlosen Stoffen
  • Beseitigung von Klärwerk-Abwässern und Kampfmitteln

Allgemeines zur Abfallverordnung und dem deutschen Kreislaufwirtschaftsgesetz

Die heutige Fassung des KrWG und der AbVg trat im Juni 2012 in Kraft, die vormals als Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz betitelt und erstmalig im Jahre 1996 verabschiedet wurde. Die ursprüngliche Verordnung zur Müllentsorgung wurde im Jahre 1972 mit dem Gesetz über die Beseitigung von Abfällen erlassen. Das Abfallrecht ist mit der heutigen Fassung des KrWG gleichzusetzen und mit gewissen EU-Richtlinien gefüllt. Diese sollen das Abfallwirtschaftssystem stetig verbessern und vereinheitlichen. Ein Beispiel hierfür ist die Biotonne, die in zahlreichen europäischen Staaten bereits eingesetzt wird. Allerdings sind das europäische und das deutsche Abfallrecht nicht deckungsgleich, denn in Deutschland herrschen in der Regel strengere Anforderungen an die Abfallwirtschaft und Verstöße werden mit einem Bußgeldbescheid sanktioniert.

Die Abfallverordnung beantwortet primär folgende Fragen:

  • Wer muss Abfälle entsorgen?
  • Wie und wo müssen Abfälle entsorgt werden?

Die erste Frage beantwortet der Gesetzgeber folgendermaßen: Jeder Erzeuger oder Besitzer von Abfällen ist zur Entsorgung selbst verpflichtet. Bis auf wenige Ausnahmen sind somit auch gewerbliche Unternehmen zur sachgerechten Müllentsorgung aufgefordert. Viele Betriebe beauftragen kostenpflichtig sogar Unternehmen zur Müllentsorgung, sofern diese über keine eigenen Entsorgungsanlagen verfügen. Der Entsorgungspflichtige trägt immer die Kosten. In Privathaushalten übernehmen in der Regel die Kommunen die ordnungsgemäße Entsorgung und stellen die erforderlichen Tonnen kostenpflichtig zur Abholung des Mülls bereit.

Bauschutt illegal gelagert wer ist zuständig
Für speziellen Müll, wie z.B. alte Pkw gibt es ebenfalls Recycling-Bestimmungen

Spezieller Müll, wie beispielsweise Bauschrott oder Gartenabfälle, muss zu bestimmten Wertstoffhöfen oder Sammelstellen gebracht werden. Ebenso müssen zum Beispiel Batterien als Sondermüll in eine entsprechende Sammelstelle gebracht und entsorgt werden. Mit diesen Beispielen wird im aktuellen Kreislaufwirtschaftsgesetz auch die zweite Frage beantwortet, denn für jedes Abfallmaterial gibt es entsprechende Entsorgungsanlagen und Beseitigungsvorrichtungen.

Beispiele:

  • blaue Tonne: Pappe und Papier (Zeitungen können auch gebündelt an Wohlfahrtsverbände abgegeben werden)
  • Biotonne: Entsorgung von organischem Müll ( z. B. Speisereste)
  • Metalle: z.B. an Schrotthändler verkaufen
  • gelbe Tonne: Kunststoffe und Verpackungen mit dem Grünen Punkt
  • Rücknahme über den Handel: z. B. Pfandflaschen
  • Wertstofftonne: bundesweit einheitliche Tonne für Kunststoffspielsachen, Metallpfannen, Kleiderbügel aus Kunststoff etc. (Nichtverpackungen)

Die im Abfallrecht erstmals verankerte sogenannte Produzentenverantwortung setzt in jedem Fall das Verursacherprinzip durch. Denn wenn den Firmen die Entsorgung zu teuer wird, arbeiten sie an der Produktgestaltung und verzichten auf überflüssige Verpackungen sowie schwer verwertbare Verbundverpackungen aus Kunststoff. Sie bauen zum Beispiel in einen PKW weniger Kunststoffsorten ein und die verarbeiteten Einzelteile können schnell und leicht entsorgt werden. Das wird verständlicherweise auch deshalb gemacht, weil die Kosten für das Verwerten, Verbrennen und Entsorgen des Mülls immer beim Hersteller liegen und bei Verpackungen eine Gebühr für den Grünen Punkt fällig wird.

Jeder Bürger sollte sich an die Bestimmungen und Vorschriften der Abfallverordnung und des KrWG halten – nicht nur um ein Bußgeld bzw. Bußgeldbescheid zu umgehen, sondern auch um die Umwelt zu schützen. Wer sich an das Abfallgesetz hält, muss laut Bußgeldkatalog keine Sanktionen befürchten.

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Wer kümmert sich um illegale Müllentsorgung?

Illegale Müllentsorgung anzeigen – Anlaufstellen für Bürger ‌Wenn Sie eine wilde Mülldeponie in Ihrer Umgebung entdecken oder Müll sogar illegal auf Ihrem Privatgrundstück abgestellt wurde, sollten Sie sich an das Ordnungs- oder Umweltamt Ihrer Gemeinde wenden.

Was ist nicht verwertbarer Bauschutt?

Bei nicht verwertbarem Bauschutt handelt es sich in der Regel um Leichtbaustoffe. Da sie bei Belastung oder Zerkleinerung zerbröseln und „mehlig“ werden, ist eine Wiedereinführung in den Recycling-Kreislauf nicht möglich und der Bauschutt wird auf der Deponie entsorgt.

Welches Gesetz regelt in Deutschland die gesetzeskonforme Bewirtschaftung von Abfällen?

Das Kreislaufwirtschaftsgesetz regelt die gesetzeskonforme Entsorgung von Abfällen.

Ist es strafbar Müll auf die Straße zu werfen?

Wer seinen Müll auf die Straße wirft, begeht eine Ordnungswidrigkeit, es handelt sich dabei um eine „unzulässige Abfallentsorgung“. Dafür kann ein Buß- oder Verwarnungsgeld drohen.