Sie befinden sich hier: Show
Inhaltsspalte Bild: Umwelt- und Naturschutzamt CW Wenn Müll nicht in den dafür
vorgesehenen Containern entsorgt wird und stattdessen auf Grundstücken lagert, kann dies eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellen. Ordnung der Beseitigung Pflichten der Abfallbesitzer Getrennthaltung von Abfällen Um eine Abfallverwertung zu ermöglichen, sollen insbesondere folgende Abfallfraktionen getrennt gesammelt werden:
Zuständigkeiten und Befugnisse bei der Verfolgung illegaler AbfallentsorgungAbfälle dürfen nur in dafür zugelassenen Abfallentsorgungsanlagen entsorgt werden. Verstöße gegen diese Vorgabe, wie z. B. das Wegwerfen, Lagern oder Verbrennen von Abfällen außerhalb dafür zugelassener Anlagen, werden von den Abfallbehörden als Ordnungswidrigkeit verfolgt. In besonders schweren Fällen wird die Polizei / Staatsanwaltschaft wegen Verdachts auf Vorliegen einer Straftat eingeschaltet. Die Abfallbehörden veranlassen die ordnungsgemäße Entsorgung illegal gelagerter Abfälle. Hierbei sind Städte und Gemeinden als Abfallbehörden zuständig für Abfälle,
Das Regierungspräsidium als Abfallbehörde ist zuständig, sofern sich die Abfälle
Diese Zuständigkeit des Regierungspräsidiums erstreckt sich auch auf genehmigungsbedürftige Abfallentsorgungsanlagen (nach Bundes-Immissionsschutz-Gesetz (BImSchG), Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) oder Bauordnung), die ohne die dazu erforderliche Genehmigung betrieben werden Bei ungenehmigt betriebenen (illegalen) Anlagen kann das RP die Stilllegung oder Beseitigung anordnen und diese Anordnung auch mit Vollstreckungsmaßnahmen durchsetzen. Bußgeldkatalog Baden-Württemberg (gültig seit: 2004)
Bußgeldkatalog Bayern (gültig seit: 2011)
Bußgeldkatalog Berlin (gültig seit: 2006)
Bußgeldkatalog Brandenburg (gültig seit: 1995)
Bußgeldkatalog Bremen (gültig seit: 2008)
Bußgeldkatalog Hamburg (gültig seit: 2013)
Bußgeldkatalog Hessen (gültig seit: 2003)
Bußgeldkatalog Mecklenburg-Vorpommern (gültig seit: 1999)
Bußgeldkatalog Niedersachsen (gültig seit: 2008)
Bußgeldkatalog Nordrhein-Westfalen (gültig seit: 2006)
Bußgeldkatalog Rheinland-Pfalz (gültig seit: 2000)
Bußgeldkatalog Saarland (gültig seit: 2002)
Bußgeldkatalog Sachsen (gültig seit: 2008)
Bußgeldkatalog Sachsen-Anhalt Bußgeldkatalog Schleswig-Holstein (gültig seit: 1995)
Bußgeldkatalog Thüringen (gültig seit: 2002)
Abfall falsch entsorgt? Was sagt das Kreislaufwirtschaftsgesetz?Das Kreislaufwirtschaftsgesetz, kurz KrWG, ist ein zentrales Bundesgesetz und regelt das deutsche Abfallrecht. Zielstellung beim Abfallgesetz ist es, die Kreislaufwirtschaft zur Ressourcenschonung und sinnvollen Weiterverarbeitung von Abfall bzw. Müll sicherzustellen und eine gute Lösung zur Abfallbeseitigung zu finden. Im nachfolgenden Artikel geben wir Ihnen zum „Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen“ einen groben Überblick und gehen auf die möglichen Sanktionen bei fehlerhafter Entsorgung der Abfälle ein, die laut Bußgeldkatalog ein Bußgeldbescheid bedingt. Wie hoch das Bußgeld für die einzelnen Gesetzesverstöße genau ausfällt, ist dem aktuellen Bußgeldrechner oder einer Bußgeldtabelle zu entnehmen. Zudem gehen wir im Folgenden auf die Frage ein, wie und wo Bürger laut Abfallverordnung (AbVg) ihren Müll richtig entsorgen, damit es auch versehentlich nicht zu einer illegalen Müllentsorgung kommt. FAQ: Kreislaufwirtschafts- und AbfallgesetzWelche Zweck erfüllen das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz? Sowohl das Kreislaufwirtschafts- als auch das Abfallgesetz sollen die natürlichen Ressourcen schonen, umweltverträgliche Bewirtschaftung von Abfall sicherstellen und die Umweltbelastung durch Müll verringern. Die Gesetze tragen dadurch zum Umweltschutz bei. Worauf gilt es bei der Entsorgung von Abfällen zu achten? In Deutschland gilt es die Vorgaben zur Mülltrennung einzuhalten. Informationen zu den verschiedenen Tonnen und Abgabestellen finden Sie hier. Was droht bei Verstößen gegen Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetze? Die Sanktionen für solche Ordnungswidrigkeiten können je nach Bundesland und Tatbestand variieren, wobei grundsätzlich ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro möglich ist. Warum gibt es ein Abfallgesetz & ein Kreislaufwirtschaftsgesetz?Diese beiden Gesetze sollen folgende Ziele bezwecken:
Nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz werden Abfälle umweltschonend weiterverarbeitet, also recycelt, und bleiben im Umweltkreislauf bestehen. Bei der Verwertung werden Schadstoffe aus den Abfällen vernichtet und zum Schutz der Umwelt isoliert. Die verbliebenen, schadhaften Reststoffe, die nicht recycelt werden können, werden in der Regel in sogenannten Deponien und Verbrennungsanlagen entsorgt und gegebenenfalls als Sonderabfälle deponiert. Darüberhinaus gibt es auch in einigen Regionen biologisch-mechanische Abfallbehandlungsanlagen, allerdings werden diese mitunter den hohen Anforderungen des zu deponierenden Materials nicht gerecht. Vorteile der rechtlich verankerten MüllentsorgungDas Kreislaufwirtschaftsgesetz regelt die Verwertung von wiederverwendbarem Abfall und Rohstoffmaterialien und schont damit die umweltbelastende Abfallbeseitigung von Deponien, die in erster Linie nicht verwertbare Abfälle entsorgen. Das nachhaltige Recycling-System im Zusammenhang mit der gesetzlichen Abfallverordnung bietet demnach einen enormen ökologischen Vorteil und findet Unterstützung durch folgende Maßnahmen:
Die deutsche Abfallverordnung (AbVg)Laut deutschem Abfallgesetz ergibt sich hinsichtlich des Umganges mit Müll folgende Hierarchie:
Diese Hierarchie ist aus Gründen des Umweltschutzes flexibel zu gestalten und bildet lediglich eine Richtlinie für die korrekte Müllentsorgung. Alle Verwertungsmaßnahmen müssen stets technisch möglich und wirtschaftlich vertretbar sein und dürfen gleichzeitig laut Abfallgesetz nicht verstärkt die Umwelt belasten. Der inhaltliche Aufbau vom KrWGDas Kreislaufwirtschaftsgesetz unterteilt sich in neun Kapitel und vier Anlagen: 1. Allgemeine Vorschriften Enthält allgemeine Bestimmungen zur Entsorgung von Abfällen. 2. Grundsätze & Plichten Beinhaltet Regeln/Pflichten für Erzeuger & Besitzer von Abfällen sowie für öffentliche Entsorgungsträger. 3. Produktverantwortung Regelt die Verantwortlichkeiten der Produzenten von Verpackungsmaterialien. 4. Planungsverantwortung Enthält Bestimmungen über die Verantwortlichkeiten bzgl. der Planung von Verpackungsproduktionen. 5. Absatzförderung & Abfallberatung Hier sind Leitlinien zur Abfallberatung und korrekten Absatzförderung aufgeführt. 6. Überwachung Beinhaltet Überwachungsbestimmungen zu allen Abfallprozessen. 7. Entsorgungsfachbetriebe Angabe von korrekten Entsorgungsfachbetrieben und deren Abläufen. 8. Betriebsorganisationen Enthält Bestimmungen zur Betriebsorganisation und Hilfen für Unternehmensstandorte. 9. Schlussbestimmungen Hier stehen zusammenfassende Erklärungen. Anlage I: Beseitigungsverfahren Informationen zu den Verfahren zur Beseitigung von Abfall sind hier aufgeführt. Anlage II: Verwertungsverfahren Enthält Informationen zu den Verfahren zur Verwertung von Abfall. Anlage III: Kriterien zum Technikstand Bestimmt die Kriterien zum technischen Stand der Verwertungsanlagen Anlage IV: Abfallvermeidungsmaßnahmen Führt Beispiele für Maßnahmen zur Abfallvermeidung auf. Das Kreislaufwirtschaftsgesetz regelt die gesetzeskonforme Entsorgung von Abfällen.Im Idealfall sollten Abfälle laut KrWG möglichst vermieden werden. Produzierter Abfall sollte zudem soweit wie möglich stofflich oder energetisch verwertet und der resultierende Restmüll beseitigt werden. Alle Wertstoffe, wie zum Beispiel Metall, Papier oder Glas müssen getrennt, gesammelt und sortiert werden. Grobe Verstöße gegen das Kreislaufwirtschaftsgesetz werden laut aktuellem Bußgeldkatalog mit einem Bußgeld geahndet. Wer sich genau über die Höhe des zu erwartenden Bußgeldes informieren möchte, kann in der aktuellen Bußgeldtabelle oder einem Bußgeldrechner nachsehen. Materialien, die sich nicht zur Wiederverwertung eignen, werden möglichst schadstoffarm deponiert und verbrannt. Vom KrWG ausgenommen sind:
Allgemeines zur Abfallverordnung und dem deutschen KreislaufwirtschaftsgesetzDie heutige Fassung des KrWG und der AbVg trat im Juni 2012 in Kraft, die vormals als Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz betitelt und erstmalig im Jahre 1996 verabschiedet wurde. Die ursprüngliche Verordnung zur Müllentsorgung wurde im Jahre 1972 mit dem Gesetz über die Beseitigung von Abfällen erlassen. Das Abfallrecht ist mit der heutigen Fassung des KrWG gleichzusetzen und mit gewissen EU-Richtlinien gefüllt. Diese sollen das Abfallwirtschaftssystem stetig verbessern und vereinheitlichen. Ein Beispiel hierfür ist die Biotonne, die in zahlreichen europäischen Staaten bereits eingesetzt wird. Allerdings sind das europäische und das deutsche Abfallrecht nicht deckungsgleich, denn in Deutschland herrschen in der Regel strengere Anforderungen an die Abfallwirtschaft und Verstöße werden mit einem Bußgeldbescheid sanktioniert. Die Abfallverordnung beantwortet primär folgende Fragen:
Die erste Frage beantwortet der Gesetzgeber folgendermaßen: Jeder Erzeuger oder Besitzer von Abfällen ist zur Entsorgung selbst verpflichtet. Bis auf wenige Ausnahmen sind somit auch gewerbliche Unternehmen zur sachgerechten Müllentsorgung aufgefordert. Viele Betriebe beauftragen kostenpflichtig sogar Unternehmen zur Müllentsorgung, sofern diese über keine eigenen Entsorgungsanlagen verfügen. Der Entsorgungspflichtige trägt immer die Kosten. In Privathaushalten übernehmen in der Regel die Kommunen die ordnungsgemäße Entsorgung und stellen die erforderlichen Tonnen kostenpflichtig zur Abholung des Mülls bereit. Spezieller Müll, wie beispielsweise Bauschrott oder Gartenabfälle, muss zu bestimmten Wertstoffhöfen oder Sammelstellen gebracht werden. Ebenso müssen zum Beispiel Batterien als Sondermüll in eine entsprechende Sammelstelle gebracht und entsorgt werden. Mit diesen Beispielen wird im aktuellen Kreislaufwirtschaftsgesetz auch die zweite Frage beantwortet, denn für jedes Abfallmaterial gibt es entsprechende Entsorgungsanlagen und Beseitigungsvorrichtungen. Beispiele:
Die im Abfallrecht erstmals verankerte sogenannte Produzentenverantwortung setzt in jedem Fall das Verursacherprinzip durch. Denn wenn den Firmen die Entsorgung zu teuer wird, arbeiten sie an der Produktgestaltung und verzichten auf überflüssige Verpackungen sowie schwer verwertbare Verbundverpackungen aus Kunststoff. Sie bauen zum Beispiel in einen PKW weniger Kunststoffsorten ein und die verarbeiteten Einzelteile können schnell und leicht entsorgt werden. Das wird verständlicherweise auch deshalb gemacht, weil die Kosten für das Verwerten, Verbrennen und Entsorgen des Mülls immer beim Hersteller liegen und bei Verpackungen eine Gebühr für den Grünen Punkt fällig wird. Jeder Bürger sollte sich an die Bestimmungen und Vorschriften der Abfallverordnung und des KrWG halten – nicht nur um ein Bußgeld bzw. Bußgeldbescheid zu umgehen, sondern auch um die Umwelt zu schützen. Wer sich an das Abfallgesetz hält, muss laut Bußgeldkatalog keine Sanktionen befürchten. Wer kümmert sich um illegale Müllentsorgung?Illegale Müllentsorgung anzeigen – Anlaufstellen für Bürger
Wenn Sie eine wilde Mülldeponie in Ihrer Umgebung entdecken oder Müll sogar illegal auf Ihrem Privatgrundstück abgestellt wurde, sollten Sie sich an das Ordnungs- oder Umweltamt Ihrer Gemeinde wenden.
Was ist nicht verwertbarer Bauschutt?Bei nicht verwertbarem Bauschutt handelt es sich in der Regel um Leichtbaustoffe. Da sie bei Belastung oder Zerkleinerung zerbröseln und „mehlig“ werden, ist eine Wiedereinführung in den Recycling-Kreislauf nicht möglich und der Bauschutt wird auf der Deponie entsorgt.
Welches Gesetz regelt in Deutschland die gesetzeskonforme Bewirtschaftung von Abfällen?Das Kreislaufwirtschaftsgesetz regelt die gesetzeskonforme Entsorgung von Abfällen.
Ist es strafbar Müll auf die Straße zu werfen?Wer seinen Müll auf die Straße wirft, begeht eine Ordnungswidrigkeit, es handelt sich dabei um eine „unzulässige Abfallentsorgung“. Dafür kann ein Buß- oder Verwarnungsgeld drohen.
|