Auszug aus dem geburtenregister gleich geburtsurkunde

17. September 2014 in Erbrecht, Familienrecht

Ich habe mich gefragt, was wohl der Unterschied zwischen diesen beiden Urkunden ist, denn in den meisten Fällen, die ich bis jetzt gesehen hatte, steht das gleiche auf jeder Urkunde. Nach langem Suchen habe ich den Unterschied gefunden:

§ 62 Personenstandsgesetz alter Fassung (a.F.)

(1) In die Geburtsurkunde und in die Abstammungsurkunde werden aufgenommen
1. die Vornamen und der Familienname des Kindes und sein Geschlecht,
2. Ort und Tag der Geburt,
3. die Vor- und Familiennamen der Eltern des Kindes, ihr Wohnort sowie ihre rechtliche Zugehörigkeit oder ihre Nichtzugehörigkeit zu einer Kirche, Religionsgesellschaft oder Weltanschauungsgemeinschaft, wenn die rechtliche Zugehörigkeit oder die Nichtzugehörigkeit im Geburtenbuch eingetragen ist.

(2) In der Geburtsurkunde werden, wenn das Kind angenommen worden ist, als Eltern nur die Annehmenden angegeben.

Fazit

Bedeutsam war der Unterschied, wenn jemand adoptiert ist und heiraten wollte: In der Geburtsurkunde stehen nur die Adoptiveltern, in der Abstammungsurkunde stehen nur die leiblichen / biologischen Eltern.

Ein Stück weiter unten auf der Abstammungsurkunde steht dann ganz klein gedruckt am linken Seitenrand:

Änderungen des Geburtseintrages: Daneben steht, was sich geändert hat.

Z.B. wenn das Kind mit der Heirat der leiblichen Mutter den Namen des Stiefvaters angenommen hat. Der Eintrag auf der Urkunde lautet dann so: "Das Kind hat den Familiennahmen "Mustermeier" angenommen. Frühere Namensführung des Kindes "Mustermax".-/-"

So konnte man früher feststellen, ob aus Versehen Blutsverwandte heiraten wollten, denn zum Heiraten musste die Abstammungsurkunde vorgelegt werden - so § 5 Personenstandsgesetz vom 3. November 1937 (RGBl. I S. 1146) in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. August 1957 (BGBl I S. 1125) (BGBl III 211-1) zuletzt geändert durch Gesetz zur Reform des Staatsangehörigkeitsrechts vom 15. Juli 1999 (BGBl I S. 1618, 1622): (1) Die Verlobten haben bei der Anmeldung der Eheschließung dem Standesbeamten ihre Abstammungsurkunden, beglaubigte Abschriften des Familienbuchs oder Auszüge aus diesem vorzulegen.

Im übrigen wurde die Abstammungsurkunde zum 1. Januar 2009 durch das Personenstandsrechtsreformgesetz abgeschafft.

Auszug aus dem geburtenregister gleich geburtsurkunde
Wo bekomme ich eine Geburtsurkunde für mein Baby her?

Die Geburt eines Kindes ist für die meisten Eltern ein ganz besonderes und bewegendes Ereignis. Doch noch bevor die ersten Glücksgefühle abgeklungen sind, beginnt bereits die Bürokratie. Denn die Ankunft des neuen Erdenbürgers muss natürlich ordnungsgemäß registriert und bescheinigt werden. Zu diesem Zweck stellt das Standesamt eine Geburtsurkunde aus. Wo Eltern diese beantragen können, welche Unterlagen dafür notwendig sind und weitere wichtige Informationen rund um die Geburtsurkunde erhalten Sie in diesem Ratgeber.

Inhalt

  • FAQ: Geburtsurkunde
  • Wozu wird die Geburtsurkunde benötigt?
    • Diese Angaben enthält die Geburtsurkunde
    • Ist die Abstammungsurkunde gleich der Geburtsurkunde?
  • Geburtsurkunde neu beantragen: Wann, wo und wie?
    • Ist es möglich, die Geburtsurkunde online zu beantragen?
    • Geburtsurkunde beantragen: Diese Kosten kommen auf Sie zu
    • Wie lässt sich eine internationale Geburtsurkunde in Deutschland beantragen?
    • So erhalten Sie eine beglaubigte Kopie der Geburtsurkunde
    • Weiterführende Suchanfragen

Wann ist eine Geburtsurkunde notwendig?

Die Geburtsurkunde muss in vielen Situationen vorgelegt werden, z. B. bei der Eheschließung, bei der Beantragung des Kindergelds oder dem Abschluss der Krankenversicherung.

Wie erhalten Sie eine Geburtsurkunde für Ihr Kind?

Um die Geburtsurkunde zu beantragen, muss die Geburt innerhalb einer Woche bei dem Standesamt angezeigt werden, das für den Bezirk, in dem das Kind geboren wurde, zuständig ist. Informationen zum Antrag finden Sie hier.

Kann ein Geburtsurkunde von anderen Behörden ausgestellt werden?

Nein. Auch eine beglaubigte Kopie der Geburtsurkunde sowie eine internationale Geburtsurkunde können nur von diesem Standesamt ausgestellt werden. Mehr zu internationalen Urkunde erfahren Sie hier.

Hinweis: Ab und an können für Behördengänge gerade bei ausländischer Herkunft Übersetzungen der Geburtsurkunde erforderlich sein. Wo Sie eine solche Übersetzung erhalten können und mehr erfahren Sie in unserem Ratgeber „Geburtsurkunde übersetzen lassen: Wann ist dies notwendig?“

Wozu wird die Geburtsurkunde benötigt?

Auszug aus dem geburtenregister gleich geburtsurkunde
Die Geburtsurkunde wird u. a. benötigt, um das Kindergeld zu beantragen.

Die Geburtsurkunde stellt die amtliche Bescheinigung über die Geburt Ihres Kindes dar. Aber natürlich wissen Sie auch ohne ein Stück Papier, wann und wo Ihr Kind zur Welt gekommen ist. Reicht dann nicht die Eintragung im Geburtsregister? Warum benötigen Sie selbst ein Dokument, das die Geburt bescheinigt?

Tatsächlich gibt es zahlreiche Situationen, in denen es notwendig ist, die Geburtsurkunde oder zumindest eine beglaubigte Kopie derselben vorzulegen. Dazu gehören bereits die Beantragung von Eltern- und Kindergeld und die Anmeldung Ihres Kindes bei der Krankenkasse.

Aber auch wenn Ausweisdokumente wie ein Reisepass oder der Personalausweis beantragt werden müssen, wird die Geburtsurkunde benötigt. Gleiches gilt z. B. bei der Eröffnung eines Kontos auf den Namen des Kindes, beim Abschluss einer zusätzlichen Krankenversicherung für den Nachwuchs oder wenn dieser später einmal heiraten möchte.

Es handelt sich bei der Geburtsurkunde also durchaus um ein wichtiges Dokument, dass Sie zeitnah zur Geburt anfordern sollten.

Diese Angaben enthält die Geburtsurkunde

Folgende Informationen sind in der Geburtsurkunde vermerkt:

  • Standesamt
  • Registernummer
  • Vor- und Familienname des Kindes
  • Geschlecht des Kindes
  • Geburtsdatum und -ort des Kindes
  • Religion des Kindes
  • Vor-, Familien- und Geburtsname der Mutter
  • Religion der Mutter
  • Vor-, Familien- und Geburtsname des Vaters
  • Religion des Vaters

Die in der Geburtsurkunde eingetragenen Eltern sind die gemäß Abstammungsrecht rechtlich geltenden Eltern; es muss sich hierbei nicht zwingend um die leiblichen handeln. So gilt ein Mann, der mit der leiblichen Mutter zum Zeitpunkt der Geburt verheiratet ist, in der Regel als rechtlicher Vater, selbst wenn er mit dem Kind biologisch nicht verwandt ist.

Ist die Abstammungsurkunde gleich der Geburtsurkunde?

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Die Geburtsurkunde gibt die rechtlichen Eltern an, nicht die biologischen.

Für Kinder, die vor dem 1. Januar 2009 geboren sind, wurde neben der Geburtsurkunde auch eine Abstammungsurkunde ausgestellt. Diese gibt, wie der Name vermuten lässt, die tatsächliche Abstammung an, also die biologischen Eltern. Außerdem wurden hier auch Änderungen wie z. B. die Adoption oder eine Namensänderung des Kindes eingetragen. Sie war also nicht gleichzusetzen mit der Geburtsurkunde.

Der Hauptzweck der Abstammungsurkunde war die Vorlage bei der Anmeldung einer Eheschließung, um nachzuweisen, dass keine Heirat zwischen Blutsverwandten stattfindet (was nach deutschem Recht verboten ist). Dies war vor allem für adoptierte Personen relevant, hatte aber kaum praktische Bedeutung. Daher wurde die Abstammungsurkunde abgeschafft. Seitdem genügt es, bei einer Eheschließung einen beglaubigten Registerausdruck des Geburtseintrags vorzulegen.

Geburtsurkunde neu beantragen: Wann, wo und wie?

Um die Geburtsurkunde anfordern zu können, muss das Kind natürlich bereits geboren sein, denn sonst können keine Angaben zum Geburtsdatum und -ort gemacht werden. Das Dokument kann also erst nach der Geburt beantragt werden.

Dazu muss die Geburt zunächst bei dem Standesamt angezeigt werden, das für den Geburtsort zuständig ist, und zwar binnen einer Woche. Kam das Kind in einem Krankenhaus oder einer anderen Einrichtung, die Geburtshilfe leistet, zur Welt, kümmert sich diese in der Regel um die Geburtsanzeige beim Standesamt. Dies sollten Sie als Eltern vorab in Erfahrung bringen.

Kümmert sich nicht die Klinik um die Geburtsanzeige oder wurde Ihr Kind zu Hause geboren, stellt die Hebamme, der Geburtshelfer oder der Arzt eine Geburtsbescheinigung aus. Diese muss innerhalb einer Woche und in der Regel persönlich von einem sorgeberechtigten Elternteil beim Standesamt eingereicht werden. Sind die sorgeberechtigten Eltern daran gehindert, die Geburt fristgerecht anzuzeigen, kann dazu jede andere Person verpflichtet werden, die bei der Geburt anwesend war.

Sobald die Geburt beim Standesamt eingetragen ist, kann die Geburtsurkunde ausgestellt werden. Dazu sind folgende Unterlagen in jedem Fall notwendig:

  • Gültiges Ausweisdokument der Mutter (z. B. Personalausweis)
  • Geburtsurkunde der Mutter oder eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister
  • Vollständig ausgefüllte und unterschriebene Erklärung zur Namensgebung für das Kind

Welche weiteren Dokumente für die Beantragung der Geburtsurkunde benötigt werden, richtet sich nach dem Familienstand der Mutter.

Auszug aus dem geburtenregister gleich geburtsurkunde
Geburtsurkunde beantragen: Der Familienstand der Eltern bestimmt, welche Unterlagen benötigt werden.

Ist sie verheiratet:

  • Gültiges Ausweisdokument ihres Ehemannes (= rechtlicher Vater)
  • Geburtsurkunde des rechtlichen Vaters oder eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister
  • Heirats- bzw. Eheurkunde oder ein anderer urkundlicher Nachweis über die Eheschließung

Ist die Mutter ledig und möchte den Vater im Geburtsregister eintragen lassen:

  • Urkundlicher Nachweis über die Vaterschaftsanerkennung, sofern vorhanden
  • Geburtsurkunde des Vaters oder eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister
  • ggf. Sorgeerklärung

Ist die Mutter geschieden:

  • Eheurkunde
  • Urkundlicher Nachweis über das rechtskräftige Scheidungsurteil
  • Urkundlicher Nachweis über die aktuelle Namensführung
  • ggf. Geburtsurkunde des Vaters oder eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister
  • ggf. urkundlicher Nachweis über die Vaterschaftsanerkennung
  • ggf. Sorgeerklärung

Ist die Mutter verwitwet:

  • Eheurkunde
  • Sterbeurkunde des Ehemannes
  • ggf. Geburtsurkunde des Vaters oder eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister
  • ggf. urkundlicher Nachweis über die Vaterschaftsanerkennung
  • ggf. Sorgeerklärung

Alle Unterlagen müssen im Original bzw. in beglaubigter Kopie sowie in deutscher Sprache vorliegen. Ausländische Dokumente sind in beglaubigter Übersetzung vorzulegen. Ob tatsächlich eine persönliche Vorsprache notwendig ist, müssen Sie bei Ihrem zuständigen Standesamt erfragen.

Ist es möglich, die Geburtsurkunde online zu beantragen?

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Lässt sich eine Geburtsurkunde online beantragen?

Wie oben bereits erläutert, müssen Sie üblicherweise persönlich beim Standesamt erscheinen, wenn Sie für Ihr Neugeborenes eine Geburtsurkunde beantragen wollen. Online ist dies nur selten möglich. Dies hängt vom jeweiligen Bezirk ab.

Viele Standesämter bieten auf ihren Webseiten jedoch die Möglichkeit an, die Ausstellung einer Zweiturkunde zu beantragen, wenn Sie z. B. die ursprüngliche Geburtsurkunde verloren haben.

Auch eine sogenannte Geburtsbescheinigung lässt sich häufig bereits online anfordern. Hierbei handelt es sich gewissermaßen um eine Kopie der Geburtsurkunde, die jedoch zweckgebunden ist (z. B. für die Anmeldung des Kindes bei einer Krankenversicherung).

Übrigens kann es durchaus von Vorteil sein, die Geburtsurkunde persönlich zu beantragen, da die Dauer bis zur Ausstellung des Dokuments hier erfahrungsgemäß am kürzesten ist. Diese hängt aber auch maßgeblich von der Auslastung der Behörde ab. Während in manchen Fällen die Geburtsurkunde direkt vor Ort ausgestellt wird, müssen andere Eltern mitunter mehrere Wochen oder sogar Monate warten.

Geburtsurkunde beantragen: Diese Kosten kommen auf Sie zu

Die Kosten für eine Geburtsurkunde können sich geringfügig unterscheiden und hängen vom jeweiligen Bundesland ab. In den meisten Fällen müssen Sie jedoch mit einer Gebühr von 10 Euro rechnen. So viel kostet auch die beglaubigte Abschrift des Eintrags aus dem Geburtsregister.

Benötigen Sie eine Kopie dieser Dokumente, so fällt für diese meist eine Gebühr von jeweils 5 Euro an.

Wie lässt sich eine internationale Geburtsurkunde in Deutschland beantragen?

Auszug aus dem geburtenregister gleich geburtsurkunde
Eine internationale Geburtsurkunde wird auch außerhalb Deutschlands anerkannt.

Eine internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und ihre Einträge sind nach einem internationalen Standard nummeriert bzw. abgekürzt. Dadurch kann sie auch in nicht deutschsprachigen Ländern gelesen werden und wird deshalb international anerkannt.

Die internationale Geburtsurkunde wird genauso beantragt wie die nationale: bei dem Standesamt, das für den Geburtsort zuständig ist. Die Kosten hierfür belaufen sich in der Regel auf 10 bis 15 Euro.

So erhalten Sie eine beglaubigte Kopie der Geburtsurkunde

Manchmal ist es nötig, die beglaubigte Kopie eines wichtigen Dokuments vorzulegen, z. B. des Abschlusszeugnisses oder des Grundbuchauszugs. Durch die Beglaubigung wird bestätigt, dass die Kopie mit dem Original identisch ist und die darin gemachten Angaben somit echt sind. In vielen Fällen erhalten Sie eine solche Beglaubigung beim Bürgeramt oder im Rathaus.

Allerdings dürfen diese keine Kopie einer Geburtsurkunde beglaubigen. Dies ist ausschließlich dem Standesamt vorbehalten, das das Original ausgestellt hat. Oftmals kann eine solche beglaubigte Kopie bereits über ein Online-Formular beantragt werden. Dies hängt jedoch davon ab, ob das jeweilige Standesamt diesen Service anbietet. In der Regel müssen Sie 10 Euro bezahlen, wenn Sie eine beglaubigte Kopie Ihrer Geburtsurkunde anfordern.

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Was brauche ich um eine Geburtsurkunde zu bekommen?

Benötigte Unterlagen.
Personalausweise oder Reisepässe mit letzten Meldebescheinigungen..
Urkunden über den Familienstand der Mutter (Verheiratet: Eheurkunde. ... .
Geburtsbescheinigung..
Vornamenszettel..
Geburtsurkunden beider Elternteile..

Ist die Abstammungsurkunde dasselbe wie die Geburtsurkunde?

Die Abstammungsurkunde galt bis 2009 als Nachweis der Geburt einer Person. Ab Januar 2009 wurden nur noch Abschriften aus dem Geburtsregister und Geburtsurkunden ausgestellt. Abstammungsurkunde gleich Geburtsurkunde ist also nicht ganz falsch, aber auch nicht ganz richtig.

Warum nur Abstammungsurkunde?

Geburtsurkunde und Abstammungsurkunde sind nicht das Gleiche. Der Unterschied liegt darin, dass die Geburtsurkunde die rechtlichen Eltern ausweist und aus der Abstammungsurkunde die biologischen Eltern hervorgingen. Abstammungsurkunden sind nicht mehr gültig.

Was ist ein Auszug aus dem Eheregister?

Neben der Eheurkunde gibt es die beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister. Sie enthält außer den Angaben zur Eheschließung auch spätere Änderungen, die etwa durch Auflösung der Eheschließung oder durch Namensänderungen anstehen.