Adac plus gleich auslandskrankenversicherung

Aus­lands­kran­ken­ver­si­che­rung

Diese Ver­si­che­rung brauchst Du im Ausland

Adac plus gleich auslandskrankenversicherung

Julia Rieder
Finanztip-Expertin für Ver­si­che­rungen

Aktualisiert am 19. August 2022

Das Wichtigste in Kürze

  • Wenn Du ins Ausland reist, brauchst Du eine Aus­lands­kran­ken­ver­si­che­rung. Sonst musst Du im Krankheitsfall mindestens einen Teil Deiner Behandlungskosten selbst zahlen. 
  • Eine gute Auslandsreise-Krankenversicherung für kurze Urlaubsreisen kostet zwischen 10 und 20 Euro im Jahr.
  • Bist Du länger als acht Wochen im Ausland, brauchst Du einen speziellen Vertrag für Langzeitreisen. 
  • Stelle sicher, dass die Ver­si­che­rung auch leistet, wenn im Zielland eine Reisewarnung wegen der Corona-Pandemie besteht oder Du an Covid-19 erkranken solltest.

So gehst Du vor

  • Überprüfe, ob Du bereits eine Rei­se­kran­ken­ver­si­che­rung hast, etwa über die Kreditkarte oder den Autoclub. Häufig ist dieser Schutz aber lückenhaft.
  • Für Urlaubsreisen von einigen Wochen empfehlen wir Einzelpersonen und Senioren die Debeka (Tarif AR). Der Münchener Verein eignet sich für Singles (Tarif 501) und Ehepaare mit Kindern (Tarif 502). Ebenfalls empfehlenswert für Einzelpersonen und Paare unter 65 ist das Angebot der DKV (Reise Med Tarif RD) (abschließbar über die Website der Ergo).
  • Für weltweite Langzeitreisen bis zu einem Jahr empfehlen wir die Envivas (Travel XLO). Der Tarif eignet sich für kurze und lange Reisen außerhalb der USA und Kanada. Voraussetzung: Du bist bei der Techniker Kran­ken­kas­se versichert. 

Eine Lebensmittelvergiftung oder ein umgeknickter Fuß können jeden Urlaub vermiesen. Damit Du nicht auf den Behandlungskosten sitzenbleibst, ist eine Aus­lands­kran­ken­ver­si­che­rung für jeden Urlaub außerhalb Deutschlands ein Muss. Ein Arzt- oder Klinikbesuch kann das Urlaubsbudget sonst schnell sprengen: Ein einziger Krankenhaustag in den USA etwa kostet mehrere Tausend Euro, ein medizinischer Rücktransport aus Griechenland etwa 18.000 Euro.

Einen guten Vertrag für Singles gibt es für weniger als 10 Euro im Jahr. Die Ver­si­che­rung lässt sich online in fünf Minuten abschließen und das auch noch kurzfristig vor Beginn der Reise.

Wie sinnvoll ist eine Aus­lands­kran­ken­ver­si­che­rung?

Sommerurlaub auf Mallorca, Work and Travel in Australien oder eine Karibik-Kreuzfahrt – falls Du auf solchen Reisen mal erkrankst, solltest Du eine Aus­lands­kran­ken­ver­si­che­rung haben. Welchen Ver­si­che­rungs­schutz Du in diesen Fällen bereits hast, hängt davon ab, wie Du in Deutschland versichert bist. In vielen Fällen ist der Schutz lückenhaft.

So viel zahlt die Kasse, wenn Du gesetzlich krankenversichert bist

Innerhalb der Europäischen Union, in Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz sowie in Ländern, mit denen Deutschland ein So­zi­al­ver­si­che­rungs­ab­kom­men hat, zahlt die gesetzliche Kran­ken­kas­se einen Teil der Arzt- und Krankheitskosten.

Allerdings ist der Schutz insgesamt löchrig: Du bekommst nur das erstattet, was die Bürger im Urlaubsland von der dortigen Kran­ken­ver­si­che­rung bekommen. In vielen Ländern ist diese Versorgung aber dürftig, und die Ärzte bieten von sich aus Privatbehandlungen gegen zusätzliche Zahlungen an. Dabei gilt: Für privatärztliche Rechnungen im Ausland zahlt die gesetzliche Kran­ken­kas­se in Deutschland nicht. Dies gilt sowohl für den Arztbesuch, als auch den Aufenthalt im Krankenhaus oder für Medikamente.

Auf diesen Kosten bleibst Du sitzen, wenn Du Dich nicht zusätzlich versicherst. Den im Urlaubsland üblichen Eigenanteil der gesetzlichen Behandlung musst Du ebenfalls selbst tragen. Um Deine Kosten erstattet zu bekommen, musst Du Dich außerdem bei einem Arzt behandeln lassen, der über das staatliche Gesundheitssystem abrechnen kann.

  Ein weiterer Punkt kann Dich ebenfalls Geld kosten: Von dem Erstattungsbetrag, den Du vielleicht im Urlaubsland ausgelegt hast, zieht die Kran­ken­kas­se in Deutschland in einigen Fällen noch einen Betrag ab, beispielsweise für erhöhte Verwaltungskosten.

Unter dem Strich übernimmt die deutsche Kran­ken­kas­se also oft nur einen Bruchteil der tatsächlichen Kosten.

Eine Rei­se­kran­ken­ver­si­che­rung ist deshalb auch innerhalb Europas ein absolutes Muss. Für Behandlungen in einem Land ohne Abkommen mit Deutschland zahlt Deine Kasse ohnehin nichts.

Ein Beispiel: Ein Finanztip-Leser schilderte uns im vergangenen Jahr, dass er nach einem Herzinfarkt im Türkei-Urlaub in einem dortigen Krankenhaus behandelt und operiert werden musste. Von den 16.000 Euro Behandlungskosten erstattete die Kran­ken­kas­se seinen Angaben zufolge nur rund 300 Euro. Auf dem Rest der Kosten blieb er sitzen, denn er hatte keine Auslandsreise-Krankenversicherung.

Noch teurer kann es werden, wenn Du wegen einer Krankheit nach Deutschland zurücktransportiert werden musst. Denn dafür kommt die gesetzliche Kasse nie auf. Ein solcher Ambulanzflug kann innerhalb Europas durchaus 25.000 Euro kosten. Musst Du aus den USA oder Australien zurückgeflogen werden, sind schlimmstenfalls 60.000 bis 80.000 Euro fällig.

So viel zahlt Deine private Kran­ken­ver­si­che­rung

Die private Kran­ken­ver­si­che­rung (PKV) schützt in der Regel auch in den Ländern der Europäischen Union sowie in Island, Liechtenstein und Norwegen. Außerhalb Europas gilt der Ver­si­che­rungs­schutz allerdings oft nur für ein bis drei Monate. Gute PKV-Tarife verlängern diesen Zeitraum oder bieten sogar unbegrenzt Schutz. Dennoch solltest Du auch als Privatversicherter vor dem Urlaub prüfen, ob Du eine Aus­lands­kran­ken­ver­si­che­rung benötigst. Denn nicht alle PKV-Tarife decken sämtliche Kosten im Ausland ab. Vor allem der Rücktransport ist in vielen Fällen nicht versichert.

Du solltest zudem nachschauen, ob Du nicht mit Deiner privaten Kran­ken­ver­si­che­rung auch gleich eine Aus­lands­kran­ken­ver­si­che­rung abgeschlossen hast. Häufig handelt es sich dabei um einen separaten Vertrag, der mit einigen Euro Monatsbeitrag in Deinen Ver­si­che­rungsunterlagen aufgeführt ist.

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Hermann-Josef Tenhagen

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Worauf musst Du achten?

Wenn Du eine Kreditkarte hast oder Mitglied in einem Autoclub bist, kann es sein, dass Du schon eine Auslandsreise-Krankenversicherung hast. Oft bieten solche Zusatzverträge allerdings nicht den besten Schutz. Vergleiche die Ver­si­che­rungs­be­din­gungen deshalb mit denen unserer Emp­feh­lungen.

Gibt es bei der Ver­si­che­rung über die Kreditkarte oder den Autoclub deutliche Lücken, solltest Du zusätzlich ein von uns emp­foh­lenes Angebot abschließen. Die Doppelversicherung ist grundsätzlich nicht schlimm. Du musst im Schadensfall nur melden, dass eine weitere Ver­si­che­rung besteht.

Auch schon lange bestehende Verträge bieten oft nicht mehr den optimalen Schutz, denn viele Anbieter haben ihre Bedingungen in den vergangenen Jahren deutlich verbessert. Prüfe deshalb auch Altverträge auf Lücken und schließe im Zweifel eine neue Aus­lands­kran­ken­ver­si­che­rung ab. Gerade wer während der Corona-Pandemie verreisen will, sollte seinen Ver­si­che­rungs­schutz prüfen. Denn einige Aus­lands­kran­ken­ver­si­che­rungen bieten keinen Schutz bei Epidemien, Pandemien oder wenn für das Urlaubsland eine Reisewarnung gilt.

Auf folgende Punkte solltest Du achten:

  1. Reisedauer - Eine Aus­lands­kran­ken­ver­si­che­rung gilt für alle Reisen innerhalb eines Jahres, die eine bestimmte Dauer nicht überschreiten. Meistens sind Reisen bis 56 Tage versichert. Es gibt aber auch Tarife, die nur 42 oder sogar bis zu 70 Tage gelten. Wie oft Du innerhalb eines Jahres verreist, spielt keine Rolle – die Tage werden nicht addiert.

    Für Reisen, die mehr als 70 Tage dauern, gibt es spezielle Aus­lands­kran­ken­ver­si­che­rungen. Einen solchen Vertrag brauchst Du beispielsweise für ein Auslandssemester, eine Weltreise oder wenn Du im Ruhestand den Winter im warmen Süden verbringst. Welche Angebote wir für die Langzeit-Reisekrankenversicherung empfehlen, liest Du weiter unten im Text.

  2. Geltungsbereich - Wichtig ist, dass der Vertrag auch für das Urlaubsland gilt, in das Du reist. Die Tarife für kurze Urlaubsreisen gelten in der Regel weltweit. Falls Du dagegen eine längere Auszeit planst, zum Beispiel eine Weltreise, solltest Du bei den zeitlich ausgedehnten Tarifen darauf achten, ob diese auf bestimmte Regionen begrenzt sind. Eine Reiseversicherung, die auch in den USA und Kanada gilt, ist meist teurer als ein Tarif ohne Nordamerika. Denn dort sind die Kosten für eine medizinische Behandlung besonders hoch. Gute Verträge versichern außerdem nicht nur private, sondern auch berufliche Reisen.

    Legst Du dann einen Zwischenstopp in den USA oder Kanada ein, kann es sein, dass Du in dieser Zeit nicht versichert bist.


    Von den von uns emp­foh­lenen Tarifen für lange Urlaubsreisen hat nur der von der Envivas eine regionale Begrenzung (weltweite Reisen ohne USA und Kanada). In diesem Tarif sind aber Zwischenstopps bis zu einer Übernachtung in den USA oder Kanada mitversichert.

  3. Kostenübernahme - Ob Singles oder Familien: Leistungsstarke Tarife für kurze Urlaubsreisen kosten nicht mehr als 10 bis 20 Euro im Jahr. Für diesen Betrag erstatten diese Ver­si­che­rungen nicht nur alle wichtigen medizinischen Leistungen, sondern auch einige Extras. 

    Zu den wichtigen Kernleistungen zählen etwa provisorischer Zahnersatz, Behandlung von Sportverletzungen sowie die Erstattung notwendiger Hilfsmittel wie Krücken. Extras sind die Behandlung von psychischen Erkrankungen oder Komplikationen bei der Schwangerschaft. Wenn Du Kinder hast, ist es Dir bestimmt wichtig, dass Du bei ihnen übernachten kannst, falls sie ins Krankenhaus kommen sollten (der Fachbegriff dafür lautet Rooming-In).

    Wenn Du dagegen länger als acht Wochen verreisen willst, ist die Preisspanne zwischen den Tarifen sehr hoch. Daher solltest Du in diesem Fall darauf achten, dass Dein Tarif nur die wirklich wichtigen Leistungen versichert. Damit bist Du trotzdem gut versichert, sparst aber gegenüber einem Tarif, der jede Leistung abdeckt, eine Menge Geld.

  4. Vorerkrankungen - Falls Du mit einer Vorerkrankung ins Ausland reist, solltest Du vorher prüfen, ob die Kosten für eine notwendige Behandlung dort durch Deine Aus­lands­kran­ken­ver­si­che­rung abgedeckt sind. Gute Tarife schließen Vorerkrankungen nicht pauschal vom Schutz aus, sondern nur Behandlungen, deren Notwendigkeit bereits vor der Reise ärztlich festgestellt wurde.

    Achte zusätzlich darauf, dass der Anbieter seine Leistungen nicht auf „akute“ oder „unvorhersehbare“ Erkrankungen begrenzt oder den Schutz mit ähnlich unkonkreten Formulierungen einschränkt.

    Leidest Du an einer chronischen Erkrankung, solltest Du vor Abschluss der Ver­si­che­rung beim Anbieter erfragen, ob er zahlt, falls sich Dein Zustand im Urlaub verschlechtert. Um Streit mit der Ver­si­che­rung zu vermeiden, ist es zudem sinnvoll, wenn Du Dir Deine Reisefähigkeit vor Beginn des Urlaubs von einem Arzt attestieren lässt.

    Sollte sich die Aus­lands­kran­ken­ver­si­che­rung doch einmal weigern zu zahlen, kannst Du Dich beim Ver­si­che­rungs­om­buds­mann beschweren. Seine Entscheidungen sind bis zu einem Streitwert von 10.000 Euro bindend für die Unternehmen. Bis auf den Langzeit-Tarif der Envivas nehmen alle von uns emp­foh­lenen Anbieter an diesem Schlich­tungs­ver­fahr­en teil.

  5. Medizinischer Rücktransport - Zu den Ver­si­che­rungs­be­din­gungen sollte gehören, dass der Anbieter einen Rücktransport nach Deutschland zahlt, wenn er medizinisch sinnvoll und vertretbar ist – und nicht nur, wenn dieser unbedingt notwendig ist. Zumindest sollte er die Kosten für den Ambulanzflug übernehmen, wenn Du voraussichtlich mehr als zwei Wochen im Krankenhaus bleiben musst.
  6. Verlängerter Ver­si­che­rungs­schutz bis zur Wiederherstellung der Transportfähigkeit – Falls Du schwer auf Reisen erkrankst, kann es sein, dass Du über den versicherten Zeitraum hinaus im Ausland behandelt werden musst. Deine Ver­si­che­rung sollte für Deine Behandlung aufkommen, bis Du zu einer Rückreise wieder gesundheitlich in der Lage bist.
  7. Seit dem Beginn der Corona-Pandemie im Frühjahr 2020 sind noch zwei weitere Punkte hinzugekommen: So sollte Deine Aus­lands­kran­ken­ver­si­che­rung auch die Kosten übernehmen, falls Du auf Deiner Reise an Covid-19 erkranken solltest. Außerdem sollte auch dann Ver­si­che­rungs­schutz bestehen, wenn das Auswärtige Amt für Dein Zielland eine Reisewarnung wegen Covid-19 ausspricht.

Welche Tarife sind für kurze Urlaubsreisen empfehlenswert?

Eine Auslandsreise-Krankenversicherung muss nicht teuer sein. Sehr gute Tarife für Singles gibt es für unter 10 Euro, für Familien für weniger als 20 Euro. Sehr guten Schutz kann sich also jeder und jede leisten.

Die Stiftung Warentest vergleicht in ihrer Zeitschrift „Finanztest“ regelmäßig Aus­lands­kran­ken­ver­si­che­rungen. In ihrem Test im Mai 2022 überprüfte sie die allgemeinen Ver­si­che­rungs­be­din­gungen für kürzere Reisen und verglich die Leistungen zahlreicher Tarife. Wir haben uns die am besten bewerteten Tarife näher angesehen und anhand eigener Kriterien bewertet.

Als Preistipp für Alleinreisende oder Senioren empfehlen wir die Debeka (Tarif AR). Das sehr günstige und gute Angebot kostet nur 8 Euro Jahresbeitrag. Kinder lassen sich für 4 Euro pro Kopf mitversichern. Alleinversicherte Kinder bezahlen den Preis für Erwachsene. Besonders für Senioren lohnt sich der Tarif, denn sie müssen keinen Aufschlag zahlen. Kein anderer Tarif bietet so günstige Preise für Rentnerinnen und Rentner.

Auch wenn Du länger verreist, ist der Tarif der Debeka empfehlenswert. Der Ver­si­che­rungs­schutz gilt für Reisen bis 70 Tage.

Der Münchener Verein eignet sich besonders für Ehepaare mit Kindern. Dort schnitt der Familientarif (502) in unserem Preisvergleich am günstigsten ab. Zudem sind Kinder in diesem Tarif bis zum 25. Lebensjahr mitversichert. Nachteil: Wer unverheiratet zusammen mit Kindern in einer häuslichen Gemeinschaft lebt, kann den Familientarif nicht nutzen. Auch der Tarif für Einzelpersonen (501) gehörte zu den kostengünstigsten in unserem Vergleich und ist mit 8,40 Euro pro Person kaum merklich teurer als Mitkonkurrent Debeka (8 Euro pro Person).

Wie bei der Debeka gilt der Ver­si­che­rungs­schutz für Reisen bis zu 70 Tagen.

Ebenfalls gut abgeschnitten in unserem Preisvergleich hat das Angebot der DKV (Reise Med Tarif RD). Für Familien mit kleinen Kindern ist sie etwas günstiger als die Debeka, aber etwas teurer als der Münchener Verein. Für Singles und Paare ohne Kinder ist die DKV kaum merklich teurer als unsere beiden Hauptempfehlungen.

Allerdings sind nur minderjährige Kinder mitversichert. Und ab 65 und ab 70 Jahren wird der Tarif teurer. Senioren sind damit bei unserer ersten Emp­feh­lung, der Debeka, günstiger versichert.

Wir haben uns dafür entschieden, die DKV trotzdem weiterhin zu empfehlen, weil sie insgesamt ein gutes Preis-Leistungsverhältnis anbietet und im Test der Stiftung Warentest die Bestnote für Einzeltarife (0,6) und die zweitbeste Note bei den Familientarifen (0,8) erreichte.

Hintergrund: Die Ergo bietet übrigens einen Tarif an, dessen Leistungen und Preis identisch mit denen der DKV sind. Beide Unternehmen gehören zum selben Konzern, auf den Websites der DKV und der Ergo wird jedoch ausschließlich das Angebot der DKV vertrieben.

Volljährige Kinder können einfach einen zusätzlichen DKV-Vertrag abschließen. Das hat zudem einen Vorteil: Deine Kinder sind auch dann gut versichert, wenn sie von zuhause ausziehen, und Du musst nicht an eine andere Altersgrenze im Familienvertrag denken.

1: Tarif für Singles lässt sich um weitere Personen erweitern.
Quelle: Angaben der Anbieter (Stand Juni 2022).

Was leisten diese Tarife bei Corona?

Wer in Zeiten der Corona-Pandemie verreisen will, sollte unbedingt seinen Ver­si­che­rungs­schutz prüfen. Einige Aus­lands­kran­ken­ver­si­che­rungen leisten keinen Schutz bei Epidemien, Pandemien oder wenn für das Urlaubsland eine Reisewarnung gilt. Die von uns emp­foh­lenen Tarife für kurze Reisen – Debeka (Tarif AR), Münchener Verein (Tarif 501 und 502) und DKV (Reise Med Tarif RD) – zahlen auch, falls Du im Ausland an Covid-19 erkranken solltest.

Ver­si­che­rungs­schutz besteht bei diesen Tarifen auch dann, wenn eine Covid-19-Reisewarnung des Auswärtigen Amtes für Dein Zielland gilt – unabhängig davon, ob diese Warnung bei der Einreise schon bestand oder während der Reise ausgesprochen wird.

Wir haben uns dies von den Anbietern im Juni 2022 noch einmal bestätigen lassen.

Welchen Schutz benötigst Du bei längeren Reisen?

Die „normale“ Auslandsreise-Krankenversicherung reicht nicht aus, wenn Du für längere Zeit ins Ausland gehst, etwa für ein Auslandssemester im Studium, eine Weltreise oder um als Rentner im warmen Süden zu überwintern. Dauert der Auslandsaufenthalt länger als acht bis zehn Wochen, greifen reguläre Rei­se­kran­ken­ver­si­che­rungen nicht mehr. Als gesetzlich Krankenversicherter brauchst Du dann in jedem Fall einen speziellen Tarif für Langzeitreisen.

Gründe, um für längere Zeit im Ausland zu leben, gibt es viele. In den folgenden Abschnitten haben wir Informationen zu den wichtigsten Fällen zusammengefasst.

Wenn Du gesetzlich krankenversichert bist, kann Dein Kind als Austauschschüler in der Fa­mi­lien­ver­si­che­rung mitversichert bleiben. Wie oben beschrieben, übernimmt die deutsche Kran­ken­kas­se im EU-Ausland allerdings nur Leistungen, die gesetzlich Versicherte im Zielland erhalten würden.

Außerhalb der EU hängt der Ver­si­che­rungs­schutz davon ab, ob in einem So­zi­al­ver­si­che­rungs­ab­kom­men eine Kostenübernahme vereinbart wurde. Gibt es keines, so musst Du ohne zusätzliche Ver­si­che­rung alle Krankheitskosten selbst zahlen.

Besteht ein Abkommen, werden in der Regel einige Kosten übernommen. Wichtige Leistungen wie ein Rücktransport nach Deutschland sind dagegen nicht abgedeckt. Es kann auch passieren, dass Du bei Behandlungen hohe Zuzahlungen leisten musst. Du solltest daher auf keinen Fall auf eine zusätzliche Aus­lands­kran­ken­ver­si­che­rung verzichten.

Wenn Du nach dem Schulabschluss ein Jahr als Au-Pair im EU-Ausland arbeiten möchtest, solltest Du vorab mit der Vermittlungsagentur oder der Gastfamilie prüfen, ob Du im Gastland sozialversicherungspflichtig bist. In diesem Fall gilt das Recht des Gastlandes. Ist dies nicht der Fall, kannst Du weiterhin in der gesetzlichen Fa­mi­lien­ver­si­che­rung bleiben. Allerdings musst Du dann beachten, dass Du bei einer geringfügigen Beschäftigung nicht mehr als 450 Euro im Monat verdienen darfst, damit der Ver­si­che­rungs­schutz bestehen bleibt. 

Bist Du als Studierender gesetzlich versichert, bleibst Du das auch während eines Erasmus-Auslandsjahres. Aber auch in diesem Fall gilt: Dir stehen nur die Leistungen zu, die eine gesetzlich versicherte Person im Zielland erhalten würde.

Auch bei einem Vollzeitstudium im EU-Ausland kannst Du prinzipiell in Deutschland gesetzlich krankenversichert bleiben. Bedingung ist ein vorübergehender Aufenthalt im Ausland. Dabei ist allerdings kein fester Zeitraum vorgegeben. Solange Du also wegen Deines Studium im Ausland bist, spielt es keine Rolle, ob Du dort drei oder vier Jahre verbringst. Du kannst solange in der Fa­mi­lien­ver­si­che­rung bleiben, bis Du Dein Studium abschließt oder die Altersgrenze von 25 Jahren erreichst. Voraussetzung ist aber, dass Du Deinen Wohnsitz in Deutschland beibehältst.

Auch wenn Du als Student mit eigenem Beitrag gesetzlich versichert bist, kannst Du bei einem Auslandsstudium innerhalb der EU gesetzlich versichert bleiben. Dazu musst Du allerdings an einer anerkannten Hochschule im EU-Ausland studieren. Im Zielland stehen Dir dann – wie in den anderen Fällen auch – der Basisversicherungsschutz über die Europäische Krankenkarte zur Verfügung. Auch in diesem Fall solltest Du zusätzlich eine Aus­lands­kran­ken­ver­si­che­rung abschließen.

Außerhalb der EU hast Du keinen Schutz durch Deine gesetzliche Kran­ken­ver­si­che­rung. Das heißt: Ohne eine separate Aus­lands­kran­ken­ver­si­che­rung musst Du für Deine Gesundheitskosten komplett selbst aufkommen.

Innerhalb der EU kannst Du den Teilschutz der gesetzlichen Kran­ken­ver­si­che­rung nutzen, solltest aber als Ergänzung trotzdem eine private Aus­lands­kran­ken­ver­si­che­rung abschließen.
Außerhalb der EU musst Du die Einreise- und Visabestimmungen beachten. In manchen Staaten, zum Beispiel Australien, musst Du für ein Visum eine Aus­lands­kran­ken­ver­si­che­rung nachweisen.

Wer Behandlungskosten nach einem Arbeitsunfall zahlt, ist von Land zu Land unterschiedlich. Frage deshalb vor der Abreise bei Deiner Aus­lands­kran­ken­ver­si­che­rung nach, ob diese in einem solchen Fall die Kosten übernimmt.

Falls Du beruflich ins Ausland musst, solltest Du vorher alle Fragen der Sozial- und Kran­ken­ver­si­che­rung klären. Die Wahl des richtigen Krankenschutzes hängt zunächst vom Arbeitgeber ab. Sofern Du am Einsatzort bei einer ausländischen Firma angestellt bist, unterliegst Du nicht mehr der Ver­si­che­rungspflicht in der gesetzlichen Kran­ken­ver­si­che­rung (GKV). Du musst Dich dann im Ausland gesetzlich krankenversichern oder eine entsprechende private Police abschließen.

Anders liegen die Dinge bei einer Entsendung durch einen deutschen Arbeitgeber. In dem Fall besteht die Ver­si­che­rungspflicht für gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer prinzipiell fort. Über Details des Arbeits-, Sozialversicherungs- und Steuerrechts bei der Entsendung informiert ein Merkblatt der IHK Köln.

Falls Du Dich als Rentner nur vorübergehend im EU-Ausland aufhältst und Deine Rente ausschließlich aus Deutschland beziehst, besteht der Ver­si­che­rungs­schutz in der gesetzlichen Kran­ken­ver­si­che­rung fort. Außerhalb der EU hängt dies davon ab, ob Deutschland ein So­zi­al­ver­si­che­rungs­ab­kom­men mit Deinem Zielland hat und es darin eine Regelung zur Kran­ken­ver­si­che­rung gibt.

Mit einer Aus­lands­kran­ken­ver­si­che­rung für lange Reisen kannst Du dafür sorgen, dass Du nicht nur einen Teil der Krankheits- und Behandlungskosten über die GKV erstattet bekommst. Die Zusatzversicherung kannst Du maximal für fünf Jahre abschließen, danach ist ein neuer Vertrag fällig. Es gibt in den Tarifen verschiedene Altersstufen. Mit jeder Stufe werden die Tarife teurer. Vergleiche am besten bei mehreren Anbietern die Altersklassen und die Preise.

Bedenke, dass wichtige Leistungen wie Zahnersatz, Vorsorgeuntersuchungen oder geplante Operationen nur teilweise über eine Aus­lands­kran­ken­ver­si­che­rung abgesichert sind und weiterhin in Deutschland stattfinden müssen.

Falls Du dauerhaft im Ausland bleiben willst, solltest Du prüfen, ob Du Dich im Zielland versichern kannst. Darüber hinaus gibt es sogenannte internationale Kran­ken­ver­si­che­rungen, mit denen Du Dich zeitlich unbefristet und umfangreicher versichern kannst.

Als Privatversicherter musst Du in Deinen Vertrag schauen. Wenn Du Dich im europäischen Ausland aufhältst, bist Du weiterhin durch die PKV geschützt. Das gilt meist auch bei Aufenthalten außerhalb der Europäischen Union – zumindest vorübergehend. Meist endet der Ver­si­che­rungs­schutz nach maximal ein bis drei Monaten. Welcher Zeitraum noch als Urlaub gilt, solltest Du mit Deiner Ver­si­che­rung klären.

Wenn Du dauerhaft in ein anderes EU-Mitgliedsland oder nach Island, Liechtenstein und Norwegen umziehst, kannst Du Deine private Kran­ken­ver­si­che­rung dort weiterführen. Allerdings muss die Privatversicherung nur die Kosten übernehmen, die sie auch in Deutschland übernommen hätte.

Ziehst Du dauerhaft in ein Land außerhalb der Europäischen Union um, endet Dein Ver­si­che­rungs­schutz üblicherweise. Manche Anbieter gewähren aber gegen einen Beitragszuschlag einen längeren Ver­si­che­rungs­schutz außerhalb Europas. Setz Dich daher vor Deiner Abreise mit Deiner privaten Kran­ken­ver­si­che­rung in Verbindung und kläre, was für Deinen Vertrag gilt.

  Falls Du Dir die Möglichkeit offenhalten willst, nach einer Zeit wieder in Deutschland zu leben, kannst Du über eine An­wart­schafts­ver­si­che­rung nachdenken. Damit kannst Du sicherstellen, dass Du auch nach Deiner Rückkehr ohne Gesundheitsprüfung in Deinen alten Tarif zurückkehren kannst.

Falls Dich nicht Dein Arbeitgeber ins Ausland geschickt hat, Du aber privat reist, solltest Du unbedingt eine Aus­lands­kran­ken­ver­si­che­rung mit im Gepäck haben. Doch was passiert mit der Kran­ken­ver­si­che­rung in Deutschland während Deines Work and Travel, Sabbatjahres oder Erasmus-Semesters? Müsstest Du in der Heimat weiter Kran­ken­kas­senbeiträge zahlen, kann das die Reisekasse ordentlich belasten.

Grundsätzlich besteht die Ver­si­che­rungspflicht in der GKV auch während eines vorübergehenden Auslandsaufenthaltes fort, solange der zur Ver­si­che­rungspflicht führende Tatbestand weiter vorliegt. Das ist beispielsweise bei Rentnern der Fall, die Mitglied in der Kran­ken­ver­si­che­rung der Rentner sind oder bei Studenten, die an einer staatlich anerkannten Universität eingeschrieben sind.

Endet hingegen der Grund für die Ver­si­che­rungspflicht, etwa weil Du für den Auslandsaufenthalt Deinen Job gekündigt hast, endet auch die Pflichtversicherung. Sofern Du dann kein Ar­beits­lo­sen­geld beziehst, müsstest Du Dich freiwillig versichern.

Als freiwillig GKV-Versicherter kannst Du Deine Mitgliedschaft bei einer Kran­ken­kas­se jedoch beenden, sofern Du nachweist, dass Du im Krankheitsfall anderweitig abgesichert bist. Als ein solcher Nachweis gilt auch eine private Aus­lands­kran­ken­ver­si­che­rung, die länger als 42 Tage läuft und bei ihren wichtigsten Leistungen der GKV entspricht.

Wenn Du Deiner Kran­ken­kas­se also einen Nachweis über Deine Aus­lands­kran­ken­ver­si­che­rung schickst, kannst Du Deine Mitgliedschaft in der GKV mit der gesetzlichen Kündigungsfrist von zwei vollen Monaten zum Monatsende beenden.

Nach der Rückkehr aus dem Ausland kannst Du frei eine Kran­ken­kas­se wählen, falls Du die Voraussetzungen für die Pflichtversicherung erfüllst, etwa weil Du mehr als 450 Euro im Monat verdienst oder Ar­beits­lo­sen­geld beziehst. Gilt für Dich die Ver­si­che­rungspflicht nicht, wirst Du über die sogenannte nachrangige Ver­si­che­rungspflicht gesetzlich versichert, sofern Du vor der Reise bereits GKV-Mitglied warst. Dann musst Du allerdings zurück in Deine letzte Kran­ken­kas­se.

Bevor Du Deine Kran­ken­ver­si­che­rung in Deutschland beendest, solltest Du bedenken, dass es Vorversicherungszeiten gibt, die Du erfüllen musst, um Leistungen aus der gesetzlichen Pfle­ge­ver­si­che­rung zu beziehen oder Mitglied der Kran­ken­ver­si­che­rung der Rentner zu werden. Insbesondere in der zweiten Hälfte des Erwerbslebens könnte es nachteilig für Dich sein, den Ver­si­che­rungs­schutz zu unterbrechen. Statt zu kündigen, kannst Du eine Anwartschaft bei Deiner Kran­ken­kas­se abschließen. Diese führt Dich dann gegen einen reduzierten Beitrag weiter als freiwilliges Mitglied, und Du erwirbst weiterhin die Ver­si­che­rungszeiten.

Was sind die besten Tarife für lange Auslandsreisen?

Für unsere Emp­feh­lungen haben wir 30 leistungsstarke Tarife aus dem Test der Stiftung Warentest (Zeitschrift „Finanztest“, Ausgabe 5/2020) untersucht. Alle Anbieter müssen dabei folgende Mindestbedingungen erfüllen: Sie haben im Test der Stiftung mindestens die Note „gut“ (2,5) erhalten und lassen sich einfach online abschließen. Außerdem nehmen sie an einem Schlich­tungs­ver­fahr­en teil. Entweder des Ver­si­che­rungs­om­buds­mannes oder des PKV-Ombudsmannes.

Wir verglichen bei allen Tarifen die Preise für Einzelpersonen verschiedener Altersgruppen, für Reisedauern von 90 Tagen oder einem Jahr sowie unterschiedlich hohen Reisekosten. Auf dieser Basis konnten wir drei Tarife ermitteln, die gute Bedingungen zu einem möglichst günstigen Preis anboten: Den Tarif RIL 16 der Huk24, den Tarif "Lange Gesunde Reisen" der Allianz Ver­si­che­rung und den Tarif Travel XLO der Envivas.

Leider wird derzeit nur noch der Tarif der Envivas für Neukunden angeboten. Die Allianz hat ihren Tarif „Lange Gesunde Reise“ zum 1. April 2021 eingestellt. Die Huk24 bietet laut eigenen Angaben seit 2022 den Tarif RIl 16 nicht mehr für Neukunden an. Die Tarife wurden durch andere ersetzt, die wir nicht untersucht haben. Bis wir die langen Tarife der Aus­lands­kran­ken­ver­si­che­rung erneut untersuchen, bleibt nur der Tarif der Envivas als Emp­feh­lung übrig.

Bei der Envivas handelt es sich um eine private Ver­si­che­rung, die exklusive Verträge für Mitglieder der Techniker Kran­ken­kas­se (TK) anbietet. Aufgrund dieser Einstiegshürde ist sie explizit unsere zweite Emp­feh­lung und zunächst einmal nur für Versicherte der Techniker Kran­ken­kas­se interessant.

Der Tarif Travel XLO der Envivas, gilt nur für Reisen außerhalb der USA und Kanada. In unserem Preisvergleich schnitt er besonders gut ab bei jungen Menschen bis 42 Jahre und langen Reisen bis zu einem Jahr.

Die Envivas nimmt „nur“ am Schlich­tungs­ver­fahr­en des Ombudsmannes der privaten Kranken- und Pfle­ge­ver­si­che­rung teil. Anders als der Ver­si­che­rungs­om­buds­mann kann dieser aber keine bindenden Emp­feh­lungen abgeben.

Beachte: Für Reisen inklusive USA und Kanada hat die Envivas einen eigenen Tarif (Travel XLM), den wir nicht empfehlen. Denn dieser ist deutlich teurer.

Eine Covid-19 bedingte Reisewarnung vor oder während der Reise beschränkt die Leistungen nicht. Du bist auch für den Fall versichert, dass Du an Covid-19 erkranken solltest.

Wenn Du nicht bei der Techniker versichert bist

Auch wenn Du den Tarif der Envivas nur als Versicherter der Techniker Kran­ken­kas­se in Anspruch nehmen kannst, haben wir uns trotzdem entschieden, ihn zu empfehlen. Zwei Gründe waren für uns ausschlaggebend.

Erstens: Mehr als 10 Millionen Menschen in Deutschland sind bei der Techniker Kran­ken­kas­se versichert. Es besteht also eine gewisse Wahrscheinlichkeit, dass Du zu diesen Versicherten gehörst.

Zweitens ist der Tarif unter Umständen auch für Versicherte interessant, die derzeit noch bei anderen Kassen gesetzlich versichert sind. Falls Du zum Beispiel mit etwas Vorlauf planst, demnächst ein Jahr im Ausland zu verbringen, kannst Du durchrechnen, ob sich es sich lohnt, für diesen Zeitraum Deine Kran­ken­kas­se zu wechseln. Denn seit 1. Januar 2021 beträgt die Mindestvertragsdauer bei der gesetzlichen Kran­ken­ver­si­che­rung nur noch zwölf Monate. Wenn Du also im Anschluss an eine einjährige Reise die Kran­ken­ver­si­che­rung erneut wechseln willst, ist dies jetzt noch einfacher. Mehr Infos, welche Kran­ken­kas­se am besten zu Dir passt, findest Du in unserem Ratgeber zum Thema Gesetzliche Kran­ken­ver­si­che­rung.

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Wann musst Du die Ver­si­che­rung spätestens abschließen?

Solange Du noch in Deutschland bist, kannst Du die Auslandsreise-Krankenversicherung auch noch auf den letzten Drücker im Internet abschließen. Einige Anbieter akzeptieren als Ver­si­che­rungsbeginn das aktuelle Datum. Theoretisch kannst Du damit auch noch am Reisetag kurz vor der Abreise die Ver­si­che­rung abschließen. Dafür musst Du den Ver­si­che­rungsantrag online vollständig ausfüllen und eine Einzugsermächtigung erteilen. Dann erhältst Du sofort digital die gültige Ver­si­che­rungs­be­stä­ti­gung. Insgesamt dauert der Abschluss nur wenige Minuten. Dennoch: Lass es nicht drauf ankommen und schließe Deine Aus­lands­kran­ken­ver­si­che­rung frühzeitig vor Deinem Urlaubsbeginn ab.

Nach der Abreise aus Deutschland ist es zu spät, noch eine Auslandsreise-Krankenversicherung günstig abzuschließen. Als einzige Möglichkeit bleiben internationale Ver­si­che­rungsagenturen wie World Nomads. Aber dort kann die Police für eine einzelne Reise schnell 70 Euro und mehr kosten.

Aus­lands­kran­ken­ver­si­che­rungen für kurze Urlaubsreisen haben in der Regel eine Laufzeit von einem Jahr und verlängern sich automatisch, wenn Du nicht rechtzeitig kündigst. Für unsere beiden Emp­feh­lungen gilt: Bei der Debeka und der DKV musst Du den Vertrag mindestens einen Monat vor Ende des Ver­si­che­rungsjahres kündigen. Im Falle des Münchener Vereins spätestens drei Monate vor Ende des Ver­si­che­rungsjahres. Die Tarife für lange Reisen laufen dagegen in der Regel nach Vertragsende aus und verlängern sich nicht automatisch.

Welche Unterlagen brauchst Du im Notfall?

Die Notrufnummer der Ver­si­che­rung und die eigene Ver­si­che­rungsnummer gehören in jedes Reisegepäck. Falls Du krank wirst, musst Du Deine Ver­si­che­rung immer zeitnah informieren. Im Gespräch mit den Mitarbeitern kannst Du auch gleich klären, welche Belege Deine Ver­si­che­rung braucht, damit sie die Kosten übernimmt.

Kleinere Arztrechnungen legst Du aus, das Geld erstattet Dir später die Ver­si­che­rung. Die Rechnung sollte möglichst auf Deutsch oder Englisch verfasst sein und den Namen des Patienten und des behandelnden Arztes enthalten sowie Diagnose und Art der Behandlung. Vor sehr teuren Behandlungen solltest Du in jedem Fall mit Deinem Versicherer sprechen.

Wenn Du im Urlaub in Europa krank wirst, erstattet Dir die gesetzliche Kran­ken­ver­si­che­rung die landestypischen Kosten für Behandlungen. Dafür brauchst Du in 35 Ländern die europäische Krankenversichertenkarte (EHIC). Sie ist meist auf die Rückseite der normalen Kran­ken­kas­senkarte aufgedruckt. In Bosnien-Herzegowina, Tunesien und der Türkei brauchst Du einen speziellen Auslandskrankenschein. Diesen kannst Du in der Regel einfach mit einem kurzen Anruf bei Deiner Kran­ken­kas­se anfordern.

So haben wir ausgewählt

Vergleich 2022: Aus­lands­kran­ken­ver­si­che­rung für kurze Urlaubsreisen

Im Mai 2022 haben wir Tarife für kürzere Reisen ausgewählt, die im Test der Zeitschrift „Finanztest“ (Ausgabe 5/2022) sehr gut abgeschnitten haben.

Als Grundgesamtheit schauten wir uns alle Tarife für Einzelpersonen und Familien an, die bei der Stiftung die Gesamtnote „sehr gut“ (0,5 -1,5) erhalten und in allen Testkategorien außer Verständlichkeit mit der Note „sehr gut“ abgeschnitten hatten. Die Kategorien lauteten: Allgemeine Bedingungen, Medizinische Leistungen, Krankentransport/Kinderbetreuung/Überführung/Bestattung und Leistungen bei Krieg/Pandemien. Außerdem achteten wir darauf, dass die Tarife bei den Bergungskosten mindestens 5.000 Euro übernahmen und online abschließbar waren.

Aus den verbliebenen sechzehn Anbietern fragten wir für sechs Profile die Preise ab. Mithilfe der Online-Rechner der Anbieter ermittelten wir die Preise für Familien mit kleinen und erwachsenen Kindern, einem jungen und mittelalten Single, einem älteren Pärchen und einem alleinreisenden Senior.

Da manche Anbieter nicht über eigene Familientarife verfügten, schauten wir uns in den Profilen mit Familien und Paaren auch die Variante mit Einzelverträgen an und verglichen die Preise. Wir bewerteten zunächst die günstigste Variante.

Bei zwei Anbietern unterschieden sich die Beiträge ab dem 1. Ver­si­che­rungsjahr. Sie wurden in den Folgejahren günstiger. Für diese Anbieter fragten wir beide Preise ab.

Auf diese Weise ermittelten wir die Angebote mit dem besten Preis-Leistungsverhältnis: Die Debeka (Tarif AR) und der Münchener Verein (Tarif 501 und 502) lieferten über alle Profile weg am häufigsten die günstigsten Preise. Beide Ver­si­che­rungen erhielten im Vergleich der Stiftung Warentest die Gesamtnote „sehr gut“ (1,1).

Beide eignen sich besonders für alleinreisende Singles (Beiträge unter 10 Euro) und Paare bis zum Rentenalter (Beiträge unter 20 Euro).

Bei Familien mit Kindern hat der Münchener Verein die Nase vorn. Dort sind Kinder sogar bis 25 Jahre im Familientarif mitversichert. Die Debeka hat keinen Familientarif, Kinder erhalten ab dem 21. Lebensjahr einen eigenen Vertrag und zahlen den Erwachsenenpreis (8 Euro).

Mit Abstand am günstigsten schneidet die Debeka bei (alleinreisenden) Senioren ab, da sich der Beitrag für Erwachsene auch im hohen Alter nicht mehr verändert. Der Münchener Verein ist mit 19,80 Euro Beitrag schon knapp 12 Euro teurer, die DKV mit 34,90 Euro knapp 27 Euro teurer. Damit bietet außer der Debeka kein anderer Tarif so günstige Preise für Rentnerinnen und Rentner.

Ebenfalls gut abgeschnitten in unserem Preisvergleich hat die DKV. Bei Familien mit kleinen Kindern ist sie sogar etwas günstiger als die Debeka und nur etwas teurer als der Münchener Verein. Bei Singles und Paaren ohne Kinder ist die DKV kaum merklich teurer als unsere beiden Hauptempfehlungen. Für Familien mit erwachsenen Kindern und für alleinreisende Senioren ist sie dagegen deutlich teurer.

Wir haben uns dafür entschieden, die DKV trotzdem weiterhin zu empfehlen, weil sie insgesamt ein gutes Preis-Leistungsverhältnis anbietet und im Test der Stiftung Warentest die Bestnote für Einzeltarife (0,6) und die zweitbeste Note bei den Familientarifen (0,8) erreichte.

Anmerkung: Die Tarife der DKV (Reisemed Tarif RD) und Ergo (Tarif RD). sind identisch. Beide Unternehmen gehören zum selben Konzern. Auf den Websites der DKV und Ergo wird mittlerweile ausschließlich das Angebot der DKV vertrieben.

Vergleich 2020: Aus­lands­kran­ken­ver­si­che­rung für Langzeitreisen

Die Stiftung Warentest hat zuletzt im Mai 2020 die Tarife für lange Reisen der Aus­lands­kran­ken­ver­si­che­rungen untersucht. Dieser Test diente als Grundlage für unsere Untersuchung. Aus allen überprüften Tarifen wählten wir diejenigen aus, die mindestens die Note „gut“ (2,5) erreicht hatten.

Aus dieser Auswahl schlossen wir wiederum diejenigen Anbieter aus, die keinen Online-Rechner hatten, mit dessen Hilfe sich die Ver­si­che­rungskosten berechnen ließen und im Anschluss der Tarif online abgeschlossen werden konnte.

Außerdem überprüften wir bei allen Ver­si­che­rungs­be­din­gungen, ob sie eine Pandemieklausel enthielten. Eine solche Klausel besagt, dass eine Ver­si­che­rung im Fall einer pandemischen Erkrankung wie Covid-19 keine Leistungen erbringt. Zum Zeit­punkt unserer Untersuchung enthielt allerdings keiner der von uns betrachteten Tarife eine solche Klausel.

Ferner überprüften wir, ob die Anbieter am Schlich­tungs­ver­fahr­en des Ver­si­che­rungs­om­buds­mannes teilnahmen. Aus unserer Sicht hat sich das Schlich­tungs­ver­fahr­en als sinnvolles Instrument etabliert, um Dich im Konfliktfall zu beraten und zu unterstützen. In den allermeisten Fällen ist der Streitfall nach der Entscheidung des Ombudsmanns beendet: Bis zu einem Streitwert von 10.000 Euro ist der Schlichterspruch für den Versicherer bindend.

Einige Anbieter nahmen nur am Schlich­tungs­ver­fahr­en des PKV-Ombudsmannes teil. Dieser kann, im Gegensatz zum Ver­si­che­rungs­om­buds­mann, keine verbindlichen Emp­feh­lungen aussprechen. Für uns war dies qualitativ zwar ein Unterschied, es war aber kein hinreichender Grund, um einen Tarif auszuschließen. Uns war lediglich wichtig, dass die von uns emp­foh­lenen Tarife an einem der beiden Verfahren teilnahmen.

Übrig blieben 30 leistungsstarke Tarife und Tarifvarianten, bei denen wir die Preise abfragten. Da die Online-Rechner der Anbieter eine Reihe von Angaben benötigten, legten wir für die Abfrage umfangreiche Profile fest.

Folgende Merkmale erschienen uns wichtig:

  • Personen: Wir gingen davon aus, dass es insbesondere junge Menschen oder jüngere Berufstätige sind, die für ein Studium, Work and Travel oder ein Sabbatical länger verreisen wollen. Wir konzentrierten uns in unserem Vergleich auf Alleinreisende.
  • Alter: Wir fragten die Preise für 18, 22, 30, 42 und 69 Jahre alte Personen ab. Damit deckten wir sowohl Jüngere als auch Senioren ab.
  • Reisedauer: Als Reisezeitraum gaben wir eine Dauer bis 90 (genauer 88 Tage) und bis 365 Tage an.
  • Reisepreis: Da unterschiedlich lange Reisen, je nach Lebenssituation und Dauer unterschiedlich teuer sein können und die Ver­si­che­rungskosten mit den Kosten der Reise steigen, fragten wir die Ver­si­che­rung für folgende Reisekosten ab: 2.500, 3.000, 3.500, 4.000, 4.500 und 5.000 Euro (für Reisen bis 90 Tage) und 8.000, 10.000, 12.000, 15.000 und 18.000 Euro (für Reisen bis 365 Tage).
  • Region: Da die Gesundheitssysteme der USA und Kanada besonders teuer sind, sind die Ver­si­che­rungskosten für Reisen in diese Länder oft höher. Daher fragten wir sowohl die Preise für eine Reise in die USA und Kanada und zum Vergleich für eine Reise nach Spanien ab.
  • Selbstbeteiligung: Da kein Tarif mit Selbstbehalt eine prozentuale Beteiligung vorsieht (was bei teuren Reisen gleich Beträge von mehreren Hundert Euro hätte bedeuten können), entschieden wir uns, bei der Abfrage auch Tarife mit Selbstbeteiligung abzufragen.

Insgesamt fragten wir jeweils zehn Profile für Reisen bis 90 Tage und für Reisen bis 365 Tage ab. Jedes Profil hatte zwei Ausprägungen (A für Reisen ohne die USA und Kanada, B für Reisen in die USA). 

Unsere Ergebnisse

Zu unserer Überraschung zeigte unsere Abfrage, dass zwischen den einzelnen Tarifen erhebliche Preisunterschiede bestehen. So muss eine 42 Jahre alte Person, die für ein Jahr in die USA reist und deren Reise 15.000 Euro kostet, bei einer Ver­si­che­rung rund 6.700 Euro für ihren Ver­si­che­rungs­schutz bezahlen, bei einer anderen Ver­si­che­rung aber nur 438 Euro. Das ist mehr als das Fünfzehnfache!

Angesichts dieser Preisspanne entschieden wir uns, bei den Langtarifen der Aus­lands­kran­ken­ver­si­che­rung eine etwas andere Bewertung vorzunehmen, als für die Tarife für kurze Urlaubsreisen. Uns war wichtig, dass unsere Emp­feh­lungen alle essenziellen Bausteine enthalten, die eine sehr gute Aus­lands­kran­ken­ver­si­che­rung ausmachen: Dazu gehören ambulante oder stationäre Heilbehandlungen, Medikamente und Verbandsmittel und der Rücktransport, nicht nur wenn er medizinisch notwendig ist, sondern sinnvoll vertretbar ist.

Bei den Extraleistungen, wie unfallbedingter Zahnersatz, Schwangerschaftskomplikationen oder ambulanter Psychotherapie stellten wir fest, dass diese nicht bei allen Tarifen enthalten waren, die besonders günstig abschnitten. Da es sich nicht um unverzichtbare Leistungen handelt, entschieden wir uns, drei Tarife mit dem besten Preis-Leistungsverhältnis zu empfehlen.

Warum die Huk24 unsere erste Emp­feh­lung war

Der Tarif RIL-16 der Huk24 überzeugte uns am meisten. Gleich achtmal schnitt der Tarif am günstigsten ab. Selbst in den Profilen, in denen der Tarif nicht den Bestpreis erreichte, war er im Vergleich immer noch gut.

Für uns überraschend war, dass der Jedermann-Tarif der Huk24 preislich auch mit den von uns ebenfalls untersuchten Spezialtarifen für junge Leute mithalten konnte.

Ferner fiel uns auf, dass im Tarif der Huk24 die Altersgrenze mit 69 recht hoch angelegt war. Bis zu dieser Grenze war er im Vergleich auch für ältere Menschen klar günstiger.

Aber wie ließen sich die über alle Profile hinweg besonders günstigen Preise der Huk24 erklären? Der Grund war vermutlich, dass es sich um einen Tarif mit Selbstbehalt (50 Euro pro Ver­si­che­rungsfall) handelte.

Im Test der Stiftung Warentest („Finanztest“ Ausgabe 5/2020) erreichte der Tarif der Huk24 die Note „gut“ (1,7). Einige Extraleistungen, die von anderen Tarifen übernommen wurden, waren in diesem Tarif nicht enthalten: Unfallbedingter Zahnersatz, Schwangerschaftskomplikationen und ambulante Psychotherapie. Wir hielten diese Leistungen aber nicht für unverzichtbar. Angesichts der im Schnitt günstigen Preise war der Tarif der Huk24 daher unsere Hauptempfehlung.

Neben der Huk24 gehören auch die untersuchten Anbieter Huk Coburg und VRK zur Huk-Gruppe. Die Tarife der Huk Coburg und der VRK bieten gleich starke Leistungen zu etwas höheren Preisen an, weshalb wir uns dafür entschieden, nur den Tarif der Huk24 zu empfehlen.

Seit 2022 ist der Tarif Ril-16 der Huk24 nicht mehr für Neukunden verfügbar. Der Tarif wurde durch ein neues Angebot ersetzt, welches wir nicht untersucht haben. Daher ist der Tarif keine Emp­feh­lung mehr.

Unsere erste Nebenempfehlung war der Tarif Lange Gesunde Reise der Allianz Ver­si­che­rung. In unserem Preisvergleich erreichte dieser viermal den Bestpreis. Auffallend war, dass der Tarif gerade in den Profilen für junge Leute (18 bis 42 Jahre) und kurze Reisen (bis 90 Tage) am besten abschnitt und preislich unsere Hauptempfehlung Huk24 und unsere weitere Nebenempfehlung Envivas schlug. In anderen Konstellationen war der Tarif dagegen zum Teil deutlich teurer.  Bei den Extraleistungen schnitt der Allianz-Tarif besser ab als das Angebot der Huk24: Schwangerschaftskomplikationen und Bergungskosten bis 15.000 Euro werden übernommen. Im Test der Stiftung Warentest schnitt der Tarif mit der Note „sehr gut“ (1,1) ab.

Zum 1. April 2021 wurde der Tarif allerdings eingestellt und durch einen neues Angebot der Allianz ersetzt, welches wir nicht untersucht hatten. Daher ist der Tarif seitdem keine Emp­feh­lung mehr.

Unsere zweite Nebenempfehlung ist der Tarif XLO der Envivas. Er ist auf Reisen außerhalb der USA und Kanada beschränkt. In unserem Preisvergleich erreichte der Tarif der Envivas achtmal den Bestpreis. Besonders für Reisen außerhalb der USA und Kanada (bis 365 Tage) und für Personen zwischen 18 und 42 Jahren ist er besonders preiswert. In anderen Kategorien war das Angebot der Envivas dagegen recht teuer.

Im Test der Stiftung Warentest erreichte der Tarif die Note „sehr gut“ (1,3). Da es sich zunächst um ein exklusives Angebot für Versicherte der Kran­ken­kas­se die Techniker (TK) handelt, ist der Tarif nur unsere zweite Nebenempfehlung. Da aber gerade bei langen Reisen die Möglichkeit besteht, vorab in die TK zu wechseln und im Anschluss den Tarif der Envivas abzuschließen, haben wir uns dazu entschieden, den Tarif als Emp­feh­lung aufzunehmen.

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