Ab wann dürfen fahrschulen wieder öffnen

Nur zwei Stunden dauerte am Freitag der Konzertierungsausschuss zur Coronakrise – „die kürzeste Sitzung seit dem Ausbruch der Pandemie“, meinte Ministerpräsident Oliver Paasch (ProDG) gegenüber dem GrenzEcho. Wie erwartet, wurden keine größeren Anpassungen beschlossen. Einzig: Fahrschulen dürfen ab Montag ihre Arbeit wieder vollständig aufnehmen. Friseure dürfen auf 22. Januar hoffen

Fahrschulen dürfen nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes in Mannheim (VGH) vom 1. März an wieder reguläre Fahrschüler aufnehmen. Damit hat sich eine Fahrschule aus dem Bodenseekreis erfolgreich dagegen gewehrt, dass normale Fahrschüler wegen Corona keinen praktischen Unterricht erhalten durften. Nur Fahrstunden für Angehörige von Hilfsorganisationen sowie für Bus- und Lastwagenfahrer waren erlaubt. Wer jetzt Autofahren lernen will, kann sich schon mal anmelden.

Öffnung der Fahrschulen in BW: So argumentiert der VGH

Zwar gebe es in dem geschlossenen Raum des Fahrzeugs ohne den gebotenen Mindestabstand bei zugleich dauerndem Gespräch zwischen Fahrlehrer und -schüler ein erhebliches Infektionsrisiko, räumten die Mannheimer Richter am Mittwoch ein. Aber das Land habe versäumt darzulegen, warum es eine landeseinheitliche Regelung erlassen habe. Die Kommunen wiesen sehr unterschiedliche 7-Tage-Inzidenzen auf.

Auch bei unterschiedlichen Regelungen orientiert am Infektionsgeschehen am jeweiligen Ort sei nicht zu erwarten, dass Fahrlehrer oder -schüler sich über Kreis- oder Landesgrenzen hinweg bewegen würden. Die Gruppe derjenigen, die derzeit eine Fahrausbildung beginnen wollten, sei ohnehin sehr klein, argumentierte der 1. Senat in seinem nicht anfechtbaren Beschluss (Az. 1 S 467/21).

Ab wann dürfen fahrschulen wieder öffnen

Corona Baden-Württemberg Lockdown Freitesten mit Schnelltests: BW will Lockerungen der Corona-Regeln für Restaurants, Läden, Museen und Sport

Stuttgart

Corona-Regeln in BW: SPD-Mann Andras Stoch kritisiert Landesregierung

SPD-Landtagsfraktionschef Andreas Stoch rief die Regierung dazu auf, alle für eine wirkungsvolle Pandemiebekämpfung unerlässlichen Maßnahmen gerichtsfest zu begründen und dies kontinuierlich zu überprüfen. „Für eine Landesregierung ist es peinlich, wenn sie permanent durch Gerichtsurteile auf Kurs gebracht werden muss.“ Das fördere nicht gerade die Akzeptanz der Maßnahmen in der Bevölkerung.

Der VGH hatte am Montag Klagen gegen die Schließung von Fitness- und Tattoostudios abgelehnt. Bei einer punktuellen Öffnung etwa von Tattoo-Studios sei damit zu rechnen, dass sich Kunden aus weiter Entfernung auf den Weg machten und dadurch für mehr Sozialkontakte sorgten, hieß es zur Begründung.

Viele Fahrschüler wollen in der Coronakrise wissen, ob und wann sie ihren Fahrunterricht fortsetzen können. Was nach dem Bund-Länder-Treffen dazu bekannt ist.

Update vom 4. März 2021: Der Corona-Lockdown wird angesichts weiter hoher Infektionszahlen grundsätzlich bis zum 28. März verlängert. Allerdings soll es je nach Infektionslage viele Öffnungsmöglichkeiten geben. Das haben Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Länder-Ministerpräsidenten beim Bund-Länder-Treffen am 3. März beschlossen.

Wo und wann dürfen Fahrschulen wieder öffnen?

Nach den schon vorgenommenen ersten Öffnungen bei Schulen und Friseuren sollen, wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) und Spiegel Online berichten, ab dem 8. März in einem zweiten Schritt zuerst Buchhandlungen, Blumengeschäfte und Gartenmärkte folgen. In einzelnen Ländern sind diese bereits offen (so zum Beispiel in Bayern die Gartenmärkte), jetzt soll das laut dpa bundesweit zulässig sein. Voraussetzung ist, dass Hygienekonzepte und eine Kundenbegrenzung eingehalten werden. Das gilt den Berichten zufolge auch für Dienstleistungsbetriebe sowie Fahrschulen* und Flugschulen. Für die Dienstleistungen wird jedoch ein Testkonzept vorausgesetzt, wie Spiegel Online schreibt. In Bayern durften Fahrschulen den Betrieb wie berichtet bereits am 22. Februar wieder aufnehmen und in einigen anderen Bundesländern zum 1. März.

Auch für andere Bereiche wurde eine stufenweise Öffnungsstrategie vereinbart - allerdings mit eingebauter Notbremse: Führen in einer Region einzelne Lockerungen zu einem starken Anstieg der Infektionszahlen, werden dort automatisch alle schon erfolgten Erleichterungen wieder gestrichen, wie dpa berichtet.

Lesen Sie zudem: Das passiert bei Saharastaub: ADAC warnt vor Lackschäden am Auto - was Sie beachten sollten

Update vom 3. März 2021: In einigen Bundesländern sind Fahrschulen nach langer Corona-Pause wieder geöffnet, so zum Beispiel seit dem 22. Februar in Bayern, in manchen anderen noch nicht. Das könnte sich bald ändern. Die Erwartungen an das Bund-Länder-Treffen an diesem Mittwoch von Kanzlerin Angela Merkel und den Ministerpräsidenten sind groß.

Vor dem Bund-Länder-Treffen deuten sich, wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) berichtete, in vielen gesellschaftlichen Bereichen weitere Öffnungsschritte an, allerdings abhängig vom regionalen Infektionsgeschehen und mit einer „Notbremse“, falls bestimmte Werte steigen. Das ging laut dpa aus einem vorläufigen Beschlussentwurf für die Bund-Länder-Runde hervor, der allerdings noch nicht final beraten war, wie es in dem Bericht heißt. Demnach soll der Lockdown grundsätzlich vor allem wegen der Gefahr durch die neuen Virusvarianten bis 28. März verlängert werden. Verknüpft werden sollen zahlreiche Öffnungen auch mit massenhaften Schnelltests. Hauptkonfliktpunkt bei der Beratung der Länderchefs mit Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) dürfte sein, welche Inzidenzwerte man für welche Öffnungsschritte voraussetzt, wie dpa mit Blick auf das Treffen schrieb. Mehr über die aktuellen Entwicklungen zum Bund-Länder-Treffen am 3. März lesen Sie hier.

Lesen Sie zudem: Corona-Schutzmaske im Pkw - schon in drei Bundesländern gibt es eine Pflicht

Ab wann dürfen fahrschulen wieder öffnen

Lesen Sie auch

Ab wann dürfen fahrschulen wieder öffnen

Lichthupe: Aufblenden ist eigentlich nur in zwei Situationen erlaubt

Ab wann dürfen fahrschulen wieder öffnen

„Wir haben 20.000 Abonnenten verloren“: JP Kraemer hat YouTube-Kanal nach Hacker-Angriff zurück

Fahrschulen in Bayern und anderen Bundesländern wieder geöffnet

Update vom 1. März 2021: Seit dem 22. Februar dürfen Fahrschulen zum Beispiel in Bayern unter Corona-Hygieneauflagen wieder ihre Dienste anbieten. Es besteht bei den Fahrschulen Maskenpflicht* und in Bayern gilt im Fahrzeug der Fahrschule eine FFP2-Maskenpflicht, wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) berichtete.

Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist laut ADAC auch in anderen Bundesländern beim Fahrschulunterricht oder bei Fahrprüfungen Pflicht. Alle Fahrschüler sollten sich vor Ort genau über die Bestimmungen des jeweiligen Bundeslandes informieren und ab wann welche Prüfungen in der Fahrschule wieder möglich sind.

In Mecklenburg-Vorpommern sind dpa zufolge Fahrschulen bereits für solche Schüler geöffnet, die die Fahrerlaubnis für die Berufsausbildung benötigen. Auch Sachsen öffnet Fahrschulen für jene, die den „Schein“ beruflich brauchen, wie dpa am 1. März ebenfalls schrieb. In Sachsen-Anhalt können dpa zufolge zudem Fahrschulen wieder den Betrieb aufnehmen, „allerdings nur in Kleingruppen bis fünf Personen, inklusive Fahrlehrer“, so die Nachrichtenagentur, auch Flugschulen dürften dort wieder starten. Und auch in Rheinland-Pfalz dürfen dem Bericht zufolge die Fahrschulen wieder öffnen.

Lesen Sie zudem: Corona-Schutzmaske im Pkw: Nun auch verpflichtend in einem weiteren Bundesland

Fahrschulen dürfen in Bayern wieder öffnen

Update vom 22. Februar 2021: Für viele Fahrschüler hat die lange Pause ein Ende. Seit dem 22. Februar sollen Fahrschulen etwa in Bayern wieder unter Corona-Hygieneauflagen ihre Dienste anbieten dürfen, wie die Deutsche Presse-Agentur berichtete.

Update vom 18. Februar 2021: Wer seinen Führerschein machen möchte, kann vielerorts aufatmen: Ab dem 22. Februar sind Führerscheinprüfungen zum Beispiel in Bayern wieder möglich, wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) bereits am 11. Februar berichtete.

Auch für diejenigen, die bislang noch nicht mit dem Unterricht begonnen hatten, könne es in Bayern ab dem Montag losgehen, heißt es in dem Bericht. Die Fahrschulen bräuchten aber ein Schutz- und Hygienekonzept. Es bestehe zudem Maskenpflicht und in Bayern gilt im Fahrzeug der Fahrschule eine FFP2-Maskenpflicht, schreibt dpa.

Maskenpflicht bei Fahrschulunterricht oder Fahrprüfungen

Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist laut ADAC auch in anderen Bundesländern beim Fahrschulunterricht oder bei Fahrprüfungen Pflicht. Alle Fahrschüler sollten sich vor Ort genau über die Bestimmungen des jeweiligen Bundeslandes informieren und ab wann welche Prüfungen in der Fahrschule wieder möglich sind.

Lesen Sie zudem: Corona-Schutzmaske im Pkw: Nun auch verpflichtend in einem weiteren Bundesland

Artikel vom 4. Februar 2021: Die strengen Corona-Regeln haben auch Auswirkungen aufs Autofahren. Als erstes Bundesland hat Berlin eine Maskenpflicht im Auto angeordnet, die viele Mitfahrende betrifft. In den anderen Bundesländern gibt es eine solche Maskenpflicht fürs Auto zwar nicht, dennoch muss jeder die aktuellen Kontaktbeschränkungen beachten.

Für die übrigen Bundesländer gilt zudem: Das Tragen eines Mundschutzes sei bei Fahrten mit einer haushaltsfremden Person „ratsam, aber nicht vorgeschrieben“, so der ADAC. Und: Im praktischen Fahrschulunterricht und bei praktischen Fahrprüfungen sei ein Mund-Nasen-Schutz vorgeschrieben.

Wegen Corona-Krise: Führerschein-Pause für viele Fahrschüler in Deutschland

Alles andere als einfach ist die Coronakrise vor allem für angehende Autofahrer: Viele Fahrschüler wollen wissen, wie es mit dem Fahrunterricht weitergeht. Denn anders als zum Beispiel in Hessen dürfen Fahrschulen in Bayern im Corona-Lockdown derzeit nicht öffnen, wie BR Online (Stand: 2. Februar) berichtet. 

Viele Fahrschüler würden mit der Ausbildung gern weitermachen, heißt es in dem Bericht über eine betroffene Fahrschule in der Nähe von München, manche Schüler stehen gar kurz vor der Fahrprüfung und müssen nach der Corona-Pause gefühlt wieder von vorn anfangen. Und das wiederum könnte für manche teurer werden.

Die Lage ist je nach Bundesland unterschiedlich: In Hessen könne der theoretische und praktische Unterricht trotz Corona weitergehen, heißt es in dem Bericht. In Baden-Württemberg könnten Fahrschüler zumindest die Prüfung ablegen, wenn ihre Ausbildung kurz vor dem Ende sei. In manchen Bundesländern sei die Ausbildung aus beruflichen Gründen zugelassen.

Lesen Sie zudem: So viel Geld kostet ein neuer Führerschein

Fahrunterricht bleibt in Niedersachsen trotz Corona-Lockdown erlaubt

In Niedersachsen ist die Lage so: Dort dürfen Fahrschulen ihren Schülern trotz der Corona-Beschränkungen weiter praktischen Fahrunterricht anbieten, wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) am 3. Februar berichtete. Das habe das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Lüneburg am Mittwoch entschieden. Ein Betreiber mehrerer Fahrschulen im Landkreis Gifhorn hatte dem Bericht zufolge beantragt, das Verbot des Präsenzunterrichts in der außerschulischen Bildung aufzuheben.

Das verwarf das OVG zwar als unzulässig – allerdings nur, weil der Fahrunterricht nach Auffassung des Gerichts gar nicht von dem Verbot betroffen ist, wie dpa berichtete. Hintergrund sei, dass die Landesregierung in der Begründung der jüngsten Corona-Verordnung „nachrichtlich“ erklärt hatte, das Verbot gelte jetzt auch für den sogenannten „aufsuchenden Unterricht“, zu dem der Fahrunterricht gehört. Der Verordnungstext blieb demnach aber unverändert. Die Kosten für das Eilverfahren muss, wie dpa berichtet, das Land tragen, weil es suggeriert habe, der Fahrunterricht sei verboten worden.

Lesen Sie zudem: TÜV: Wie oft muss ich mit meinem Auto zur Hauptuntersuchung?

Corona-Pandemie: Gibt es Hoffnung für Fahrschüler?

Wie es in Bayern und in anderen Bundesländern nach dem 14. Februar weitergeht? Sollten die Fahrschulen dort weiterhin zubleiben, kommt ein betroffener Fahrlehrer in dem Bericht auf BR.de zu Wort, wäre das nach seiner Einschätzung für viele Kollegen und ihren Betrieb das Ende.

Viele Fahrschüler fragen sich, wann sie wohl ihren Führerschein in diesem Jahr bekommen. Bund und Länder wollen am 10. Februar über ihr weiteres Vorgehen in der Corona-Pandemie beraten. Eine entscheidende Frage wird sein, ob und inwiefern der Corona-Lockdown nach dem 14. Februar verlängert wird. (ahu) *hna.de und tz.de sind Angebot von IPPEN.MEDIA.