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Coronavirus/Impfen

  • 18.01.2022

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Am Wochenende hat der Bund kurzfristig die COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung (SchAusnahmV) angepasst, die ab sofort gilt.

In diesem Zusammenhang hat das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) die Kriterien für den Impfstatus von Personen geändert, die mit dem Impfstoff Janssen (Johnson & Johnson) geimpft wurden. Bei Johnson & Johnson reicht eine Einzelimpfung für die Grundimmunisierung nicht mehr aus. Es braucht eine zweite Impfung, idealerweise mit einem mRNA-Impfstoff (Biontech/Pfizer bzw. Moderna), damit der vollständige Impfschutz vorliegt.

Hierbei handelt es sich um bundesrechtliche Regelungen, die ggfs. durch den Bund kurzfristig geändert werden.

Alle Betroffenen, die bereits eine zweite Impfung mit einem mRNA-Impfstoff erhalten haben, sollten nun drei Monate später eine Auffrischungsimpfung durchführen. In Baden-Württemberg gibt es dafür derzeit ausreichend Impftermine, die auch kurzfristig wahrgenommen werden können.

Wer gilt in Baden-Württemberg als „geboostert“?

  • Personen, die dreifach geimpft sind.
  • Erst vor kurzem geimpfte Personen, die ihre Grundimmunisierung (Abschluss der Impfserie) vor nicht länger als 3 Monaten erworben haben.
  • Genesene, deren Infektion (Angabe auf dem PCR-Testnachweis) noch nicht länger als 3 Monate zurückliegt.

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Die Impfung mit Johnson & Johnson war bei vielen Bundesbürgern besonders beliebt. Mit einer Impfung erhielten Betroffene die Grundimmunisierung, mit einer weiteren Impfung gilt dann somit der Booster-Schutz. Doch das stimmt seit wenigen Monaten nicht mehr. FOCUS Online sagt, was das für Betroffene konkret bedeutet.

Anders als bei den mRNA-Impfstoffen von BioNtech oder Moderna haben Bundesbürger im Vorjahr nur eine Impfdosis des Impfstoffs Janssen von Janssen-Cilag und Johnson und Johnson gebraucht, um als „vollständig geimpft“ zu gelten.

Was die wenigsten Bundesbürger wissen: Diese Regelung gilt seit 2022 nicht mehr.

Robert-Koch-Institut änderte Empfehlung – mit vielen Folgen

Wer mit Johnson & Johnson geimpft wurde, braucht seit vergangenen Herbst unbedingt vier Wochen später eine zusätzliche Impfung mit einem mRNA-Impfstoff von Moderna oder BioNtech/Pfizer. Andernfalls gilt der Betroffene mit einer Impfung von Johnson & Johnson als „ungeimpft“, da für die Grundimmunisierung eine weitere Impfdosis nötig ist.

Eine Impfung mit Johnson & Johnson plus zusätzlicher Auffrischimpfung ergibt die Grundimmunisierung. Erst mit einer weiteren Impfung - frühestens drei Monate später – gilt der Booster-Status.

Wie das Robert-Koch-Institut und Impfzentren in Bayern, Baden-Württemberg und Berlin betonen, gelten Geimpfte mit einer Auffrischimpfung nicht als geboostert, sondern als „vollständig geimpft“.

"Gefühlt jeder Impfling, der mit Johnson & Johnson geimpft wurde, glaubt, dass er mit einer Zweitimpfung geboostert ist. Doch das stimmt halt nicht", sagt Maria K., Mitarbeiterin eines Impfzentrums in München auf Anfrage.

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Was heißt das konkret für Geimpfte mit Johnson & Johnson?

Um den Booster-Status zu erhalten, ist eine Drittimpfung nötig. Dadurch gilt für Geimpfte, die den Impfstoff von Janssen-Cilag und Johnson & Johnson erhalten haben, die gleiche Regelung wie für Impflinge der Impfstoffe BioNtech und Moderna.

"Im Verhältnis zur Anzahl der verabreichten Impfstoffdosen werden in Deutschland die meisten COVID-19-Impfdurchbruchserkrankungen bei Personen beobachtet, die mit der COVID-19 Vaccine Janssen geimpft wurden", erklärte das Robert-Koch-Institut in einer Stellungnahme.

Die Regelung können Betroffene hier, hier und hier nachlesen. Der Anpassung hatten die Gesundheitsministerinnen- und Gesundheitsministerkonferenz Anfang des Jahres zugestimmt. Einzelne Länder haben diese neue Regelung in ihren aktuellen Verordnungen bereits eingebaut.

Welche Ausnahmen gibt es?

Es gibt auch Ausnahmen.

Wer rechtlich als genesen galt und wenige Monate später mit dem Impfstoff von Johnson & Johnson geimpft wurde und im Anschluss dann nochmal einen mRNA-Impfstoff erhalten hat, gilt als geboostert.

Gleiches gilt, wenn sich der Betroffene nach der Impfung mit Johnson & Johnson mit dem Coronavirus infizierte. Geimpfte mit einer anschließenden Genesung erhalten dann mit einem mRNA-Impfstoff den Booster-Status.

Und hier der übersichtliche Überblick:

  • Johnson & Johnson + Zweitimpfung = Grundimmunisierung, kein Booster.
  • Johnson & Johnson + Zweitimpfung + Auffrischung = Booster erreicht.
  • Genesung + Johnson & Johnson + Zweitimpfung = Booster erreicht.
  • Johnson & Johnson + Genesung + Genesungimpfung = Booster erreicht.

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Was muss ich wissen?

Betroffene, die lediglich eine Grundimmunisierung erreicht haben, müssen zwei wichtige Punkte beachten:

  • der Impfstatus läuft ab 1. Februar neun Monate nach der Zweitimpfung ab und
  • überall dort, wo 2G Plus gilt, muss ein zusätzlicher negativer Schnelltest vorgelegt werden.