Wo kann ich mich mit meinen Wohnwagen hinstellen?

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Wo darf der Camper stehen?

29.07.2019 —

Parklücken sind für Wohnmobile und Wohnwagen deutlich schwerer zu finden als für Autos. Außerdem dürfen Camper nicht überall einfach so geparkt werden. Welche Regeln gelten, erfahren Sie hier!

Egal ob auf der Reise oder zwischen zwei Urlauben: Ihr Wohnmobil dürfen Sie grundsätzlich überall da parken, wo es nicht ausdrücklich verboten ist. Die Grundregel klingt einfach, sie hat aber ihre Tücken. Klar ist: Ist ein Parkplatz nur für Pkw ausgewiesen, dann ist er für Camper, die als "So. Kfz Wohnmobil" (sonstiges Kfz) oder Lkw zugelassen sind, tabu – egal, wie schwer sie sind. Das gilt natürlich auch dann, wenn ein Zusatzschild Wohnmobile auf einem Parkplatz explizit ausschließt. Ist beides nicht der Fall, können Sie mit Ihrem Wohnmobil problemlos parken, und zwar so lange sie wollen – solange das Wohnmobil eine gültige TÜV-Plakette hat. Grundsätzlich dürfen Fahrzeuge ohne TÜV in Deutschland nicht auf öffentlichen Parkplätzen abgestellt werden. Für die Zeit zwischen zwei Reisen empfiehlt sich ohnehin ein Stellplatz auf einem Privatgrundstück oder, noch besser, in einer Garage – denn dort steht das Wohnmobil auch geschützt vor Wettereinflüssen und Einbrüchen.

Dort, wo das Parken grundsätzlich erlaubt ist, können Ihnen aber die Begrenzungsstreifen der Parkbuchten noch einen Strich durch die Rechnung machen. Passt das Wohnmobil nicht in die Lücke, darf es dort auch nicht parken. Aufpassen muss man außerdem auch da, wo das Parken auf dem Gehweg erlaubt ist: Diese Ausnahme gilt grundsätzlich nur für Fahrzeuge bis 2,8 Tonnen – und fast alle Wohnmobile sind schwerer! Außerdem dürfen dabei keine Schachtdeckel oder sonstigen Verschlüsse blockiert werden. Und: Haben Sie ein besonders schweres Wohnmobil (über 7,5 Tonnen), dann dürfen Sie innerhalb geschlossener Ortschaften in Wohngebieten und Erholungsgebieten von 22 bis 6 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen nicht parken – es sei denn, es ist ausdrücklich genehmigt.

Was gilt beim Abstellen von Wohnwagen?

Beim Wohnanhänger ist zu unterscheiden, ob er alleine abgestellt wird oder an das Zugfahrzeug angekoppelt ist. Zusammen mit dem ziehenden Auto gelten die gleichen Regeln wie für ein Wohnmobil. Sie dürfen also grundsätzlich überall und so lange Sie wollen parken – allerdings scheitern die Gespanne oft an den Längenbeschränkungen der Parkbuchten oder der Gewichtsgrenze fürs Gehweg-Parken. Soll der Wohnwagen alleine abgestellt werden, gilt außerdem: maximal zwei Wochen auf öffentlichen Straßen oder Parkplätzen!

Gelten die Parkregeln europaweit?

Leider nein! Wer mit seinem Wohnmobil oder Wohnwagen ins Ausland fährt, der sollte sich vorher genau mit den örtlichen Regelungen vertraut machen. In manchen Ländern (zum Beispiel Griechenland und Kroatien) dürfen Camper überhaupt nicht auf der Straße, sondern nur auf ausgewiesenen Parkplätzen abgestellt werden.

Muss ein geparktes Wohnmobil gekennzeichnet werden?

Was viele Autofahrer nicht wissen: Egal ob Pkw, Wohnwagen, Wohnmobil oder Lkw – ganz oder teilweise auf der Fahrbahn parkende Fahrzeuge müssen nachts ausreichend beleuchtet sein! Zwar gibt es die Ausnahme, dass die Beleuchtung innerorts entbehrlich ist, wenn die Straßenlampen "das Fahrzeug auf ausreichende Entfernung deutlich sichtbar" machen. Das gilt aber nur für Wagen bis 3,5 Tonnen – alle schwereren müssen immer mit entsprechenden Lichtern gekennzeichnet werden. Innerhalb einer Ortschaft trägt die Parkleuchte auf der Fahrbahnseite der Vorschrift Rechnung, außerhalb muss das Standlicht oder eine sonstige Zusatzbeleuchtung eingeschaltet werden – das belastet die Batterie und kann unter Umständen dazu führen, dass am nächsten Morgen der Motor nicht mehr anspringt.

Es gibt jedoch eine Alternative: Statt der Beleuchtung erlaubt die StVO auch sogenannte Parktafeln (Zeichen 630 StVO), also genormte, weiß-rot gestreifte Schilder, die Licht reflektieren. Die Tafeln müssen vorne und hinten am geparkten Fahrzeug oder Gespann auf der Fahrbahnseite angebracht werden und zwar möglichst nahe an der Fahrzeugkante (maximal zehn Zentimeter nach innen versetzt) und möglichst tief (maximal ein Meter über dem Boden). Außerdem müssen die Streifen nach außen und unten zeigen, also in Richtung Straße. Wichtig: Die Parkwarntafeln dürfen das Kennzeichen oder die Rückstrahler des Fahrzeugs nicht verdecken und nur beim Parken sichtbar sein, während der Fahrt müssen sie abgenommen oder weggeklappt werden. 

Darf man, wo man parken darf, auch übernachten?

Nein. Parken und campen sind zwei verschiedene paar Stiefel! Das Übernachten im Fahrzeug auf öffentlichen Parkplätzen ist in Deutschland grundsätzlich verboten, es sei denn, es dient der "Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit". Das ist laut Gesetzgeber in der Regel nach zehn Stunden der Fall, sprich: Wer zu müde ist, um weiterzufahren, der darf offiziell eine Nacht im Wohnmobil oder Wohnwagen auf einem Parkplatz verbringen. Achtung: Wer dabei die Markise ausfährt oder Campingstühle vor den Wagen stellt, der braucht eine Sondergenehmigung.

Überkommt einen die Müdigkeit auf der Autobahn, dann sind Raststätten die nächste Möglichkeit, anzuhalten. Dort tun sich Wohnmobile und Wohnwagen aber ohnehin oft schwer, denn viele Parkplätze sind aufgeteilt in Stellplätze für Pkw und Lkw. Reisemobile, die weniger als 3,5 Tonnen wiegen und als sonstiges Kfz zugelassen sind, dürfen demnach eigentlich auf keinem der Stellplätze parken. Haben Sie einen passenden Platz gefunden (vor allem Autohöfe bieten oft speziell ausgewiesene Camper-Plätze mit Entsorgungsstationen an), gilt beim Übernachten auf Autobahnraststätten: Suchen Sie sich einen gut beleuchteten Stellplatz, denn nicht selten kommt es zu Diebstählen und Überfällen!

Was droht, wenn man widerrechtlich parkt?

Wer seinen Wohnwagen oder sein Wohnmobil falsch parkt, der muss mit den üblichen Bußgeldern rechnen oder damit, dass das Fahrzeug abgeschleppt wird (mehr dazu hier). Wer seinen Wohnwagen länger als zwei Wochen auf einem öffentlichen Parkplatz parkt, der riskiert einen 20-Euro-Strafzettel. Das verbotswidrige Parken auf dem Gehweg – zum Beispiel mit Fahrzeugen über 2,8 Tonnen – kann bis zu 30 Euro kosten.

Welche Strafen drohen beim wilden Campen?

Teuer kann es werden, wenn das Reisemobil nicht nur falsch geparkt wird, sondern wenn man auf einem öffentlichen Parkplatz mehr als eine Nacht übernachtet. Wer wild campt, der muss je nach Bundesland mit unterschiedlichen Bußgeldern rechnen, in der Regel werden Knöllchen zwischen fünf und 80 Euro verhängt. In extremen Fällen drohen Wildcampern empfindliche Strafen von bis zu 10.000 Euro! Das hängt vor allem davon ab, wie lange und wo man übernachtet. In fast allen Bundesländern sind die Strafen für das Campen in Naturschutzgebieten zum Beispiel deutlich höher als außerhalb der Schutzzonen. Auch hier gilt: Vor der Fahrt ins Ausland sollte man sich mit den dort geltenden Vorschriften beschäftigen.

Wo darf ich mit Wohnwagen über Nacht stehen?

In Deutschland gibt es keine einheitlichen Regeln, was das Übernachten im Wohnmobil ohne festen Stellplatz angeht. Für zehn Stunden zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit dürfen Sie überall dort parken, wo es nicht ausdrücklich verboten ist.

Kann man im angehängten Wohnwagen schlafen?

Prinzipiell ist es möglich, in einem angekoppelten Wohnwagen zu übernachten. Bliebe noch die Frage übrig, ob es rechtlich was zu beachten gibt und ob die Stützen besser herunter gekurbelt werden sollten oder nicht. Generell ist beides möglich, dennoch gibt es hier Vorteile als auch Nachteile.

Ist es in Deutschland erlaubt im Wohnwagen zu wohnen?

Das Bundesmeldegesetz (BMG) erkennt in § 20 auch einen Wohnwagen als Wohnung an. Vorausgesetzt, er wird nicht oder nur gelegentlich fortbewegt. Als Hauptwohnung gilt laut BMG zudem die Wohnung, die der Einwohner vorwiegend benutzt.

Kann ich mit einem Wohnwagen übernachten?

Dann ist das Parken und einmalige Übernachten überall dort möglich, wo es nicht ausdrücklich durch die StVO oder Verkehrszeichen untersagt ist. Somit darf jeder, der beispielsweise zu müde ist, um weiterzufahren, offiziell eine Nacht im Wohnmobil oder Wohnwagen auf einem Parkplatz verbringen.

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