Der klassische Roller- und Motorrad-Einstieg ging lange über den A1-Führerschein. Der Führerschein der Klasse A1 umfasst Leichtkrafträder bis 125 cm³ und 11 kW sowie einem maximalen Leistungs-Gewichts-Verhältnis von 0,1 kW/kg. Hier gilt als Mindestalter: 16 Jahre.
Ausbildungsumfang A1-Führerschein
Die Ausbildung für den A1 dauert circa ein bis zwei Monate. Ausbildungsinhalte sind neben den 16 jeweils 90-minütigen Theoriestunden sowie den Übungsstunden auch zwölf Einheiten von Sonderfahrten: fünf Überlandfahrten, vier Autobahnfahrten, drei Nachtfahrten. Es ist also das gleiche praktische Programm wie beim großen Motorradführerschein Pflicht.
Aufstieg zu A2 und A
Der Aufwand und die Kosten lohnen sich aber, denn wer zunächst zwei Jahre Erfahrung in der Führerscheinklasse A1 sammelt, muss für die Klasse A2 (ab 18 Jahre) nur noch eine verkürzte praktische Prüfung ablegen, die Theorie entfällt komplett. Und wer wiederum den Führerschein der Klasse A2 mindestens 2 Jahre besitzt, darf ab einem Alter von 20 Jahren auf die Klasse A umsteigen – dafür ist allerdings noch mal eine praktische Prüfung notwendig.
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Voraussetzungen für B196
Anders verhält es sich bei der Führerscheinerweiterung des Autoführerscheins B196. Hier ist kein Aufstieg zu A2 oder gar A möglich, sondern hier muss auch der erfahrenste 125er-Pilot von ganz vorn beginnen, es werden also keine Theoriestunden oder Fahrstunden angerechnet. Allerdings gelten auch ganz andere Voraussetzungen für den Erwerb: Die B196-AnwärterInnen müssen mindestens 25 Jahre alt sein und seit mindestens fünf Jahren den Autoführerschein besitzen. Zum Erwerb des B196 sind vier Unterrichtseinheiten zu je 90 Minuten motorradspezifischem Theorieunterricht und fünf Praxisstunden Pflicht (ebenfalls zu je 90 Minuten). Sonderfahrten und Prüfungen fallen allerdings im Gegensatz zum A1 weg. Es reicht, dass der Fahrlehrer oder die Fahrlehrerin feststellt, dass der/die FahrschülerIn bereit ist, allein auf den Straßenverkehr losgelassen zu werden.
Wer sich für eine Gleichstellung von B196 und A1 einsetzen möchte, kann hier folgende Petition unterstützen
A1 und B196 berechtigen beide zum Fahren von 125er und mithin gleichermaßen zum Erwerb von Fahrpraxis auf zwei Rädern. Warum sollte dann für den Motorradführerschein bei null beginnen, wer mit dem B196 Erfahrung auf zwei Rädern gesammelt hat? Gegen eine Gleichstellung des A1 mit dem B196, in dem Sinne, dass nach zwei Jahren B196 ein Aufstieg zum A2 möglich wäre, spricht also nichts. Bliebe noch die Frage des Nachweises der Fahrpraxis. Denkbar wäre dafür ein Kompromiss, der den Aufstieg vom B196 zwar ermöglicht, aber im Gegensatz zum A1 dann doch noch eine vollumfängliche statt nur verkürzte praktische Prüfung voraussetzt.
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Für viele ist der Motorradführerschein ein langgehegter Traum, die Zweiräder versprechen das ultimative Freiheitsgefühl auf der Straße. In Deutschland würde kürzlich das Führerscheinrecht bei Motorrädern grundsätzlich reformiert, so dass es Einiges zu beachten gibt, bevor man den Führerscheinerwerb angehen kann.
Die verschiedenen Motorradführerschein-Klassen
Abgesehen von der Klasse AM für Zweiräder bis 50 Kubikzentimeter und 45 km/h Höchstgeschwindigkeit gibt es jetzt drei verschiedene Motorrad-Führerscheinklassen: Der A Führerschein kann direkt ab 24 Jahren erworben und berechtigt ohne Einschränkungen zum Fahren aller Zweiräder.
Bereits ab 16 Jahren kann man den Führerschein A1 erwerben, dieser berechtigt zum Führen von Motorrädern bis 125 ccm und 11 kW. Die frühere Beschränkung auf 80 km/h gilt nicht mehr, dafür wurde das Leistungsgewicht der Maschinen auf 0,1 kW/kg eingegrenzt. Ab 18 Jahren kann man mit einer praktischen Prüfung bei 2 Jahren Vorbesitz vom Führerschein A1 zum Führerschein A2 aufsteigen. Dieser gilt für Zweiräder bis 35 kW und Leistungsgewicht 0,2 kW/kg. Derzeit bieten alle großen Hersteller für verschiedene Modelle Drosselsätze an, um die Vorgaben des A2-Führerscheins maximal auszureizen.
Nach 2 Jahren A2 darf man, wiederum mit einer praktischen Prüfung, zur offenen Klasse A aufsteigen und somit Motorräder aller Leistungsstärken fahren, auch vor dem 24. Lebensjahr.
Wie viele Theorie- und Praxisstunden braucht man jeweils?
Die Zahl der Theoriestunden ist klar festgelegt: Bei komplettem Neuerwerb eines Motorradführerscheines braucht man 12 Grundstunden und 4 Sonderstunden Zweiradtheorie, besitzt man bereits die Klasse B, braucht man von den Grundstunden nur noch 6. Diese Theoriestunden dauern jeweils 90 Minuten und müssen vollständig absolviert sein, wenn man zur Theorieprüfung antritt. Beim Aufstieg von A1 zu A2 oder A2 zu A muss keine Theorie mehr absolviert werden.
Die Zahl der praktischen Stunden ist schwerer einzugrenzen: Zwar sind genau 12 Pflichtstunden vorgeschrieben, nämlich fünfmal Überland, viermal Autobahn und dreimal Nachtfahrt, wobei jede Sonderfahrt 45 Minuten dauern muss. Für diese Sonderfahrten ist aber bereits eine sichere Beherrschung der Maschine im Straßenverkehr, auch bei schwierigen Verhältnissen und ins Stresssituationen, nötig. Außerdem müssen in zusätzlichen Übungsstunden die Fahraufgaben für die praktische Prüfung erlernt werden, zum Beispiel das Ausweichen, der Slalom in Schrittgeschwindigkeit, die Vollbremsung und Ähnliches. Dementsprechend kommen, je nach Vorerfahrung und Talent eines Fahrschülers, noch einmal 10 bis 20 Übungsstunden zu den Pflichtstunden dazu, bis die Prüfungsreife erreicht ist.
Der Motorradführerschein und seine Kosten
Natürlich entstehen auch beim Motorradführerschein Kosten, bis er einmal erworben ist. Diese setzen sich zusammen aus den jeweiligen Gebühren für die Erstellung des Motorradführerscheins, dem nötigen Papierkram, um ihn beantragen zu können – also Sehtest, Erste Hilfe-Kurs und biometrisches Passbild -, den Prüfgebühren und den Fahrschulgebühren. Während die erste drei Punkte deutschlandweit annähernd gleich teuer sind, machen die Ausbildungsgebühren beim A-Führerschein den Löwenanteil aus. Der genaue Preis für Theorieausbildung und Fahrstunden variiert allerdings beträchtlich, hier kann ein Preisvergleich zwischen einzelnen Fahrschulen durchaus lohnenswert sein. Generell sind Fahrstunden für A1 etwas billiger als für A2 oder A, außerdem ist Süddeutschland im Allgemeinen teurer als zu Beispiel Mecklenburg-Vorpommern.
Insgesamt laufen beim Motorradführerschein Kosten von etwa 1500 bis 2000 Euro an, hier kommt es auch ganz auf das individuelle Talent des Fahrschülers an. Grundsätzlich gilt, lieber das Budget etwas großzügiger kalkulieren, als vor der praktischen Prüfung auf zusätzliche Fahrstunden, die mehr Sicherheit geben, zu verzichten.
Erweiterungen von A1 auf A2 oder von A2 auf A sind jeweils für wenige hundert Euro möglich, wobei die meisten Fahrstunden vor der praktischen Prüfung zumindest ein oder zwei Übungsstunden ansetzen.
Praxistipps für den A Führerschein
Bevor man sich für den Motorradführerschein anmeldet, sollte man einige grundsätzliche Überlegungen anstellen. Die neuen Führerscheinklassen ermöglichen die offene Klasse A wahlweise durch Aufstieg nach 2 Jahren Führerschein A2 oder Direkteinstieg ab dem 24. Lebensjahr. Letzteres kommt insgesamt billiger als Führerschein A2 und Aufstiegsprüfung, so dass man sich überlegen sollte, ob man noch ein Jahr auf den Direkteinstieg wartet, wenn man gerade 23 Jahre alt ist.
Wichtig ist auch das Timing des Führerscheinerwerbs in der Motorradsaison: Viele Anfänger machen den Fehler, erst kurz vor der Saison mit der Theorie zu beginnen. Diese zieht sich über mehrere Wochen und in vielen Fahrschulen können erst nach bestandener Theorieprüfung praktische Fahrstunden absolviert werden, so dass bis zum Führerscheinerwerb die halbe Saison schon wieder vorbei ist. Dementsprechend sollte man bereits im Januar oder Februar mit dem Theorieunterricht beginnen und sich beim ersten passenden Motorradwetter schon auf die Praxis konzentrieren.
Außerdem ist es entscheidend, nach Erhalt des Motorradführerscheins viel Erfahrung durch Fahren zu sammeln. Möglichst bald sollte also ein Motorrad angeschafft werden, damit zwischen Fahrstunden und eigenem Fahren keine zu lange Pause entsteht.