Ob die Muschel aus der Karibik, das günstige Aspirin aus Italien oder der gute Wein aus Frankreich: Welche Produkte nach Deutschland eingeführt werden dürfen und worauf Abgaben zu zahlen sind, regelt der Zoll. Die wichtigsten Infos im Überblick.
Wer im Urlaub eine Muschel nach Hause nehmen möchte, kann am Zoll schon mal aufgehalten werden. Ist die Muschel eine geschützte Art, darf sie nicht nach Deutschland. Bei Tier- und Pflanzenprodukten sollte man deswegen unbedingt vor dem Kauf darauf achten, ob es sich um geschützte Arten handelt.
Vorsicht bei tierischen Lebensmitteln und Kartoffeln
Für die private Einfuhr von Lebens- und Futtermitteln aus Nicht-EU-Staaten gibt es ebenfalls Einschränkungen. Dazu gehören Lebensmittel tierischer Herkunft wie zum Beispiel Fleisch, Wild, Milch und Eier. Auch Kartoffeln dürfen nicht eingeführt werden. Eine vollständige Auflistung findet sich auf den Seiten des Zolls.
Auch bei sogenannten Kulturgütern ist Vorsicht geboten. Gegenstände, die für die Archäologie, Geschichte, Literatur, Kunst oder Wissenschaft bedeutend sind, sind als Souvenir nur bedingt geeignet. Sie unterliegen oft strengen Ausfuhrbeschränkungen.
Mengengrenzen bei Genussmitteln und Arzneien
Arzneimittel, die in Deutschland zugelassen sind, dürfen im Ausland für den privaten Gebrauch gekauft werden. Die Menge darf maximal für drei Monate reichen, um als persönlicher Bedarf zu gelten. Genussmittel unterliegen zwar ebenfalls einer Mengengrenze für den privaten Gebrauch, aber weniger Beschränkungen. Zu Genussmitteln gehören beispielsweise Alkohol, Kaffee- oder Tabakwaren.
Vorsicht beim Zoll auf Zigaretten
Machen Sie Urlaub in einem anderen EU-Land dürfen Sie normalerweise 800 Zigaretten zur privaten Verwendung nach Deutschland einführen, ohne dass dafür ein Zoll fällig wird. Bei der Einreise aus Nicht-EU-Staaten sind hingegen Zigaretten, Zigarillos, Zigarren und Rauchtabak gemeinsam begrenzt, so dass die Mengengrenzen unter Umständen erst berechnet werden müssen. Es dürfen 200 Zigaretten oder 250 Gramm Rauchtabak zollfrei eingeführt werden. Kauft man 125 Gramm Rauchtabak, dürfen also nur noch 100 Zigaretten eingeführt werden.
Freimengen bei Einreise aus Nicht-EU-Staaten
Nicht schäumende Weine4 LiterBier16 LiterKraftstoffDie Füllung des Tankes + 10 LiterBei den Tabakwaren und einigen alkoholischen Getränken ist Vorsicht geboten. Werden mehrere Produkte gekauft, gelten die Obergrenzen nur noch anteilig.
Zigaretten200 pro PersonoderZigarillos100 pro PersonoderZigarren50 pro PersonoderRauchtabak250 Grammodereine anteilige Zusammenstellung der Warenund
Spirituosen1 LiteroderAlkoholische Getränke (bis 22 Volumenprozent)100 pro Personodereine anteilige Zusammenstellung der WarenDer Wert aller anderen eingeführten Waren darf einen Wert von insgesamt 300 Euro nicht überschreiten. Bei Flug- oder Seereisen liegt die Obergrenze etwas höher. Waren im Wert von 430 Euro dürfen hier pro Person mitgebracht werden. Aber Vorsicht bei Familienreisen: Für Reisende unter 15 Jahren gilt eine Obergrenze von 175 Euro.
Innerhalb der EU dürfen fast alle Waren abgabenfrei über die Grenze. Nur bei den Genussmitteln wie Zigaretten, Alkohol und Kaffee gibt es auch hier Mengengrenzen. Diese sind in der Regel großzügiger als bei Nicht -EU-Ländern.
Freimengen bei Einreise aus EU-Staaten
Zigaretten800 pro Person (Ausnahmen siehe nächster Absatz)Zigarillos (Zigarren mit einem Höchstgewicht von 3g/Stück)400 pro PersonZigarren200 pro PersonRauchtabak1 KilogrammSpirituosen10 LiterAlkoholhaltige Süßgetränke (Alkopops)10 LiterZwischenerzeugnisse (z.B. Sherry, Portwein)20 LiterSchaumwein60 LiterBier110 LiterKaffee oder kaffeehaltige Waren10 KilogrammSonderstatus für einige EU-Mitgliedsstaaten
Doch aufgepasst. Besonderheiten gelten, wenn ein Gebiet zwar zum Staatsgebiet einzelner EU-Mitgliedstaaten gehört, jedoch nicht zum Zollgebiet der EU. Dazu zählen zum Beispiel die Kanarischen Inseln, die französischen Übersee-Departments oder Helgoland. Hier gelten die Reisefreimengen aus Nicht-EU-Staaten. Genauere Informationen finden Sie auf der offiziellen Website des Zolls.
Steuertipp: Damit der Schnäppchenpreis für Zigaretten, Kaffee und Alkohol durch Zollangaben und Strafzuschläge nicht zum teuersten Einkauf überhaupt wird, sollten Sie sich vor der Einreise nach Deutschland die App des deutschen Zolls mit dem Namen "Zoll und Reise" herunterladen und überprüfen, welche Reisefreimengen Sie zu beachten haben. Diese App, die es im Apple App Store und im Google Play Store (Android-Market) gibt, ist selbstverständlich kostenlos. dhz
Achtung: Kommt kein Austrittsabkommen zustande (No Deal), wird das Vereinigte Königreich nicht mehr zum Zollgebiet der Europäischen Union gehören. Das Vereinigte Königreich wird dann zollrechtlich als Drittland behandelt. Weitere Informationen zu den Folgen des Brexits in diesem Bereich finden Sie hier.
Damit Ihnen bei der Rückkehr aus dem Urlaub keine unangenehmen Überraschungen drohen, sollten Sie einige Regeln über die Einfuhr von Waren (Andenken, Mitbringsel, Kleider, Accessoires usw.) kennen.
Zollabgaben und Formalitäten bei der Einreise aus einem EU-Mitgliedstaat
Das Recht auf Freizügigkeit innerhalb der EU hat zur Abschaffung der Zoll- und Steuerformalitäten beim innergemeinschaftlichen Grenzübertritt geführt.
Reisende können deshalb für ihren persönlichen Bedarf Waren in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union ohne Mengen- oder Wertbegrenzung und ohne Zollformalitäten an den innergemeinschaftlichen Grenzen kaufen. Der Kauf erfolgt einschließlich Steuern zu dem im Erwerbsland geltenden Steuersatz. Versandhandelskäufe und der Erwerb neuer Fahrzeuge sind von dieser Regelung ausgenommen.
Für bestimmte Waren wurden allerdings Mengenbegrenzungen festgelegt, ab denen ein Kauf als Kauf gewerblichen Zwecken gilt und Verbrauchsteuern erhoben werden müssen. Privatpersonen, die Alkohol oder Tabakwaren aus einem anderen EU-Mitgliedsstaat nach Luxemburg mitbringen, wird deshalb empfohlen, die nachstehenden Höchstmengen einzuhalten:
Tabakwaren
Alkoholische Getränke
Zigaretten
800 Stück
Spirituosen (z. B. Whisky, Gin, Wodka)
10 Liter
Zigarillos
400 Stück
Zwischenerzeugnisse (z. B. Wermut, Portwein, Madeira)
20 Liter
Zigarren
200 Stück
Wein (davon höchstens 60 Liter Schaumwein)
90 Liter
Rauchtabak
1 Kilogramm
Bier
110 Liter
Zollabgaben und Formalitäten bei der direkten Einreise aus Nicht-EU-Ländern
Bei der direkten Einreise aus einem Drittland nach Luxemburg muss der Reisende die mitgeführten Waren bei der Zollstelle anmelden und die dafür anfallenden Abgaben und Steuern entrichten. Der Reisende kann jedoch für folgende Waren (Einkäufe, Geschenke) in den Genuss einer Befreiung gelangen, sodass er weder Abgaben noch Steuern zahlen muss:
Der Freibetrag wird von der EU festgelegt.
Lebensmittel und sonstige Artikel
Mengen
Tabakwaren
200 Zigaretten oder
100 Zigarillos oder
50 Zigarren oder
250 Gramm Rauchtabak
Alkoholische Getränke
- insgesamt ein Liter Alkohol und alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 22 % Vol. oder unvergällter Ethyalkohol mit einem Alkoholgehalt von 80 % Vol. oder mehr, oder
- insgesamt zwei Liter Alkohol und alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt von höchstens 22 % Vol.
- zusätzlich vier Liter nicht schäumender Wein und insgesamt 16 Liter Bier (lediglich für die Umsatzsteuer und Verbrauchsteuern)
Andere Waren, u. a. Parfüm, Kaffee und Tee
- bis zu einem Warenwert von 430 Euro bei Flug- oder Seereisenden
- bis zu einem Warenwert von 300 Euro bei anderen Reisenden
Die in der Tabelle genannten Beträge können nicht von mehreren Personen für eine einzelne Ware addiert werden. Das heißt, eine Gruppe oder Familie aus vier Personen kann nicht ein Gerät im Wert von 1.720 Euro (430 Euro x 4) abgabenfrei einführen.
Zu beachten ist auch, dass Waren, die aus mehreren Teilen bestehen und gleichzeitig in einem Verkehrsmittel mitgeführt werden, unabhängig von der Anzahl an Rechnungen als unteilbares Ganzes gelten (z. B. eine HiFi-Anlage).
Einschränkungen und Verbote für bestimmte Produkte
In Abweichung von dem Grundsatz der Freizügigkeit unterliegen die Ein- und Ausfuhren bestimmter Waren Einschränkungen oder Verboten, da sie besonders sensibel sind. Diese Einschränkungen und Verbote haben unter anderem den Schutz der Gesundheit, die Wahrung der öffentlichen Ordnung, die Gewährleistung der Sicherheit und der öffentlichen Sitten sowie die Erhaltung des nationalen und internationalen Kulturerbes zum Ziel. In Zweifelsfällen ist es ratsam, sich vor der Einreise mit verbotenen Waren bei der Zollstelle zu erkundigen.