Wie viel Geld bekommt man vom Jobcenter 2022?

Das Wichtigste zum Einkommen zusammengefasst:

Wird Einkommen auf Hartz 4 angerechnet?

Grundsätzlich gehören alle Einnahmen, die Leistungsempfänger erzielen, zum Einkommen. Gehen Sie beispielsweise einer Arbeit nach und werden dafür bezahlt, wird dieses Geld entsprechend auf die Hartz-4-Leistungen angerechnet.

Gibt es auch Einkünfte, die nicht angerechnet werden?

Bei der Berechnung der Höhe von Hartz 4 und dem Einkommen gibt es aber Posten, die nicht angerechnet werden. Hier können Sie nachlesen, um welche Einkünfte es sich dabei handelt.

Gibt es Freibeträge?

Ja, das Einkommen wird nicht vollständig auf die Hartz-4-Leistungen angerechnet. Welche Freibeträge konkret gelten, erfahren Sie hier.

Hartz 4 mit eigenem Einkommen: Der Rechner ermittelt Ihren Anspruch

Stehen Sie kurz davor, ALG 2 zu beantragen oder haben Sie die Möglichkeit, eine Arbeit aufzunehmen und fragen sich, wie Ihre Einnahmen sich auf die Höhe der Leistungen auswirken? Der folgende Hartz-4-Rechner mit Berücksichtigung vom Einkommen zeigt Ihnen genau, mit welchen Abzügen Sie rechnen müssen und wie hoch Ihr Freibetrag ausfällt.

Einen Anspruch auf ALG-2-Leistungen haben Betroffene unter anderem nur dann, wenn sie nicht über ausreichend Einkommen und Vermögen verfügen, um damit ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Sind Einnahmen vorhanden, werden diese auf das Arbeitslosengeld 2 angerechnet – der Betrag, der ihnen zusteht, verringert sich also. Aber was gilt als von Hartz-4-Empfängern erzieltes Einkommen?

  • Das Wichtigste zum Einkommen zusammengefasst:
  • Hartz 4 mit eigenem Einkommen: Der Rechner ermittelt Ihren Anspruch
  • Bezug von Hartz 4: Was ist anrechenbares Einkommen?
    • Welches Einkommen wird nicht berücksichtigt?
    • Welche Regeln gelten bezüglich des Einkommens bei einer Bedarfsgemeinschaft?
  • Diese Beträge sind laut § 11b SGB II vom Einkommen abzusetzen
    • Welche Freibeträge werden beim Einkommen aus einer Erwerbstätigkeit angesetzt?

Was zählt bei Hartz-4-Empfängern zum Einkommen?

Alle wichtigen gesetzlichen Grundlagen rund um das Thema Arbeitslosengeld 2 – zum Beispiel zum Regelsatz – finden sich im SGB II. Dort ist auch angegeben, was zum Einkommen zählt und wie dieses angerechnet wird. Wie wir bereits einleitend erläutert haben, führt das von Hartz-4-Empfängern erzielte Einkommen nämlich dazu, dass sich der Leistungsanspruch verringert. Das Einkommen wird in der Regel nach dem Zuflussprinzip mit Ihren Bezügen verrechnet, sodass für Sie keine Leistungsausfälle entstehen.

Nun ist zunächst zu klären, welche Einnahmen überhaupt laut SGB II als Einkommen gewertet werden. Grundsätzlich gehören sämtliche Einnahmen in Geld laut § 11 Abs. 1 SGB II zum Einkommen. Hierzu gehören unter anderem die folgenden Posten:

  • Einnahmen aus (nicht-)selbstständiger Arbeit (z.B. Gehalt)
  • Entgeltersatzleistungen (z. B. Elterngeld, Krankengeld, Arbeitslosengeld)
  • Kindergeld
  • Leistungen für Auszubildende, Schüler oder Studenten (BAföG, Ausbildungsgeld, Berufsausbildungsbeihilfe)
  • Unterhaltsleistungen
  • Zins- und Kapitalerträge
  • Einnahmen aus Verpachtung oder Vermietung
  • Einmalige Einnahmen (z. B. Erbschaften, Steuererstattungen)

Grundsätzlich zählen auch Renten aller Art zum von einem Hartz-4-Empfänger erzielten Einkommen. Eine Ausnahme ist in diesem Zusammenhang die Grundrente nach dem Bundesversorgungsgesetz.

Welches Einkommen wird nicht berücksichtigt?

Laut § 11a SGB II wird jedoch nicht jedes von einem Hartz-4-Empfänger erzieltes Einkommen auf die ALG-2-Leistungen angerechnet. Es gibt einige Ausnahmen. Hierzu gehören, neben der bereits genannten Grundrente nach dem Bundesversorgungsgesetz auch die folgenden Posten:

  • Entschädigungen (wenn es sich um keinen Vermögensschaden handelt)
  • Pflegegeld (für Pflegekinder, außer bei Kindertagespflege)
  • Blindengeld
  • besondere Zuwendungen (z. B. Soforthilfe bei Katastrophen)

Welche Regeln gelten bezüglich des Einkommens bei einer Bedarfsgemeinschaft?

Einkommen bei Hartz-4-Bezug: Eine Familie gilt als Bedarfsgemeinschaft.

Viele Leser mögen sich nun fragen, welche Regelungen gelten, wenn Mitglieder einer Hartz-4-Bedarfsgemeinschaft Einkommen erzielen. In der Regel wird eine Bedarfsgemeinschaft aus (Ehe-)Partnern und den im Haushalt lebenden Kindern im Alter unter 25 Jahren gebildet.

Der Bedarf der Bedarfsgemeinschaft setzt sich unter anderem aus den Regelsätzen, die den Mitgliedern jeweils zustehen, dem Mehrbedarf, Kosten für Unterkunft und Heizung sowie dem Bedarf für Bildung und Teilhabe zusammen.

Grundsätzlich wird das von jedem Mitglied der Hartz-4-Bedarfsgemeinschaft erzielte Einkommen bei der Berechnung der Leistungen berücksichtigt, wenn dies die geltenden Freibeträge übersteigt. Lebt ein Ehepaar also in einer Bedarfsgemeinschaft, wird das Einkommen beider Partner angerechnet.

Eine Ausnahme besteht, wenn Kinder von Hartz-IV-Empfängern Einkommen erzielen. Das Vermögen und die Einnahmen der Kinder werden nur für den eigenen Bedarf, nicht für den der Eltern berücksichtigt.

Diese Beträge sind laut § 11b SGB II vom Einkommen abzusetzen

Gemäß den gesetzlichen Grundlagen, die § 11b SGB II zu entnehmen sind, wird beim Bezug von ALG 2 jedoch nicht das komplette Einkommen angerechnet. Vielmehr gibt es gewisse Beträge, die von den Einnahmen abgezogen werden. Hierzu gehören unter anderem die Steuern, die auf das vom Hartz-4-Empfänger erzielte Einkommen zu entrichten sind. Auch die Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung sind, einschließlich der Beiträge zur Arbeitsförderung, nicht anrechenbar.

Des Weiteren sind die folgenden Beträge vom Einkommen eines ALG-2-Empfängers abzusetzen:

  • Werbungskosten (Kosten, die mit der Ausübung eines Berufs in Verbindung stehen: z. B. Fahrtkosten)
  • Beiträge zu privaten Versicherungen, insofern diese gesetzlich vorgeschrieben und angemessen sind
  • Beiträge zur Altersvorsorge, die nach dem Einkommenssteuergesetz gefördert werden
  • Aufwendungen zur Erfüllung gesetzlicher Unterhaltspflichten

Diese Absetzbeträge sorgen also dafür, dass sich das für Hartz-4-Empfänger anrechenbare Einkommen verringert und so weniger von den Ihnen zustehenden ALG-2-Leistungen gekürzt werden.

Ist ein Hartz-4-Empfänger erwerbstätig, gilt gemäß § 11b Abs. 2 SGB II eine andere Regelung. Auch hier werden die auf das Einkommen zu entrichtenden Steuern sowie die Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung einschließlich der Beiträge zur Arbeitsförderung abgezogen. Anstatt der anderen oben in der Liste genannten Beträge wird jedoch eine pauschale Summe von 100 Euro angesetzt. Dies gilt nicht, wenn nachgewiesen werden kann, dass die Summe der Beträge den Wert von 100 Euro übersteigt.

Welche Freibeträge werden beim Einkommen aus einer Erwerbstätigkeit angesetzt?

Einkommensrechner: Das SGB II gibt vor, welche Einnahmen als Einkommen angerechnet werden.

Eine weitere Besonderheit bei dem von einem Hartz-4-Empfänger erwirtschafteten Einkommen besteht laut § 11b Abs. 3 SGB II dann, wenn es sich um Einnahmen aus einer selbstständigen oder nichtselbstständigen Erwerbstätigkeit handelt.

Geht eine Person einer Arbeit nach, erfolgt bei Hartz 4 die Anrechnung vom Einkommen wie folgt: Grundsätzlich sind die ersten 100 Euro, die ein Arbeitslosengeld-2-Empfänger brutto verdient, anrechnungsfrei. Diesen Betrag kann derjenige also komplett behalten. So wird sichergestellt, dass ein Leistungsempfänger, der erwerbstätig ist, über mehr Geld verfügen kann als eine anderer, der nicht arbeitet.

Liegt das vom Hartz-4-Empfänger erwirtschaftete Einkommen bei mehr als 100 Euro, gelten die im Folgenden genannten Absetzbeträge:

  • Einkommen, welches zwischen 100 Euro und maximal 1.000 Euro liegt, ist zu 20 Prozent anrechnungsfrei
  • Einkommen, welches zwischen 1.000 Euro und maximal 1.200 Euro liegt, ist zu 10 Prozent anrechnungsfrei

Bei erwerbstätigen Hartz-4-Empfängern, die ein minderjähriges Kind haben, und/oder mit einem minderjährigen Kind in einer Bedarfsgemeinschaft leben, erhöht sich die maximale Summe auf 1.500 Euro. Bei ihnen werden also 10 Prozent des Einkommens von 1.000 bis 1.500 Euro nicht angerechnet.

Das folgende Beispiel soll verdeutlichen, wie das von Hartz-4-Empfängern erarbeitete Einkommen angerechnet wird. Gehen wir davon aus, dass Martin ein Kind hat und 1.400 Euro verdient:

  • Grundsätzlich sind die ersten 100 Euro anrechnungsfrei.
  • Vom Betrag zwischen 100 Euro und 1.000 Euro werden 20 Prozent nicht angerechnet. Das sind 180 Euro.
  • Vom Betrag zwischen 1.000 Euro und 1.400 Euro sind 10 Prozent anrechnungsfrei. Das sind 40 Euro.
  • Insgesamt kann Martin also 320 Euro behalten. Der Restbetrag wird auf seine Hartz-4-Leistungen angerechnet.

Bildnachweise: istockphoto.com/style-photographs, depositphotos.com/RumisPhoto, fotolia.com/Martin Fally

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Wann wird Hartz 4 auf 600 Euro erhöht 2022?

Die Regelsätze in der Grundsicherung erhöhen sich zum 01. Januar 2022. Diese werden jährlich überprüft und fortgeschrieben. Die Fortschreibung der Regelbedarfe wird anhand eines Mischindexes errechnet.

Welche Zuschüsse bekommen Hartz 4 Empfänger 2022?

Hartz IV Empfänger und Sozialhilfeempfänger, die im Juli 2022 einen Leistungsanspruch haben, erhalten einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 200 Euro. Die ursprünglich dafür vorgesehene Summe wurde von 100 Euro auf 200 Euro verdoppelt.

Was bleibt von 450 Euro Job bei Hartz 4?

Minijobs werden oberhalb der Freibeträge ebenfalls auf Hartz IV angerechnet. Von den verdienten 450 Euro werden dabei zunächst 100 Euro Freibetrag abgezogen. Von den verbleibenden 350 Euro bleiben 20 Prozent anrechnungsfrei, der Rest wirkt sich bedarfsmindernd auf die Leistungshöhe aus.

Wann bekommen Hartz 4 Empfänger mehr Geld 2022?

Inmitten der Sommerferien drängt deshalb umso mehr die Frage, wann die Auszahlung von Hartz 4 im Juli 2022 kommt. Diese gute Nachricht: Da das ALG II immer im Voraus gezahlt wird, kam die Auszahlung für Juli 2022 bereits am 30. Juni. Für August soll das Geld am 29. Juli auf den Konten der Empfänger sein.

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