Wie lange muss ein Rentner Steuern nachzahlen?

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Hamburg: Rentner soll bis zu 25.000 Euro an Steuern nachzahlen - trotz gelöschter Steuerakte

Freitag, 02.07.2021, 16:45

Der Hamburger Rentner Walter Meinig erhält 2017 einen Brief vom Finanzamt, dass er keine weiteren Steuererklärungen mehr abzugeben braucht. Vier Jahre erhält er die Aufforderung zur Nachreichung der Steuererklärungen der letzten Jahre und die Androhung einer Nachzahlung von 25.000 Euro. Wie kann das sein?

Walter Meinig ist verzweifelt. Vor vier Jahren hatte das Finanzamt Altona ihm geschrieben, er brauche keine weiteren Steuererklärungen mehr zu machen. Daran hat der 84-Jährige sich gehalten. Doch nun hat er plötzlich eine Mahnung bekommen. Er soll alle Steuererklärungen für die vergangenen Jahre nachreichen! Der Rentner versteht die Welt nicht mehr.

„Ich bin davon ausgegangen, dass es bei einer Behörden-Benachrichtigung alles seine Richtigkeit hat und dass der Brief rechtsgültig ist“, sagt Walter Meinig. Natürlich sei er froh gewesen, dass ihm die mühsame Arbeit, die eine Steuererklärung jedes Jahr bedeutet, ganz offiziell erspart bleiben sollte. Nach Erhalt des Briefes habe er nichts mehr aufgehoben – keine Rechnungen, keine Belege, nichts. „Wie soll ich das jetzt machen?“, fragt Meinig.

Finanzamt befreite Rentner 2017 von der Steuererklärungspflicht

Der Brief vom 7. Dezember 2017, der den Briefkopf des Finanzamts Hamburg-Altona trägt, liegt der MOPO vor. Er war an die Deutsche Lohnsteuerhilfe gerichtet worden, die Walter Meinig bei der Ausfertigung von Steuererklärungen unterstützte. „Die Steuerakte Ihres Mitglieds wurde ab 1. 1. 2017 gelöscht, es sind keine weiteren Steuererklärungen abzugeben“, heißt es in dem von einer Finanzbeamtin unterschriebenen Brief.

Danach hörte Walter Meinig nichts mehr von der Behörde. Nicht 2018. Nicht 2019. Nicht 2020. Es kam keine Nachfrage, wo die Steuererklärung bleibt und auch keine Mahnung – bis jetzt. Am 1. März 2021 schreibt das Finanzamt Altona Meinig eine „Aufforderung zur Abgabe der Einkommenssteuererklärung für 2017 bis 2019“. Zitat: „Vorsorglich weise ich Sie darauf hin, dass wegen Nichtabgabe oder verspäteter Abgabe von Steuererklärungen gem. § 152 AO ein Zuschlag von bis zu 25.000 Euro erhoben werden kann.“

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"Das Schreiben von 2017 entfaltet keine rechtliche Bindung für die Folgejahre"

Walter Meinig glaubte, seinen Augen nicht zu trauen. Er schrieb ans Finanzamt und fragte, ob es sich um einen Irrtum handelt. Als er keine Antwort bekam, schrieb er direkt an Finanzsenator Andreas Dressel (SPD). Erst Ende Mai bekam er eine Antwort vom Finanzamt. Zitat: „Das Schreiben vom 7.12.2017 entfaltet keine rechtliche Bindung für die Folgejahre. Dies ist bereits daran erkennbar, dass dieses Schreiben weder als Bescheid beschriftet wurde, noch eine Rechtsbehelfsbelehrung enthalten ist.“

Walter Meinig ist fassungslos: „Wie soll man das als normaler Bürger verstehen?“ Die Sache nimmt den Rentner, der früher zur See gefahren ist und später Jahrzehnte bei Beiersdorf im Außendienst beschäftigt war, schwer mit. Eine Strafe von 25.000 Euro könne er niemals bezahlen. „Ich habe ein schwaches Herz. Ich darf mich nicht aufregen“, sagt Meinig. In den vergangenen Jahren sei er viel im Krankenhaus gewesen. Er sei mehrfach operiert worden. Zuletzt bekam er einen Herzschrittmacher. „Ich hab doch ganz andere Sorgen. Ich bin froh, dass ich noch lebe!“

Jeder Bürger muss auch unaufgefordert eine Steuererklärung abgeben

Das Finanzamt kann aus Datenschutzgründen nichts zu dem Fall sagen. Nur so viel: „Aufgrund des Steuergeheimnisses nach § 30 der Abgabenordnung kann nicht näher auf den Einzelfall eingegangen werden“, so eine Sprecherin. Es könne nur allgemein mitgeteilt werden, dass im Steuerrecht das Prinzip der Abschnittsbesteuerung gilt. Dabei sei jährlich neu zu entscheiden, rechtliche Entscheidungen der Vorjahre seien nicht bindend. Das Finanzamt könne ja nicht vorhersehen, ob sich die Einkommensverhältnisse einer Person ändern. Zudem würden sich ja auch die Steuergesetze immer wieder ändern. Jeder Bürger habe daher die Pflicht, auch ohne Aufforderung für jedes Kalenderjahr eine Steuererklärung abzugeben.

Walter Meinig muss nun versuchen, sich Belege für die vergangenen Jahre ausstellen zu lassen. „Bei meinem ehemaligen Arbeitgeber ist das kein Problem. Aber was ist zum Beispiel mit den vielen Taxi-Fahrten ins Krankenhaus?“ Das sei nur ein Beispiel für viele Ausgaben, die er nicht mehr belegen könne. Auf Walter Meinig kommt ein Haufen Arbeit zu.

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