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Geburtsurkunde beantragen
Lübecker Stadtverwaltung vom 27. bis 30.12.2022 geschlossen
Um den Energieverbrauch weiterhin zu reduzieren, bleibt die Lübecker Stadtverwaltung zwischen Weihnachten und Neujahr geschlossen.
Weitere Infos
Leistungsbeschreibung
Die Geburtsurkunde beweist die Geburt eines Menschen, seine Vor- und Familiennamen sowie die Angaben zu den Eltern.
Sie können sich auf der Grundlage des im zuständigen Standesamt geführten Geburtenregisters eine Geburtsurkunde ausstellen lassen.
Eine Geburtsurkunde kann insbesondere zur Verwendung im Ausland auch auf einem mehrsprachigen Formular ausgestellt werden (Internationale Geburtsurkunde nach dem Übereinkommen vom 8. September 1976 über die Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Personenstandsbüchern). Sie können diese in vielen Ländern ohne Übersetzung verwenden.
Sie können sich eine (auch eine internationale Geburtsurkunde) in dem Standesamt ausstellen lassen, das Ihre Geburt beurkundet hat. In Bundesländern, in denen ein zentraler Registerverbund besteht, können Sie die Geburtsurkunde auch bei jedem anderen Standesamt erhalten.
Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck
Die erste Geburtsurkunde kann derzeit nur mit der Anlage zur Geburtbescheinigung beantragt werden. (Diese bitte ausgefüllt bei der Verwaltung der Geburtsklinik abgeben)
Achtung: Die derzeitige
Bearbeitungsdauer für die Neuausstellung von Urkunden beträgt derzeit 6 Wochen inklusive Postversand.
Wer ist berechtigt, eine Urkunde zu bestellen?
Personenstandsurkunden sind auf Antrag den Personen zu erteilen, auf die sich der Registereintrag bezieht, sowie deren Ehegatten, Lebenspartnern, Vorfahren und Abkömmlingen. Andere Personen haben ein
Recht auf Erteilung von Personenstandsurkunden, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.
Geburtszeit:
Die Auskunft über die Geburtszeit erhalten Sie ebenfalls beim Standesamt, Abteilung Urkundenbestellung.
Beim Standesamt können aus den Geburtenregistern der letzten 110 Jahre Urkunden ausgestellt werden. Auskünfte aus Registern die vor diesem Zeitraum liegen, erhalten Sie beim Archiv der Hansestadt Lübeck.
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an das für Ihren Geburtsort zuständige Standesamt.
Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck
Es besteht die Möglichkeit über das Onlineportal Urkunden online zu bestellen.
Zur Nutzung des Onlineportals bedarf es aus Datenschutzgründen einer vorherigen Registrierung. Dazu muss entweder ein onlinefähiger neuer Personalausweis vorliegen, oder die Identitätsfeststellung in den jeweiligen Meldebehörden vorgenommen werden.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Bei der Antragsstellung müssen Sie einreichen:
- Ihren Personalausweis oder Reisepass (bei schriftlicher Beantragung: beglaubigte Kopie),
- bei Beantragung beziehungsweise Abholung durch
einen Vertreter:
- schriftliche Vollmacht der berechtigten Person,
- deren Personalausweis (Original oder beglaubigte Kopie) oder
- Reisepass (Original oder beglaubigte Kopie) und
- den Personalausweis oder Reisepass des Vertreters
- für andere Personen:
- gegebenenfalls einen Nachweis ihres rechtlichen Interesses.
Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck
Urkunden sind grundsätzlich vorzubestellen. Keine
sofortige Abholung mit Ausweis möglich!
Beantragung über das Bestellformular mit Gebühr und beglaubigter Ausweiskopie (Briefpost)
Bei der Antragsstellung müssen Sie neben dem Bestellformular folgendes einreichen:
Bei schriftlicher Beantragung oder per Mail:
- Ihren Personalausweis (beidseitige) Kopie oder Reisepass plus Meldebescheinigung in Kopie
- Evtl. Nachweis des rechtlichen Interesses (siehe „Spezielle Hinweise“)
Bestellungen mit Wohnsitz im Ausland:
- Ausweiskopie in Verbindung mit einer Meldebescheinigung oder Rechnung eines öffentlichen Versorgers (Strom, Telefon,..)
- Evtl. Nachweis des rechtlichen Interesses
Bei Abholung durch einen Bevollmächtigten (nur nach vorheriger Terminabsprache in unabwendbar dringenden Fällen):
- schriftliche Vollmacht der berechtigten Person,
- deren Personalausweis (Original oder Kopie) oder Reisepass (Original oder Kopie)
- Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten
- Evtl. Nachweis des rechtlichen Interesses (siehe „Spezielle Hinweise“)
Bei allen Kopien ist eine amtliche Beglaubigung nicht erforderlich!!!
Welche Gebühren fallen an?
Für die Ausstellung einer Geburtsurkunde fallen Gebühren an. Auskunft über deren Höhe erteilt Ihnen das zuständige Standesamt .
Für Schleswig-Holstein sind die Gebühren einheitlich geregelt: Die Ausstellung einer Geburtsurkunde kostet 15,00 Euro, jede weitere kostet 7,50 Euro.
Kostenfrei sind Geburtsurkunden, die für die Beantragung von Kinder- und Elterngeld sowie Mutterschaftshilfe ausgestellt werden.
Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck
Die Ausstellung von Urkunden kostet 15 Euro, jede weitere Ausfertigung 7,50 Euro.
Die Ausstellung der Bescheinigung über die Geburtszeit kostet 7 Euro.
Urkunden, die nachweislich für Rentenzwecke benötigt werden, sind gebührenfrei.
Eine Rechnung erfolgt bei schriftlicher Bestellung ohne mitgesandtem Geldbetrag ( Urkunde kommt nach Zahlungseingang).
Bei schriftlicher Bestellung: Geldbetrag sowie frankierten DINA 5 Rückumschlag mitsenden. Das Porto beträgt 1,60 Euro.
Hinweis: Briefsendungen mit Wert sind nicht versichert. Einen versicherten Versand und einen Nachweis über die Zustellung bietet die Deutsche Post unter dem Service „Wert National“ an.
Welche Fristen muss ich beachten?
keine
Anträge / Formulare
- Formulare: nein
- Onlineverfahren möglich: ja
- Schriftform erforderlich: ja
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
Was sollte ich noch wissen?
Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck
Aus dem ehemaligen Reichsgebiet östlich der Oder-/ Neißelinie ist ein Teil der Personenstandsbücher während des Krieges
zurückgeführt worden und befindet sich beim Standesamt I in Berlin, Schönstedtstr. 5, 13357 Berlin. Die Urkunden können nur schriftlich und unter Angabe der vollständigen postalischen Absenderadresse angefordert werden (auch per Mail: ). Auch ein großer Teil der Kirchenbücher ist verlagert worden, so dass eventuell kirchliche Urkunden beschafft werden können.
Rechtsbehelf
- Antrag auf gerichtliche Entscheidung bei dem für das Standesamt zuständigen Amtsgericht
Bearbeitungsdauer
- für die Bearbeitung des Antrags: in der Regel 2 bis 10 Tage
Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck
Achtung: derzeitige Bearbeitungsdauer ca. 6 Wochen.
Bitte sehen Sie von Nachfragen ab!
Die Bearbeitungsdauer richtet sich nach der Art der Beantragung.
- über Bestellvordruck per Post / Einwurf in den Hausbriefkasten mit beigelegter Gebühr ab Eingang 4 Wochen Bearbeitungszeit im Standesamt, danach 4-10 Tage Versanddauer der Briefzustellung
- bei schriftlicher Beantragung auf Rechnung 6 Wochen Bearbeitungszeit im Standesamt, danach 4-10 Tage Versanddauer der Briefzustellung
Bei erhötem Arbeitsaufwand (Suchaufwand) verlängert sich die Bearbeitungsdauer.
Verfahrensablauf
Sie müssen den Antrag auf eine Geburtsurkunde bei Ihrem zuständigen Standesamt stellen.
Persönliche Antragstellung:
- Suchen Sie das Standesamt auf, das die Geburt beurkundet hat.
- Sie müssen zur Legitimation Ihren Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
- Die Gebühr zahlen Sie in der Regel bei der Beantragung im Standesamt.
- Außer Ihnen selbst darf auch eine Person Ihres Vertrauens die Urkunde für Sie bestellen und abholen. Dazu muss die
Person vorlegen:
- eine schriftlichen Vollmacht von Ihnen,
- Ihren Personalausweis oder Reisepass (original oder beglaubigte Kopie)
- den Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person.
Beantragung per Post oder Fax:
- Richten Sie ein formloses Schreiben an das zuständige Standesamt mit der Bitte, Ihnen eine Geburtsurkunde auszufertigen.
- Ihr Schreiben sollte folgende Angaben enthalten
- Name, Vorname
- Geburtsdatum und –ort
- Name, Vorname der Eltern
- wenn bekannt: Standesamt und Beurkundungsnummer
- Legen Sie dem Schreiben eine beglaubigte Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses bei.
- Mit Zusendung der Urkunde per Post erhalten Sie einen Gebührenbescheid.
- Je nach Angebot der Stadt oder Gemeinde können Sie den Antrag auch elektronisch über die Internetseite des Standesamtes stellen.
Voraussetzungen
Anträge können stellen:
- Antragsberechtigte (Mindestalter: 16 Jahre):
- die Person, auf die sich die Geburtsurkunde bezieht
- der Ehegatte oder Lebenspartner (im Sinne des Gesetzes über die Eingetragene Lebenspartnerschaft)
- Vorfahren und Abkömmlinge der betroffenen Person
- Geschwister mit berechtigtem Interesse
Weitere Voraussetzungen:
- Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts).
Hinweis:
Personenstandsurkunden enthalten persönliche Daten, daher unterliegt deren Ausstellung datenschutzrechtlichen Beschränkungen
Zuständige Stelle
Bitte wenden Sie sich an das für Ihren Geburtsort zuständige Standesamt.
Zuständige Stelle:
3.340.1.3 Standesamt - Urkundennachbestellungen
Anschrift
Ratzeburger Allee 16
23564 Lübeck
Öffnungszeiten
Achtung! Das Standesamt ist bis auf weiteres nur eingeschränkt telefonisch erreichbar.
Zugang zum Standesamt nur nach vorheriger Terminvereinbarung ( ) und mit Mund-Nasen Schutz
Öffentliche Verkehrsmittel
Bushaltestelle Wasserkunst
Bus
(Linie 1, 4, 6, 9)
Parkmöglichkeiten
Behindertenparkplatz:
Anzahl: 1, Gebührenpflichtig: Unbekannt
Parkplatz:Zufahrt Edward-Munch-Straße
Anzahl: 10, Gebührenpflichtig: Unbekannt
Sonstiges
Urkunden bitte mit dem hinterlegten "Bestellformular Urkunde" nachbestellen. (Antrag muss handschriftlich unterschrieben
sein).
Den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag per Post oder Mail an senden.
Karte
Formulare
Weitere Informationen
Montag bis Freitag 7 bis 19 Uhr
Sie sind nach Lübeck gezogen und haben das Auto noch nicht umgemeldet? Sie haben Fragen zu Trauung, Elterngeld oder Hausbau? Wo bekomme ich meinen Reisepass?
Dafür gibt es in Lübeck eine Telefonnummer, die alles weiß: (0451) 115 – die einheitliche Behördennummer