Wie lange dauert ein corona schnelltest

Mit dem Anspruch auf Bürgertests sollen besonders vulnerable Personen geschützt werden, unter anderem jene, die derzeit nicht geimpft werden können. Einen Anspruch auf kostenlose Bürgertests haben daher: 

- Kinder unter 5 Jahren, also bis zu ihrem fünften Geburtstag 

- Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, unter an-derem Schwangere im ersten Trimester 

- Personen, die zum Zeitpunkt der Testung an klinischen Studien zur Wirksamkeit von Impfstoffen gegen das Coronavirus teilnehmen 

- Personen, bei denen ein Test zur Beendigung der Quarantäne erforderlich ist („Frei-testen“) 

- Besucher und Behandelte oder Bewohner in unter anderem folgenden Einrichtungen: 

- Krankenhäuser 

- Rehabilitationseinrichtungen 

- stationäre Pflegeeinrichtungen 

-  Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen 

-  Einrichtungen für ambulante Operationen 

- Dialysezentren 

- ambulante Pflege 

-  ambulante Dienste oder stationäre Einrichtung der Eingliederungshilfe 

- Tageskliniken 

- Entbindungseinrichtungen 

- ambulante Hospizdienste und Palliativ-Versorgung 

- Leistungsberechtigte, die im Rahmen eines Persönlichen Budgets nach dem § 29 SGB 

Wer eine kostenlose Testung in Anspruch nehmen möchte, muss sich gegenüber der testen-den Stelle ausweisen und einen Nachweis erbringen: 

Bei Kleinkindern ist das die Geburtsurkunde oder der Kinderreisepass, bei Schwangeren der Mutterpass. Wer aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden kann, muss ein ärztliches Zeugnis im Original über die medizinische Kontraindikation vorlegen. Teilnehmende an Impf-wirksamkeitsstudien können sich von den Verantwortlichen der Studien einen Teilnahme-Nachweis ausstellen lassen und diesen vorlegen. 

Wer sich freitesten will, legt den PCR-Test vor, gleiches gilt für Haushaltsangehörige von Infi-zierten, die zudem einen Nachweis für die übereinstimmende Wohnanschrift benötigen. 

Bei Besuchen in Pflegeheimen oder Krankenhäusern kann ein kostenloser Test vor Ort gemacht werden oder der Besuch wird der Teststelle gegenüber glaubhaft gemacht.

Pflegende Angehörige müssen glaubhaft machen, dass sie einen pflegebedürftigen Angehörigen pflegen. 

Auch bei Veranstaltungen in Innenräumen, nach Risikokontakten, wenn die Corona-Warn-App eine rote Warnung anzeigt

oder um vulnerable Gruppen zu schützen, ist es sinnvoll, sich testen zu lassen, um Infektionsketten zu unterbrechen.

Wer einen solchen Test braucht, wird weiterhin vom Staat unterstützt. Er muss sich künftig aber mit 3 Euro beteiligen. 

- Personen, die am Tag der Testung eine Veranstaltung in Innenräumen besuchen wol-len, 

- Personen, die am Tag der Testung Kontakt zu Personen haben werden, die ein hohes Risiko haben, schwer an Covid-19 zu erkranken (Das sind Menschen ab 60 Jahren, Menschen mit Behinderung, Menschen mit Vorerkrankungen) 

- Personen, die durch die Corona-Warn-App einen Hinweis auf ein erhöhtes Risiko er-halten haben („rote Kachel“). 

Symptomatische Patientinnen und Patienten sollten zum Arzt gehen.

Man sollte sich dann testen lassen, wenn man Gewissheit über eine mögliche Infektion mit dem Coronavirus haben möchte. 

Vor allem vor Besuchen im Krankenhaus und Altersheim oder einer Rückkehr zum Arbeitsplatz,

außerdem vor Treffen mit der Familie und Freund*innen, ist ein Test zu empfehlen.

Die Testdurchführung dauert bei uns 6 Minuten.

15 Minuten später erhalten Sie per Mail das Testergebnis für den Antigen-Schnelltest.

Eine Probe wird durch einen Abstrich im Nasen-Rachen-Raum entnommen und unmittelbar im Anschluss ausgewertet.

15 Minuten später erhalten Sie das Antigen-Schnelltestergebnis per Mail.

Im Fall eines positiven Tests müssen Sie sich in häusliche Isolation begeben und Ihren Hausarzt kontaktieren,

um den positiven Hochverdachtsfall durch ein PCR-Test zu bestätigen.

Bei einem positiven PCR-Test müssen Sie sich in häusliche Isolation begeben und werden vom Gesundheitsamt kontaktiert. 

Die Corona Bestimmungen sind weltweit unterschiedlich. Allgemein entscheidet das jeweilige Land welcher Nachweis

benötigt wird. In den meisten Fällen sind Corona-Antigen-Schnelltests genauso anerkannt wie PCR-Tests. Alle weiteren

Informationen zu den aktuellen Richtlinien je Land finden Sie auf der Website des Auswärtigen Amts!

Die Regelungen der Bundesregierung und der Landesregierung zu Quarantäne für Rückreisende aus einem Risikogebiet ändern sich regelmässig.  Bitte informieren Sie sich auf der Website des Auswärtigen Amts

Liefert der Schnelltest ausnahmsweise ein ungültiges Ergebnis, werden Sie 

umgehend informiert und können den Test kostenfrei wiederholen.

Circa 15 Minuten nach dem Test erhalten Sie per Mail eine Benachrichtigung, dass Ihr Antigen-Schnelltest-Ergebnis vorliegt.

Das Ergebnis ist für 24 Stunden online sichtbar und muss in diesem Zeit abgerufen werden.

Eine Testung für Kinder unter 12 Jahren ist nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigen möglich. Die Buchung muss ebenfalls über die Eltern erfolgen. Jugendliche ab 12 Jahren dürfen mit einer Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten, einen Test buchen und auch allein wahrnehmen.

Download Formular Einwilligung_Minderjährige.pdf

Seit dem 8. März 2021 können sich alle Bürgerinnen und Bürger in unseren Testzentren kostenlos testen lassen. 

Halten Sie sich an die Richtlinien des Robert Koch-Instituts (RKI), insbesondere die AHA+C+L Regeln:

Abstand halten, Hygieneregeln befolgen, Alltagsmasken tragen, die Corona-WarnApp nutzen und regelmäßiges Lüften. 

Die Mitarbeiter dürfen keine personenbezogen Daten zu den Ergebnissen einsehen und können keinen Support

außerhalb des Kaufprozesses leisten. Der QR-Code kann am Empfang des Testzentrums erneut gedruckt werden

(Kaufticket vorzeigen und scannen lassen).

Um Warteschlangen zu vermeiden und den Aufenthalt im Zentrum so kurz wie möglich zu halten, bitten wir Sie den Termin vorher online zu buchen. Sollte es hierbei ein Problem geben, rufen Sie uns auf unserer Hotline-Nummer an. 

Am Empfang. Direkt im Eingangsbereich.

Bitte erscheinen Sie pünktlich zu Ihrem gebuchten Termin. 

Das Ticket & ein gültiger Lichtbildausweis müssen mitgebracht werden.

Nein. Ausgenommen sind unterstützungsbedürftige Personen.

Es gibt für jeden Zeitslot ein bestimmtes Kontingent. Wählen Sie ein Zeitfenster in dem ausreichend Plätze zur Verfügung stehen.

Die Corona Bestimmungen sind weltweit unterschiedlich. Allgemein entscheidet das jeweilige Land welcher Nachweis

benötigt wird. In den meisten Fällen sind Corona-Antigen-Schnelltests genauso anerkannt wie PCR-Tests. Alle weiteren

Informationen zu Bestimmungen finden sie auf der Seite des Bundesgesundheitsministeriums.

Bitte informieren Sie sich vorab welchen Test Sie benötigen.

Ja, das Bundesministerium für Gesundheit hat in seiner neuen Strategie (Stand: 11.11.2020) beschlossen, dass bei Einreise aus

einem Risikogebiet auf Anforderung des jeweiligen Gesundheitsamtes ein negativer PCR- oder Antigen-Test vorzulegen ist.

Dieser Nachweis kann entweder in Papierform oder digital erbracht werden.

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Bundesgesundheitsministeriums.

Durch die Meldepflicht werden positive Antigen-Tests als Verdachtsfälle und positive PCR-Tests als Positivfälle am selben Tag dem Gesundheitsamt gemeldet. 

Terminstornierung sind nur in Ausnahmefällen möglich. Für Umbuchungen wenden Sie sich bitte per Mail an uns

In der Regel können Sie den Befund innerhalb von 24-48 Stunden nach Ankunft der Probe im Labor abrufen . Diese Zeit kann sich in Einzelfällen verlängern, wenn eine Probe wiederholt werden muss. Die Befundlaufzeit verlängert sich generell, wenn das Probenaufkommen sehr stark ist.

Das Ergebnis der Probe ist innerhalb von mindestens 24 Stunden nach Eingang der Proben im Labor abrufbar. Das Labor holt die ProbenMO - FR um 13:30 Uhr und SA um 10:30 Uhr in Freiburg ab und verarbeiten diese in der Regel am selben Tag.

Sie erhalten keine Benachrichtigung per Mail. Bitte schauen Sie eigenständig nach, ob Ihr Ergebnis vorliegt.

Sie erhalten am Eingang einen Barcode mit Ihrer persönlichen Auftragsnummer. Mit diesem Code loggen Sie sich unter folgendem 

Link ein: //corona-zertifikat.bioscientia.de 

Dort erhalten Sie Ihr Zertifikat in deutsch und englisch.

Ihre Passnummer geben Sie selbständig bei Abruf Ihres Zertifikates ein.

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