Auf Jobsuche, verspekuliert oder zu viel investiert? Manchmal läuft es einfach nicht rund. Übersteigen im Jahr die Aufwendungen die Einnahmen, entsteht ein Verlust. Im Steuerdeutsch spricht man dann von negativen Einkünften. Immerhin: Diese senken die Steuerlast, weil sie sich in der Regel mit positiven Einkünften verrechnen lassen.
Geben Steuerzahlerinnen und Steuerzahler Miese in ihrer Steuererklärung an, versucht das Finanzamt zunächst, das Minus mit Gewinnen des selben Jahres auszugleichen. Bleibt anschließend trotzdem ein Negativbetrag stehen, geht dieser nicht verloren. Denn der Verlust kann noch mit positiven Einkünften anderer Jahre verrechnet werden: Zum einen mit einem Plus, das im Vorjahr entstanden ist, zum anderen aber auch mit positiven Einkünften der Folgejahre.
Warum sich die Untersuchung „Verluste verrechnen“ für Sie lohnt
- Tipps und Tricks. Verluste etwa aus Vermietung, einer Selbstständigkeit oder als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer lassen sich verrechnen. Wir erklären, wie Sie „negative Einkünfte“ beim Finanzamt steuerlich geltend machen.
- Beispielrechnung. Verluste können Sie steuerlich auch ins Vorjahr verschieben. Wir zeigen anhand eines Rechenbeispiels, wie Sie den optimalen Betrag für einen sogenannten Verlustrücktrag berechnen. Erfahren Sie außerdem, wie sie einen Verlustvortrag beantragen.
- Besonderheiten. Wir sagen, welchen besonderen Regeln Verluste aus Geldanlagen folgen, etwa Aktienverluste oder solche aus dem Verkauf von Investmentfonds. Lesen Sie, wie die Bank Verluste verrechnet, wann das Finanzamt aktiv wird und welche Frist Sie dabei beachten müssen.
- Musterprozesse. Sie erfahren, wie der Bundesfinanzhof über Verluste aus Knock-Out-Zertifikaten, Anleihen und Privatdarlehen geurteilt hat.
- Heftartikel. Nach dem Freischalten erhalten Sie den Heftartikel aus Finanztest 11/2022 zum Download.
Sonderregeln bei Verlusten aus Kapitalvermögen
Doch nicht bei allen Verlusten läuft es so einfach. Miese aus Kapitalvermögen haben eine Sonderstellung. Weil bei ihnen nicht die Einkommensteuer anfällt, sondern Abgeltungsteuer, müssen sie bei der Verlustverrechnung getrennt von anderen Einkunftsarten betrachtet werden.
Das macht die Bank
Zunächst beschäftigt sich die Bank damit, ob die Geldanlagen eines Sparers Erträge abwerfen oder nicht. Verkaufen Anleger ein Wertpapier zu einem geringeren Preis, als sie selbst bei Kauf gezahlt haben, fahren sie einen Verlust ein. Um diese auszugleichen, zieht die Bank alle Depots und Konten zusammen, die ein Sparer bei ihr innehat. Dabei unterscheidet sie allerdings, woher die Erträge stammen. In unserem Special erklären wir, welche Regeln dafür gelten und was es mit dem Begriff Verlustverrechnungstopf auf sich hat.
Das macht das Finanzamt
Unterhalten Anlegerinnen und Anleger Konten bei unterschiedlichen Banken und wollen Verluste übergreifend verrechnen, klappt das nur im Rahmen der Steuererklärung. Dazu müssen sie rechtzeitig bei der Bank eine Verlustbescheinigung anfordern, die die Verluste ausweist. Anschließend kann die Anlegerin oder der Anleger die Verluste in der Anlage KAP der Steuererklärung geltend machen.
Das Finanzamt gleicht anschließend die mitgeteilten Verluste mit Gewinnen aus, die mit Geldanlagen bei anderen Banken entstanden sind und korrigiert den Steuerabzug. In unserem Special erklären wir ausführlich, wie das funktioniert.
Verluste aus dem Verkauf von Aktien lassen sich nur mit Gewinnen aus Aktienverkäufen verrechnen – zum Ärger der Anlegerinnen und Anleger. Selbst der Bundesfinanzhof hält die sogenannte Verlustverrechnungsbeschränkung für Aktienverluste für verfassungswidrig. Jetzt muss das Bundesverfassungsgericht entscheiden (Az. 2 BvL 3/21).
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