Wie kann ich mit 50 in Rente gehen?

Daniel Over­diek ist stell­vertretender Bezirks­geschäfts­führer beim gemeinnützigen Sozial­verband VdK in München. © Thorsten Jochim

Der Sozial­verband VdK hilft seinen bundes­weit 1,8 Millionen Mitgliedern bei sozialrecht­lichen Streitig­keiten. Im Interview erklärt VdK-Mitarbeiter Daniel Over­diek, wie der Wechsel in den Ruhe­stand auch mit einem befristeten Schwerbehinderten­ausweis gelingt.

Schreckt die nied­rigere Rentenzahlung nicht von der Alters­rente für Schwerbehinderte ab?

Nein. Unsere Erfahrung zeigt, dass Menschen mit Schwerbehin­derung den früheren Renten­start gerne in Anspruch nehmen. Aufgrund ihrer Behin­derung fühlen sie sich oft nicht mehr so leistungs­fähig.

Gibt es Besonderheiten beim Wechsel vom ­Berufs­leben in den ­Ruhe­stand, wenn man schwerbehindert ist?

Ja, schon. Versicherte müssen ja im Wesentlichen zwei Voraus­setzungen für die Rente erfüllen – alt genug sein und auf die Mindest­versicherungs­zeit kommen. Bei der Alters­rente für schwerbehinderte Menschen kommt noch ein GdB – also Grad der Behin­derung – von mindestens 50 hinzu. Ein Kriterium, das vielen Ratsuchenden Sorgen bereitet.

Warum?

Der GdB ist nicht in Stein gemeißelt. Die Versorgungs­ämter können ihn unter Nach­prüfungs­vorbehalt fest­legen. Er wird, wenn Aussicht auf Besserung besteht – etwa bei einer Krebs­erkrankung – nach mehreren Jahren neu fest­gesetzt. Ist er bei der Nach­prüfung nied­riger als 50, kommt die Alters­rente für schwerbehinderte Menschen nicht mehr infrage. Das erschwert Menschen mit Behin­derung die Rentenplanung.

Was raten Sie?

Nerven behalten. So lange kein neuer Bescheid mit nied­rigerem GdB vorliegt, ist alles in Ordnung – selbst dann, wenn die Befristung im Schwerbehinderten­ausweis über­schritten ist. Der kann einfach verlängert werden. Was zählt, ist ein neuer Bescheid.

Und wenn der neue ­Bescheid mit nied­rigerem GdB dann doch vor ­Renten­beginn kommt?

Menschen, die sich nicht in der Lage fühlen, bis zur Regel­alters­grenze zu arbeiten, sollten den neuen Bescheid anfechten. Sie haben nach Zustellung in der Regel ­einen Monat Zeit, Wider­spruch dagegen einzulegen.

Und der wird dann ­abge­lehnt ...

Lang­sam. Ein Wider­spruchs­verfahren kann schnell drei bis vier Monate dauern. Danach kommt unter Umständen noch eine Klage vor dem Sozialge­richt infrage. Bis zur endgültigen Entscheidung können auch Jahre vergehen. Bis dahin ist der neue Bescheid nicht rechts­kräftig. Das heißt, es gilt weiterhin der alte Bescheid mit dem alten GdB.

Man geht also mit dem ­alten Bescheid in Rente?

Wenn man die Alters­grenze vor Ende des Verfahrens ­erreicht – ja.

Und wenn am Ende der Prozess verloren geht? Muss der Kläger dann doch wieder arbeiten?

Nein. Ist man einmal in Rente, bleibt es dabei. Wenn es dem Kläger allein darum geht, sich früher zur Ruhe zu setzen, zieht er die Klage nach Renten­eintritt zurück.

Aber kann so ein Gerichts­prozess nicht sehr teuer werden?

Bei Verfahren vor dem So­zialge­richt hält sich das Kostenrisiko in Grenzen. Es werden keine Gerichts­gebühren oder Auslagen erhoben. Auch Kosten, die der Behörde während des Prozesses entstehen, muss der Kläger nicht tragen. Allerdings ­werden außerge­richt­liche Kosten nur erstattet, wenn der Kläger den Rechts­streit auch gewinnt. Auch Ausgaben für ein Gegen­gut­achten, das man selbst bei Gericht beantragt hat, sind oft nicht erstattungs­fähig.

Was tun, wenn am nied­rigen GdB nicht zu rütteln ist, das Arbeiten aber immer schwerer fällt?

Eventuell kommt eine Erwerbsminderungsrente infrage. Ihr liegen andere Kriterien zugrunde. Auch die Prüf­instanz ist eine andere. Beratungs­ärzte der Renten­versicherung über­prüfen hier unter anderem, ob der Versicherte nur noch weniger als sechs Stunden täglich erwerbs­tätig sein kann.

Ehrenämter, Sport, Kinder : Früh-Rentnerin erzählt: „Ich konnte mit 50 in Rente gehen - so lebe ich heute“

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FOCUS online/Wochit Seniorin lässt Rentenbescheid prüfen - und bekommt 51.000 Euro Nachzahlung

    Samstag, 12.03.2022, 08:39

    Isabelle Wagner ist 50, als ihr Arbeitgeber ihr eröffnet, dass sie ohne Abschläge in Rente gehen kann. Nur wenige Tage bleiben ihr für die Entscheidung, dann ist klar: Sie wird das Angebot annehmen. Nur, was kommt danach? Eine Geschichte vom Beginn eines neuen Lebensabschnitts.

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    Was machst du eigentlich mit deiner ganzen Zeit?

    Diese Frage höre ich oft, wenn meine Mitmenschen erfahren, dass ich nun seit mehr als zehn Jahren im Ruhestand bin.

    Damals hatte mein Arbeitgeber den Anreiz geschaffen, dass über 50-Jährige ohne Abschläge mit dem verdienten Ruhegehalt in Rente gehen können, um alte und somit teure Arbeitnehmer aus dem Dienst zu entfernen. Ich hatte nur wenige Tage Zeit für die Überlegung, ob ich das Angebot annehmen sollte. Die Frist war knapp.

    Die 50 hatte ich gerade geschafft und da ich bereits mit 15 Jahren meine Ausbildung begonnen hatte, lagen 35 Arbeitsjahre, abzüglich 10 Jahre Beurlaubung wegen der Kinder, hinter mir. Dadurch hatte ich ein Anrecht auf 50 Prozent des letzten Gehalts. In letzter Zeit hatte ich sowieso nur auf einer Halbtagsstelle gearbeitet, sodass sich mir nun die Frage stellte, Geld für 20 Stunden Arbeit in der Woche oder genauso viel Geld für's Nichtstun?

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    Diese Frage konnte ich mir schnell beantworten, obwohl ich mit meiner Arbeit immer sehr zufrieden gewesen bin. Viele Kollegen konnten sich diesen Schritt trotzdem nicht leisten, da sie die Hauptverdiener in der Familie waren und auch noch Kinder in der Ausbildung hatten. Ich war zu dem Zeitpunkt seit vier Jahren verwitwet und durch eine Witwenpension finanziell sicher aufgestellt. Die Risikolebensversicherung meines Mannes hatte die Restsschuld auf dem Haus getilgt, sodass auch keine Raten mehr fällig wurden.

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    Meine Kinder hielten mich jahrelang auf Trab

    Natürlich waren da meine Kinder, die meiner Zeit bedurften. Die Älteste hatte gerade Abitur gemacht und ging ins Studium, die Jüngere war noch in der Schule. Also gab es hier noch für Jahre ein zeitintensives Aufgabenfeld.

    Allerdings hatte ich mir vorgenommen, diese geschenkte Zeit auch für mich zu nutzen. Ich wollte einige feste Termine, um der Woche Struktur zu geben. Also erst einmal Sport! Das hatte in den letzten Jahren gar nicht mehr stattgefunden. Nun suchte ich mir eine Reitbeteiligung für zwei Wochentage. Dienstags und donnerstags ging es nun einige Jahre bei Wind und Wetter auf einem Pony ins Gelände.

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    Dann kamen wechselweise einige Ehrenämter dazu: Ich half einer jungen Mutter mit ihrem Kind und arbeitete in unserem Bürgerverein mit. Bis heute engagiere ich mich in einem Elterncafé des Kinderkrankenhauses und in einem kleinen, örtlichen Museum. Diese Aufgaben machen viel Spaß und tragen dazu bei, dass ich mich niemals nutzlos, überflüssig oder gelangweilt fühle.

    Jeden Monat ein kleiner Reisetrip

    Zwischendurch gab und gibt es immer wieder wunderschöne Reisen, abwechselnd alleine, mit Freunden oder mit meinen Kindern. Ich habe mir vorgenommen, jeden Monat eine kleine Reise zu machen, und sei es nur ein Wochenende. Bis auf ganz wenige Ausnahmen habe ich das auch geschafft. Ich war in Thailand und in Marokko, aber auch in Italien, Bayreuth und an der Mosel.

    Im vergangenen Jahr wurde in meiner Stadt das Programm „Zwar“, kurz für „zwischen Arbeit und Ruhestand“, aufgelegt. Es ist ein vom Land Nordrhein-Westfalen aufgelegtes Projekt,  wo sich interessierte Mitmenschen im Alter von 55 bis 65 Jahren zusammen finden, um neue Kontakte zu knüpfen und bei gemeinsamen Aktivitäten keine Langeweile aufkommen zu lassen. Wir gehen zusammen essen, wandern, Rad fahren, ins Kino, ins Theater, ins Museum oder zu Konzerten. Mein Bekanntenkreis hat sich dadurch schlagartig um 60 Personen erhöht. Ach ja, bald hätte ich die zwei Doppelkopfgruppen und die Segeltruppe vergessen, die ich richtig lieb gewonnen habe!

    Sehr oft, wenn ich morgens gemütlich meinen Kaffee trinke, bin ich mir bewusst, wie viel Lebensqualität mir durch die freie Zeit geschenkt wurde.

    Gleichzeitig frage ich mich, welche Zeit die eigentlich meinen, die fragen, was ich „die ganze Zeit“ so mache. 

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    Leser-Kommentare (55)

    Bei den folgenden Kommentaren handelt es sich um die Meinung einzelner FOCUS-online-Nutzer. Sie spiegeln nicht die Meinung der Redaktion wider.

    Donnerstag, 17.03.2022 | 08:45 | Michael Muller

    Seit wann ...

    -Dadurch hatte ich ein Anrecht auf 50 Prozent des letzten Gehalts. In letzter Zeit hatte ich sowieso nur auf einer Halbtagsstelle gearbeitet, sodass sich mir nun die Frage stellte, Geld für 20 Stunden Arbeit in der Woche oder genauso viel Geld fürs Nichtstun?- ... wird Rente auf Vollzeit gerechnet, wenn Teilzeit gearbeitet wird? Das wuerde Millionen von Frauen mit frueheren Halbtagsstellen schnell hohe Naxhzahlungen bringen

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    Weitere Kommentare (10)

    Dienstag, 08.03.2022 | 07:22 | Oliver Kurutschow

    Genießen

    Sie das Leben. Nur warum wird über so einen Kram berichtet? Was soll das bringen? Ich kann leider nicht mit fünfzig in Rente obwohl mein Körper dann nach ca 32jahren in der Pflege wahrscheinlich so kaputt ist das ich es müsste.

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    Montag, 07.03.2022 | 23:47 | Thomas Nicklas  | 1 Antwort

    52 Jahre gearbeitet???

    ...dann haben sie einen bequemen Bürosessel als Vorlage gehabt oder vermutet gewesen. Schauen sie sich die ganzen Handwerker an, denen man Tag täglich nur Schinderei auferlegt und mit 50 Jahren platt auf allen 4 Reifen sind und kein Arzt hilft mehr. Ungerechte Geldverteilung! Die Handwerker würden bei mir eine dicke Pension bekommen und Beamte sollen bis 100 Jahre arbeiten.

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    • Dienstag, 08.03.2022 | 15:12 | Peter Götz

      Wenn man keine Ahnung hat sollte man ruhig sein

      Ein Handwerker mit 40 Berufsjahren ist vom Wissen her so etwas wertvolles für seinen Betrieb dass kein vernünftiger Chef den "buckeln läßt" bis er nicht mehr kann. Sondern vielmehr sein Wissen und seine erfahrung nutzt für die Ausbildung und besondere Aufgaben. .....schreibt ein 69 jähriger Handwerker der vollzeit arbeitet und froh darüber ist nicht ständig der Menscheit auf die Nerven zu gehen.

    Montag, 07.03.2022 | 21:30 | Michael Stoffers

    Nur mal zur Info

    Die nette Frau bekommt eine Pension als Beamte, keine Rente. Wenn sie gesund mit 50 in "Rente" geht mit 50% der Bezüge dann bekommt sie trotzdem minimum noch gut 2.000€. Ein normaler Malocher mit Unfall Krank und Behindert in die Frührente wird wohl bei 600-800€ liegen. Der kleine Unterschied zwischen Dienstherrn und Chef. Sagen wir mal sie bekommt eine Witwenrente von 1.500€ dann muss sie von einem "Hungerlohn" von 3.500€ Leben, Mietfrei natürlich. Kein Wunder das sie jeden Monat in den Urlaub kann. Der Malocher der sich kaputt gearbeitet hat geht zur Tafel und zum Amt.

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    Montag, 07.03.2022 | 14:28 | Peter Weber

    Die Intelligenz zeigt sich bei der Berufswahl

    Mehr ist hier nicht zu sagen. Das Beispiel zeigt auch wie wichtig soclhe Berichte sind.Sie schüren den Neid und der normale Fabrikarbeiter oder Postzusteller wird sich fragen, wie er das machen muss mit 50 in Rente und 40 Jahre bis ca. 90 (Lebenserwartung) Rentner zuw erden und Rente zu erhalten um nicht arbeiten zu müssen. Die Neidgesellschaft lässt grüßen und jedem wird klar, warum diese Gesellschaft sich spaltet. Die Rente ist halt sicher, die Höhe auch, aber nicht für jeden.

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    Montag, 07.03.2022 | 12:39 | Frank Ronge

    Dafür arbeiten wir gerne bis 68 für 42%

    Irgendwie bitter. Wir sollen bis 68 arbeiten und bekommen dann 42% vom letzten netto. Haben dafür irre viel eingezahlt und unter dem Strich hören wir immer: Ist nicht genug da. Diese Lüge stößt am Bittersten auf, ist für alles und jeden auf der Welt immer genug da, wenn wir als Land die Taschen aufmachen. Schön für die Dame, wenn sie ohne Abschläge gehen konnte. Für die Mehrheit der Menschen eine Ohrfeige. Ich bin mitte 50 und meine Firma hat mir schon sehr deutlich gemacht, dass sie auf mich nicht verzichten können und wollen, da es kaum noch genug gut ausgebildete und mit Berufserfahrung ausgestattete Mitarbeiter auf dem Markt gibt. Das verschärft sich, da in den kommenden fünf Jahren ein großer Block in den Ruhestand gehen wird. Meine Chancen früher zu gehen? Irgendwo bei -10.

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    Montag, 07.03.2022 | 10:16 | Wolfgang Pawellek  | 2 Antworten

    Macht nix,

    man solte diese Frau es gönnen. Sie hat doch schon viel gearbeitet. Mein Arbeitsleben fing am 1.6.1968 an und endetet am 31.7.2020 sind doch nur 52 Jahre. Über meine Rente darf ich mich nicht beschweren, sind doch 48%, davon ab Krankenversicherung,-Zusatz- Krankenbeitrag; Pflegeversicherung und eventuell Steuer. Darum darf ich nicht Beschwerden. Dank Punkte-System. Darum gönne ich es diese Frau ihr Leben ab 50 J.

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    • Montag, 07.03.2022 | 23:46 | Thomas Nicklas

      52 Jahre gearbeitet?

      ...dann haben sie einen bequemen Bürosessel als Vorlage gehabt oder vermutet gewesen. Schauen sie sich die ganzen Handwerker an, denen man Tag täglich nur Schinderei auferlegt und mit 50 Jahren platt auf allen 4 Reifen sind und kein Arzt hilft mehr. Ungerechte Geldverteilung! Die Handwerker würden bei mir eine dicke Pension bekommen und Beamte sollen bis 100 Jahre arbeiten.

    Alle Antworten (1)

    Montag, 07.03.2022 | 09:32 | Helga Alex

    Schön wärs für die neisten

    Diese Ex- Beamtin ist gerade nicht das typische Beispiel einer Frührentnerin. Bei sehr vielen anderen sieht das ganz anders aus. Sie hatte Glück. Aber was will so manche Frührentnerin mit 600€ Rente und gesundheitlichen Einschränkungen schon tun? Da sind weder Reisen, noch kulturelle Ablenkungen drin.Und von einer evtl Witwenrente werden noch Teile angerechnet, so dass nicht viel übrig bleibt.

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    Montag, 07.03.2022 | 08:55 | Walter Abores

    Ich denke ...

    ... es ist keine gute Idee jetzt anhand dieses Beispiels den Diskussionsgraben zwischen Renten und Pensionen wieder aufzureissen. Solch ein Artikel ist für Angestellte in Privatunternehmen ein Schlag ins Gesicht und befördert nur weiter den Sozialneid und Hass den dieser Statt seit längerem plagt. Schaltet doch mal so einen Artikel über eine kleine Lagerarbeiterin die nach 45 Jahren nicht einmal die Grundsicherung als Rente bekommt, dann können wir die beiden Artikel mal nebeneinander legen.

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    Montag, 07.03.2022 | 08:29 | Kurt Janecek

    Vorzeitige Rente ist unter Umständen unsozial!

    Wenn keine gesundheitlichen Defizite zur vorzeitigen Rente zwingen, in der entfallenen Arbeitszeit keine allgemeine sozialen bzw. ehrenamtlichen Leistungen erbracht werden, ist der vorzeitige Ruhestand zur Auslebung egoistischer Wünsche unsozial. Durch glückliche Umstände kann eine Person zu einem Vorteil gelangen der nur eine bestimmte Zeit anhält aber auch wieder versiegt. Nutzt die Person die Zeit und kann in der Hochphase in Rente gehen, muss diese Person in der weniger ergiebigen Phase von der Allgemeinheit "durchgefüttert" werden. Auch Aktiengewinne, Dividenden oder Zinseinnahmen jeglicher Art müssen von der Allgemeinheit erwirtschaftet werden.

    Wie viel Geld brauche ich um mit 50 in Rente zu gehen?

    Das Ergebnis: Wer mit 30 Jahren in Rente gehen will, braucht rund 383.400 Euro, laut Finanztip-Rechner. Wer mit 40 Jahren aufhören will, zu arbeiten, braucht 374.400 Euro und für die Rente mit 50 benötigt ihr 355.100 Euro im Depot.

    Kann man mit 50 früher in Rente gehen?

    Die Voraussetzung, ohne Abschläge zwei Jahre früher in Rente gehen zu können, ist ja, dass Versicherte nachweisen, dass sie einen Grad der Behinderung von mindestens 50 haben. Das machen sie mit dem Schwerbehindertenausweis des Versorgungsamtes ihres Bundeslandes oder ihrer Kommune.

    Kann ich mit 50 aufhören zu arbeiten?

    Aufhören mit 60, 50 oder gar 40 Jahren klingt da utopisch. Doch ein kleines Gedankenspiel sollte erlaubt sein. Das gilt es zu beachten. Es ist nur bedingt möglich, jederzeit in Rente zu gehen: Jedenfalls, wenn man auf Zahlungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung angewiesen ist.

    Was muss ich tun um in Frührente zu gehen?

    Die wichtigsten Tipps zur Frührente Mit genug Beitragsjahren können viele schon ab 63 in Frührente gehen. Abschläge. Mit mindestens 45 Beitragsjahren können Sie abschlagsfrei – also ohne Rentenminderung – früher in Rente gehen. Wer nur mindestens 35 Jahre aufweist, muss mit Einbußen rechnen.

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