Voraussetzungen Wer Bundespräsident werden darf
Jeder Deutsche, der das 40. Lebensjahr vollendet hat, darf Bundespräsident werden - heißt es im Grundgesetz. Für das Amt wird offensichtlich eine gewisse Lebenserfahrung und Reife des Kandidaten vorausgesetzt.
Die Artikel 54 bis 61 des Grundgesetzes regeln Aufgaben, Pflichten und Befugnisse des Bundespräsidenten. Darin wird auch festgehalten, wer überhaupt Bundespräsident werden darf.
Für das Amt wird offensichtlich eine gewisse Lebenserfahrung und Reife des Kandidaten oder der Kandidatin vorausgesetzt, denn in Artikel 54,1 heißt es: "Der Bundespräsident wird ohne Aussprache von der Bundesversammlung gewählt. Wählbar ist jeder Deutsche, der das Wahlrecht zum Bundestage besitzt und das 40. Lebensjahr vollendet hat."
Unterschiede zu den USA
Dabei ist von aktivem und passivem Wahlrecht die Rede. Sonstige Wählbarkeitsvoraussetzungen seien unzulässig, heißt es im Kommentar von Hans Jarass und Bodo Pieroth. Grundsätzlich könnte also auch ein im Ausland geborener deutscher Staatsbürger oder deutsche Staatsbürgerin das Amt des Staatsoberhauptes bekleiden. Bei den Amerikanern etwa ist dies anders. Dort muss ein Präsident in den USA geboren worden und amerikanischer Staatsbürger sein.
Da sich die Zusammensetzung der Bundesversammlung auf Grund der Mehrheitsverhältnisse in Bundestag und Bundesrat ergibt, haben die politischen Parteien großen Einfluss auf die Kandidatenliste.
Was ein Bundespräsident nicht darf
Nach der Wahl des über 40-jährigen Deutschen gilt dann Artikel 55,2 ("Inkompatibilitäten"): "Der Bundespräsident darf kein anderes besoldetes Amt, kein Gewerbe und keinen Beruf ausüben und weder der Leitung noch dem Aufsichtsrat eines auf Erwerb gerichteten Unternehmens angehören."
Grundsätzlich lassen Politiker nach der Wahl auch ihre Parteizugehörigkeit ruhen sowie Parteiämter und Mandate.
DPA
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Alle fünf Jahre wird der neue Bundespräsident gewählt. Informiere dich über die Wahl und die Aufgaben dieses Amtes.Wie wird der Bundespräsident gewählt?
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Die Bundesversammlung wählt
Der Bundespräsident ist das Staatsoberhaupt der Bundesrepublik Deutschland. Er wird alle fünf Jahre neu gewählt und kann nur einmal wiedergewählt werden. Der Bundespräsident wird nicht vom Volk, sondern von der Bundesversammlung gewählt.
Die Bundesversammlung kommt in der Regel nur alle fünf Jahre zusammen, denn sie hat nur eine einzige Aufgabe: die Wahl des Bundespräsidenten. Sie besteht zu gleichen Teilen aus Politkern des Bundestages und den ernannten Wahlfrauen und Wahlmännern der verschiedenen Landesparlamente der Bundesländer.
Wahlfrauen und Wahlmänner sind nicht nur Politiker. Es werden auch Prominente und bekannte Menschen ernannt, wie Schauspieler, Sportler und Künstler. Insgesamt kommen über 1.400 Mitglieder der Bundesversammlung zusammen, die den Bundespräsidenten wählen.
Die Wahl
1. Die Vorschläge
Alle Mitglieder der Bundesversammlung dürfen einen geeigneten Kandidaten vorschlagen. Dieser muss damit einverstanden sein, vorgeschlagen zu werden. Bundespräsident darf nach dem Gesetz jeder werden, der in Deutschland lebt,
wahlberechtigt für den Bundestag ist und mindestens 40 Jahre alt ist.
2.
Die Vorauswahl
In der Regel werden aus den gesammelten Vorschlägen zwei Kandidaten oder Kandidatinnen von der Bundesversammlung bestimmt.
3. Die Rede
Beide Kandidatinnen oder Kandidaten halten eine Rede vor der Bundesversammlung.
4. Die geheime Wahl
Danach wird gewählt, jeder einzeln und geheim. Bundespräsident wird dann, wer die Mehrheit hat. Das mit der „Mehrheit“ ist kompliziert. Deswegen stehen alle Vorschriften zur
Wahl in einem extra Gesetz.
5. Die Vereidigung
Wurde der Bundespräsident gewählt, wird er vereidigt. Er leistet einen „Amtseid“ vor den Mitgliedern des Bundesrates und des Bundestages.
Aufgaben des Bundespräsidenten
Der Bundespräsident hat seinen Amtssitz im „Schloss Bellevue“ in Berlin, wo er Staatsoberhäupter oder andere Gesandte empfängt. Der Terminkalender ist immer sehr voll, hier fassen wir einige Aufgaben zusammen:
- Staatsbesuche in vielen Ländern tätigen.
- Reden und Ansprachen im In- und Ausland halten.
- Ernennung und Entlassung von Ministerinnen und Ministern, Bundesrichterinnen und Bundesrichtern und Bundesbeamten.
- Verleihung von Orden und Ehrungen.
- Unterzeichnung von Gesetzen.
- Der Bundespräsident schlägt die oder den Bundeskanzler/in vor und beglaubigt sie oder ihn.
Kann es auch eine Bundespräsidentin geben?
Ja, es kann sich auch eine Frau zur Wahl stellen. Bisher wurde aber noch keine Frau zur Bundespräsidentin gewählt.
Wer waren die bisherigen Bundespräsidenten?
Hier ist die Liste der bisherigen Bundespräsidenten, wir fangen mit dem aktuellen an.
12. Frank-Walter Steinmeier (seit 2017)
11. Joachim Gauck (2012-2017)
10. Christian Wulff (2010-2012) – trat zurück
9. Horst Köhler (2004-2010) – trat zurück
8. Johannes Rau (1999-2004)
7. Roman Herzog (1994-1999)
6. Richard
von Weizsäcker (1984-1994)
5. Carl Karstens (1979-1984)
4. Walter Scheel (1974-1979)
3. Gustav Heinemann (1969-1974)
2. Heinrich Lübke (1959-1969)
1. Theodor Heuss (1949-1959)