Wer hilft beim Antrag auf Grundsicherung

Übersicht über die benötigten Unterlagen und Nachweise zur Beantragung der Grundsicherung

Angaben zur Person

  • Anmeldebescheinigung Meldeamt
  • Scheidungsurteil
  • Nachweis getrennt lebend
  • Arbeitsgenehmigung/Aufenthaltsgenehmigung
  • Leistungsbescheid/Ablehnung/Einstellung
  • entsprechend Asylbewerberleistungsgesetz
  • Personalausweis/Reisepass
  • Schwerbehindertenausweis/e
  • Geburtsurkunden aller im Haushalt Nachweis Betreuung
  • (Bestallungsurkunde/Betreuerausweis) lebender Kinder
  • Nachweis Betreuung (Bestallungsurkunde/Betreuerausweis)
  • Schüler-/Studienbescheinigung
  • Nachweis über Unterbringung in einer stationären Einrichtung
  • Mitgliedsbescheinigung einer Krankenkasse aller Haushaltsangehörigen ab Vollendung des 15. Lebensjahres
  • Beitragsbescheinigung bei freiwilliger gesetzlicher Krankenversicherung oder privater Rentenversicherung
  • Sozialversicherungsausweis
  • Rentenversicherungsnummer
  • Mutterschaftspass bei Schwangerschaft

Angaben zum Einkommen

  • vollständige, lückenlose Kontoauszüge der letzten drei Monate
  • Bescheinigung der Sparkasse oder Bank, das kein Konto eröffnet werden kann
  • Verdienstabrechnungen der letzten 6 Monate (Arbeits-, Ausbildungsverträge, Einkommen aus Nebenbeschäftigung, Abfindungen, auch über Einmalzahlungen, z.B. Urlaubs-, Weihnachtsgeld)
  • vollständige Vorlage letzter Einkommenssteuerbescheid
  • Kündigungsschreiben des Arbeitgebers
  • schriftliche Erklärung zum Kündigungsgrund
  • Nachweis über Klageerhebung bei fehlender Lohnzahlung
  • Bescheid der Agentur für Arbeit über Vorschusszahlung
  • Sperrzeitbescheid Arbeitslosengeld I
  • Beendigungs-/Bewilligungsschreiben Alg I
  • Negativbescheinigung Arbeitslosengeld I
  • Miet- und/oder Pachteinnahmen mit entspr. Verträgen
  • Kindergeldnachweis (ggf. Kontoauszug)
  • Nachweis über Unterhaltsansprüche (Vaterschaftsanerkennung, Unterhaltstitel, Vergleich, schriftliche Vereinbarung, Urkunde über Unterhaltshöhe)
  • aktueller Bewilligungs- und Einstellungsbescheid bei Bezug von Sozialleistungen (z.B. Renten, Krankengeld, Arbeitslosengeld,
  • Berufsausbildungsbeihilfe (BAB),
  • Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG),
  • Kinderzuschlag, Wohngeld, Elterngeld, Unterhaltsvorschuss, Übergangsgeld) – vollständig mit Berechnungsbögen; ggf. Ablehnungsbescheid
  • Pkw-Zulassung, Kfz-Haftpflichtversicherung (aktueller Beitragsnachweis und aktueller Zahlungsnachweis)
  • Nachweise über die mit der Erzielung des Einkommens verbundenen tatsächlich notwendigen Ausgaben (Fahrtkosten zur Arbeitsstätte, Aufwendungen zur doppelten Haushaltsführung)
  • Beitragsnachweis Riesterrente (Zulagebescheinigung und Nachweis über Bruttoarbeitslohn des gesamten Vorjahres)
  • letzter Leistungsbescheid zum Bezug von Arbeitslosengeld II des bisher zuständigen Trägers (ARGE oder Landkreis)

Angaben zum Vermögen

  • Vermögensnachweise: aktueller Rückkaufswert/Stand und eingezahlte Beiträge – bitte von der Versicherungsgesellschaft abfordern! – (Sparbuch, Tagesgeldkonten, Sparbriefe, Bundesschatzbriefe, Depots/ Aktien, Lebens-/Sterbeversicherung mit Prämienrückgewähr, Hypotheken, Immobilien, Sachwerte, Wertpapiere, Bausparvertrag mit letztem Kontoauszug)
  • Nachweise zu Vermögensübertragungen in den letzten 10 Jahren

Angaben zur Wohnung/angemietetes Haus

  • Mietvertrag und letzte Änderung/Aktualisierung zum Mietvertrag
  • Nachweis zur Zahlung der Miete für die letzten 3 Monate vor Antragstellung
  • letzte Betriebs- und Heizkostenabrechung
  • Bescheid des bisher zuständigen Trägers über die Übernahme der Kosten der Unterkunft
  • Zustimmungs- bzw. Ablehnungsbescheid zum Umzug durch den zuletzt zuständigen Träger

Angaben bei Wohneigentum

  • Grundbuchauszug, Lageplan Grundstück, Wohnfläche, ggf. Notarvertrag bei eingeräumten Wohnrecht
  • Belege über anfallende Schuldzinsen (Darlehensvertrag, letzter Jahreskontoauszug)
  • Wohngebäudeversicherung (aktueller Beitragsnachweis)
  • aktuelle Nebenkostennachweise (Pauschale Haushaltsgrundgebühr, Behälterbereitstellungsgebühr, Leerungsgebühr, Wasser, Abwasser, Fäkalienabfuhr, Grundsteuer, Gebäudehaftpflichtversicherung, Schornsteinfeger, Heizungswartungsnachweise)
  • Heizkostennachweise und entsprechende Zahlungsnachweise

Zusätzliche Unterlagen bei selbständiger Tätigkeit/Gewerbebetrieb

  • Gewerbeanmeldung, -ummeldung, -abmeldung bei freiberuflicher Tätigkeit: Steuernummer
  • Gewinnermittlung in Form einer Einnahme Überschuss-Rechnung (EÜR) für den Zeitraum von mindestens 6 Monaten vor Antragstellung oder gegebenenfalls andere geeignete Nachweise
  • Nachweise zum Anlagevermögen
  • Fahrzeugscheine aller über das Gewerbe berücksichtigter Fahrzeuge
  • Angabe von gewerblich und privat gefahrenen Kilometern (Kopie Fahrtenbuch)
  • aktuelle Nachweise zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung (Beitragsbescheide), ggf. Nachweis der Befreiung von diesen Versicherungen
  • Nachweis über aktuelle Förderungen anderer Leistungsträger
  • Nachweis über das Gewerbe betreffende Kreditverpflichtungen (Kreditverträge, Tilgungspläne, aktuelle Zahlungsnachweise)
  • bei Geltendmachung Fahrzeugkosten/ Kfz-Kosten: Vorlage Zulassungsbescheinigung (Fahrzeugscheine) und Aufstellung der gewerblich und privat gefahrenen Kilometer
  • Höhe Privatanteil Telefon- bzw. Mobilfunkkosten und Nachweis Verbuchung Privatanteil in Gewinnermittlung
  • detaillierte Aufschlüsselung “verschiedene Kosten”, “sonstige Kosten” oder “Werbe-/Reisekosten” in kurzfristigen Auswertungen

Bitte beachten Sie, dass die nachstehende Aufzählung von erforderlichen Nachweisen nicht abschließend ist. Wird bei der Prüfung Ihres Antrages festgestellt, dass noch notwendige Unterlagen fehlen, werden diese bei Ihnen nachgefordert.

Wenn Senioren im Alter zu wenig Geld zum Leben haben, können Sie Hilfe vom Staat in Anspruch nehmen.

Aktuell hätten mehr als 600.000 Rentner einen Anspruch auf diese Hilfe in Form von Grundsicherung. Wie Sie diese Hilfe in Anspruch nehmen können und wo Sie zudem auch entlastet werden, zeigt unser Ratgeber.

In unserem Ratgeber werden Sie umfassend und verständlich informiert.

Hier zum Ratgeber…

Kann Grundsicherung abgelehnt werden?

Sozialhilfeträger können die Zahlung von Grundsicherung ablehnen, wenn Sie ihre Bedürftigkeit in den letzten zehn Jahren vor Antragstellung vorsätzlich oder grob fahrlässig selbst verursacht haben. Das ist etwa dann der Fall, wenn Sie ihr Vermögen verschenken, ohne eine eigene Altersversorgung zu haben.

Wie hoch darf mein Einkommen sein um Grundsicherung zu erhalten?

> Sie als Antragsteller in Deutschland wohnen. Bitte beachten Sie: Als einfache Faustregel gilt: Wenn Ihr gesamtes Einkommen unter 924 Euro liegt, sollten Sie prüfen lassen, ob Sie Anspruch auf Grund sicherung haben. Die Grundsicherung wird unabhängig davon gezahlt, ob Sie bereits eine Altersrente erhalten.

Warum bekomme ich keine Grundsicherung?

Auch bei Vorliegen einer Sozialhilfebedürftigkeit erhalten folgende Personenkreise keine Leistungen der sozialen Grundsicherung: Personen, wenn das zu versteuernde Jahreseinkommen der Kinder bzw. Eltern über 100.000 Euro liegt.

Wer entscheidet über Grundsicherung?

Die für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung zuständige Behörde kann ein Ersuchen an den Träger der Rentenversicherung stellen und dieser führt daraufhin die Feststellung durch.

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