Wenn Sie Ihren Zweitwohnsitz nicht angemeldet haben, sollten Sie das auf jeden Fall nachholen. Wir erklären Ihnen, warum Sie aktiv werden sollten und welche Strafen Sie nach deutschem Recht zu erwarten haben.
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Nicht angemeldeter Zweitwohnsitz ist eine Ordnungswidrigkeit
Seit November 2015 müssen Sie in Deutschland Ihren Wohnsitz (Erst- und Zweitwohnsitz) innerhalb von 14 Tagen nach Ihrem Umzug anmelden. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie eine Wohnung mieten oder ein Haus kaufen. Die Anmeldung des Zweitwohnsitzes gerät im Umzugsstress schnell in Vergessenheit. Nehmen Sie sich dennoch die Zeit, fristgerecht den Weg zum Amt zu suchen. So ersparen Sie sich im Nachhinein Ärger und eine eventuelle Strafe.
- Versäumen Sie die fristgerechte Anmeldung, ist das eine Ordnungswidrigkeit.
- Eine Ordnungswidrigkeit bringt in der Regel ein Bußgeld mit sich. Je nach Länge der Fristüberschreitung kann die Strafe bis zu 1000 Euro betragen.
- Vermutlich müssen Sie auch die Steuer für Ihren Zweitwohnsitz nachzahlen. Das handhaben Gemeinden aber unterschiedlich.
- Wichtig: Haben Sie Ihren Zweitwohnsitz nicht angemeldet und geben eine Steuererklärung ab, kann das als Straftat gewertet werden.
Bußgeld und Strafe müssen nicht sein
In der Theorie droht Ihnen ein Bußgeld. Doch in der Praxis haben Sie gute Chancen, keines zahlen zu müssen. Das Stichwort lautet Selbstanzeige. Sie sollten auf jeden Fall selbst aktiv werden, bevor die Behörden Ihr Versäumnis entdecken.
- Setzen Sie die zuständige Behörde von Ihrem Versäumnis in Kenntnis. Dass Ihr Zweitwohnsitz rückwirkend gemeldet wird, stellt meist kein Problem dar.
- Meist wird dadurch auch die Ordnungswidrigkeit eingestellt, ohne dass Sie ein Bußgeld zahlen müssen. Eventuell kommt lediglich eine Nachzahlung auf Sie zu.
- Wenn Sie sich der Behörde erklären und begründen, warum Sie Ihren Zweitwohnsitz nicht anmeldet haben, sollten Sie nicht den Eindruck erwecken, Sie hätten es aus Bequemlichkeit getan. Das kann Ihnen als Vorsatz ausgelegt werden.
- Besser begründen Sie Ihr Versäumnis damit, dass Sie es nicht gewusst oder vergessen haben. Das ist zwar kein Freifahrtsschein, um keine Strafe zu bekommen, aber der Vorsatz ist vom Tisch.
- Ziehen Sie im Zweifelsfall und bei detaillierten Fragen den Rat eines Anwalts hinzu.
Videotipp: Meldepflicht - Wann muss man sich ummelden?
Was Sie generell beachten müssen, wenn Sie Ihren Wohnsitz ummelden, lesen Sie in unserem nächsten Praxistipp.
Aktuell viel gesucht
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Stand: März 2021
Allgemeine Information
In Deutschland besteht die allgemeine Meldepflicht, d.h. jede Person mit Wohnsitz in Deutschland muss dort gemeldet sein. Damit verbunden ist die Pflicht, jede Änderung des Wohnortes innerhalb einer Woche nach dem Umzug bei der zuständigen Meldebehörde in Deutschland anzumelden. Ein Verstoß hiergegen gilt als Ordnungswidrigkeit und führt automatisch zu einer Geldbuße.
Wenn Sie von Deutschland ins Ausland ziehen, müssen Sie sich bei der zuständigen Meldebehörde in Deutschland abmelden. Sie benötigen die Abmeldebescheinigung u.a. zur Vorlage bei der deutschen Auslandsvertretung, damit diese in Passangelegenheiten für Sie tätig werden und z.B. den Wohnort in Ihrem Reisepass ändern oder bei Bedarf einen neuen Reisepass ausstellen kann.
Sofern Sie in Deutschland noch gemeldet sind, müssen Sie sich zur Ausstellung eines neuen Reisepasses an die für Ihren Wohnort zuständige Passbehörde in Deutschland wenden. Die deutsche Auslandsvertretung ist in diesem Fall für die Ausstellung eines neuen Reisepasses nicht zuständig und kann daher nur im Ausnahmefall für Sie tätig werden. Dann erhöhen sich die Gebühren für den Pass erheblich und eine zeitliche Verzögerung ist unvermeidlich, da die Auslandsvertretung zunächst bei der für Ihren deutschen Wohnort zuständigen Passbehörde in Deutschland eine Ermächtigung zur Ausstellung eines Passes im Ausnahmefall einholen muss.
Allgemeine Meldepflicht bei Wohnort in Deutschland
Jede Person mit Wohnsitz in Deutschland muss dort gemeldet sein (allgemeine Meldepflicht). Damit verbunden ist die Pflicht, jede Änderung des Wohnortes innerhalb einer Woche nach dem Umzug bei der zuständigen Meldebehörde in Deutschland anzumelden. Ein Verstoß hiergegen gilt als Ordnungswidrigkeit und führt automatisch zu einer Geldbuße.
Abmeldung bei Umzug ins Ausland
Wer aus einer Wohnung in Deutschland auszieht und keine neue Wohnung innerhalb Deutschlands bezieht, muss sich bei der zuständigen Meldebehörde in Deutschland abmelden.
Wozu brauche ich eine Abmeldebescheinigung?
Wenn Sie von Deutschland ins Ausland ziehen, benötigen Sie die Abmeldebescheinigung u.a. zur Vorlage bei der deutschen Auslandsvertretung, damit diese in Passangelegenheiten für Sie tätig werden und z.B. den Wohnort in Ihrem Reisepass ändern oder bei Bedarf einen neuen Reisepass ausstellen kann.
Wie erhalte ich eine Abmeldebescheinigung?
Viele Städte, Gemeinden und Kreisverwaltungen in Deutschland stellen Abmeldebescheinigungen nur auf besonderen Antrag aus. Dieser kann im Regelfall jedoch durch einfache schriftliche Anfrage über die Webseite der jeweiligen Gemeinde oder per Fax gestellt werden. Anschriften, Telefon- und Faxnummern der für Ihren ehemaligen Wohnort zuständigen Meldebehörde finden Sie im Internet.
Folgen einer Abmeldung in Deutschland
In Einzelfällen kann es vorkommen, dass eine deutsche Meldebehörde nicht auf der
vorgeschriebenen Abmeldung besteht und Sie weiter im Inland gemeldet bleiben. Da sich aus
der melderechtlichen Situation einer Person viele rechtliche Konsequenzen ergeben, finden Sie im Folgenden einige wichtige Beispiele für die Auswirkungen einer An- oder Abmeldung in Deutschland.
- Für alle Angelegenheiten in Passsachen, so auch die Ausstellung eines neuen Reisepasses, ist die deutsche Auslandsvertretung an Ihrem ausländischen Wohnort zuständig. Zum Nachweis genügt die Vorlage der Abmeldebescheinigung bei der Passstelle der Auslandsvertretung.
- Die zuständige Auslandsvertretung kann im Reisepass den ausländischen Wohnort eintragen. Sobald dies erfolgt ist, kann bei Einkäufen in Deutschland die Mehrwertsteuer zurück erstattet werden, sofern die gekauften Waren nachweislich ausgeführt werden.
- Sie können in Deutschland kein Fahrzeug auf Ihren Namen zulassen und mit deutschem Kennzeichen führen. Die amtliche Zulassung eines Fahrzeuges auf Ihren Namen ist an einen deutschen Wohnsitz gebunden.
- Mit der Abmeldung in Deutschland verlieren Sie Ihren automatischen Eintrag im Wählerverzeichnis für Kommunalwahlen, Landtagswahlen, Bundestagswahlen und Europaparlamentswahlen. Daher müssen Sie jeweils etwa 6 Monate vor dem Wahltermin einen Antrag auf Wiederaufnahme in das Wahlregister stellen. Diesen Antrag können Sie über die für Ihren Wohnort zuständige Auslandsvertretung stellen. Für Kommunalwahlen verlieren Sie das Wahlrecht.
Was passiert, wenn ich mich nicht in Deutschland abmelde?
- Wenn Sie in Deutschland noch gemeldet sind, müssen Sie sich zur Ausstellung eines neuen Reisepasses an die für Ihren Wohnort zuständige Passbehörde in Deutschland wenden. Die deutsche Auslandsvertretung ist in diesem Fall für die Ausstellung eines neuen Reisepasses nicht zuständig und kann daher nur im Ausnahmefall für Sie tätig werden. Weiterhin erhöhen sich die Gebühren für den Pass erheblich und eine zeitliche Verzögerung ist unvermeidlich, da die Auslandsvertretung zunächst bei der für Ihren deutschen Wohnort zuständigen Passbehörde in Deutschland eine Ermächtigung zur Ausstellung eines Passes im Ausnahmefall einholen muss.
- Mit einem Wohnsitz in Deutschland unterliegen Sie gegebenenfalls der Kirchensteuerpflicht.
- Gerichtliche Schreiben und behördliche Dokumente können an Ihre deutsche Meldeadresse zugestellt werden. Die Zustellung gilt dann als bewirkt, wenn die Dokumente dort eintreffen. Es ist gegebenenfalls Ihr Problem, falls Sie die Dokumente aufgrund eines längeren Auslandsaufenthalts nicht oder nur verspätet erhalten und dadurch wichtige Fristen versäumen.
- Für alle behördlichen Belange auf der kommunalen Ebene sind die Ämter Ihres deutschen Wohnortes zuständig. Zur Beanspruchung von Leistungen auf kommunaler Ebene müssen Sie in Deutschland gemeldet sein.
- Ihr Familienbuch verbleibt – sofern Sie verheiratet sind – beim Standesamt Ihres deutschen Wohnortes. Bei einer Abmeldung ins Ausland wird das Familienbuch beim Standesamt I in Berlin weiter geführt. Dort betragen die Bearbeitungszeiten für personenstands- und namensrechtliche Anträge im Regelfall mindestens 6 – 24 Monate.