Was mache ich wenn mein Kind krank ist und ich arbeiten muss?

Und muss mich mein Arbeitgeber weiter bezahlen? Die Arbeitsrechtlerin Manuela Beck beantwortet die wichtigsten Fragen.

Interview von Larissa Holzki

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Die aktuelle Erkältungs- und Grippewelle erwischt auch viele Kinder. Wenn sie krank werden und zu Hause bleiben müssen, stellen sich für Eltern viele Fragen: Muss ich trotzdem ins Büro? Ab wann brauche ich ein Attest für das Kind? Und was ist, wenn der Arbeitgeber in der Betreuungszeit nicht zahlt? Manuela Beck, Rechtsanwältin bei der Kanzlei Hasselbach, ist auf Arbeitsrecht spezialisiert.

SZ: Frau Beck, die Kindergärtnerin ruft an, weil die Tochter krank ist und abgeholt werden muss. Darf ich als Arbeitnehmer einfach gehen?

Manuela Beck: Wenn Ihr Kind krank ist und Sie braucht, dürfen Sie in der Regel nach Hause gehen! Die meisten Arbeitnehmer haben das Recht, in diesem Fall den Arbeitsplatz zu verlassen. Das gilt insbesondere, wenn ein Kinderarzt bestätigt, dass Ihr Kind betreut werden muss, es noch keine zwölf Jahre alt ist und Sie niemanden haben, der sich an Ihrer Stelle darum kümmern kann. Dann dürfen Sie bis zu fünf Tage lang zu Hause bleiben. Falls das Kind länger krank ist, müssen Sie aber eine Betreuung organisieren.

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Dass ich dem Vorgesetzten dennoch Bescheid gebe, versteht sich von selbst. Für wen gilt dieses Recht nicht?

Im Grunde gilt die Regelung für jeden Angestellten. Sie kann aber im Tarifvertrag oder im Arbeitsvertrag ausgeschlossen werden. Da steht dann beispielsweise: "Die Entgeltfortzahlung auf Grund vorübergehender Verhinderung ist ausgeschlossen." Das heißt aber nicht automatisch, dass Mütter und Väter den Arbeitsplatz nicht verlassen dürfen. Bevor sie abgemahnt werden können, müsste erst mal geprüft werden, ob es ihnen zumutbar war, weiter zu arbeiten und ob sie eine Pflicht verletzt haben.

Manchmal reicht ein Tag Kuscheln, damit das Kind wieder gesund wird. Brauche ich trotzdem sofort ein Attest für das Kind?

Erst einmal sollten Sie dem Arbeitgeber mitteilen, dass Ihr Kind krank ist und Sie deshalb nach Hause gehen müssen beziehungsweise gar nicht erscheinen können. Dann sollten Sie aber tatsächlich gleich zum Kinderarzt gehen: Der muss vor allem bestätigen, dass das Kind Betreuung braucht. Sonst kann man auch den Anspruch auf Kinderkrankengeld nicht begründen. Das ist vor allem für diejenigen wichtig, die kein Gehalt bekommen, wenn sie ein Kind pflegen müssen.

Wer hat Anspruch auf das Kinderkrankengeld?

Das Kinderkrankengeld ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Es steht Eltern zu, deren Kind gesetzlich krankenversichert ist. Verdient ein Elternteil vorübergehend kein Geld, weil es sich um das erkrankte Kind kümmern muss, bekommt diese Person in der Regel 90 Prozent des ausgefallenen Netto-Entgeltes. Das Kinderkrankengeld greift, sobald der Arbeitgeber nicht mehr zahlt. Bei einem höheren Einkommen ist der Betrag jedoch gedeckelt.

Wie lange kann ich das Kinderkrankengeld maximal beziehen?

Pro Kind unter zwölf Jahren haben Arbeitnehmer zehn Tage pro Kalenderjahr Anspruch auf Kinderkrankengeld. Bei mehreren Kindern gibt es eine Grenze von 25 Tagen. Alleinerziehende können die doppelte Anzahl geltend machen.

Im schlimmsten Fall hat der Arbeitgeber den Vergütungsanspruch ausgeschlossen und mein Kind ist privat versichert. Dann bekomme ich im Betreuungsfall kein Geld?

Das ist der Worst Case. Das Gleiche gilt übrigens bei Kindern, die älter als zwölf sind. Wenn sie dringend Betreuung benötigen, dürfen Sie zwar der Arbeit fernbleiben, werden aber nicht weiter bezahlt oder mit Kinderkrankengeld entschädigt.

Muss ich für meinen Arbeitgeber weiter erreichbar bleiben, wenn ich ein Kind pflege?

Darüber kann man streiten. Grundsätzlich müssen Sie sich ja um die Betreuung kümmern - das schließt Arbeitstätigkeiten aus. Deshalb ist eine verpflichtende Erreichbarkeit wahrscheinlich nicht durchzusetzen. Sie können aber natürlich arbeiten, wenn Sie dies wollen und die Betreuungssituation es zulässt, etwa wenn das Kind schläft. Wenn Sie keinen Anspruch auf Ihr Gehalt oder Kinderkrankengeld haben, lässt sich über eine vorübergehende Arbeit im Homeoffice vielleicht zumindest eine stundenweise Vergütung mit dem Arbeitgeber vereinbaren.

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Wenn Ihr Kind krank ist, dürfen Sie der Arbeit fernbleiben. Während das Recht in dieser Hinsicht eindeutig ist, ist es in der Praxis nicht immer möglich, zu Hause zu bleiben: Wichtige Termine stehen an, Abgabefristen müssen eingehalten werden oder Sie möchten von Ihrem Recht auf Freistellung aus anderen Gründen keinen Gebrauch machen.

In diesen Fällen können private Betreuungsdienste helfen, die zu Ihrem kranken Kind nach Hause kommen und auf Nachfrage auch Aufgaben im Haushalt übernehmen - bis zu acht Stunden am Tag. So kann Ihr Kind in Ruhe und in seiner gewohnten Umgebung wieder gesund werden. Je nach Anbieter kostet diese Hilfe zwischen 5 und 12 Euro pro Stunde, die Sie aus eigener Tasche bezahlen müssen. Wenn Sie eine solche Betreuung in Anspruch nehmen wollen, wenden Sie sich am besten an den örtlichen Kinderschutzbund der Ihnen bei der Suche nach einem passenden Anbieter gerne weiterhilft.

Betreuung im Notfall

Vor allem in Großstädten gibt es viele alternative Betreuungsangebote: In Berlin, Hamburg oder Frankfurt gibt es etwa den "Notmütterdienst", der hilft, wenn Sie krank sind. In derartigen Notfällen übernimmt die Krankenkasse, Pflegeversicherung oder Rentenversicherung gegebenenfalls die Kosten.

Kann ich mich auf mein Kind krankschreiben lassen?

Das Fünfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) stellt sicher, dass sich jeder Arbeitnehmer pro Kind und Jahr maximal für zehn Arbeitstage unbezahlt freistellen darf. Alleinerziehende haben sogar Anspruch auf 20 Tage. Von diesem Recht kannst du aber nur Gebrauch machen, wenn dein Kind jünger als 12 Jahre ist.

Wer bleibt zu Hause wenn das Kind krank ist?

Sowohl die Mutter als auch der Vater können für jedes (durch sie oder eigenständig) gesetzlich krankenversicherte Kind, das wegen einer Krankheit nicht allein sein kann und noch nicht 12 Jahre alt ist, bis zu zehn Tage im Jahr zu Hause bleiben. Das macht bei Eltern, die beide erwerbstätig sind, 20 Tage pro Kind aus.

Wie sage ich meinem Chef dass mein Kind krank ist?

Zunächst einmal informieren Sie Ihren Arbeitgeber, dass Sie heute nicht zur Arbeit erscheinen können, da Ihr Kind erkrankt ist und geben bereits eine Vermutung ab, wie lange Ihr Kind erkrankt bleiben wird. Sodann suchen Sie mit Ihrem kranken Kind einen Arzt auf – in der Regel, aber nicht zwingend, den Kinderarzt.

Kann ich mir frei nehmen wenn mein Kind krank ist?

Ja, wenn das Kind erkrankt, dürfen Eltern der Arbeit fern bleiben. Denn als Arbeitgeber sind Sie zur Freistellung der Mitarbeiterin oder des Mitarbeiters verpflichtet, wenn deren krankes Kind Betreuung benötigt.

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