Zu schnell gefahren oder falsch geparkt – das letzte was man nach einem Urlaub in Österreich erhalten möchte, ist ein Bußgeldbescheid. Was Sie rund um das Bußgeldverfahren wissen sollten, damit es nicht noch teurer wird und ob eine Vollstreckung auch in Deutschland möglich ist, erklären Ihnen die ADAC Clubjuristen.
Die Vollstreckung des Bußgeldbescheides ist auch in Deutschland möglich
Bußgelder werden ab einer Höhe von 25 Euro vollstreckt
Der Halter hat kein Auskunftsverweigerungsrecht gegenüber dem Fahrer
Wie hoch sind Bußgelder und Strafen in Österreich?
Den Bußgeldrechner für Bußgeldhöhen im Ausland finden Sie hier.
Informationen über die Tempolimits in Europa gibt es hier.
Wer ist für Verkehrsverstöße verantwortlich – Fahrer oder Halter?
In Österreich haftet grundsätzlich der Fahrer für Verkehrsverstöße. Allerdings ist der Halter verpflichtet, den Fahrer des Fahrzeuges zu benennen, er muss eine sog. Lenkerauskunft erteilen. Diese Auskunftspflicht trifft den Halter selbst dann, wenn er selbst gefahren ist oder ein nahestehendes Familienmitglied. Ein Auskunft- oder Zeugnisverweigerungsrecht wie in Deutschland hat er dort nicht. Gibt der Halter die geforderte Auskunft nicht, führt dies zu einem extra Bußgeld.
Muss ich die Strafe direkt vor Ort bezahlen oder bekomme ich Post nach Hause geschickt?
In Österreich gibt es unterschiedliche Methoden, eine Verkehrsordnungswidrigkeit zu verfolgen.
Bei einfachen Verstößen (z. B. falsch geparktes Fahrzeug), die vor Ort festgestellt werden, kann ein sog. Organmandat (Organstrafverfügung) bis zu 90,- Euro an Ort und Stelle verhängt werden.
Geringfügige Verstöße, die über eine automatische Verkehrsüberwachung festgestellt werden und die mit Geldbußen bis max. 365 Euro verbunden sind, können über eine sog. Anonymverfügung geahndet werden. Hier bekommt der Halter, ohne dass Nachforschungen zum tatsächlichen Fahrer angestellt werden – der Fahrer bleibt also anonym – die Möglichkeit, das Bußgeld zu bezahlen.
Handelt es sich um einen schwerwiegenderen Verstoß oder wird ein Organmandat oder eine Anonymverfügung nicht bezahlt, gibt es eine sog. Strafverfügung.
Rechtsberatung: So hilft der ADAC
Sie sind ADAC Mitglied und haben noch Fragen?
Per Telefon sind unsere Clubjuristen unter 089 76 76 24 23(Montag bis Freitag von 8 Uhr bis 18 Uhr) für Sie da.
Kann man gegen den Bescheid Einspruch einlegen?
Gegen ein Organmandat oder eine Anonymverfügung kann man keinen Einspruch einlegen.
Ein Vorgehen wäre dann möglich, wenn das Organmandat oder die Anonymverfügung nicht bezahlt wird und das Verwaltungsstrafverfahren eingeleitet wurde. Hier bekommt der Betroffene dann eine Strafverfügung (diese ist allerdings deutlich teurer als die vorhergehenden Bescheide) und gegen diese Verfügung kann innerhalb einer Frist von zwei Wochen Einspruch eingelegt werden.
Was passiert, wenn ich das Bußgeld nicht bezahle und auch keinen Einspruch einlege?
Wird der Betrag nicht innerhalb der in dem Bescheid genannten Frist bezahlt, kommen weitere Gebühren des Verwaltungsstrafverfahrens hinzu.
Nicht bezahlte Bußgelder können nicht nur in Österreich, sondern auch in Deutschland vollstreckt werden. Mit Österreich gibt es ein gesondertes Abkommen über die Vollstreckung von Bußgeldern. Danach können Bußgelder ab einem Betrag von 25 Euro vollstreckt werden.
Wie lang kann ein österreichisches Bußgeld vollstreckt werden?
Die Verjährungsfrist für die Vollstreckung von Bußgeldern beträgt bei Verkehrsübertretungen in Österreich drei Jahre.
Bis zu 5000 Euro Strafe: Doppelte Bußgelder und Fahrverbote - was deutsche Urlauber in Österreich beachten müssen
Österreich erhöht seine Bußgelder für zu schnelles Fahren drastisch - sie können bis zu 5000 Euro betragen. Bei extremen Tempo-Überschreitungen gibt es zudem bis zu sechs Monate Fahrverbot. Was Urlauber wissen müssen.
Ab September verdoppeln sich die Bußgelder für zu schnelles Fahren im Nachbarland. Bis zu 5000 Euro können fällig werden. Darauf weist der ADAC in einer Mitteilung hin. Da es in Österreich keinen einheitlichen Bußgeldkatalog gebe, liege die Höhe der Strafe im Ermessen der jeweilige Behörde, so der Autoclub. Der erhöhte Strafrahmen gilt ab Mittwoch, 1. September.
Geblitzt in Österreich: Das kostet es jetzt
Der ADAC listet auf, mit was Schnellfahrer sowie vor allem Raser mit extremen Bleifuß künftig rechnen müssen:
- Bei einer Überschreitung um mehr als 30 km/h sowohl innerorts als auch außerorts beträgt der Strafrahmen künftig 150 bis 5000 Euro anstatt wie bisher 70 bis 2180 Euro, berichtet der Club.
- Wer innerorts mehr als 40 km/h zu schnell ist oder außerorts mindestens 50 km/h über dem Tempolimit liegt, zahlt künftig 300 bis 5000 Euro. Bisher waren es 150 bis 2180 Euro. Außerdem gelte in diesem Fall ein einmonatiges Fahrverbot in Österreich.
- Weiter heißt es beim ADAC: "Ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung um mehr als 80 km/h innerorts beziehungsweise 90 km/h außerorts gilt das Vergehen als 'unter besonders gefährlichen Verhältnissen' begangen und wird zusätzlich zur Geldbuße mit sechs Monaten Fahrverbot in der Alpenrepublik geahndet.
Unglaubliche Szenen auf A35: Autofahrer klauen Fracht von havariertem Espresso-Laster
Ab wann gilt die Halterfeststellung?
Bei einfachen Geldbußen bis zu 365 Euro kann man an Ort und Stelle oder später per Bußgeldbescheid bezahlen, ohne dass dazu der Halter des Autos ermittelt werden muss. Darüber hinaus gebe es eine Strafverfügung, so der ADAC. Nach dem Urlaub ein Strafmandat nicht zu bezahlen, nützt wenig: "Mit Österreich besteht ein Abkommen zur Vollstreckung von Bußgeldern. Das heißt, dass die Strafe auch von den deutschen Behörden ab einer Höhe von 25 Euro eingetrieben werden kann", so der ADAC. Allerdings könne man gegen eine Strafverfügung - nicht gegen das Bußgeld-Ticket selbst - innerhalb von zwei Wochen Einspruch einlegen.
Unternehmer-Legende Wolfgang Grupp redet Klartext - jetzt anmelden!
Trigema-Chef Wolfgang Grupp scheut sich nicht vor klaren Worten. Gut zwei Wochen vor der Bundestagswahl stellt der Unternehmer am 13. September in einem Webinar bei FOCUS Online und Finanzen100 klar, was sich jetzt ändern muss. Hier kostenlos die Aufzeichnung ansehen!
Telefonieren oder Musikhören beim Radfahren – so hoch sind die Strafen jetzt
Das könnte Sie auch interessieren:
- 70 Cent Aufpreis pro Liter? - Interne Rechnung offenbart: In wenigen Monaten kommt es zur Benzinpreis-Explosion
Ein interner Bericht zeigt: Mal wieder scheint die Bundesregierung ihre Klimaziele deutlich zu verfehlen. Harte, kurzfristige Lösungen werden dadurch immer mehr erforderlich. Vor allem Autofahrer werden das an der Zapfsäule zu spüren bekommen.
- Millionenschaden - Förder-Schlupfloch beim E-Auto: Steuerzahlerbund fordert Stopp der Kaufprämien
Die Elektro-Förderung nutzt vor allem Wohlhabenden und muss von Normal- und Geringverdienern erwirtschaftet werden, zeigt eine Deutsche Bank-Studie. Mit einem Trick werden Stromer zudem mit Gewinn ins Ausland verkauft. Der Steuerzahlerbund fordert Konsequenzen.
Unglaubliche Entdeckung! In diesem Lagerhaus in London verrosten Hunderte Oldtimer
sv/ADAC