Das Bewusstsein des Menschen zeichnet sich durch die Fähigkeit aus, sich räumlich/zeitlich zu orientieren, auf Fragen zur eigenen Person zu antworten und auf Reize (z. B. Schmerz) zu reagieren. Wenn jemand nicht mehr ansprechbar ist, d. h. wenn er auf die oben genannten Fähigkeiten der räumlichen/zeitlichen Orientierung und der Reizempfindlichkeit nicht reagiert, dann wird dieser als „bewusstlos" bezeichnet. Sollte der Betroffene jedoch reagieren, können Sie durch gezieltes Befragen nach Beschwerden, Schmerzen, Unfallhergang usw. wichtige Informationen für die notwendigen Hilfeleistungen erhalten.
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Es besteht akute Lebensgefahr!
Bei einer Bewusstlosigkeit sind natürliche Schutzreflexe wie beispielsweise der Schluck- oder Hustenreflex ausgeschaltet. Flüssigkeiten wie beispielsweise Blut oder Erbrochenes können hierdurch in die Atemwege gelangen. Auch ist die gesamte Muskulatur erschlafft, was dazu führen kann, dass die Zunge die Atemwege verschließt. Der Betroffene droht zu ersticken.
Erkennen
- Keine Reaktion auf deutliche Ansprache und vorsichtiges Rütteln an den Schultern
- Muskulatur ist erschlafft
Maßnahmen
- Betroffenen ansprechen und anfassen, um Bewusstsein zu überprüfen.
- Bei Bewusstlosigkeit laut „Hilfe“ rufen, um Umstehende auf die Notfallsituation aufmerksam zu machen.
- Atmung prüfen!
- Atemwege freimachen durch Neigen des Kopfes nach hinten bei gleichzeitigem Anheben des Kinns.
- In dieser Position wird die Atemkontrolle durch Sehen, Hören und Fühlen durchgeführt:
- Sehen, ob der Brustkorb sich hebt und senkt.
- Ohr über Mund und Nase des Betroffenen legen und hören, ob Atemgeräusche vorhanden sind.
- Dabei mit der Wange prüfen, ob Luftstrom des Betroffenen fühlbar ist.
- Die Atmung wird längstens zehn Sekunden kontrolliert.
- Falls normale Atmung vorhanden: stabile Seitenlage, dann Notruf 112.
- Betroffenen zudecken.
- Betroffenen bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes beruhigen, betreuen, trösten und beobachten, wiederholt Bewusstsein und Atmung prüfen!
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Vorgehen beim Auffinden einer Person
- Betroffenen ansprechen und anfassen, um Bewusstsein zu überprüfen.
- Bei Bewusstlosigkeit laut „Hilfe“ rufen, um Umstehende auf die Notfallsituation aufmerksam zu machen.
- Atmung prüfen!
- Falls normale Atmung vorhanden: stabile Seitenlage, dann Notruf 112.
- Betroffenen zudecken.
- Betroffenen bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes beruhigen, betreuen, trösten und beobachten, wiederholt Bewusstsein und Atmung prüfen!
- Atemwege freimachen durch Neigen des Kopfes nach hinten bei gleichzeitigem Anheben des Kinns.
- In dieser Position wird die Atemkontrolle durch Sehen, Hören
und Fühlen durchgeführt:
- Sehen, ob der Brustkorb sich hebt und senkt.
- Ohr über Mund und Nase des Betroffenen legen und hören, ob Atemgeräusche vorhanden sind.
- Dabei mit der Wange prüfen, ob Luftstrom des Betroffenen fühlbar ist.
- Die Atmung wird längstens zehn Sekunden kontrolliert.
Wenn keine normale Atmung feststellbar ist oder daran Zweifel bestehen, ist bei einer bewusstlosen Person von einem Kreislaufstillstand auszugehen. Dann muss umgehend mit der Herz-Lungen-Wiederbelebung begonnen werden.
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