- Wenn ein Unfall passiert und der Täter Fahrerflucht begeht, bleiben Geschädigte oft auf ihren Schadenskosten sitzen. Die Vollkasko deckt alle Schäden an Ihrem eigenen Auto ab – auch solche, die unbekannte Dritte bei Fahrerflucht verursachen.
- Sind Sie Opfer von Fahrerflucht, fotografieren Sie den Schaden und verständigen Sie die Polizei. Melden Sie sich dort auch, wenn Sie selbst schuld am Unfall sind. Mehr zum richtigen Verhalten erfahren Sie hier.
- Als Strafen drohen bei Fahrerflucht unter anderem Freiheitsentzug und hohe Bußgelder.
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Schadensregulierung
Zahlt Versicherung bei Fahrerflucht?
Bei Fahrerflucht zahlt Ihre Vollkasko alle Kosten, wenn der Täter nicht gefunden wird – dagegen übernehmen Kfz-Haftpflicht oder Teilkasko den Schaden nicht. Wenn der Täter bekannt ist, übernimmt dessen Versicherung die Schadensregulierung.
Wenn Sie Fahrerflucht begehen und von Zeugen identifiziert werden (z.B. Aufschreiben des Kfz-Kennzeichens) oder sich nachträglich selbst stellen, kommt Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung für den Schaden der Unfallopfer auf.
Kein Versicherungsschutz für Täter bei Fahrerflucht
Werden Sie als Unfallflüchtiger vor Gericht schuldig gesprochen, hat Ihr Versicherer das Recht, Ihren Versicherungsvertrag zu kündigen. Bei Fahrerflucht darf die Versicherung Sie zudem in Regress nehmen und bis zu 5.000 Euro der Schadenskosten zurückfordern. Einzige Ausnahme: Wird das Fahrerflucht-Verfahren eingestellt, muss die Versicherung die Kosten übernehmen. Das gilt auch, wenn das Gericht Sie freispricht.
Was kostet eine Vollkasko?
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Sind Sie selbst Opfer von Fahrerflucht geworden, sollten Sie wie folgt vorgehen:
- Fotografieren Sie den Unfallort sowie das eigene Fahrzeug mit allen Schäden.
- Verständigen Sie die Polizei.
- Lassen Sie den Schaden von einem unabhängigen Gutachter prüfen. Dieses Vorgehen ist auch empfehlenswert, falls Sie den Schaden erst später bemerken.
- Haben Zeugen die Unfallflucht beobachtet, können ihre Aussagen zur Aufklärung beitragen. Notieren Sie ihre Personalien sowie Details zum Unfallhergang.
Haben Sie den Unfall selbst verursacht und sind zunächst weitergefahren, melden Sie sich innerhalb von 24 Stunden bei der Polizei, um dem Vorwurf der Fahrerflucht zu entgehen. Bei kleineren Sachschäden hat dies oft eine strafmildernde Wirkung. Aber auch bei schwerwiegenderen Verstößen sollten Unfallflüchtige sich stellen – selbst wenn es verspätet ist. Die Wahrscheinlichkeit für mildernde Umstände ist allerdings geringer.
Hilfe für Geschädigte
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Entfernt sich ein beteiligter Straßenverkehrsteilnehmer vom Unfallort, ohne Personalien und Art seiner Unfallbeteiligung zu hinterlassen, liegt Unfallflucht (auch Fahrerflucht genannt) gemäß § 142 des Strafgesetzbuchs (StGB) vor. Je nach Schadensart und -umfang ist diese Straftat mehr oder weniger schwerwiegend.
Folgende Arten von Fahrerflucht gibt es:
- Fahrerflucht mit Sachschaden: Beim Einparken streifen Sie ein fremdes Auto und verursachen einen kleinen Kratzer oder eine minimale Beule. Trotzdem dürfen Sie sich nicht vom Unfallort entfernen. Denn auch nach einem Bagatellschaden begehen Sie Fahrerflucht.
- Fahrerflucht mit Personenschaden: Verletzen Sie bei einem Verkehrsunfall jemanden und entfernen sich anschließend vom Unfallort, begehen Sie laut StGB nicht nur Fahrerflucht mit Personenschaden. Sie machen sich auch fahrlässiger Körperverletzung und unterlassener Hilfeleistung schuldig.
- Unbemerkte Fahrerflucht: Wer einen selbst verschuldeten Unfall nicht bemerkt und weiterfährt, begeht laut StGB keine Unfallflucht. Ein Kfz-Sachverständiger muss das "Nichtbemerken" jedoch für plausibel halten. Bei größeren Beschädigungen ist dies in der Regel unrealistisch.
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Reicht es, wenn ich nach einem Unfall meine Kontaktdaten am beschädigten Fahrzeug hinterlasse?
Nein. Wer nach einem Unfall wegfährt, begeht Fahrerflucht – selbst wenn er Kontaktdaten und Personalien am Fahrzeug, bei Anwohnern oder Zeugen hinterlässt.
Wie lange sollte ich nach einem Unfall auf den Geschädigten warten?
Als Faustregel gilt: Warten Sie mindestens 30 Minuten auf den Geschädigten, bevor Sie zur nächsten Polizeidienststelle fahren, um den Unfall zu melden. Wer dafür keine Zeit hat, kann den Schaden telefonisch sofort der Polizei melden. Bleiben Sie währenddessen jedoch vor Ort.
Gibt es Gründe, die eine Weiterfahrt nach einem selbst verschuldeten Unfall rechtfertigen?
Ja. Holt der Betroffene Hilfe für andere Schwerverletzte oder die Versorgung seiner eigenen Verletzungen, liegt keine Fahrerflucht vor. Danach ist er jedoch verpflichtet, die Polizei umgehend über den Unfall zu informieren.
Was passiert, wenn ich während der Probezeit Unfallflucht begehe?
Eine Fahrerflucht in der Probezeit gilt nach § 142 StGB als schwerwiegender Verstoß. Das heißt: Zusätzlich zu Geld- oder Freiheitsstrafe verlängert sich die Probezeit nach einem solchen "A-Verstoß" um zwei Jahre.
Was genau ist ein Bagatellschaden?
Als Bagatellschaden gilt zum Beispiel ein geringfügiger Blechschaden nach einem Verkehrsunfall. Darunter fällt etwa ein kleiner, kaum erkennbarer Kratzer im Autolack. Die Polizei rufen Sie bei Bagatellschäden nicht zwingend. Eine angemessene Wartezeit (ca. 15 bis 30 Minuten) ist jedoch einzuhalten. Kommt der Halter des betroffenen Fahrzeugs in dieser Zeit nicht zurück, hinterlassen Sie Ihre Personalien. Anschließend melden Sie den Bagatellschaden umgehend der Polizei.
Begehe ich Fahrerflucht, wenn ich bei einem Wildunfall nicht anhalte?
Wer sich nach Zusammenstoß mit Reh, Fuchs oder anderen Wildtieren von der Unfallstelle entfernt, ohne anzuhalten und den Wildunfall der Polizei zu melden, begeht keine Fahrerflucht. Unter Umständen verstoßen Sie aber gegen das Tierschutzgesetz – und zwar dann, wenn das Wildtier unnötig und stark leidet. Wer als Autofahrer nichts unternimmt, riskiert eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren.
Warum ist eine Vollkasko für Unfälle mit Fahrerflucht sinnvoll?
Unfallflüchtige lassen sich oft nicht ermitteln. Darum kann eine Vollkaskoversicherung sinnvoll sein, um nicht auf den Schadenskosten sitzen zu bleiben. Denn: Nur eine Vollkasko deckt bei Fahrerflucht Schäden durch unbekannte Dritte ab. Unkomplizierte Hilfe bei plötzlichen Notlagen durch Pannen oder Unfälle bietet Ihnen auch ein Schutzbrief. Bei einigen Kfz-Versicherern sind Sie mit einem Schutzbrief auch abgesichert, wenn Sie falsch getankt haben.
Lohnt es sich, einen Schaden nach Fahrerflucht selbst zu übernehmen?
Für Geschädigte kann es sich durchaus lohnen, die Reparaturkosten nach einem Unfall mit Fahrerflucht selbst zu übernehmen. Denn sonst stuft der Versicherer sie im Zuge der Schadensregulierung in eine schlechtere Schadenfreiheitsklasse zurück. Überprüfen Sie auch die Höhe der Selbstbeteiligung Ihrer Versicherung. Übersteigt sie die Schadenhöhe, ist es meist günstiger, den Schaden selbst zu bezahlen.
Zahlt die Verkehrsopferhilfe bei Unfallflucht mit Personenschaden?
Ja, wenn bei einem Unfall mit Fahrerflucht Menschen zu Schaden kommen, springt die Verkehrsopferhilfe ein: Dieser Garantiefonds der deutschen Autohaftpflichtversicherer übernimmt die Entschädigung für verletzte Opfer. Sachschäden erstattet die Verkehrsopferhilfe nur bei schweren Verletzungen des Unfallopfers.
Wer übernimmt Gerichtskosten, wenn es nach einem Unfall mit Fahrerflucht zum Prozess kommt?
Gerichtskosten oder Gebühren für einen Rechtsanwalt zahlt in der Regel Ihre Rechtsschutzversicherung. Bei Fahrerflucht dürfen Versicherer allerdings die Leistung verweigern.
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Was Sie tun, wenn es doch mal gekracht hat
Wie Sie sich richtig bei einem Autounfall verhalten und was Sie immer dabei haben sollten, lesen Sie hier. Plus: Checkliste als Download.
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