Wann zahlt kfz haftpflichtversicherung wenn versicherter schaden nicht meldet

  • Wenn ein Unfall passiert und der Täter Fahrerflucht begeht, bleiben Geschädigte oft auf ihren Schadenskosten sitzen. Die Vollkasko deckt alle Schäden an Ihrem eigenen Auto ab – auch solche, die unbekan­nte Dritte bei Fahrerflucht verursachen.
  • Sind Sie Opfer von Fahrerflucht, fotografieren Sie den Schaden und verständigen Sie die Polizei. Melden Sie sich dort auch, wenn Sie selbst schuld am Unfall sind. Mehr zum richtigen Verhalten erfahren Sie hier.
  • Als Strafen drohen bei Fahrerflucht unter anderem Frei­heits­entzug und hohe Buß­gelder.

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Schadensregulierung

Zahlt Versicherung bei Fahrer­flucht?

Bei Fahrerflucht zahlt Ihre Vollkasko alle Kosten, wenn der Täter nicht gefun­den wird – dagegen übernehmen Kfz-Haftpflicht oder Teilkasko den Schaden nicht. Wenn der Täter bekannt ist, übernimmt dessen Ver­si­che­rung die Schadens­regulierung.

Wenn Sie Fahrer­flucht begehen und von Zeu­gen identifiziert werden (z.B. Aufschreiben des Kfz-Kenn­zeichens) oder sich nach­träg­lich selbst stellen, kommt Ihre Kfz-Haft­pflicht­versicherung für den Schaden der Unfallopfer auf.

Kein Ver­sicherungs­schutz für Täter bei Fahrerflucht

Werden Sie als Unfallflüchtiger vor Gericht schuldig ge­sprochen, hat Ihr Ver­sicherer das Recht, Ihren Ver­siche­rungs­vertrag zu kündigen. Bei Fahrerflucht darf die Versi­che­rung Sie zudem in Regress nehmen und bis zu 5.000 Euro der Schadens­kosten zurück­fordern. Einzige Ausnahme: Wird das Fahrer­flucht-Ver­fahren eingestellt, muss die Versicherung die Kosten über­nehmen. Das gilt auch, wenn das Gericht Sie freispricht.

Was kostet eine Vollkasko?

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Sind Sie selbst Opfer von Fahrerflucht geworden, sollten Sie wie folgt vorgehen:

  1. Fotografieren Sie den Unfallort sowie das eigene Fahrzeug mit allen Schäden.
  2. Verständigen Sie die Polizei.
  3. Lassen Sie den Schaden von einem unabhängigen Gutachter prüfen. Dieses Vor­gehen ist auch emp­feh­lens­wert, falls Sie den Schaden erst später bemerken.
  4. Haben Zeugen die Unfallflucht beobachtet, können ihre Aussagen zur Aufklärung beitragen. Notieren Sie ihre Personalien sowie Details zum Unfallhergang.

Haben Sie den Unfall selbst verursacht und sind zunächst weitergefahren, melden Sie sich innerhalb von 24 Stunden bei der Polizei, um dem Vorwurf der Fahrerflucht zu entgehen. Bei kleineren Sachschäden hat dies oft eine straf­mil­dernde Wirkung. Aber auch bei schwerwiegenderen Verstößen sollten Unfallflüchtige sich stellen – selbst wenn es verspätet ist. Die Wahrschein­lich­keit für mildernde Umstände ist allerdings geringer.

Hilfe für Geschädigte

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Entfernt sich ein beteiligter Straßen­verkehrs­teilnehmer vom Unfallort, ohne Per­so­na­lien und Art seiner Unfall­beteiligung zu hinterlassen, liegt Unfall­flucht (auch Fahrerflucht genannt) gemäß § 142 des Strafgesetzbuchs (StGB) vor. Je nach Scha­dens­art und -umfang ist diese Straftat mehr oder weniger schwer­wiegend.

Folgende Arten von Fahrer­flucht gibt es:

  • Fahrerflucht mit Sach­schaden: Beim Einparken streifen Sie ein fremdes Auto und ver­ur­sachen einen kleinen Kratzer oder eine minimale Beule. Trotzdem dürfen Sie sich nicht vom Unfallort entfernen. Denn auch nach einem Bagatellschaden begehen Sie Fahrerflucht.
  • Fahrerflucht mit Personen­schaden: Verletzen Sie bei einem Verkehrsunfall je­man­den und entfernen sich anschließend vom Unfallort, begehen Sie laut StGB nicht nur Fahrer­flucht mit Personen­schaden. Sie machen sich auch fahr­lässiger Körper­verletzung und unterlassener Hilfe­leis­tung schuldig.
  • Unbemerkte Fahrer­flucht: Wer einen selbst ver­schuldeten Unfall nicht bemerkt und weiter­fährt, begeht laut StGB keine Unfall­flucht. Ein Kfz-Sach­ver­ständiger muss das "Nichtbemerken" jedoch für plausibel halten. Bei größeren Beschädigungen ist dies in der Regel unrealistisch.

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  • Reicht es, wenn ich nach einem Unfall meine Kontaktdaten am beschädigten Fahrzeug hinterlasse?

    Nein. Wer nach einem Unfall wegfährt, begeht Fahrerflucht – selbst wenn er Kontaktdaten und Personalien am Fahrzeug, bei Anwohnern oder Zeugen hinterlässt.

  • Wie lange sollte ich nach einem Unfall auf den Geschädigten warten?

    Als Faustregel gilt: Warten Sie mindestens 30 Minuten auf den Geschädigten, bevor Sie zur nächsten Polizei­dienst­stelle fahren, um den Unfall zu melden. Wer dafür keine Zeit hat, kann den Schaden telefonisch sofort der Polizei melden. Bleiben Sie währenddessen jedoch vor Ort.

  • Gibt es Gründe, die eine Weiterfahrt nach einem selbst verschuldeten Unfall rechtfertigen?

    Ja. Holt der Betroffene Hilfe für andere Schwerverletzte oder die Versorgung seiner eigenen Verletzungen, liegt keine Fahrerflucht vor. Danach ist er jedoch verpflichtet, die Polizei umgehend über den Unfall zu informieren.

  • Was passiert, wenn ich während der Probezeit Unfallflucht begehe?

    Eine Fahrerflucht in der Probezeit gilt nach § 142 StGB als schwerwiegender Verstoß. Das heißt: Zusätzlich zu Geld- oder Freiheitsstrafe verlängert sich die Probezeit nach einem solchen "A-Verstoß" um zwei Jahre.

  • Was genau ist ein Bagatellschaden?

    Als Bagatellschaden gilt zum Beispiel ein geringfügiger Blechschaden nach einem Verkehrsunfall. Darunter fällt etwa ein kleiner, kaum erkennbarer Kratzer im Autolack. Die Polizei rufen Sie bei Bagatellschäden nicht zwingend. Eine an­ge­messene Wartezeit (ca. 15 bis 30 Minuten) ist jedoch einzuhalten. Kommt der Halter des betroffenen Fahrzeugs in dieser Zeit nicht zurück, hinterlassen Sie Ihre Personalien. Anschließend melden Sie den Bagatell­scha­den umgehend der Polizei.

  • Begehe ich Fahrerflucht, wenn ich bei einem Wildunfall nicht anhalte?

    Wer sich nach Zusammenstoß mit Reh, Fuchs oder anderen Wildtieren von der Unfallstelle entfernt, ohne anzuhalten und den Wildunfall der Polizei zu melden, begeht keine Fahrerflucht. Unter Umständen verstoßen Sie aber gegen das Tierschutzgesetz – und zwar dann, wenn das Wildtier unnötig und stark leidet. Wer als Autofahrer nichts unternimmt, riskiert eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren.

  • Warum ist eine Vollkasko für Unfälle mit Fahrerflucht sinnvoll?

    Unfallflüchtige lassen sich oft nicht ermitteln. Darum kann eine Voll­kasko­ver­siche­rung sinn­voll sein, um nicht auf den Schadens­kosten sitzen zu bleiben. Denn: Nur eine Vollkasko deckt bei Fahrer­flucht Schäden durch unbekannte Dritte ab. Unkomplizierte Hilfe bei plötzlichen Notlagen durch Pannen oder Un­fälle bietet Ihnen auch ein SchutzbriefBei einigen Kfz-Versicherern sind Sie mit einem Schutzbrief auch abgesichert, wenn Sie falsch getankt haben. 

  • Lohnt es sich, einen Schaden nach Fahrerflucht selbst zu übernehmen?

    Für Geschädigte kann es sich durchaus lohnen, die Repara­tur­kos­ten nach einem Unfall mit Fahrerflucht selbst zu über­nehmen. Denn sonst stuft der Versicherer sie im Zuge der Scha­dens­regulierung in eine schlechtere Schadenfreiheitsklasse zurück. Überprüfen Sie auch die Höhe der Selbstbeteiligung Ihrer Versicherung. Übersteigt sie die Scha­den­höhe, ist es meist günstiger, den Schaden selbst zu bezahlen.

  • Zahlt die Verkehrsopferhilfe bei Unfallflucht mit Personenschaden?

    Ja, wenn bei einem Unfall mit Fahrer­flucht Menschen zu Schaden kommen, springt die Verkehrs­opfer­hilfe ein: Dieser Garantie­fonds der deutschen Auto­haft­pflicht­ver­si­che­rer über­nimmt die Ent­schä­di­gung für ver­letzte Opfer. Sachschäden erstattet die Verkehrs­opfer­hilfe nur bei schweren Verletzungen des Unfall­opfers.

  • Wer übernimmt Gerichtskosten, wenn es nach einem Unfall mit Fahrerflucht zum Prozess kommt?

    Gerichtskosten oder Gebühren für einen Rechts­anwalt zahlt in der Regel Ihre Rechtsschutzversicherung. Bei Fahrerflucht dürfen Versicherer allerdings die Leistung verweigern.

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Was Sie tun, wenn es doch mal gekracht hat

Wie Sie sich richtig bei einem Autounfall verhalten und was Sie immer dabei haben sollten, lesen Sie hier.  Plus: Checkliste als Download.

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Was passiert wenn der Unfallverursacher den Schaden nicht meldet?

Sollte sich der Verursacher nach dem Unfall weigern, Ihnen seine Daten zu nennen oder verschweigen, wo er versichert ist, so sollten Sie schleunigst die Polizei verständigen und in jedem Fall des Gegners Kennzeichen notieren.

Was tun wenn sich die gegnerische Versicherung nicht meldet?

Fünf Tipps, wenn sich die gegnerische Versicherung nicht meldet. Stellen Sie regelmäßig telefonisch oder per E-Mail Nachfragen zu dem Sachstand Ihres Anliegens. Nehmen Sie direkten Kontakt mit der Schadensabteilung der Versicherung auf. Weisen Sie die Versicherung auf die geltende Prüfungsfrist hin.

Was zahlt die Versicherung wenn der Schaden nicht repariert wird?

Was zahlt die Kfz-Versicherung, wenn der Schaden nicht repariert wird? Die Versicherung zahlt Ihnen die Schadenssumme, die für die Reparatur (inkl. Kosten für Ersatzteile und Arbeitslohn), Transportkosten und Mehrwertsteuer anfallen.

Was passiert wenn ich einen Schaden zu spät melde?

Den Unfall nachträglich zu melden, kann gegen die Obliegenheiten des Versicherungsvertrages sein. Bei den Meldefristen in Versicherungsverträgen handelt es sich um Obliegenheiten. Wenn der Versicherungsnehmer gegen diese Obliegenheiten verstößt, steht es der Versicherung frei, Ihm die Leistungen zu kürzen.

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