Wann gilt man als geboostert bei johnson & johnson

Die Impfung mit Johnson & Johnson war bei vielen Bundesbürgern besonders beliebt. Mit einer Impfung erhielten Betroffene die Grundimmunisierung, mit einer weiteren Impfung gilt dann somit der Booster-Schutz. Doch das stimmt seit wenigen Monaten nicht mehr. FOCUS Online sagt, was das für Betroffene konkret bedeutet.

Anders als bei den mRNA-Impfstoffen von BioNtech oder Moderna haben Bundesbürger im Vorjahr nur eine Impfdosis des Impfstoffs Janssen von Janssen-Cilag und Johnson und Johnson gebraucht, um als „vollständig geimpft“ zu gelten.

Was die wenigsten Bundesbürger wissen: Diese Regelung gilt seit 2022 nicht mehr.

Robert-Koch-Institut änderte Empfehlung – mit vielen Folgen

Wer mit Johnson & Johnson geimpft wurde, braucht seit vergangenen Herbst unbedingt vier Wochen später eine zusätzliche Impfung mit einem mRNA-Impfstoff von Moderna oder BioNtech/Pfizer. Andernfalls gilt der Betroffene mit einer Impfung von Johnson & Johnson als „ungeimpft“, da für die Grundimmunisierung eine weitere Impfdosis nötig ist.

Eine Impfung mit Johnson & Johnson plus zusätzlicher Auffrischimpfung ergibt die Grundimmunisierung. Erst mit einer weiteren Impfung - frühestens drei Monate später – gilt der Booster-Status.

Wie das Robert-Koch-Institut und Impfzentren in Bayern, Baden-Württemberg und Berlin betonen, gelten Geimpfte mit einer Auffrischimpfung nicht als geboostert, sondern als „vollständig geimpft“.

"Gefühlt jeder Impfling, der mit Johnson & Johnson geimpft wurde, glaubt, dass er mit einer Zweitimpfung geboostert ist. Doch das stimmt halt nicht", sagt Maria K., Mitarbeiterin eines Impfzentrums in München auf Anfrage.

  • Passend zum Thema: Ausgenommen von der Testpflicht - Erst geimpft, dann genesen: Wo Sie jetzt als geboostert gelten – und wo nicht
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Was heißt das konkret für Geimpfte mit Johnson & Johnson?

Um den Booster-Status zu erhalten, ist eine Drittimpfung nötig. Dadurch gilt für Geimpfte, die den Impfstoff von Janssen-Cilag und Johnson & Johnson erhalten haben, die gleiche Regelung wie für Impflinge der Impfstoffe BioNtech und Moderna.

"Im Verhältnis zur Anzahl der verabreichten Impfstoffdosen werden in Deutschland die meisten COVID-19-Impfdurchbruchserkrankungen bei Personen beobachtet, die mit der COVID-19 Vaccine Janssen geimpft wurden", erklärte das Robert-Koch-Institut in einer Stellungnahme.

Die Regelung können Betroffene hier, hier und hier nachlesen. Der Anpassung hatten die Gesundheitsministerinnen- und Gesundheitsministerkonferenz Anfang des Jahres zugestimmt. Einzelne Länder haben diese neue Regelung in ihren aktuellen Verordnungen bereits eingebaut.

Welche Ausnahmen gibt es?

Es gibt auch Ausnahmen.

Wer rechtlich als genesen galt und wenige Monate später mit dem Impfstoff von Johnson & Johnson geimpft wurde und im Anschluss dann nochmal einen mRNA-Impfstoff erhalten hat, gilt als geboostert.

Gleiches gilt, wenn sich der Betroffene nach der Impfung mit Johnson & Johnson mit dem Coronavirus infizierte. Geimpfte mit einer anschließenden Genesung erhalten dann mit einem mRNA-Impfstoff den Booster-Status.

Und hier der übersichtliche Überblick:

  • Johnson & Johnson + Zweitimpfung = Grundimmunisierung, kein Booster.
  • Johnson & Johnson + Zweitimpfung + Auffrischung = Booster erreicht.
  • Genesung + Johnson & Johnson + Zweitimpfung = Booster erreicht.
  • Johnson & Johnson + Genesung + Genesungimpfung = Booster erreicht.

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Was muss ich wissen?

Betroffene, die lediglich eine Grundimmunisierung erreicht haben, müssen zwei wichtige Punkte beachten:

  • der Impfstatus läuft ab 1. Februar neun Monate nach der Zweitimpfung ab und
  • überall dort, wo 2G Plus gilt, muss ein zusätzlicher negativer Schnelltest vorgelegt werden.

  • Zum aktuellen Artikel: "Neue Regeln beschlossen: Wer in Bayern als geboostert gilt"

Ob fürs Training im Fitnessstudio, für den Kino-, Theater- oder Museumsbesuch - in Bayern gilt vielerorts die 2G-plus-Regel: Für den Zutritt müssen Genesene und Geimpfte einen aktuellen negativen Corona-Test oder eine Auffrischungsimpfung (Booster) vorweisen. Ob dies künftig auch für die Gastronomie im Freistaat gelten wird - entsprechend dem Bund-Länder-Beschluss - ist derzeit noch offen.

  • Zum Artikel: "Bayern schert aus: Kein 2G plus in der Gastronomie"

Das Problem mit Johnson & Johnson

Aber ab wann gilt man eigentlich als geboostert? Diese Frage stellt sich insbesondere bei Personen, die eine Impfung mit dem Vakzin von Johnson & Johnson erhalten haben. Die Bundesländer sind sich uneinig, wie eine Corona-Impfung mit Johnson & Johnson einzustufen ist.

Wer zum Beispiel in Niedersachsen, Baden-Württemberg oder Rheinland-Pfalz zusätzlich zur Erstimpfung mit Johnson & Johnson eine zweite Spritze mit einem mRNA-Impfstoff, also Biontech oder Moderna, erhalten hat, gilt als geboostert. Bayern beurteilt das anders: Hier sind zwei Auffrischungsimpfungen mit anderen Vakzinen nötig, um bei 2G plus-Veranstaltungen keinen zusätzlichen Testnachweis vorlegen zu müssen.

Bayern beruft sich auf Stiko

Damit folgt Bayern der Linie des Bundesgesundheitsministeriums. Hier wird die Zweitimpfung für Johnson & Johnson-Geimpfte als "Optimierung der Grundimmunisierung" bezeichnet. Erst die dritte Spritze führt dann zur "vollständigen Grundimmunisierung". Dies gilt laut dem Bayerischen Gesundheitsministerium allerdings erst ab der vollständigen Wirksamkeit der Auffrischungsimpfung, das heißt ab dem 15. Tag nach dem Tag der Impfung.

Diese "geboosterten" Personen können dann Zugang zu den 2G-plus-Einrichtungen und -Veranstaltungen erhalten, ohne einen zusätzlichen Testnachweis vorlegen zu müssen. Beim Besuch in Krankenhäusern oder Pflegeheimen gibt es allerdings auch für Geboosterte keine Test-Befreiung: Jeder Besucher braucht grundsätzlich einen negativen Corona-Test.

Zwar sei für den Vektor-basierten Covid-19-Impfstoff Janssen laut Fachinformation bisher nur eine Impfstoffdosis zur Grundimmunisierung erforderlich, sagte eine Sprecherin des bayerischen Gesundheitsministerium auf BR-Anfrage. Die Ständige Impfkommission (Stiko) empfehle aber allen Personen, die einen Janssen-Dosis erhalten haben, zur Optimierung der Grundimmunisierung eine zweite Impfstoffdosis mit einem mRNA-Impfstoff in einem Mindestabstand von vier Wochen zur ersten Dosis. "Insofern ist die zweite Impfung nicht als Auffrischungsimpfung zu werten", betonte die Sprecherin.

Bis zu einer solchen dritten Impfung nach Stiko-Empfehlung gelten die Betroffenen nach Angaben der Ministeriumssprecherin dementsprechend nicht als "geboostert" und benötigen gemäß der bayerischen Corona-Verordnung weiterhin einen Test, um Zugang nach 2G-plus-Regeln zu erhalten. "Warum andere Bundesländer anders vorgehen, entzieht sich unserer Kenntnis", fügte sie hinzu.

Plötzlich entsteht eine Impflücke

Durch die Aktualisierung der Regeln sind Menschen, die mit dem Vakzin von Johnson & Johnson erstgeimpft wurden, aktuell noch im Nachteil. Da die Stiko die Empfehlung für diese Gruppe erst Anfang Oktober ausgesprochen hat, können Betroffene sich die Booster-Impfung wegen des festgelegten Abstandes zwischen den einzelnen Impfungen frühestens Ende Januar geben lassen.

Wer also ins Theater oder ins Schwimmbad möchte, braucht bis dahin einen Schnelltest. Weil die einzelnen Maßnahmen jeweils von den Bundesländern festgelegt werden, gibt es keine deutschlandweit einheitliche Regelung.

Unklarheit bei Genesenen

Zweimal geimpft, dann an Corona erkrankt: Eine Betroffene aus Bayern ging davon aus, dass dies wie eine Booster-Impfung gewertet wird. Dennoch muss sie beim Besuch eine Kletterhalle immer noch einen Test vorlegen. Dies widerspricht der in vielen Bundesländern gängigen Regelung, wonach bei vollständig Geimpften ein Genesenen-Nachweis sechs Monate lang wie eine Auffrischungsimpfung gilt und auch entsprechend in eine der Corona-Apps eingetragen werden kann.

Auf Nachfrage des BR stellt das Gesundheitsministerium klar, dass man auch nach einer zweimaligen Impfung und einer durchgemachten Corona-Infektion in Bayern nicht als "geboostert" gelte. Ob die Staatsregierung diese Regelung ändert, hängt der Sprecherin zufolge davon ab, zu welchem Ergebnis das Bundesgesundheitsministerium bei der Prüfung dieser Frage kommen wird. Die Gesundheitsministerkonferenz habe bereits um eine solche Klärung gebeten - dafür solle auch eine Stellungnahme der Stiko und des Expertenrats eingeholt werden.

Was ist mit Genesenen und doppelt Geimpften?

Für den Fall "genesen-geimpft-geimpft" gilt laut dem bayerischen Gesundheitsministerium, dass nach der Stiko-Empfehlung "bei Personen, die eine gesicherte SARS-CoV-2-Infektion durchgemacht haben, die Verabreichung einer singulären Impfstoffdosis ausreichend ist". Diese erste Impfung nach Genesung erfolge im Rahmen der Grundimmunisierung.

Etwa sechs Monate nach der vorangegangenen Impfung sollte dann eine Auffrischungsimpfung erfolgen. Eine Verkürzung des Impfabstandes der Auffrischungsimpfung auf drei Monate kann der Ministeriumssprecherin zufolge im Einzelfall - "bei Vorliegen medizinischer Gründe oder bei ausreichenden Impfkapazitäten" - erwogen werden. "Erst nach Ablauf von 14 Tagen nach der Auffrischungsimpfung gelten dann auch genesene Personen als 'geboostert'", sagte sie.

  • Zum Artikel: Coronavirus: Ab wann dürfen sich Genesene boostern lassen?

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