Die Heide und das Weserbergland sind bekannt für ihre wunderschönen Radwanderwege und damit ein beliebtes Freizeitziel in Niedersachsen. Und da auch Pendlerinnen und Pendler immer häufiger das Fahrrad nutzen, ermöglicht Ihnen start Niedersachsen Mitte, Ihr Fahrrad oder E-Bike einfach mit in den Zug zu nehmen. Aber vorab aller Planungen: Die Mitnahme Ihres Fahrrads hängt davon ab, wie voll es bereits im Zug ist. Gerne nimmt start Niedersachsen Mitte so viele Radlerinnen und Radler wie möglich mit. Wenn es eng werden sollte, leidet jedoch die Sicherheit.
Wenn der Platz aber gewährleistet ist, können Sie Ihr Fahrrad gerne im Mehrzweckbereich abbestellen. Hier stehen 8 Fahrradstellplätze für Sie zur Verfügung. start Niedersachsen Mitte bittet Sie aber, das Gepäck abzunehmen und sichern Sie, wenn möglich, das Fahrrad mit einem Fahrradgurt während der Fahrt. Bitte beachten Sie zudem, dass Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer sowie Kinderwagen und mobilitätseingeschränkte Personen Vorrang, sowohl beim Einsteigen als auch bei der Platzwahl, haben. Die Fahrradmitnahme ist deswegen nur im Rahmen der verfügbaren Kapazitäten möglich.
In Berlin können Radfahrer ihr Fahrrad auch in öffentlichen Verkehrsmitteln der BVG und der Bahn transportieren- allerdings nicht in allen. Preise, Bestimmungen und Hinweise für Fahrradfahrer im Öffentlichen Nahverkehr.
© visitBerlin, Foto: Thomas Kierok
Manche Strecken sind mit dem Fahrrad einfach zu lang. Oder während der Fahrradtour fängt es an zu regnen. Oder man möchte das Ausflugsziel schneller erreichen. Alle wichtigen Hinweise und Regeln für Mitnahme von Fahrrädern, E-Bikes und E-Scootern in bei der BVG und Bahn.
In welchen Berliner Verkehrsmitteln dürfen Fahrräder mitgenommen werden?
Im Berliner Nahverkehr können Fahrräder in den Regionalzügen, der U- und S-Bahn sowie in der Straßenbahn in den dafür gekennzeichneten Wagen transportiert werden. Voraussetzung ist, dass genügend Platz vorhanden ist. Wird der von einem Fahrrad beanspruchter Platz von einem Kinderwagen oder Krankenfahrstuhl benötigt, muss der Fahrgast mit dem Fahrrad das Verkehrsmittel verlassen. In Bussen ist eine Fahrradmitnahme nicht gestattet. Das gilt auch für den Bahn-Ersatzverkehr. Ausnahme sind die Nachtbusse der Linien N1 bis N9. Hier ist Platz für jeweils ein Fahrrad.
Welche Fahrräder und Roller dürfen mit in die Bahn genommen werden?
In allen Verkehrsmitteln, in die man Fahrräder mitnehmen kann, gilt: Wenn nicht genügend Platz vorhanden ist, haben Rollstuhlfahrer und Kinderwagen Vorrang. Ein Anspruch auf Fahrradmitnahme besteht nicht.
Als Fahrräder gelten:
- Fahrräder mit zwei Rädern und einem Sitz mit und ohne Elektro-Hilfsmotor
- zweirädrige fahrradähnliche Roller
- Elektrische Tretroller mit einer Nenndauerleistung von unter 500 Watt
Nicht mitgenommen werden dürfen:
- Fahrräder mit mehr als zwei Rädern
- Lastenfahrräder
- Fahrradanhänger
- motorisierte Fortbewegungsmittel
Preise für die Fahrradmitnahme bei Bahn und BVG
Für die Mitnahme von Fahrrädern bei der BVG wird ein Fahrradticket benötigt. Fahrradtickets für die BVG kosten:
- 1,40 Euro für eine Kurzstrecke
- 2,10 Euro für den Einzelfahrausweis im Tarifbereich AB (Tageskarte AB 4,90 Euro)
- 2,40 Euro für den Einzelfahrausweis in Tarifbereich Berlin BC (Tageskarte BC 5,30 Euro)
- 2,70 Euro für den Einzelfahrausweis im Tarifbereich Berlin ABC (Tageskarte ABC 5,60 Euro).
Neben Einzelfahrausweisen und Tageskarten können Monatskarten erworben werden.
Inhaber eines Schülerticket mit Schülerausweis I oder einer Monatskarte für Auszubildende/Schüler können ein Fahrrad kostenlos mitnehmen.
Fahrräder für Kleinkinder mit einem maximalen Felgendurchmesser bis zu 12,5 Zoll und vollständig zusammengeklappte Fahrräder und Roller gelten als Handgepäck und können kostenlos mitgenommen werden. Die Fahrkarte für Fahrräder gilt jeweils für zwei Stunden, wobei Umsteigen möglich, aber Rück- und Rundfahrten ausgeschlossen sind.
Fahrräder auf dem Bahnhof:
Wer auf den S- und U-Bahnhöfen nicht über die Treppen zu den Bahngleisen gelangen kann oder möchte, kann auch den Aufzug nutzen. Aufzüge sind in fast allen Bahnhöfen vorhanden und für den Fahrradtransport geeignet. Auf den Bahnhöfen dürfen Fahrräder nur in den gekennzeichneten Flächen abgestellt werden, und es ist untersagt, mit dem Rad zu fahren und die Rolltreppen zu benutzen.
S-Bahn, U-Bahn, Busse und Straßenbahnen in Berlin. Mit Fahrpreisen, Liniennetzen und Fahrplanauskunft. mehr
Außer zu Stoßzeiten kann man in München das Fahrrad in U-Bahn, S-Bahn oder ausgewiesenen Regionalzügen mitnehmen. Aber: Auch das Rad braucht ein Ticket!
Wolfgang Wellige MVG
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Fahrräder im öffentlichen Nahverkehr
In U- und S-Bahn sowie in ausgewiesenen Regionalzügen ist es erlaubt, ein Fahrrad mitzunehmen. In allen Bussen und Trambahnen ist die Fahrradmitnahme generell nicht möglich.
Zu den Hauptverkehrszeiten Montag - Freitag 06.00 - 09.00 Uhr und von 16.00 - 18.00 sind auch in den S- und U-Bahnen Fahrräder nicht erlaubt. Während der Schulferien gilt die Sperrzeit nur am Vormittag.
Die Tandemmitnahme ist nur in S-Bahnen und ausgewiesenen Regionalzügen möglich.
Das Ticket für das Fahrrad
Es gelten verschiedene Beförderungsbedingungen für unterschiedliche Fahrradtypen. Einen Überblick bietet die Webseite des MVV.
Ausnahmeregelung für Falträder
Falt- und Klappräder gelten zusammengefaltet als Gepäckstücke und können auch während der Sperrzeiten in U- und S-Bahn mitgenommen werden.
Hierbei ist zu beachten, dass die Kapazität des Transportmittels dies zulassen muss und keine Mitfahrer dadurch eingeschränkt werden. Die Entscheidung fällt dabei das Betriebspersonal vor Ort. Falls der Platz es erlaubt, dürfen die Falträder auch in Bus und Tram mitgenommen werden.