Vor und nach dem Urlaub krank geschrieben

F�r im Urlaub erkrankte Arbeitnehmer gelten Anzeige- und Nachweispflichten.

Wer im Urlaub das Bett h�ten muss, �rgert sich besonders. Ein Trostpflaster bleibt: Arbeitnehmer verlieren ihre krank verbrachten Urlaubstage unter Umst�nden nicht und k�nnen die entgangene Erholung nachholen. Das sieht nicht jeder Arbeitgeber gern. F�r im Urlaub erkrankte Arbeitnehmer gelten strenge Anzeige- und Nachweispflichten. �Leicht unterlaufen Arbeitnehmern Fehler, die nicht nur ihre Anspr�che gef�hrden, sondern Arbeitgeber zu Gegenma�nahmen veranlassen�, sagt Rechtsanwalt Peter Staroselski von der Wirtschaftskanzlei DHPG in Bonn.

Entscheidend ist, dass der Arbeitnehmer wirklich arbeitsunf�hig ist. Ein leichtes Unwohlsein gen�gt nicht. Arbeitnehmer m�ssen die Arbeitsunf�higkeit vom ersten Krankheitstag an durch ein �rztliches Attest belegen. Aber: �Viele Atteste aus dem Ausland gen�gen nicht den gesetzlichen Nachweispflichten�, warnt Arbeitsrechtler Staroselski. Denn es kommt nicht allein auf eine Erkrankung im medizinischen Sinne an. Die Krankheit muss dazu f�hren, dass der Arbeitnehmer seine vertraglich geschuldete Arbeitsverpflichtung nicht erf�llen kann. Erkrankte Urlauber sollten daher darauf achten, dass das �rztliche Attest nicht nur ihre Erkrankung dokumentiert, sondern auch explizit auf eine etwaige Arbeitsunf�higkeit eingeht.

Werden die gesetzlichen Anzeige- und Nachweispflichten nicht eingehalten, kommt es leicht zu Missstimmung im Unternehmen oder gar arbeitsrechtlichen Konflikten. Ganz wichtig: Auch im Krankheitsfall endet der Urlaub zum urspr�nglich beantragten Zeitpunkt. Arbeitnehmer d�rfen ihren Urlaub nicht automatisch um die Tage der Arbeitsunf�higkeit verl�ngern. �Wer Krankheitstage eigenm�chtig an den Urlaub anh�ngt, nimmt eine unzul�ssige Selbstbeurlaubung vor�, warnt Staroselski. �Dies kann eine Abmahnung oder sogar die K�ndigung zur Folge haben.�

Bei einer selbst verschuldeten Erkrankung wird es kompliziert. Zwar besteht Anspruch auf die Nachgew�hrung von Urlaubsanspr�chen, allerdings kann der Arbeitgeber die Fortzahlung des Arbeitsentgelts unter Umst�nden ablehnen. Ma�geblich ist, ob die Erkrankung des Arbeitnehmers auf ein besonders leichtsinniges oder gar vors�tzliches Verhalten des Arbeitnehmers zur�ckgeht. Diese Frage ist oft Gegenstand von rechtlichen Auseinandersetzungen. Im Zweifelsfall sollten Arbeitnehmer bei einer selbst verschuldeten Arbeitsunf�higkeit kein Attest vorlegen. So verlieren sie zwar Urlaubsanspr�che, behalten aber ihren Verg�tungsanspruch w�hrend des Urlaubs.

Wie k�nnen sich Arbeitgeber vor �Blaumachern� sch�tzen? Die Nachweispflicht durch ein �rztliches Zeugnis sch�tzt Arbeitgeber weitgehend vor Missbrauch. Arbeitgeber werden das Dokument daher sehr gr�ndlich pr�fen.

Stehen Arbeitnehmer im Verdacht, dass sie zu Unrecht arbeitsunf�hig geschrieben wurden, haben Arbeitgeber zwei M�glichkeiten: Zum einen k�nnen sie den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung einschalten, um den Arbeitnehmer gutachterlich untersuchen zu lassen. Zum anderen k�nnen Arbeitgeber sogar ein Detektivb�ro mit der �berwachung des Arbeitnehmers beauftragen. Arbeitsrechtler Staroselski von der Wirtschaftskanzlei DHPG: �Gelingt so der Nachweis des ,Krankfeierns�, verliert der Arbeitnehmer in der Regel nicht nur seinen Arbeitsplatz, sondern kann zudem noch verpflichtet werden, die Detektivkosten zu ersetzen.� JF

Was zu beachten ist

Erkranken Arbeitnehmer im Urlaub, so d�rfen sie Urlaubstage unter bestimmten Voraussetzungen nachholen. Die wichtigsten Regeln:

Arzt aufsuchen. Auch wenn erkrankte Arbeitnehmer nicht akut behandlungsbed�rftig sind, sollten sie umgehend einen Arzt aufsuchen. Erkrankungen im Urlaub sind ab dem ersten Tag mit Attest nachzuweisen. Die �rztliche Bescheinigung muss nicht nur eine Erkrankung, sondern ausdr�cklich eine krankheitsbedingte Arbeitsunf�higkeit belegen. Nur wenn kein Arzt zur Verf�gung steht, etwa in abgelegenen Gebieten, kann die Krankheit durch Zeugen best�tigt werden.

Arbeitgeber informieren. Der Arbeitgeber ist �ber die Arbeitsunf�higkeit und ihre voraussichtliche Dauer umgehend zu informieren, nach M�glichkeit bereits am ersten Krankheitstag. Unterbleibt eine Mitteilung, gef�hrden Erkrankte ihren Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Verl�ngert sich die Dauer der Krankheit, m�ssen Arbeitnehmer dies erneut anzeigen. Dem Arbeitgeber ist auf Nachfrage die Urlaubsanschrift mitzuteilen. Er kann einen ortsans�ssigen Arzt oder ein Detektivb�ro beauftragen, um die Arbeitsunf�higkeit zu pr�fen.

Attest vorlegen. Es existiert keine gesetzliche Frist zur Vorlage des Attests beim Arbeitgeber. �blicherweise muss die Bescheinigung sp�testens am vierten Krankheitstag beim Arbeitgeber eintreffen, was bei einem Auslandsurlaub problematisch sein kann. Sicherheitshalber sollte man das Attest vorab per Fax schicken und den Sendebericht aufbewahren. Bis zur Vorlage des Attests kann der Arbeitgeber die Fortzahlung des Arbeitsentgelts verweigern.

Urlaubstage gutschreiben. Sind die vorgenannten Voraussetzungen erf�llt, d�rfen Krankheitstage nicht auf den Urlaub angerechnet werden. Arbeitnehmer haben einen Anspruch darauf, dass ihnen die betreffenden Urlaubstage gutgeschrieben werden. Der Urlaub muss in jedem Fall erneut beantragt und genehmigt werden. Arbeitnehmer d�rfen ihren Urlaub keinesfalls eigenm�chtig verl�ngern.

Kann Krankheit durch Urlaub unterbrochen werden?

Kann Krankheit durch Urlaub unterbrochen werden? Ein Angestellter, der arbeitsunfähig erkrankt, muss alles unterlassen, was die Genesung verzögern könnte. Das bedeutet auch, dass der Arbeitnehmer unter Umständen dazu verpflichtet ist, einen Urlaub nicht anzutreten.

Wie lange muss man zwischen 2 krankschreibungen arbeiten gehen damit wieder von vorne gezählt wird?

Die Sechs-Monats-Frist ist eine rückwärtslaufende Frist. Sie beginnt mit dem Tag vor der erneuten Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Krankheit. Sie endet sechs Monate vorher. ¹ Der Arbeitnehmer hat am 19.8.2021 und am 5.5.2022 nicht gearbeitet.

Kann ich wenn ich krankgeschrieben war dann sofort meinen Urlaub danach nehmen?

Der Arbeitgeber darf nicht verlangen, dass der Arbeitnehmer nach einer Erkrankung und vor dem Urlaub arbeiten kommt. Genauso wenig darf ein bereits genehmigter Urlaub gestrichen werden. Als Arbeitnehmer können Sie also grundsätzlich nach einer Krankschreibung nahtlos Ihren genehmigten Urlaub antreten.

Wie oft kann man 3 Tage krank sein ohne Attest?

Eine Krankmeldung reicht nach dem 3. Tag gemäß Arbeitsrecht nicht mehr aus. Spätestens ab Tag 4 Ihres Fehlens benötigen Sie nämlich eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung von Ihrem Arzt.

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