Zuständigkeit der Hauptstelle Hannover, Hauptstelle Barsinghausen, Hauptstelle Burgdorf, Hauptstelle Burgwedel, Hauptstelle Garbsen, Hauptstelle Isernhagen, Hauptstelle Laatzen, Hauptstelle Langenhagen, Hauptstelle Seelze, Hauptstelle Sehnde, Hauptstelle Springe am Deister, Hauptstelle Wunstorf, Hauptstelle Lehrte, Hauptstelle Neustadt am Rübenberge, Hauptstelle Ronnenberg, Hauptstelle Uetze:
Barsinghausen, Burgdorf, Kreis Hannover, Burgwedel, Garbsen, Gehrden / Hannover, Hannover, Hemmingen / Hannover, Isernhagen, Laatzen bei Hannover, Langenhagen, Han, Lehrte bei Hannover, Neustadt am Rübenberge, Pattensen bei Hannover, Ronnenberg, Seelze, Sehnde, Springe, Deister, Uetze, Wedemark, Wennigsen (Deister), Wunstorf
Straßenverkehrsamt-Infos für Hannover Bürgerbüro Region Hannover
Kfz-Zulassungsstelle - Kfz-Zulassung
Vorlagen zu Kfz-Vorgängen
- Checkliste Kfz-Zulassung Neuwagen sowie Gebrauchtwagen enthält die wichtigsten Infos zur Kfz-Zulassung zum Abhaken
- Vertreter-Vollmacht falls sich der Fahrzeughalter bei der Zulassung, Ummeldung oder Abmeldung seines Fahrzeugs vertreten lassen möchte
- SEPA-Formular für den Einzug der Kfz-Steuer
- Kfz-Kaufvertrag für den privaten Kauf/Verkauf eines Kfz
Schnellnavigation
Kfz-Umfrage des Monats:
Was halten Sie von Fahrverboten für Dieselfahrzeuge?
Info-Videos
Ab sofort bietet das Portal der Region Hannover die Option i-KfZ der Stufe 3. Diese internetbasierte Zulassung von Fahrzeugen ermöglicht jetzt Halterwechsel, Umschreibung und alle Varianten der Wiederzulassung. Damit werden die bisherigen Optionen der Außerbetriebsetzung und Wiederzulassung (Stufe 1 und 2) erweitert. Geeignet für diese Verfahren sind Fahrzeuge, die nach dem 01.01.2015 zugelassen wurden.
Fahrzeughalterinnen und Fahrzeughalter der Region Hannover, mit Ausnahme der Landeshauptstadt, können über dieses Portal zukünftig zahlreiche Vorgänge auch unabhängig von den Öffnungszeiten der Zulassungsstellen ihrer Kommunen und ohne persönliche Vorsprache erledigen.
Weitere Hinweise sind unter www.hannover.de/region-ikfz erhältlich. Bei inhaltlichen Fragen zum i-KFZ steht das Team Kfz-Zulassungsangelegenheit der Region Hannover zur Verfügung. Tel.: 0511 616-17444, E-Mail:.
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Online Terminvergabe - Kfz-Zulassungswesen
Wir verbessern den Service für Sie und bieten Ihnen die Möglichkeit Ihren Termin in der KFZ-Zulassungsstelle online zu buchen.
Die Online-Terminvergabe hat den Vorteil, dass Sie schnell und zuverlässig eine Rückmeldung über die freien Termine der nächsten Wochen erhalten – und dies auch außerhalb unserer Öffnungszeiten.
Und so geht es:
Sie finden nachfolgend eine Liste der möglichen Anliegen aus denen Sie bitte auswählen.
Ihre Eingabe dient der Zeitplanung für die Bearbeitung Ihres Anliegens und gibt Ihnen Informationen zu notwendigen Unterlagen und zur Fallbearbeitung ganz allgemein.
Hier noch einige Tipps für Ihre Terminbuchung:
- Benötigen Sie eine schnellere Bearbeitung Ihrer Kfz-Angelegenheit(en)? Nutzen Sie gern das Angebot der Region Hannover zur internetbasierten Kraftfahrzeugzulassung (i-Kfz) unter //www.hannover.de/region-ikfz.
- Sie möchten Ihren bereits bestellten Führerschein abholen? Innerhalb der Öffnungszeiten, ist eine Abholung von Dokumenten ohne vorheriger Terminvereinbarung möglich.
- Die erforderlichen Unterlagen sehen Sie nach der Auswahl der Anliegen und dem betätigen der "Weiter"-Schaltfläche.
- Die Online-Terminauswahl funktioniert nicht? Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Internet-Einstellungen diese nicht blockieren.
Es ist möglich, bis zu 6 Wochen in die Zukunft einen Termin auszuwählen.
Terminreservierung für die Servicestelle Kfz-Zulassungswesen Sehnde
Bitte wählen Sie Ihr Anliegen aus:
voraussichtlich benötigt: 0 von möglichen 90 Minuten.
KFZ-Zulassung
Änderung der Fahrzeugdaten (technische Änderung) - 1-2 Fahrzeuge | |
Änderung der Fahrzeugdaten (technische Änderung) - 3-4 Fahrzeuge | |
Änderung der Halterdaten (Namens- oder Adressänderung (innerhalb der Region Hannover)) - 1-2 Fahrzeuge | |
Änderung der Halterdaten (Namens- oder Adressänderung (innerhalb der Region Hannover)) - 3-5 Fahrzeuge | |
Ausfuhrkennzeichen (1 Fahrzeug) | |
Ausfuhrkennzeichen (2 Fahrzeuge) | |
Außerbetriebsetzung eines Fahrzeugs (Abmeldung) - 1-3 Fahrzeuge | |
Außerbetriebsetzung eines Fahrzeugs (Abmeldung) - 4 und mehr Fahrzeuge | |
Ersatz-Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein) | |
Ersatz-Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief) | |
Importfahrzeug: Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs aus einem EU-Land | |
Importfahrzeug: Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs aus einem Nicht-EU-Land | |
Importfahrzeug: Zulassung eines Neufahrzeuges aus einem EU-Land | |
Importfahrzeug: Zulassung eines Neufahrzeuges aus einem Nicht-EU-Land | |
Kfz-Kennzeichen ersetzen / Neusiegelung (bei Beschädigung, Unleserlichkeit, Verlust/Diebstahl, Umkennzeichnung) | |
Kurzzeitkennzeichen - 1 Fahrzeug | |
Kurzzeitkennzeichen - 2-3 Fahrzeuge | |
Neuzulassung - 1 Fahrzeug (Es handelt sich um eine Neuzulassung, wenn das Fahrzeug erstmalig zugelassen wird. Keine Importfahrzeuge und Vollabnahmen!) | |
Neuzulassung - 2-3 Fahrzeuge (Es handelt sich um eine Neuzulassung, wenn das Fahrzeug erstmalig zugelassen wird. Keine Importfahrzeuge und Vollabnahmen!) | |
Oldtimerkennzeichen | |
Saisonkennzeichen - 1-2 Fahrzeuge | |
Saisonkennzeichen - 3-4 Fahrzeuge | |
Umschreibung innerhalb der Region Hannover - 1 Fahrzeug - (mit Ausnahme der Landeshauptstadt Hannover) mit Halterwechsel | |
Umschreibung innerhalb der Region Hannover - 2-3 Fahrzeuge - (mit Ausnahme der Landeshauptstadt Hannover) mit Halterwechsel | |
Umschreibung von außerhalb der Region Hannover mit Halterwechsel - 1 Fahrzeug - (einschließlich der Landeshauptstadt Hannover) | |
Umschreibung von außerhalb der Region Hannover mit Halterwechsel - 2-3 Fahrzeuge - (einschließlich der Landeshauptstadt Hannover) | |
Umschreibung von außerhalb der Region Hannover ohne Halterwechsel - 1 Fahrzeug -(einschließlich der Landeshauptstadt Hannover) | |
Umschreibung von außerhalb der Region Hannover ohne Halterwechsel - 2-3 Fahrzeuge -(einschließlich der Landeshauptstadt Hannover) | |
Wiederzulassung eines außer Betrieb gesetzten Kfz - auf denselben Halter! |
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