Kann ich wenn ich krankgeschrieben war dann sofort meinen Urlaub danach nehmen?

Die Krankenkasse muss weiter Krankengeld zahlen, wenn Sie Urlaub im EU-Ausland machen. Das hat das Bundessozialgericht in Kassel entschieden. Ein krankgeschriebener Gerüstbauer wollte nach Dänemark reisen und hat damit schließlich Recht bekommen.

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Das Wichtigste in Kürze:

  • Wer als Arbeitnehmer:in länger krank ist, bekommt in der Regel nach sechs Wochen Krankengeld von der Krankenkasse statt Geld von Arbeitgeber:innen.
  • Dann gibt es zwar bestimmte Auflagen – aber einen Urlaub, auch im EU-Ausland, darf die Krankenkasse nicht einfach verbieten. So urteilte das Bundessozialgericht. Krankenkassen müssen einem Aufenthalt im EU-Ausland zustimmen, wenn kein Missbrauch von Leistungen vorliegt.
  • Ein krankgeschriebener Gerüstbauer wollte fünf Tage Urlaub in Dänemark machen. Die Krankenkasse hatte die Reise nicht genehmigt, ist damit aber vor Gericht letztlich gescheitert.

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Podcast: Das Wichtigste zum Nachhören

Wer mehr als 6 Wochen krank ist, erhält Geld von der Krankenkasse. Doch das passiert nicht von alleine. In dieser Folge schauen wir auf das Krankengeld und finden heraus, worauf man achten muss, wie viel Geld man erhält und was passiert, wenn es zum Streit mit der Krankenkasse kommt.

Der Podcast ist im Rahmen eines vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz geförderten Projekts entstanden.

Wer als angestellte Person mehr als sechs Wochen krank ist, darf dennoch Urlaub im EU-Ausland machen und weiter sein Krankengeld bekommen: Das hat das Bundessozialgericht nun im Fall eines Gerüstbauers geurteilt (Urteil vom 4. Juni 2019, Az.: B 3 KR 23/18 R). Die Krankenkasse darf bei einem Urlaub ins Ausland nicht einfach die Zahlung einstellen.

Der Kläger war über mehrere Wochen wegen Rückenschmerzen krankgeschrieben. Seinen Urlaub nach Dänemark hat er bei seiner Krankenkasse beantragt und sich damit an die Vorschriften gehalten. Auch seine behandelnde Ärztin sah in der Reise kein Problem. Die Krankenkasse wollte die Fahrt aber nicht genehmigen. Sie vermutete, anders als die Ärztin, dass sich die Schmerzen durch die Reise verschlimmern könnten.

Das Bundessozialgericht hat in seinem Urteil nun einige für Arbeitnehmer wichtige Punkte festgestellt:

  1. Eine Krankenkasse kann einen Auslandsaufenthalt nicht verweigern, weil sie Auswirkungen auf den Gesundheitszustand vermutet.
  2. Die Krankenkasse muss auch dann Krankengeld zahlen, wenn Sie sich im EU-Ausland aufhalten. Der Hintergrund: In einem Mitgliedstaat der EU gilt die europäische Regelung zum so genannten Geldleistungsexport. Außerhalb der EU gilt das jedoch nicht. Sind Sie krankgeschrieben und machen sich auf eine Fernreise, kann die Krankenkasse ihre Zahlungen einstellen.
  3. Wer länger als sechs Wochen krank und damit arbeitsunfähig ist, muss einen Aufenthalt im Ausland dennoch vorher bei der Krankenkasse beantragen. Lassen Sie sich dafür am besten per ärztlichem Attest bescheinigen, dass Sie für die Dauer des Aufenthalts arbeitsunfähig sind und aus ärztlicher Sicht nichts gegen die Reise spricht.
  4. Holen Sie auf jeden Fall bei Arbeitsunfähigkeit die Genehmigung für den EU-Urlaub ein. Tun Sie das nicht, kann es sein, dass Sie mindestens für die Zeit im Ausland kein Krankengeld bekommen.
  5. Fordert Sie die Krankenkasse zu einer ärztlichen Untersuchung oder einer Behandlung auf, sollten Sie sich daran halten und hingehen. Ignorieren Sie solche Forderungen der Krankenkasse nach einer Mitwirkung, kann es tatsächlich Probleme mit dem Krankengeld geben.

Weitere Infos zu Krankenkassen

  • Falls Ihre Krankenkasse einen Antrag ablehnt, gilt es richtig zu reagieren und Fristen einzuhalten. Die wichtigen Punkte haben wir hier zusammengestellt.
  • Wer sich im Ausland ärztlich behandeln behandeln lassen möchte, sollte Vorschriften der Krankenkasse beachten.
  • Möchten Sie Ihre gesetzliche Krankenkasse wechseln, dauert das in der Regel zwei bis drei Monate und geht ohne großen Aufwand.

Dieser Inhalt wurde von der Gemeinschaftsredaktion in Zusammenarbeit mit den Verbraucherzentralen Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen für das Netzwerk der Verbraucherzentralen in Deutschland erstellt.

Hallo,meine Tochter ist seit Monaten krankgeschreben und bekommt krankengeld(ab Februar 2020).Die hatte eine psichose und vor 3 Monate war wieder 2 wochen in Uniklinik wegen neue psichose. Die nimmt hoche Dosis von neuroleptika und ist nicht gut konzentriert auch viel müde .Die ist nur am schlafen.Plozlich meiner Mutter hatte Unfall in Bosnien (war ganz krietisch)und ich musste sofort nach bosnien fliegen aber ich wusste nicht was mit meiner Tochter weil die viel Angst hatte allein zusein (ich muss ab und zu immer noch mit meine Tochter schlafen).Dann habe ich meine Tochter überreden das die mit kommt und Oma sieht weil oma hatte sie grosserzogen und habe gedacht das es gut für sie ist was anderes machen das die wieder Lust für Leben hatte.Die hatte ja gesagt obwohl die Lust nur für schlafen hatte aber die hatte kein anderen Wahl.Ich habe direkt Flügel gebuht und direkt und nächste tag sind wir nach Bosnien geflogen.Das war super oma hatte sich gefreut und meine Tochter war wirklich glücklich das die Oma gesehen hatt ,die hatt gepflegt oma also ganz weniger geschlafen als Zuhause.Nach paar Tage sind wir nach Deutschland geflogen weil die wartet ein Platz für Tagesklinik.Weil das risikogebit wir haben Test für covid 19 .Erst nach ein tag wenn ich Zuhause war und mein Kopf ein bisschen beruhigt war weil meiner Mutter besser geht ist mir gefallen das ich nicht Krankenkasse Bescheid gegeben habe und die können das raus finden wenn die das kosten für corona Test übernehmen. Meine Frage ist was soll ich machen wenn die Krankenkasse raus findet ?Das war alles mein Schuld aber ich wollte nur bestens machen. Lg Amra

Wann muss Urlaub nach Krankheit genommen werden?

Das bedeutet im Klartext nach der aktuellen Rechtsprechung des BAG: Der Urlaubsanspruch verfällt bei langer Krankheit generell 15 Monate nach Ablauf des Urlaubsjahres, d.h. auch ohne arifvertragliche Regelung.

Kann ich nach langer Krankheit Urlaub nehmen?

Grundsätzlich bleibt auch bei längerer Krankheit der Urlaubsanspruch bestehen – es sei denn, du bist gleich für mehrere Jahre krank. Urlaub, der wegen Krankheit im betreffenden Jahr nicht genommen werden konnte, ist grundsätzlich bis zum 31. März des Folgejahres nachzuholen.

Kann die Krankenkasse meinen Urlaub verbieten?

Eine Krankenkasse kann einen Auslandsaufenthalt nicht verweigern, weil sie Auswirkungen auf den Gesundheitszustand vermutet. Die Krankenkasse muss auch dann Krankengeld zahlen, wenn Sie sich im EU-Ausland aufhalten.

Wie lange muss man zwischen 2 krankschreibungen arbeiten gehen damit wieder von vorne gezählt wird?

Die Sechs-Monats-Frist ist eine rückwärtslaufende Frist. Sie beginnt mit dem Tag vor der erneuten Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Krankheit. Sie endet sechs Monate vorher. ¹ Der Arbeitnehmer hat am 19.8.2021 und am 5.5.2022 nicht gearbeitet.

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